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Eidgenössischer Staatskalender 1923.

Der eidgenössische Staatskalender pro 1923 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 3, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der gesamten Bundesverwaltung nach Departementen geordnet, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Behörden der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommission und der Beamten der internationalen Bureaux.

B e r n , im März 1923.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung.

Lieferung von Postsäcken.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf der hiernach angeführten Sorten von Postsäcken: 1. 1000 Säcke der Grosse II für den Inlandsverkehr; 2. 1500 ,, ,, ,, II für den Auslandsverkehr; 3. 2000 ,, ,, .,, HI für den Inlandsverkehr; 4. 1500 ,, ,, ,, III für den Auslandsverkehr; 5. 1500 ,, ,, ,, IV für den Inlandsverkehr; 6. 1500 ,, ,, ,, IV für den Auslandsverkehr; 1. 1500 Wertsäcke.

Die Inlandsäcke erhalten aussen die Aufschrift ,,Post", die Auslandsäcke und die Wertsäcke innen und aussen die Aufschrift ,,Schweiz, Postes suisses, Svizzera". Auf der Innenseite der Säcke sind die Firma des Lieferanten und die Jahrzahl 1923 mittels Farbstempels anzubringen.

Für die unter 1--6 erwähnten Säcke ist im Zettel und Schuss In Hanfgarn Nr. 16 vorgeschrieben. Wer Flachsgarn gleicher Qualität verwenden

751 will, muss dies in der Eingabe bemerken. Für die Wertsäcke ist im Zettel Baumwolle und iin Schuss Leinen zu verwenden. In den Angeboten, denen Garn- oder Zwilchmuster beizulegen sind, ist anzugeben, ob es sich um in- oder ausländisches Gespinst handelt. Bei nicht wesentlichem Preis" unterschied erhält Schweizergespinst gegenüber ausländischem Garn den Vorzug. Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der Säcke einem oder mehreren Bewerbern zu übertragen. Es werden nur inländische Bewerber berücksichtigt.

Die Preise sind franko Bern zu berechnen. Für Packmaterial wird keine Vergütung geleistet; der Lieferant erhält es auf Verlangen unfrankiert zurück.

Lieferfrist: 15. November 1928. Ist die Postverwaltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitze der bestellten Säcke, so findet für jede spätere Lieferung ohne weiteres ein Abzug von 5 % vom Fakturawert statt. Wird die Lieferung um mehr als vier Wochen verspätet, so ist die Postverwaltung berechtigt, die fehlende Ware abzubestellen. Vor dem 15. September 1923 werden keine Sendungen angenommen.

Eingabefrist : 15. April 1923. Die bis zum 5. Mai 1923 verbindlichen Eingaben sind verschlossen und frankiert und mit der Aufschrift ,,Angebot für Postsäcke" versehen an die schweizerische Oberpostdirektion in Bern zu adressieren.

Für die Konfektion verbindliche Mustersäcke können bei unserm Materialbureau eingesehen oder bezogen werden.

B e r n , den 21. März 1923.

(2.).

Schweiz. Oberpostdirektiou.

Steilenausschreibungen.

Dienstabtellung und Anmeldestelle

Departement des Innern, Eidg. Technische Hochschule, Präsident des Schweiz. Schul rates, ZUrich

Erfordernisse

Vakante Stelle

Professur für englische Literatur und Sprache

An-

,,jft^ msldungstermin

Auskunft über Erfordernisse, 28. April Gehalt etc. erteilt die nach1923 bezeichnete Amtsstelle (3.)..

Amtsantritt: 1. Oktober 1923.

Professur für Departement Auskunft über Erfordernisse, 28. April des Innern, Bauzeichnen (auf Gehalt etc. erteilt die nach1923 bezeichnete Amtsstelle Eidg. Technische Grund elemenHochschule, tarer BaukonPräsident des struktionslehre Schweiz. Schulrates, Zürich und Formenlehre) und eventuell für Perspektive (3.)..

Amtsantritt: 1. Oktober 1923.

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Post-, Telegraphen- und Telephonstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und frankiert einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die far die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

Postverwaltung.

Zwei Gehilfen I. Klasse bei der Kreispostdirektion Lausarme. Anmeldung bis zum 14. April 1923 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Posthalter und Telegraphist in Cortaillod. Anmeldung bis zum 14. April 1923 bei der Kreispostdirektion in Nenenburg.

Posthalter, Telegraphist und Telephonist in Murgenthal. Anmeldung bis zum 14. April 1923 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

Briefträger in Château-d'Oex. Anmeldung bis zum 7. April 1923 bèi dei' Kreispostdirektion in Lausanne.

Posthalter, Telegraphist und Telephonist in Sumiswald. Anmeldimg bis zum 7. April 1923 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Unterbureauchef in Romanshorn. Anmeldung bis zum 7. April 1923 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Telephongehilfe I. Klasse in Genf. Anmeldung bis zum 14. April 1923 bei der Kreistelegraphendirektion in Lausanne.

Monteur II. Klasse in Pruntrut. Anmeldung bis zum 14. April 1923 bei der Sektion Neuenburg der Kreiatelegraphendirektion in Bern.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1923

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.04.1923

Date Data Seite

750-752

Page Pagina Ref. No

10 028 672

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