Sachplan geologische Tiefenlager, Etappe 1: Information und Mitwirkung Das Standortauswahlverfahren für die Lagerung radioaktiver Abfälle ist im «Sachplan geologische Tiefenlager» geregelt. Es umfasst drei Etappen und soll dazu führen, dass Standorte für Lager von schwach- und mittelaktiven sowie von hochaktiven Abfällen festgelegt werden können. Oberstes Ziel ist eine Lagerung, welche die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt gewährleistet.

Der Schwerpunkt der ersten Etappe liegt auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien. Im Herbst 2008 schlug die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra Standortgebiete vor, die sich aus geologischer und sicherheitstechnischer Sicht für die Lagerung radioaktiver Abfälle eignen. Dabei handelt es sich um sechs Standortgebiete (Bözberg, Jura-Südfuss, Nördlich Lägeren, Südranden, Wellenberg und Zürcher Weinland) für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen sowie um drei Standortgebiete (Bözberg, Nördlich Lägeren, Zürcher Weinland), die für die Lagerung hochaktiver Abfälle beziehungsweise für ein Kombilager in Frage kommen.

Diese Vorschläge wurden von Fachbehörden und -kommissionen des Bundes geprüft und beurteilt; die entsprechenden Sicherheitsgutachten liegen in der Zwischenzeit vor. Die geologische Eignung ist das wichtigste, aber nicht das einzige Kriterium bei der Standortfestlegung. Um die notwendigen Oberflächenanlagen eines geologischen Tiefenlagers optimal platzieren zu können, werden neben der Sicherheit raumplanerische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigt. In Etappe 1 werden deshalb auch bereits die raumplanerischen Indikatoren sowie die Methodik zu deren Bewertung in Etappe 2 festgelegt.

Das Standortauswahlverfahren erfolgt in enger fachlicher und politischer Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden sowie den zuständigen deutschen Behörden. Das Bundesamt für Energie BFE hat in einem Ergebnisbericht die Gesamtbeurteilung der ersten Etappe vorgenommen. Bevor der Ergebnisbericht dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet wird, findet gemäss Artikel 19 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (SR 700.1) eine dreimonatige Anhörung statt: Alle betroffenen oder interessierten Organisationen und Personen können sich
zu Etappe 1 äussern. Die dem Ergebnisbericht zu Grunde liegenden Dokumente werden ebenfalls öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Kantone laden die regionalen und kommunalen Stellen sowie die Bevölkerung zur Mitwirkung ein.

Sämtliche Unterlagen können auf Voranmeldung zwischen dem 1. September 2010 und dem 30. November 2010 eingesehen werden beim Bundesamt für Energie, Mühlestrasse 4, 3063 Ittigen (Postadresse: BFE, 3003 Bern). Sie liegen ebenfalls bei den kantonalen Fachstellen für Raumplanung sowie bei ausgewählten Gemeinden der Standortregionen auf. Zudem können sie unter www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle/anhoerung herunter geladen werden. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 30. November 2010 an folgende Adresse gerichtet werden: Bundesamt für Energie, Herrn Omar El Mohib, 3003 Bern; sachplan@bfe.admin.ch.

31. August 2010 2010-1823

Bundesamt für Energie 5527