Allgemeinverfügung über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Vinclozolin vom 17. November 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 48 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Die Verwendung von Ronilan DF (W-4096) und Ronilan DF (W-5063) wird für folgende Obstbau Indikationen ab sofort verboten: ­

Apfel, Aprikose: alle Indikationen

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

17. November 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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SR 916.161

8160

2010-2999