20t "Wahlen.

(Vom

4. Januar 1923.)

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer am Hauptzollamt in Winterthur: Aebi, Franz, von Seeberg (Bern), Kontrollgehilfe am schweizerischen Hauptzollamt in Waldshut.

Einnehmer am Nebenzollamt Montreux-Bahnhof: Berney, Eduard,, von L'Abbaye, Zollaufseher daselbst.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Zollamtliche Warendeklaration.

Behufs möglichst rascher Veröffentlichung der statistischen Ergebnisse über den schweizerischen Handelsverkehr wird die Oberzolldirektion die handelsstatistische Ermittlung der Wareneinfuhr im Bahn- und Schiffsverkehr vom 1. Februar nächsthin an durch die handelsstatistische Zentralstelle in Bern vornehmen lassen. Aus technischen Gründen muss vorläufig am bisherigen Verfahren im Post-, Reisenden-, Strassen-, Grenz- und Lagerverkehr festgehalten werden, so dass in diesen Verkehrsarten der statistische Zusammenzug durch die Zollämter erfolgt.

Die Zentralisation der Statistik des Einfuhrverkehr macht eine Trennung der Warenanmeldung in zwei Deklarationen notwendig, eine Deklaration für die Zollerhebung und eine für die Handelsstatistik, und es sind hiefür zwei besondere Doppelformulare 2-a und 2-b aufgestellt worden.

Formular 2-a ist für nicht gewerbsmässige Deklaranten im Eisenbahn- und Dampfschiffverkehr bestimmt und wird auch den ausländischen Bahnstationen abgegeben. Formular 2-b soll den.

gewerbsmässigen Zolldeklaranten (Bahn- und Schiffsdeklaranten und Deklaranten von Speditionshäusern usw.) dienen und ist so.

eingerichtet, dass es im Durchschreibverfahren erstellt werden kann, wodurch doppelte Schreibarbeit vermieden wird.

202

Das bisherige Deklarationsformular Nr. 2 wird im Lager-, ·Grenz- und Reisenden verkehr und im gesamten Strassen verkehr weiter verwendet. Dasselbe kann auch in Partien von wenigstens 100 Stück kostenlos innert drei Monaten gegen die neuen Formulare umgetauscht werden, und zwar bei sämtlichen Zollkreisdirektionen und sämtlichen Eisenbahn- und Schifishauptzollämtern.

Der Preis für Formulare 2-a und 2-6 beträgt das Tausend Fr. 20; das Hundert Fr. 2, 10 Stück 20 Cts., 5 Stück und weniger 10 Cts., zuzüglich Portospesen.

B e r n , den 20. Dezember 1922.

(3...)

Eidgenössische Oberzolldirektion : Ga ss mann.

Eidgenössische Technische Hochschule.

Die Eidgenössische Technische Hochschule hat nachfolgenden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Studierenden auf Grund der abgelegten Prüfungen das Diplom erteilt: Als Bauingenieur.

Baicoyano, Jean C., von Bukarest (Rumänien).

Barras, Jean, von Bulle (Freiburg).

Beely, Ernst, von Flims (Graubünden).

Bläsi, Joseph, von Aedermannsdorf (Solothurn).

Boissevain, William, von Holland.

Brandenberger, Emil, von Bäretswil (Zürich).

Bürgin, Wladimir, von Bubeadorf (Baselland).

Oasanegra, Hector, von Buenos-Aires (Argentinien).

Coenca, Albert, von Konstantinopel (Türkei).

Coutau, André, von Genf.

Fehr, Hans, von Zürich.

Girsberger, Albert., von Zürich.

Gubler, Paul, von Gachnang (Thurgau).

Hogg, Georges, von Freiburg.

Hubacher, Karl, von Bern.

Huguenin, Paul, von Le Locle (Neuenburg).

Koech, Ernst, von Ettiswil (Luzern) und Wallisellen (Zürich).

Kreindler, Heinrich, von Bukarest (Rumänien).

Maurice, Frédéric, von Genf.

Meyer. Max, von Hundwil (Appenzell A.-Rh.).

Pazziani, Paul, von Genf.

