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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 9. bis 21. Mai 1955 Belgien. Herr Raymond Veraguth Attaché, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Frankreich. Fräulein Elisabeth Marguerite-Marie de M i r i b e l , Gehilfin des Kultur- und Presseattaches, ist in Bern eingetroffen und hat ihren Posten angetreten.

Pakistan. Herr S.M.Murshed, Botschaftsrat, Geschäftsträger ad intérim, der auf einen andern Posten berufen wurde, hat Bern verlassen.

Herr Ahmed Ali, Erster Sekretär, welcher als interimistischer Geschäftsträger auftritt, ist in der Schweiz angekommen.

Sowjetrussland. Herr Gennadi P.B or so v, Attaché, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat Bern verlassen.

Herr Oberstleutnant Alexander A.Chomenko, Gehilfe des Militärattaches, wurde zum Oberst befördert.

Ungarn. Herr Maté Vegh, Zweiter Sekretär, ist in der Schweiz angekommen und hat sein Amt angetreten.

2187

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung Auf Grund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Artikel 16 der VollziehungsVerordnung vom 23. Juni 1933 betreffend die amtliche Prüfung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die Eidgenössische Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Verbrauchsmessersysteme zur amtlichen Prüfung zugelassen und ihnen die beifolgenden Systemzeichen erteilt.

Fabrikant : Landis & Gyr AG. Zug

Zusatz zu

S

Blindverbrauchszähler Type MG 20
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Zusatz zu Blindverbrauchszähler Type FG 20 , Belastbarkeit bis 400% Nennstrom Änderung der Typenbezeichnung Die Publikation vom S.Mai 1926 wird ersetzt durch: Stromwandler Typen TAF1.1, TAG1.3, TBB1.6, TDB1.6 Die Publikation vom 12. Juli 1922 wird ersetzt durch: Stromwandler Typen TBA1.10, TDA1.10 Bern, den 24.Mai 1955.

Der Präsident der Eidgenössischen Massund Gewichlskommission: f K.Bretscher

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Verpfändungsgesuch einer Schiffahrtsunternehmuiig Die Zürcher Dampfboot-Aktiengesellschaft in Zürich stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, ihr neues Motorschiff «Glärnisch» im Sinne von Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im 1. Bang zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung eines Darlehens von 400 000 Franken zur Bestfinanzierung des vorerwähnten Motorschiffes.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit 16. Juni 1955 schriftlich einzureichen.

Bern, den 27.Mai 1955.

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Eidgenössisches Post- und Eisenbahndepartement

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1955

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22

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---

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02.06.1955

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1047-1048

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