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Bunde sblatt

75. Jahrgang.

Bern, den 10. Oktober 1923.

Band III

Erscheint wöchentlich. Preis SO franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- and Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 50 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Bundesversammlung.

An Stelle des verstorbenen Herrn Jonas Burki, von Biberist, ist Herr August J ä g g i , von Fulenbach, Redaktor in Solothurn, in den Nationalrat eingetreten.

Die Herbstsession wurde am 6. Oktober 1923 geschlossen.

Die Übersicht der Verhandlungen wird nächstens dem Bundesblatte beigegeben.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 1. Oktober 1923.)

Dem Kanton Wallis wird an die zu Fr. 32,000 veranschlagten Kosten der Aufforstung La Zour, Gemeinde Savièse, ein Bundesbeitrag von 50 °/o, im Maximum Fr. 16,000, zugesichert.

(Vom 4. Oktober 1923.)

Dem zum argentinischen Berufskonsul in Zürich ernannten Herrn Jörge Miguel Cantilo wird das Exequatur erteilt.

(Vom 5. Oktober 1923.)

Oberstkorpskommandant Robert Weber, von Zürich, wird gemäss seinem Ansuchen und unter Verdankung der geleisteten Dienste auf 31. März 1924 aus seiner Stelle als WafFenchef der Genietruppen entlassen.

Als Mitglieder der Kommission für Einfuhrbeschränkungen werden gewählt die Herren : Nationalrat Henri Calame Staatsrat, in Neuenburg, und Nationalrat Dr.Th. Odinga, in Küsnacht (Zürich).

Am 4. April 1923 erteilte der Bundesrat dem ,,Kraftwerk Laufenburg" die provisorische Bewilligung P 12, welche das Kraftwerk zur Ausfuhr von max. 10,000 Kilowatt Sommerenergie an die Forces motrices du Haut-Rhin S. A. in Mülhausen ermächtigt.

(Vgl. Bundesblatt Nr. 15 vom 11. April 1923 und Schweizerisches Handelsamtsblatt Nr. 83 vom 11. April 1923). Die Gültigkeit Bundesblatt. 75. Jahrg. Bd. III.

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der Bewilligung erstreckt sich entsprechend dem Gesuche bis 30. September 1923.

Unterm 7. März/19. Mai 1923 stellte das Kraftwerk Laufenburg ferner ein Gresueh um definitive Bewilligung für die gleich hohe Quote. (Vgl. Bundesblatt Nr. 25 vom 20. Juni und Nr. 26 vom 27. Juni 1923 sowie Schweizerisches Handelsamtsblatt Nr. 141 vom 20. Juni und Nr. 145 vom 25. Juni 1923). Dieses Gesuch konnte noch nicht abschliessend behandelt werden, weil die Einsprachefrist erst am 20. September 1923 zu Ende ging.

Das Kraftwerk Laufenburg stellte nun das Gesuch, es möchte die Dauer der provisorischen Bewilligung P 12 verlängert werden bis über das Gesuch um definitive Bewilligung entschieden sei.

Der Bundesrat hat dem Gesuche unter folgender Einschränkung entsprochen : Die Energieausfuhr darf vorläufig so lange stattfinden, bis der Bundesrat, gestützt auf ein Gutachten der eidgenössischen Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie, in der Lage sein wird, endgültig zu entscheiden, ob die Dauer der provisorischen Bewilligung mit Rücksicht auf die erst kürzlich eingegangenen Einsprachen und Anmeldungen eines Strombedarfes im Inlande weiterhin verlängert werden darf.

Durch die Erteilung dieser Bewilligung ist deren Dauer sowie auch die Art der Erledigung des Gesuches um definitive Bewilligung in keiner Weise präjudiziert.

"Wahlen.

(Vom 1. Oktober 1923.)

Militärdepartement.

Kriegsmaterialverwaltung.

Kanzlist II. Klasse: Artillerielieutenant Rossat, Julien, von GrangosMarnand, in Bern.

Abteilung für Kavallerie.

Instruktionsoffizier: Lieutenant de Blonay, Richard, von Lausanne, Instruktionsaspirant, in Bern.

(Vom 5. Oktober 1923.)

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer beim Nebenzollamt Meudon : Schiirch, Jean, von Rohrbach (Bern), Bureaugehilfe bei der Zolldirektion Lausanne.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1923

Année Anno Band

3

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42

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.10.1923

Date Data Seite

37-38

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10 028 849

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