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Bundesblatt

75. Jahrgang.

Bern, den 18. Juli 1923.

Baud II.

Erscheint wöchentlich Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr 50 Kappen dio Petitzelle oder deren Baum. -- Inserate franko an die Buchdruckerei Stämpfli * Cie. in Bern-

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 5. Juli 1923.)

Dem zum Honorarkonsul der Republik von Honduras in Zürich ernannten Herrn Carlos Alberto Ehrler wird das Exequatur erteilt.

(Vom 12. Juli 1923.)

In die Fachprüfungskommission für Ärzte in Lausanne werden als Suppleanten gewählt die Herren: Dr. Gr. Spengler, gewesener Professor für gerichtliche Medizin an der Universität Lausanne, und Dr. Friedrich Wanner, Privatdozent für innere Medizin an der Universität Lausanne.

Dem Gesetz des Kantons Bern, vom 9. Dezember 1917, über das Gemeindewesen wird, soweit es sich auf das Stimmrecht der Niedergelassenen in den Gemeinden bezieht (Art. 7), gemäss Art, 43, Absatz 6, der Bundesverfassung die Genehmigung erteilt.

Es worden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Zürich an die zu Fr. 105,500 veranschlagten Kosten für die Erstellung einer Flurwoganlage ,,Mühlebach-Reiusberg" in der Gemeinde Fischenthal, Bezirk Hinwil, 25 % im Maximum Fr. 26,375 ; 2. dem Kanton St. Gallen an. die zu Fr. 70,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges Gugger-Furri-Brocknenberg, Gemeinde Alt-St. Johann, 20 % im Maximum Fr. 14,000-, 3. dem Kanton Wallis : a. an die zu Fr, 93,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Rebweganlage von La Muraz nach La Tournelette, Gemeinde Sitten, 25 °/o, im Maximum Fr. 23,250 ; Bundesblatt. 75. Jahrg. Bd. U, 47

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ö. an die zu Fr. 111,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Rebweges von Clavoz nach Molignon und einer Bewässerungsanlage in der Gemeinde Sitten 25 %, im Maximum Fr. 27,750; 4. dem Kanton Neuenburg an die zu Fr. 173,000 veranschlagten Koston für Entwässerungen in der Gemeinde BrotPlamboz 25 % im Maxiraum Fr. 43,250.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Die Kraftwerke Brusio A.-G. in Poschiavo stellen das Gesuch um Bewilligung zur Ausfuhr elektrischer Energie aus ihren Werken nach Italien, an die Società Lombarda por distribuzione di energia elettrica in Mailand.

Die auszuführende Leistung soll, in einer neu zu erstellenden Messstation in Campocologno gemessen, max. 10,000 Kilowatt betragen. Die täglich auszuführende Energiemenge soll max.

200,000 Kilowattstunden nicht überschreiten. In der Winterperiode (1. November bis 30. April jeden Jahres) soll jedoch die gesainte auszuführende Energiemenge max. 22,000,000 Kilowattstunden nicht übersehreiten, während in der Sommerperiode (1. Mai bis 31. Oktober jeden Jahres) die Ausfuhr von max.

36,800,000 Kilowattstunden gestattet sein soll.

Die Ausfuhr soll am 1. November 1923 beginnen. Die Bewilligung soll gemass Gesuch für die Dauer von zweieinhalb Jahren, d. h. mit Gültigkeit bis 30. April 192«, erteilt werden.

Die Kraftwerke Brusio A.-G. stellen ferner das Gesuch, es möchte ihnen vorgängig der allfälligen Erteilung der nachgesuchten definitiven Bewilligung eine provisorische Bewilligung erteilt werden.

Die zur Ausfuhr bestimmte Energie soll von der Società Lombarda per distribuzione di energia elettrica an ihre Abnehmer in Oberitalien weitergegeben werden.

Gemass Art. 3 der Verordnung betreffend die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 1. Mai 1918, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgend-

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1923

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.07.1923

Date Data Seite

665-666

Page Pagina Ref. No

10 028 781

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