Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) Die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) zieht die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen nach sich. Damit auch anspruchsvollere Geschäftsprozesse online abgewickelt werden können, müssen die Geschäftspartner das Vertrauen in die Identität des Gegenübers haben. Eine E-ID erlaubt es den Geschäftspartnern berechtigte natürliche Person für eine online-Dienstleistung zu identifizieren.

Datum der Eröffnung: 22. Februar 2017 Vernehmlassungsfrist: 29. Mai 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 058 463 53 36, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

28. Februar 2017

1574

Bundeskanzlei

2017-0503