zu 10.028 Zusatzbotschaft zur Beschaffung von Rüstungsmaterial 2010 (Zusatzbotschaft zum Rüstungsprogramm 2010) vom 30. Juni 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Zusatzbotschaft den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial (Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

30. Juni 2010

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2010-1207

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Übersicht Zusätzlich zu den 220 im Jahre 2008 bewilligten Geschützten Mannschaftstransportfahrzeugen (GMTF) sollen für 122 Millionen Franken 70 weitere GMTF beschafft werden. Damit können 6 Infanteriebataillone und 2 Infanterie-Bereitschaftskompanien ausgerüstet, der allfällige Bedarf von SWISSINT an Mannschaftstransportfahrzeugen abgedeckt sowie die Ausbildung in den Schulen sichergestellt werden.

Ausgangslage Anlässlich ihrer Beratung zum Rüstungsprogramm 2010 (RP 10) gelangte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) zur Auffassung, dass die mit dem RP 10 beantragte Neue Fahrzeuggeneration (N Fz Gen) nicht durchwegs einem dringenden Bedürfnis1 der Truppe entspricht. Sie ersuchte deshalb den Bundesrat am 28. April 2010, mittels einer Zusatzbotschaft zum RP 10 Material zu beschaffen, welches zu einer besseren Ausrüstung der militärischen Verbände führt und deren Einsatzbereitschaft erhöht. Sie dachte dabei insbesondere an das GMTF, weil das VBS für dieses Fahrzeug noch Kaufoptionen besitzt.

Inhalt der Vorlage Im Rahmen des Rüstungsprogramms 2008 (RP 08) hat das Parlament der Beschaffung von 220 GMTF in der Höhe von 396 Millionen Franken zugestimmt, um damit die Flotte der Radschützenpanzer 93 (Rad Spz 93) zu ergänzen.

Das GMTF soll dem Infanteriebataillon (Inf Bat) als mobiles Element gegen eine mit hoher Gewalt operierende Gegenseite dienen und gegen verdeckt agierende Kräfte sowie für Erkundungs- und Bewachungsaufgaben an Objekten oder in Geländeabschnitten eingesetzt werden. Es ist in Bezug auf das Einsatzspektrum der Armee im Rahmen der wahrscheinlichen Einsätze verwendbar.

Die Inf Bat weisen die Gliederung «Inf Bat 2011» auf und verfügen über eine gemischte Ausrüstung mit GMTF und Rad Spz 93, 8x8.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament mit vorliegender Zusatzbotschaft zum RP 10 die Beschaffung 70 weiterer GMTF. Diese werden primär der Ausbildung zur Verfügung gestellt und haben keine präjudizierende Wirkung auf die Weiterentwicklung der Armee.

1

Im Bereich der Motorisierung besteht grundsätzlich dauernd ein Ersatzbedarf, sei es aufgrund altersbedingter, überdurchschnittlicher Instandhaltungskosten (Überschreitung des Instandhaltungskostengrenzwertes), sei es aufgrund fehlender oder nur schwer beschaffbarer Ersatzteile oder sei es aus sicherheits- und umwelttechnischen Gründen.

Im Schnitt muss mit jährlichen Ersatzinvestitionen von 140­175 Mio. Fr. über den Kredit «Ausrüstung und Erneuerungsbedarf (AEB)» bzw. über die Rüstungsprogramme geplant werden. Je länger die Beschaffungsintervalle, umso grösser wird der Ersatzbedarf. Die seit längerem anstehenden, wirklich dringenden Bedürfnisse belaufen sich mittlerweile auf rund 500 Mio. Fr.

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Die für die Ausrüstung der zusätzlichen GMTF notwendigen Funkgeräte stehen voraussichtlich nicht zur Verfügung und können nicht mehr beschafft werden. Ebenfalls in Abklärung steht die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl Bordverständigungsanlagen.

Die Auslieferung der 70 GMTF an die Truppe ist für den Zeitraum 2013­2014 vorgesehen.

Das technische und kommerzielle Risiko wird gesamthaft als klein bis mittel eingestuft.

Der bereits beantragte Verpflichtungskredit RP 10 beträgt 529 Millionen Franken.

Die zusätzlichen Kosten zur Beschaffung der GMTF belaufen sich auf 122 Millionen Franken.

Der direkte Anteil der Schweizer Industrie beträgt rund 101 Millionen Franken. Bei den aus dem Ausland bezogenen Leistungen beläuft sich die indirekte Beteiligung auf rund 14 Millionen Franken.

