Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz], KG; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums am 25. Oktober 2010 eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die BMW Group bzw. die BMW AG und alle mit ihr konzernmässig verbundenen Unternehmen eröffnet. Dies aufgrund von Informationen, wonach europäische Vertriebsgesellschaften der BMW Group ihren europäischen Vertriebspartnern den Verkauf von BMW und MINI Neufahrzeugen an Kunden mit Wohnsitz ausserhalb des EWR untersagen. Dies sind Anhaltspunkte für eine kartellrechtlich unzulässige Gebietszuweisung, da auf diese Weise Verkäufe von Neufahrzeugen der Marken BMW und MINI aus dem EWR in die Schweiz bzw. Direktimporte durch Schweizer Kunden ausgeschlossen werden. In der Untersuchung wird nun geprüft, ob Vertriebsgesellschaften der BMW Group unzulässige Gebietszuweisungen gemäss Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Kartellgesetz vornehmen.

Die Untersuchung soll nun aufzeigen, ob die Anwendung des betreffenden Merkblattes tatsächlich eine Abrede zur Festsetzung von Preisen und damit eine unzulässige Wettbewerbsabrede im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 KG darstellt.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

9. November 2010

2010-2756

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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