Strategische Ziele des Bundesrates für seine Beteiligung an der Swisscom AG 2010­2013

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Einleitung

Der Bund ist Hauptaktionär der Swisscom AG. Er verfügt über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit an der Unternehmung. Die Aktionärsinteressen des Bundes werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der Swisscom AG im Rahmen von Artikel 3 Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) und anerkennt in seiner Eigenschaft als Aktionär die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf Geschäftsstrategie und -politik. Er beachtet ebenso die Grundsätze der Staatsunabhängigkeit der Medien.

Die Rolle des Bundes als Hauptaktionär ist von seiner Funktion als Regulator und Aufsichtsbehörde über den Telekommunikationsmarkt institutionell getrennt.

Gestützt auf Artikel 6 TUG legt der Bundesrat für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär der Unternehmung erreichen will. Die strategischen Ziele richten sich an die Swisscom AG und ihre Gruppengesellschaften (nachfolgend «Swisscom»). Der Bund verpflichtet sich damit im Vierjahresrhythmus auf längerfristige, konsistente Ziele und schafft durch deren Veröffentlichung Transparenz für Drittinvestoren.

Neben der Festlegung der strategischen Ziele stehen dem Bund zur Einflussnahme auf die Unternehmung die Mittel zur Verfügung, die einem Hauptaktionär im Aktienrecht zukommen, also der Einfluss auf die Besetzung des Verwaltungsrates und die stimmenmässige Beherrschung der Generalversammlung. Nach den geltenden Statuten von Swisscom hat der Bund zudem das Recht, zwei Vertreter in den Verwaltungsrat abzuordnen, die er instruieren kann. Eine Instruktion des Bundesrates richtet sich ausschliesslich an seine Vertreter im Verwaltungsrat von Swisscom. Sie entbindet die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates nicht von der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Gesamtinteressen der Unternehmung. Der Bundesrat wird nicht in einer anderen als der genannten Weise auf Swisscom Einfluss nehmen.

2

Allgemeine Ausrichtung der Unternehmung

Der Bundesrat erwartet, dass die Swisscom 2.1

wettbewerbsfähig, betriebswirtschaftlich geführt und kundenorientiert ist sowie die Schnelligkeit und Flexibilität bei der Entwicklung, Produktion und Vermarktung neuer Produkte und Dienstleistungen in den konvergierenden Märkten Telekommunikation, Informationstechnologie, Rundfunk, Medien und Unterhaltung konsequent weiter verbessert.

2.2

insbesondere fixe und mobile Sprach- und Datendienste, Informatik-Dienstleistungen, Inhalte (Content) sowie für andere Telekommunikationsgesellschaften Netzdienstleistungen anbietet. Dabei trägt sie den Sicherheitsinteressen des Landes Rechnung, stellt die gesetzliche Grundversorgung sicher

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und setzt die Interkonnektionsregelung im Interesse eines fairen Wettbewerbs um.

Mit ihrem Angebot strebt Swisscom folgende Hauptziele an und trägt damit zur volkswirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz bei: ­ Privatkunden: Gestaltung eines kundengerechten Angebots, Halten der Marktführerschaft im Inland und Ausübung einer führenden Rolle im Bereich von Breitband-Verbindungen und -Diensten.

­ Kleine und mittlere Unternehmen: Gestaltung eines kundengerechten Angebots, Halten der Marktführerschaft im Inland und Ausübung einer führenden Rolle im Bereich von Breitband-Verbindungen und -Diensten.

­ Grossunternehmen: Gestaltung eines kundengerechten Angebots für die nationalen und internationalen Bedürfnisse der Kunden sowie Aufbau und Halten einer bedeutenden Marktposition im Inland.

­ IT Services: Gestaltung eines kundengerechten Angebots für branchenspezifische Informatik-Dienstleistungen, Aufbau und Halten einer bedeutenden Marktposition im Inland und Erreichen einer branchenüblichen Profitabilität.

­ Netz und Informatik: Ausbau und Betrieb einer zukunftsgerichteten Netz- und Informatik-Infrastruktur.

2.3

über ein angemessenes Risikomanagement-System verfügt.

2.4

im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgt.

3

Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass die Swisscom 3.1

wertschöpfend ist und den Unternehmenswert nachhaltig sichert und steigert.

3.2

eine Leistungsfähigkeit aufweist, die mit den besten jeweils vergleichbaren Telekommunikationsunternehmen in Europa Schritt hält.

3.3

50 % des operativen freien Cash Flow an die Aktionäre ausschüttet. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn Swisscom im Hinblick auf die strategische Flexibilität zusätzliche Mittel benötigt oder überschüssige Mittel ausschütten kann. Die Dividendenpolitik soll darüber hinaus dem Grundsatz der Stetigkeit folgen.

3.4

eine Nettoverschuldung von höchstens 2.1 mal EBITDA anstrebt. Zeitweise Überschreitungen dieser Quote sind zulässig.

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4

Personelle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass die Swisscom 4.1

eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt, sich mit geeigneten Massnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf engagiert und eine zeitgemässe Lehrlingsausbildung betreibt.

4.2

mit ihrer Leitung durch Führungsstil, Personalentwicklung und interner Kommunikation Vertrauen beim Personal schafft.

4.3

die Mitspracherechte der Gewerkschaften und Personalverbände in Gesamtarbeitsverträgen regelt und diese mit den Sozialpartnern weiterentwickelt.

4.4

ihre Mitarbeitenden und Kader nach marktüblichen Sätzen und leistungsgerecht entlöhnt, wobei variable Entschädigungsanteile auf Anfang des Geschäftsjahres festgelegten Kriterien basieren und den langfristigen Erfolg berücksichtigen.

4.5

bestrebt ist, die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeitenden durch nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmassnahmen zu verbessern.

4.6

allfällige Restrukturierungsmassnahmen im Rahmen bestehender oder neuer Sozialpläne umsetzt.

4.7

Bestand und Qualifikation der Mitarbeitenden auf die kommenden Bedürfnisse ausrichtet.

5

Kooperationen und Beteiligungen

Der Bundesrat erwartet, dass Swisscom Beteiligungen nur eingeht, wenn sie zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen. Im Ausland dürfen keine Beteiligungen an Telekommunikationsgesellschaften mit Grundversorgungsauftrag eingegangen werden. Übrige Beteiligungen im Ausland sind möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen.

6

Berichterstattung an den Bundesrat

Der Bundesrat erwartet, dass Swisscom vierteljährlich einen InformationsAustausch mit Vertretern des Bundes entsprechend den regelmässig stattfindenden Analysten- und Investorengespräche pflegt. Der Gleichbehandlung der Aktionäre wird dabei Rechnung getragen. Der Verwaltungsrat der Swisscom erstattet dem Bundesrat am Ende jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

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Geltungsdauer und Änderung

Da sich das Umfeld der Unternehmung in einem ständigen Wandel befindet, werden die strategischen Ziele bei Bedarf angepasst. Der Bundesrat entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit Swisscom.

16. Dezember 2009

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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