Das Eingehen der Verpflichtungen ist auf die in Voranschlag und Finanzplanung eingestellten Kredite abgestimmt. Die Finanzierung ist mit den geplanten finanzierungswirksamen Voranschlagskrediten sichergestellt. Dieses Vorgehen bewirkt jedoch, dass Zahlungspläne ausgedehnt werden und geplante Rüstungsprogramme der Folgejahre allenfalls reduziert werden müssen.

Falls das Parlament der Zusatzbotschaft zum RP 10 und damit der Beschaffung von 70 weiteren GMTF zustimmt, ist dies im «Bericht zum Konsolidierungsprogramm 2012­2013 für den Bundeshaushalt (KOP 2012/13)» entsprechend zu berücksichtigen.

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Zusatzbotschaft 1

Einleitung

Mit der Zusatzbotschaft zum Rüstungsprogramm 2010 (RP 10)2 folgt der Bundesrat dem Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates. Diese will Material beschaffen, welches aus ihrer Sicht einem dringlicheren Bedürfnis der Truppe entspricht. Sie dachte dabei insbesondere an das Geschützte Mannschaftstransportfahrzeug (GMTF), weil das VBS für dieses Fahrzeug noch Kaufoptionen besitzt.

Auf der Basis der heute zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen sind kurzfristig mit Ausnahme weiterer GMTF keine weiteren Beschaffungsvorhaben als Ergänzung zum RP 10 möglich.

Der Bundesrat beantragt daher mit vorliegender Zusatzbotschaft 70 weitere GMTF3.

Die Beschaffungskosten betragen 122 Millionen Franken.

Die mit der Zusatzbotschaft beantragte Investition wird im RP 10 nicht kompensiert und führt gesamthaft zu einer Erhöhung des Umfangs der beantragten Verpflichtungskredite. Dies bewirkt, dass Zahlungspläne ausgedehnt und geplante Rüstungsprogramme der Folgejahre allenfalls reduziert werden müssen. Die Finanzierung des RP 10 ist mit dieser Zusatzbotschaft im Rahmen der geplanten finanzierungswirksamen Voranschlagskredite sichergestellt.

2

Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug (122 Millionen Franken)

2.1

Einleitung

Im Rahmen des Rüstungsprogramms 2008 (RP 08) hat das Parlament der Beschaffung von 220 GMTF in der Höhe von 396 Millionen Franken zugestimmt, um damit die Flotte der Radschützenpanzer 93 (Rad Spz 93)4 zu ergänzen.

Das GMTF gewährleistet in Bezug auf das vorgesehene Einsatzspektrum der Armee im Rahmen der wahrscheinlichen Einsätze Schutz, Mobilität und Führungsfähigkeit.

Auch nach erfolgter Einführung der 220 Fahrzeuge (voraussichtlich ab 2012) können nicht alle 20 Infanteriebataillone (Inf Bat) gleichzeitig mit dem GMTF5 oder dem Rad Spz 93 ausgerüstet werden. Die mit vorliegender Zusatzbotschaft beantragten 70 GMTF tragen diesem Umstand, insbesondere für die Ausbildung, Rechnung, 2 3

4

5

Botschaft vom 17. Februar 2010 über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2010 (Rüstungsprogramm 2010); BBl 2010 1491.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Zusatzbotschaft zum Rüstungsprogramm 2010 vor der Lesung der Ursprungsbotschaft im Erstrat, damit die Zusatzbotschaft gleichzeitig mit der Ursprungsbotschaft in der Herbst- bzw. Wintersession 2010 behandelt werden kann.

Der PIRANHA II wurde mit den RP 93/96/99 beschafft. Gegenüber dem weiterentwickelten PIRANHA IIIC und dem GMTF weist er einen tieferen Ballistik- und Minenschutz aus.

Würde alles Material den Verbänden zugeteilt, d.h. ohne gleichzeitigen Ausbildungsbetrieb, könnten damit maximal 7 Inf Bat mit je 28 GMTF ausgerüstet werden.

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ohne jedoch die Weiterentwicklung der Armee zu präjudizieren. Primär werden damit genügend Fahrzeuge für die Ausbildung zur Verfügung gestellt.

Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug GMTF (DURO IIIP, 6x6)

2.2

Militärische Aspekte

Militärisches Bedürfnis Die Infanterie spielt bei militärischen Operationen eine zentrale Rolle. Die grosse Bandbreite der Einsatzoptionen und die Risiken, denen der einzelne Soldat dabei ausgesetzt ist, verlangen nach einem Fahrzeug mit hoher Schutzwirkung.

Von den 20 Inf Bat gemäss Entwicklungsschritt 2008/11 könnten gegenwärtig nur vier vollständig mit Rad Spz 93 ausgerüstet werden.

