Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Revision des Finanzkontrollgesetzes Gestützt auf die Motion 07.3282 beauftragt der Bundesrat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) durchzuführen. Mit der Revision soll die bestehende Prüflücke der Finanzaufsicht bei der direkten Bundessteuer geschlossen werden. Derzeit ist kein unabhängiges Finanzaufsichtsorgan für die Überprüfung in diesem Bereich explizit zuständig. Der Vorschlag passt die aus dem Jahre 1967 stammenden Artikel 16 und 17 FKG den Änderungen der vergangenen Jahre an. Die bereits bestehende und gepflegte Zusammenarbeit der EFK mit den kantonalen Finanzkontrollen wird bekräftigt. Der Vorschlag lässt Raum für eine föderative und sachbezogene Ausgestaltung der Finanzaufsicht.

Vernehmlassungsfrist: 17. September 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Finanzkontrolle, Monbijoustrasse 45, 3003 Bern, Telefon 031 323 11 11, Fax 031 323 11 01, www.efk.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Juni 2010

2010-1353

Bundeskanzlei

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