521 (Vom 10. Februar 1923.)

Internationales Weltpostbureau.

Kanzlist: Deprez, Friedrich, von Lutry (Waadt), zurzeit provisorischer Angestellter des genannten Bureaus.

Daktylographin : Matthey, Marguerite, zurzeit provisorische Angestellte des internationalen Weltpostbureaus.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Ankauf von Landespferden.

Für das Depot der Artillerie-Bundespferde und die eidg.

Pferderegieanstalt werden unter den hierfür aufgestellten Vorschriften wie folgt Pferde inländischer Zucht angekauft: · " Tavannes (Gare) 27. Februar, 10 1/2 Uhr, ,, Delsberg (Marché aux chevaux) 27.

,, 14 1/2 ,, ,, Pruntrut (Champ de foire) 28.

8 1/2s- ,, ,, Lausanne (Place du Tunnel) 1. März, 10 ,, ,, Thun (alte Regie) 2. ,, 91/2 ,,

Es werden nur Pferde mit Abstammungsnachweis angekauft.

Den Interessenten werden auf Wunsch die Ankaufsbedingungen von "der eidg. Pferderegieanstalt in Thun zugesandt.

Verschollenheitsruf.

Hänggi geb. Reinhard, Maria Ursula, Wwe. des Thomas Hänggi, von und in Meltingen gewesen, geboren 11. November 1852, welche im Jahre 1855 oder 1856 von Deitingen ins Ausland (Österreich) ausgewandert ist und von welcher seither keine Nachrichten mehr eingetroffen sind, wird hierdurch aufgefordert, sich innert Jahresfrist beim Unterzeichneten schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst die Verschollenheit ausgesprochen wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über die Obgenannte Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h um, den 5. Februar 1923.

(2.).

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten : Dr. B. Bachtier.

522

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Die Nordostschweizerischen Kraftwerke A.-G. in Baden steilen das Gesuch um definitive Bewilligung zur Ausfuhr von Sommerenergie aus ihren Werken an die elektrochemische Fabrik deiLonza Gr. m. b. H. in Waldshut.

Die auszuführende Leistung soll max. 6200 Kilowatt und die täglich auszuführende Energiemenge max. 148 800 Kilowattstunden, gemessen in der Abgabestation Beznau, betragen.

Die Bewilligung soll gemäss Gesuch für die Dauer von sechs Jahren und einem Monat, vom 1. April 1923 an gerechnet, d. h.

mit Gültigkeit bis 30. April 1929 erteilt werden.

Die Ausfuhr soll jeweilen in der Zeit vom 1. April bis 30. September erfolgen.

Im Falle der Erteilung der Bewilligung kann die zur Ausfuhr bestimmte Energie jederzeit auf 24stündige Voranzeige hin zurückgezogen werden, wenn dafür in der Schweiz- Bedarf vorhanden ist., ohne dass gegenüber den Bundesbehörden ein Anspruch auf irgendwelche Entschädigung erhoben werden kann.

Gemäss Art. 3 der Verordnung betreffend die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 1. Mai 1918, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher .Art sind bis spätestens den 7. Mai 1923 beim unterzeichneten Amte einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Auf begründetes Gesuch hin werden Interessenten die" wichtigsten Bedingungen für die Lieferung der Energie ins Ausland bekanntgegeben.

B e r n , den 29. Januar 1923.

(2..)

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat Januar

1923 418

1922 301

Zu-oder Abnahme + 117

B e r n , den 9. Februar 1923.'

(B.-B. 1923, I, 230.)

Eidg. Auswanderungsamt,

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1923

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

07

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.02.1923

Date Data Seite

521-522

Page Pagina Ref. No

10 028 634

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