Bundesbeschluss zur Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung (ESYSP) vom 14. Juni 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. September 20162, beschliesst:
Art. 1 Für die Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung wird ein Gesamtkredit von 33 Millionen Franken gemäss Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
Art. 2 1
Die Freigabe des Kredits nach Artikel 1 erfolgt in zwei Etappen: a.
Die erste Etappe im Umfang von 14,3 Millionen Franken wird freigegeben.
b.
Die Freigabe der zweiten Etappe im Umfang von 18,7 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.
Unter den freigegebenen Krediten können Verschiebungen vorgenommen werden.
Dabei kann ein Kredit höchstens um 10 Prozent erhöht werden.
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Im Rahmen des Möglichen sind Offerten vor allem von Schweizer Unternehmen einzuholen und die Kriterien für die Vergebung so auszugestalten, dass insbesondere Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden können.
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SR 101 BBl 2016 7299
2016-1764
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Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung (ESYSP). BB
BBl 2017
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 12. Juni 2017
Ständerat, 14. Juni 2017
Der Präsident: Jürg Stahl Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Ivo Bischofberger Die Sekretärin: Martina Buol
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Anhang (Art. 1)
Verpflichtungskreditverzeichnis Beträge in Fr.
Erste Etappe «Konzeption und Realisierung Systemplattform»
14 300 000
Zweite Etappe «Kauf Geräte und sowie Rollout und Einführung»
18 700 000
Gesamtkredit
33 000 000
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