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Bundesblatt

75. Jahrgang.

Bern,-den 8. August 1923.

Band II.

Erscheint wöchentlich Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellngsgebühr".

Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inaerate franko an dieBuchdruckereitStämpflit * Oie. In Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 28. Juli 1923.)

Dem Kanton Waadt werden an die Kosten für Bodenverbesserangen und Güterzusammenlegung in der Gemeinde Assens, Bezirk Echallens, im Gesamtkostenvoranschlag von Fr. 100,000, Bundesbeitrage von 25 % und 30 % bewilligt, im ganzen Fr. 27,500.

Der Bundesrat genehmigt die Übertragung des ganzen schweizerischen Versicherungsbestandes der ,,Générale", Lebensversicherungsgesellschaft in Paris, mit Rechten und Pflichten, auf die ,,Suisse", Lebens- und Unfallversicherungsgesellschaft in Lausanne.

Die bei der Nationalbank in Bern von der ,,Générale" hinterlegten Kautionswerte gehen auf die ,,Suissea über.

(Vom 30. Juli 1923.)

Dem zum brasilianischen Vizekonsul in Genf ernannten Herrn Joâo David d'Almeida Casaes wird das Exequatur erteilt.

Am 25. Juli überreichte Herr Emilio de Palacios y Fau dem Bundesrate sein Beglaubigungsschreiben als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königreichs Spanien bei der schweizerischen Eidgenossenschaft.

Am 25. Juli hat Herr Nicolas Petresco Comnène dem Bundesrat sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königreichs Rumänien bei der schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht. Gleichzeitig übergab er das Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn Georges Derussi.

Bundesblatt. 75. Jahrg. Bd. II.

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(Vom 3. August 1923.)

Den Kraftwerken Brusio A.-G. in Posehiavo wurde, nach Anhörung der eidgenössischen Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie, die provisorische Bewilligung (P 14) erteilt, aus ihren Werken elektrische Energie nach Italien an die Società Lombarda per distribuzione di energia elettrica in Mailand auszuführen.

An die Bewilligung wurden unter anderen folgende Bedingungen geknüpft : Die ausgeführte Leistung darf max. 10,000 Kilowatt betragen.

Die täglich ausgeführte Energiemenge darf max. 200,000 Kilowattstunden nicht überschreiten. In der Zeit vom 1. November 1923, mit welchem Datum die Ausfuhr beginnen soll, bis zum 30. Aprii 1924 darf jedoch die Gesamtausfuhr inax. 22,000,000 Kilowattstunden nicht überschreiten.

Die Bewilligung kann jederzeit eingeschränkt oder gan& zurückgezogen werden, ohne dass die Kraftwerke Brusio A.-G.

dem Bunde gegenüber einen Anspruch auf irgendwelche Entschädigung erheben können. Wird von diesem Einschränkungsund Rückzugsrecht nicht Gebrauch gemacht, so ist die provisorische Bewilligung P 14 gültig bis zur Erledigung des Gesuches um eine definitive Bewilligung (vgl. Bundesblatt Nr. 29 vom 18. und Nr. 30 vom 25. Juli, sowie Schweizerisches Handelsamtsblatt Nr. 165 vom 18. und Nr. 169 vom 23. Juli 1923).

Die provisorische Bewilligung P 14 ist jedoch spätestens bis.

31. Juli 1924 gültig.

"WaJileia.

(Vom 3. August 1923.)

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kassagehilfe am Hauptzollamt Schaffhausen-Bahnhof : Geyer, Rud, r von ßamsen (Schaffhausen), Gehilfe I. Klasse am genannten Hauptzollamt.

Einnehmer beim Nebenzollamt Col des Roches-route: Veyrer Philippe, von Chapelle (Waadt), Zolleinnehmer in Meudon.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1923

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.08.1923

Date Data Seite

693-694

Page Pagina Ref. No

10 028 795

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