Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 12928 Widersprechende Die Schweizerische Post, Wankdorfallee 4, 3030 Bern, CHMarke Nr. 487 269 «DIE POST» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin INPOST SPÓLKA z o.o., ul. Malborska 130, PL-30-624 Kraków, internationale Registrierung Nr. 1 138 389 «INPOST» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Oktober 2017 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 12928 wird bezüglich der Klasse 39 zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widerspruch Nr. 12928 wird in Bezug auf die verbleibende Dienstleistungsklasse 35 gutgeheissen.

3.

Nach Eintritt der Rechtskraft des mit heutigen Datum im Parallelverfahren Nr. 12929 PICKPOST/INPOST ergangenen Entscheids wird der internationalen Registrierung Nr. 1 138 389 «INPOST» der Schutz in der Schweiz für sämtliche Dienstleistungen definitiv verweigert (sog. Déclaration de refus définitif total ­ règle 18ter.3) du règlement d'exécution commun [sur motifs absolus et relatifs]).

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1400 Franken (einschliesslich Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

30. Oktober 2017

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7556

2017-3189