Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen Mit Änderungen des Mineralölsteuergesetzes und des Umweltschutzgesetzes sollen die indirekten, negativen Auswirkungen bei der Produktion von biogenen Treibstoffen gebührend berücksichtigt und möglichst vermieden werden. Die Vorlage sieht vor, die Kriterien für die Steuererleichterung von biogenen Treibstoffen zu erweitern. Zudem wird der Bundesrat verpflichtet, bei Bedarf eine Zulassungspflicht für biogene Treib- und Brennstoffe einführen.

Vernehmlassungsfrist: 10. März 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 031 322 97 68, Fax 031 322 98 72 www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

14. Dezember 2010

8566

Bundeskanzlei

2010-3186