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unhaltbar sei, dass etwas geschehen müsse. Diese Einsicht wird sich immer mehr Bahn brechen. Solche in das Wirtschaftsleben tief einschneidende Fragen dürfen nicht überstürzt werden ; gönnen wir dem Referendumsbürger etwas Zeit, eich mit der komplizierten Materie besser vertraut zu machen -- vielleicht wird die Wirtschaftslage schon im nächsten Herbst ohne Vorträge für eine weitere Aufklärung sorgen --, dann ist Hoffnung vorhanden, dass eine neue Verfassungsvorlage, der auch das von den Räten durchberatene Ausführungsgesetz beizulegen wäre, vor einem besser unterrichteten Volke Gnade finden wird.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 2. Juni 1923.)

Das lettländisch Ministerium hat dem am 13. März 1923 zum schweizerischen Honorarkonsul für Lettland in Riga ernannten Herrn Friedrich Suter, von Rüfenach-Rein (Aargau), das Exequatur erteilt.

(Vom 4. Juni 1923.)

Der Union, Rück versicherungs-Gesellschaft, in Zürich wird bis auf weiteres die Bewilligung zum Betriebe der Rückversicherung jeder Art in der Schweiz erteilt.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt; 1. dem Kanton T e sein an die zu Fr. 56,700 veranschlagten Kosten der Güterzusammenlegung ,,nel Piano di Pollegio", Gemeinde Pollegio, 35 %, im Maximum Fr. 19,845 ; 2. dem Kanton W a a d t : a. an die zu Fr, 95,000 veranschlagten Kosten für Wiederinstandstellung von verwüsteten Gebieten in der Gemeinde Châtelard-Montreux 15--25 %, im Maximum Fr. 18,750 ; b. an die zu Fr, 32,000 veranschlagten Kosten für die Durchführung verschiedener Verbesserungen auf den Alpweiden ,,les Avates" und ,,Communal", Gemeinde Bullet, Bezirk Grandson, 20 %, im Maximum Fr. 6400 ;

493 3. dem Kanton W a l l i s : a. an die zu Fr. 230,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Rhone zwischen Baltschieder und Lalden 331/3-40 %, im Maximum Fr. 80,330; &. an die zu Fr. 154,000 veranschlagten Kosten der Eindämmung der Morge in den Gemeinden Sitten und Conthey 331/3%, im Maximum Fr. 51,330; c. an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten einer Bewässerungsanlage ,,Huiton-Plaine-Morte, Gemeinden Icogne, Lens, Chermignon und Montana, 25 °/o, im Maximum Fr. 30,000 ; d. an die zu Fr. 115,000 veranschlagten Kosten für Entwässerung im ,,Domaine de Barges", Gemeinde Vouvry, 25 °/o, im Maximum Fr. 28,750; e. an die zu Fr. 67,000 veranschlagten Kosten für Verbesserungen auf der Almagelleralp, Gemeinde Saas-Almagel, 25 %, im Maximum Fr. 16,750.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Kreisschreiben des

eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungen betreffend die Karenzzeit bei Arbeitslosenunterstützungen.

(Vom

7. Juni 1923.)

Herr Präsident!

Herren Regierungsräte!

Auf den 30. Juni 1923 werden die Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 9. April 1920 betreffend Beschränkung der Freizügigkeit zufolge Wohnungsnot aufgehoben. Auf diesen Zeit-

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1923

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.06.1923

Date Data Seite

492-493

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10 028 750

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