Mit insgesamt 290 GMTF (RP 08 und RP 10) können 6 Inf Bat und 2 InfanterieBereitschaftskompanien (Inf Ber Kp) ausgerüstet, der allfällige Bedarf von SWISSINT an Mannschaftstransportfahrzeugen abgedeckt sowie die Ausbildung in den Schulen verbessert sichergestellt werden6.

Die Mittel der 6 Inf Bat und der beiden Inf Ber Kp können auch im Rahmen eines Einsatzverbandes (Brigade-Äquivalent) zusammengefasst werden. Damit sind wahr6

Gemäss Organisation der Truppenkörper und Formationen (OTF) sind pro Inf Bat 28 GMTF und 15 Rad Spz 93 und je Inf Ber Kp 8 GMTF vorgesehen. Wie viele Einheiten für einen spezifischen Einsatz adäquat ausgerüstet werden können, hängt letztendlich von den jeweiligen Anforderungen des spezifischen Einsatzes ab. Eine Rolle spielt dabei auch, ob parallel zu einem Einsatz Rekrutenschulen und Wiederholungskurse durchgeführt werden oder nicht. Demzufolge könnten ­ unter Beizug der GMTF aus dem Ausbildungsbereich ­ insgesamt 8 Inf Bat und 2 Inf Ber Kp oder 9 Inf Bat ausgerüstet werden.

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scheinliche Einsätze der Armee durchführbar, ohne dass der Ausbildung die Mittel für die Grundausbildung entzogen werden.

Die heute im Einsatz stehenden DURO I werden für den Transport von Material und Munition weiter verwendet.

Beurteilung durch die Truppe Beim GMTF handelt es sich um eine Folgebeschaffung. Die Truppentauglichkeit wurde bereits Ende 2007 ausgesprochen.

Die Waffenstation ist identisch mit derjenigen, mit dem auch das Kommandofahrzeug PIRANHA I, 6x6 (RP 06), ausgerüstet wurde.

Ausbildung Die Ausbildung der Fahrer und der Bediener der Waffenstation erfolgt im Rahmen der Grundausbildung in den Rekrutenschulen.

Logistik Die Instandhaltung des Trägerfahrzeuges, inklusive der Waffenstation, basiert auf bestehenden Infrastrukturen und Instandhaltungsorganisationen.

2.3

Technische Aspekte

Beschreibung des Systems Das GMTF basiert auf dem Fahrzeug DURO IIIP, 6x6, der Firma General Dynamics European Land Systems-MOWAG GmbH (GDELS-MOWAG GmbH). Bei diesem Fahrzeugtyp handelt es sich um die Weiterentwicklung der mit den RP 93 und 97 beschafften Fahrzeuge DURO I.

Das Fahrzeug DURO IIIP, 6x6, ist ein modulares System, bestehend aus dem Trägerfahrzeug und einem wechselbaren Aufbau. Das Trägerfahrzeug ist für alle Fahrzeugtypen immer identisch, und die Aufbauten werden benutzerspezifisch konzipiert und ausgerüstet. Beschafft wird die Basisversion zum Truppentransport.

Die Ausrüstung umfasst die dachseitige Integration einer vom Fahrzeuginnern bedienten Waffenstation sowie der Bordverständigungsanlage (BVA). Die Verfügbarkeit der BVA ist zurzeit noch in Abklärung, da deren Nachbeschaffung oder eine neue Anlage zum Zeitpunkt der Botschaftsredaktion noch nicht sichergestellt werden konnte.

Alle GMTF werden für den Einbau von Komponenten des Führungsinformationssystems Heer (FIS HE)7 und die Aufnahme der Funkanlage8 vorbereitet.

7 8

Insgesamt können mit den zur Verfügung stehenden FIS HE-Komponenten 100 GMTF ausgerüstet werden. Die Beschaffung weiterer Komponenten ist zurzeit nicht vorgesehen.

Die Funkanlage SE-235 wird nicht mehr hergestellt und muss bei Einsätzen aus dem Material-Pool bezogen werden. Es stehen voraussichtlich nicht genügend Funkanlagen zur Verfügung, um alle GMTF auszurüsten, was die Führungsfähigkeit beeinträchtigen wird.

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Technische Daten: Gesamtgewicht: Maximale Geschwindigkeit: Abgasnorm: Besatzung:

14,0 t9 100 km/h EURO V 11 Personen (Kommandant, Fahrer, Schütze, 8 Soldaten)

Evaluation, Erprobung, Wahl des Herstellers Beim GMTF handelt es sich um eine Folgebeschaffung. Die Wahl des Herstellers (GDELS-MOWAG GmbH) und die Konfiguration (vgl. Bemerkung zum Gesamtgewicht, Ziff. 2.3) der ersten Serie sind bereits gegeben.

