Notifikation (Art. 36 Bst. b VwVG).

Akyol Sitky sel., aus der Türkei, geb. am 1. Januar 1959, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz, handelnd durch seine Ehefrau Güllüzar Akyol in der Türkei.

1.

Die Ehefrau des Beschwerdeführers wird aufgefordert, dem Bundesverwaltungsgericht innert 30 Tagen ab Eröffnung der vorliegenden Verfügung im Schweizerischen Bundesblatt mitzuteilen, ob sie an der Beschwerde ihres Ehemannes vom 23. Juli 2009 festhält. Sie wird bejahendenfalls aufgefordert, allfällige Berechtigte zu bezeichnen, deren Berechtigung nachzuweisen und Anträge zum weiteren Vorgehen zu stellen.

4. Mai 2010

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

2010-1059

2851