Pfluger, Walter, von Rohr (Aargau).

Wiesendanger, Max, von Zürich.

203

Als Maschineningenieur.

Bontron, Paul, von Versonnex (Frankreich), Eisner, André, von Bex (Waadt).

Gorgos, Alexander, von Botosani (Rumänien).

Häny, Eduard, von Kirchberg (St. Gallen).

Knuchel, Paul, von Iffwil (Bern).

Raths, Eduard, von Zürich.

Rouppe van der Voort, Paul, von Herzogenbusch (Holland).

Uhler, Fritz, von Emmishofen (Thurgau).

Als Elektroingenieur.

Amez-Droz, René, von Genf.

Brock, Arnold, von Zürich.

Cardoso de Campos, Raoul, von Rio de Janeiro (Brasilien).

Lutz, Gottfried, von Lutzenberg (Appenzell A.-Rh.).

Blottis, Luigi, von Calonico (Tessin).

Sidler, Albert, von Riedholz (Solothurn).

Als Fachlehrer in naturwissenschaftlicher Richtung.

Knecht, Hans, von Mellikon (Aargau).

Z ü r i c h , im Dezember 1922.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: Dr. ß. Gnehm.

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Die Compagnie du chemin de fer Nyon-St. Cergue-Morez in Nyon stellt das Gesuch um definitive Erneuerung und Erweiterung der Bewilligung Nr. 47, welche am 31. Dezember 1922 abgelaufen ist und welche ihr gestattete, elektrische Energie zu Traktionszwecken auf dem französischen Teilstück La Cure-Morez ihrer Bahn auszuführen.

Gemäss bisheriger Bewilligung war der Gesellschaft gestattet, eine Leistung von max. 370 Kilowatt auszuführen, wobei die täglich ausgeführte Energiemenge (Sonntags ausgenommen) max.

600 Kilowattstunden nicht übersteigen durfte.

Gemäss Gesuch soll die bisher bewilligte Leistung auf max.

600 Kilowatt erhöht werden, wobei die täglich auszuführende Energiemenge (Sonntags ausgenommen) max. 800 Kilowattstunden nicht übersteigen soll.

Die derart erweiterte Bewilligung soll für die Dauer von IWb'lf Jahren erteilt werden.

204 Die Bewilligung zu dieser Ausfuhr ist der Gesellschaft vorläufig provisorisch erteilt worden. (Provisorische Bewilligung P 10,, vgl. Bundesblatt Nr. l vom 3. Januar 1923 sowie SchweizerischesHandelsamtsblatt Nr. 2 vom 4. Januar l923.)

Gemäss Art. 3 der Verordnung betreffend die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 1. Mai 1918, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 10. April 1923 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden.

Auf begründetes Gesuch hin werden Interessenten die wichtigsten Bedingungen für die Lieferung der Energie ins Ausland bekanntgegeben.

B e r n , den 6. Januar 1923.

(2.).

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Ankauf von Landespferden.

Für das Depot der Artillerie-Bundespferde und die eidg.

Pferderegieanstalt werden unter den hierfür aufgestellten Vorschriften wie folgt Pferde inländischer Zucht angekauft: . in Langnau (beim Bahnhof) 23. Januar, IS1^ Uhr,..

,, Bern (Schützenmatte) 24.

,, 9 ,, ,, Kerzers (Marktplatz) 25.

,, 10 ,, ,, Burgdorf (Schützenmatte) 26.

,, 9 ,, ,, Luzern (Kasernenstallungen) 29.

,, 14Va ,, ,, Schwyz (beim neuen Schulhaus) 30.

,, 93/4 ,, ,, Zug (Stierenstallungen) 30.

,, 14 ,, ,, Einsiedeln (Klosterhof) 31.

,, 11 ,,' ,, Altstätten, St. 6. (Löwen) 1. Februar, 10Va ,, ,, Buchs, St. G. (Traube) *· ,, *4 r, ,, Tavannes (Gare) 27.

,, 10J/2 ,,' ,, Delsberg (Marché aux chevaux) 27.

,, 14J/2 ,, ,, Pruntrut (Champ de foire) 28.

