Bundesbeschluss

Entwurf

über das obligatorische Referendum für Staatsverträge mit Verfassungsrang (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik [Staatsverträge vors Volk!]») vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 11. August 20092 eingereichten Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. Oktober 20103, beschliesst: I Die Bundesverfassung4 wird wie folgt geändert: Art. 140 Abs. 1 Bst. b 1

Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet: b.

völkerrechtliche Verträge, die: 1. den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften vorsehen; 2. Bestimmungen enthalten, die eine Änderung der Bundesverfassung erfordern oder einer solchen gleichkommen;

II Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

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SR 101 BBl 2009 6057 BBl 2010 6963 SR 101

2010-1282

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Obligatorische Referendum für Staatsverträge mit Verfassungsrang (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik [Staatsverträge vors Volk!]»). BB

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