2.4

Beschaffung

Beschaffungsumfang und -kredit Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­

70 Geschützte Mannschaftstransportfahrzeuge GMTF (Basisversion gemäss RP 08), inklusive ­ Waffenstationen, komplett ­ Bordverständigungsanlage (BVA) ­ Vorbereitung aller Schnittstellen für Funk und FIS HE ­ Kosten für die Abnahme und den Änderungsdienst

­

Logistik (Ersatzmaterial und Instandhaltungsmittel)

3,1

­

Teuerung bis zur Auslieferung

4,7

­

Risiko

3,3

Total

110,9

122,0

Beschaffungsorganisation Das Material wird durch die armasuisse beschafft. Vertragspartnerin für den Fahrzeugteil sowie für die Integration der Waffenstation ist die GDELS-MOWAG GmbH in Kreuzlingen. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Lieferung der Fahrzeuge sowie für das fahrzeugspezifische Logistikmaterial.

Die Waffenstation RWS Kongsberg der Kongsberg Defence & Aerospace AS, Norwegen, sowie das dazu notwendige Logistikmaterial werden durch die armasuisse beschafft und der GDELS-MOWAG GmbH zur Integration übergeben.

9

Gemäss RP 08 beträgt das Gesamtgewicht 13,5 t. Die ausrüstungsbedingte Erhöhung (Schutzmassnahmen) des Gesamtgewichts um 0,5 t auf 14,0 t ist beim Hersteller in Abklärung.

4925

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der direkte Anteil der Schweizer Industrie beträgt rund 101 Millionen Franken. Bei den aus dem Ausland bezogenen Leistungen beläuft sich die indirekte Beteiligung auf rund 14 Millionen Franken.

Zeitlicher Ablauf der Beschaffung Die Lieferung des GMTF an die Truppe erfolgt im Zeitraum 2013­2014.

2.5

Risikobeurteilung

Das Risiko der Nachbeschaffung der 70 GMTF wird gesamthaft als klein bis mittel eingestuft.

­

Das technische und kommerzielle Risiko des Trägerfahrzeuges wird als klein bis mittel eingestuft (vgl. Bemerkung zum Gesamtgewicht, Ziff. 2.3).

­

Das technische und kommerzielle Risiko der Waffenstation wird als klein eingestuft.

2.6

Infrastruktur und Instandhaltungskosten

Die beantragten GMTF benötigen eine überdachte Fläche. Allfällige Anpassungen und Ergänzungen der vorhandenen Infrastruktur werden über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken) finanziert.

Die jährlichen Instandhaltungskosten werden im Rahmen des jährlichen Voranschlags eingestellt und betragen für die zusätzlichen 70 GMTF rund 1,5 Millionen Franken.

3

Kredite

3.1

Hinweise zur Kreditberechnung und Preisfindung

Beim beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Folgebeschaffung der bereits im Jahre 2008 bewilligten 220 GMTF. In den damaligen Beschaffungsverträgen für die Fahrzeuge und die Waffenstationen wurde aufgrund der Monopolsituation bereits ein Einsichtsrecht in die Preiskalkulation vereinbart. Zudem wurden Optionen für weitere Beschaffungen abgeschlossen. Für das vorliegende Kreditbegehren zur Beschaffung von 70 zusätzlichen GMTF dienten diese Optionen als Berechnungsgrundlage.

Der im Rahmen dieser Zusatzbotschaft zum Rüstungsprogramm 2010 beantragte Verpflichtungskredit versteht sich inklusive aller Abgaben, vor allem der Mehrwertsteuer, zu dem zum Beschaffungszeitpunkt gültigen Steuersatz von 8 %.

Bei der beantragten Beschaffung wurde die Teuerung bis zur vollständigen Auslieferung des Materials vorausgeschätzt und in das Kreditbegehren eingerechnet.

4926

Dem Kreditantrag liegen folgende Annahmen über die Teuerungsraten und Berechnungskurse zugrunde: ­ Jährliche Teuerung:

Schweiz Belgien Norwegen

1,6 % 2,0 % 2,6 %

­ Berechnungskurse:

EUR NOK

1,50 0,18

Im Übrigen basiert die Berechnung auf denselben Konditionen, wie sie in der «Botschaft über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2010», Ziff. 3.2, aufgeführt sind.