,, 81/« ,, ,, Lausanne (Place du Tunnel) 1. März, 10 ,, ,, Thun (alte Regie) 2. ,, 9»/2 ,, , Es werden nur Pferde mit Abstammungsnachweis angekauft, i Den Interessenten werden auf Wunsch die Ankaufsbedingungen von der eidg. Pferderegieanstalt in Thun zugesandt.

205

Verschollenheitsruf.

Von Interessenten ist die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens verlangt worden : 1. über die Gebrüder: Franr Josef Jakober, geboren den 14. November 1838, Franz Josef Nikiaus Jakober, geboren den 8. November 1839, Blasius Jakober, geboren den 12. November 1842, Alois Kolumban Jakober, geboren den 20. November 1843, Söhne des Nikiaus Jakober und der Anna Marie geb. Britschgi, von der Schwändi, Samen, und 2. über Peter Anton Jakober, geboren den 12. Juli 1845, Sohn des Alois und der Josefa geb. Britschgi, Schwändi, Sarnen, welche alle seit mehr als 40 Jahren mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend und verschollen sind.

Es wird daher in Anwendung von Art. 35 £f. ZGB hiermit jedermann, der Nachrichten über die Vermissten oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen geben kann, öffentlich aufgefordert, innerhalb der Frist bis zum 31. Dezember 1923 bei der Obergerichtskanzlei Obwalden in Sarnen sich zu melden.

Wird während dieser Frist von keiner Seite eine Mitteilung vom Leben der Vermissten gemacht, so wird die Verschollen«rklärung ausgesprochen.

S a r n e n , den 9. Dezember 1922.

(2..)

Namens der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar: Johann Wirz.

Aufruf.

Kellenberger. Johannes, von Walzenhausen, geboren am 25. September 1858, von Johann Jakob und Arnalie geb. Herzig, Sattler, ist im Jahre 1879 nach Nordamerika ausgewandert, soll sich zuletzt auf einer Farm im Staate Dakota aufgehalten haben und 1884 in Chicago gestorben sein. Seit 1885 ist jeder Bericht von demselben und über ihn ausgeblieben.

· Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 28. Dezember 1922 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB wird hiermit der Vermisste selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden

206 geben kann, aufgefordert, sich bis zum 2. Januar 1924 beim Gemeindehauptmannamt in Walzenhausen zu melden.

T r o g e n , den 2. Januar 1923.

(2.).

(Kanton Appenzell A.-lUi.)

Die Obergerichtskanzlei.

Aufruf.

Kellenberger, Johannes, von Walzenhausen, geboren am 4. Juli 1866, von Job. Konrad und Anna Barbara Kanzler, Seidenweber und Taglöhner, ist im Jahre 1888 von Walzenhausen nach Amerika ausgewandert und seither nachrichtenlos abwesend.

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 28. Dezember 1922 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einfiihrungsgesetzes zum ZGB wird hiermit der Verrnisste selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 2. Januar 1924 beim Gemeindehauptmannamt in Walzenhausen zu melden.

T r o g e n , den 2. Januar 1923.

(2.).

(Kanton Appenzell A.-Kh,)

Die Obergerichtskanzlei.

Aufruf.

Schiess, Emanuel, von Herisau, geboren am 10. Oktober 1846, von Job. Ulrich und Anna Katharina geb. Schläpfer, Bäcker, zuletzt wohnhaft gewesen in Stein (Kanton Appenzell A.-Rh.), ist Mitte der 60er Jahre nach Amerika ausgewandert und seit mehr als 30 Jahren nachrichtenlos abwesend. .

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 28. Dezember 1922 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB wird hiermit der Vermisste selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 2. Januar 1924 beim Gemeindehauptmannamt in Stein (Appenzell A.~-Rh.) zu melden.

T r o g e n , den 2. Januar 1923.

(2.).

(Kanton Appenzell A.-Bh.)

Die Obergerichtskanzlei.

207 Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die BTuidesrechtspfleg-e (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Iniialt : Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflcge, unter Berücksichtigung der durch die Bunrtesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates .vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriatiousverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1923

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.01.1923

Date Data Seite

201-207

Page Pagina Ref. No

10 028 598

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.