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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 23. Mai bis 4. Juni 1955 Brasilien,Herr Aires Moraes de A z e v e d o , Gehilfe des Handelsattaches, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen, China. Herr Wu Fu-pei, Dritter Sekretär, wurde zum Zweiten Sekretär promoviert.

Dänemark. Herr Arne Schreiber, Attaché, wurde zum Handelsrat (Fischerei) promoviert.

Griechenland. Herr Lysandre C a f t a n z o g l o u , Erster Sekretär, der auf einen andern Posten berufen wurde, hat die Schweiz verlassen.

Tschechoslowakei. Herr Jan Beran wurde dieser Mission als Dritter Sekretär zugeteilt.

Uruguay. Herr Victor P o me s, Legationsrat, ist in Bern angekommen und hat sein Amt angetreten.

Vereinigte Staaten von Amerika. Herr Anthony Clinton S wezey, Zweiter Sekretär, ist in Bern angekommen und hat seinen Posten angetreten.

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Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken 1955

Monat

Zölle

Übrige Einnahmen

Total 1955

Total 1954

Januar Februar März April

42,961 43,616 55,974 58,121

10,529 10,671 10,328 12,517

53,490 54,287 66,302 70,638

44,844 44,073 60,804 61,965

8,646 10,214 5,498 8,673

Jan./April 1955

200,672

44,045

244,717

--

33,031

Jan./April 1954

169,749

41,937

--

211,686

Mehreinnahmen

Mindereinnahmen

·

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Notifikation Gemäss dem am 13. Januar 1953 vom Untersuchungsdienst der Zolldirektion Schaffhausen gegen Sie erhobenen Strafprotokoll haben Sie im Verlaufe des Sommers 1952 vier neue Photoapparate der Marke «Kontax» durch einen österreichischen Zollbeamten ohne Anmeldung zur Zollbehandlung in der Gegend des Eheintals einführen lassen, wodurch u. a. die für diese Apparate geschuldete Luxussteuer hinterzogen wurde.

Laut Artikel 41, Ziffer 5, des Bundesbeschlusses vom 18.Oktober 1942 über die Luxussteuer ist, vorgängig dem Entscheid über das eingeleitete Strafverfahren, die geschuldete Luxussteuer durch die Oberzolldirektion festzusetzen. Die rechtskräftige Steuerfestsetzung dient sodann als Grundlage für die Bemessung der Busse.

Nach Anlage II des oben erwähnten Luxussteuerbeschlusses unterlagen Photoapparate im Zeitpunkt des vorerwähnten Vergehens bei der Einfuhr einer Luxussteuer in der Höhe von 10 Prozent ihres Detailverkaufswertes. Da für die Ermittlung des Wertes im vorliegenden Falle weder Unterlagen noch die Apparate selbst zur Verfügung standen, stellte der Untersuchungsdienst auf Ihre eigenen, glaubwürdig erscheinenden Angaben ab, wonach der Detailwert der fraglichen vier Apparate insgesamt 3040 Franken betrage. Dieser Wert wird nun der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt. Demgemäss wird v e r f ü g t : Die bei der Einfuhr für die erwähnten Photoapparate geschuldete Luxussteuer wird auf 304 Franken festgesetzt.

Diese Verfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Gegen die Festsetzung der Luxussteuer kann innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung der vorstehenden Notifikation bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern Einsprache erhoben werden.

Bern, den 4. Juni 1955.

Eidgenössische Oberzolldirektion

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen Öffentlicher Erbenruf (Art. 555 ZGB)

Die Erben der am 20.Februar 1955 in Seewen (Solothurn) verstorbenen Eleouora Scherrer geb. Kozlanka Witwe des Josef Scherrer, gebürtig aus Polen, sind unbekannt. Als solche kommen allfällige Nachkommen des elterlichen oder grosselterlichen Stammes in Betracht.

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Jahr

1955

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.06.1955

Date Data Seite

1070-1071

Page Pagina Ref. No

10 039 046

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