Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Frauenfeld, Waffenplatz; Neubau Rechenzentrum Campus vom 28. Februar 2017

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, Kaserne Heilgkreuz, 8887 Mels, vom 21. Dezember 2015 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau eines Rechenzentrums auf dem Waffenplatz Frauenfeld unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

7. März 2017

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2017-0532