Die Preisgestaltung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor einer Firma. Im Umgang mit Preisinformationen gegenüber Dritten hat die Beschaffungsstelle die Geschäftsgeheimnisse ihrer Kunden und Geschäftspartner zu wahren. Die offerierten Preise können deshalb nicht im Detail offengelegt werden.

Verbindliche Beschaffungsverträge werden von der armasuisse erst nach Bewilligung des beantragten Verpflichtungskredites durch das Parlament unterzeichnet. Es handelt sich dabei um Festpreisverträge mit entsprechenden Teuerungsklauseln.

3.2

Zusätzliche Aufwendungen

Die Transportkosten auf dem Importanteil der Materialbeschaffungen sind im beantragten Verpflichtungskredit nicht enthalten. Dieser auf rund 0,1 Millionen Franken geschätzte Betrag wird dem Voranschlagskredit, Finanzposition 0800/A2119.0001 «Übriger Betriebsaufwand» (armasuisse), belastet.

Der Anteil der Mehrwertsteuer auf Importen (rund 1,6 Millionen Franken) wird jährlich im Rahmen der Bearbeitung des Voranschlags eingestellt.

4

Finanzielle und volkswirtschaftliche Aspekte

4.1

Finanzielle Auswirkungen

Die relativ tiefen Verpflichtungskredite für Rüstungsprogramme in den letzten Jahren verbesserten den Verpflichtungskreditüberhang10. Mit dieser Zusatzbotschaft steigt dieses Überhangverhältnis wieder leicht an. Dies bewirkt, dass Zahlungspläne ausgedehnt und geplante Rüstungsprogramme der Folgejahre allenfalls reduziert werden müssen. Die Finanzierung des RP 10 ist auch mit dieser Zusatzbotschaft im Rahmen der geplanten finanzierungswirksamen Voranschlagskredite sichergestellt.

Falls das Parlament der Zusatzbotschaft zum RP 10 und damit der Beschaffung von 70 weiteren GMTF zustimmt, ist dies im «Bericht zum Konsolidierungsprogramm 2012­2013 für den Bundeshaushalt (KOP 2012/13)» entsprechend zu berücksichtigen.

10

Verhältnis der offenen Verpflichtungskredite zu den jährlichen finanzierungswirksamen Voranschlagskrediten.

4927

4.2

Zusammenzug der anfallenden Kosten

Instandhaltungskosten/Jahr

Bauliche Massnahmen

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)

Beschaffungsvorhaben

Beschaffungskosten

Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem GMTF belaufen sich auf:

Kosten, die mit/nach der Beschaffung anfallen Mio. Fr.

Mio. Fr.

Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug (GMTF)

­11

122,0

­12

1,513

Total

­

122,0

­

1,5

4.3

Mio. Fr.

Mio. Fr.

Mit dem Vorhaben verknüpfte, bereits realisierte oder geplante RP-relevante Rüstungsvorhaben

­

Kommandofahrzeug/Umbau bestehender Panzerjäger (RP 06: 126 Mio. Fr.)

­

Leistungssteigerung Telekommunikationsinfrastruktur (RP 07: 277 Mio. Fr.)

­

Führungsinformationssystem Heer (RP 06: 424 Mio. Fr. und RP 07: 278 Mio. Fr.)

­

Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug (RP 08: 396 Mio. Fr.)

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 60, 163 und 167 der Bundesverfassung (BV)14.

11 12 13 14

PEB (4,0 Mio. Fr.) bereits im RP 08 ausgewiesen.

Die benötigte Lagerfläche wird im Rahmen der Umsetzung des Stationierungskonzepts der Armee sichergestellt.

Zusätzliche Instandhaltungskosten. Die jährlichen Instandhaltungskosten der 220 im Rahmen des RP 08 bewilligten GMTF belaufen sich auf 4,5 Mio. Fr.

SR 101

4928

5.2

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Die Vorlage untersteht der Ausgabenbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der BV, da sie eine einmalige Ausgabe von über 20 Millionen Franken nach sich zieht. Sie ist demnach von den eidgenössischen Räten mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte zu verabschieden.

5.3

Unterstellung unter die Schuldenbremse

Die Bestimmungen über die Schuldenbremse15 sowie allfällige Kürzungen im Rahmen des Voranschlags 201016 und des Finanzplans 11­1317 sind im Beschaffungsumfang berücksichtigt.

15 16 17

Art. 126 BV; Bundesgesetz vom 7. Oktober 2005 über den eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG; SR 611.0), Art. 12­18.

Bundesbeschluss vom 9. Dezember 2009, BBl 2010 1093.

Bundesratsbeschluss vom 19. August 2009.

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