Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 9. November 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Lambda-Cyhalothrin 100 g/l

Formulierungstyp:

CS Kapselsuspension

2. Handelsprodukte STAR Lambda CS

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4661 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004675-00/027 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

Karate avec Technologie Zeon

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4662 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004675-00/028 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

Karate

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4663 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004675-00/026 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

Realchemie LambdaCyhalothrin 100 CS

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4742 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 004675-00/023 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

1

SR 916.161

7596

2010-2506

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Beerenbau: Erdbeere

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Erdbeer- oder Himbeerblütenstecher, Thripse

Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.01 % Aufwandmenge: 0.1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n)

1, 2, 3

5

Himbeere

Himbeerkäfer

Himbeere

Erdbeer- oder Himbeerblütenstecher

1, 2, 4 1, 2, 4

Obstbau: Kernobst

Birnblattsauger

Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.24 l/ha Anwendung: Im Spätwinter.

Weinbau: Rebenunterlagen (Rebschulen)

Rebzikade (Scaphoideus titanus)

6 Konzentration: 0.01 % Anwendung: 2­3 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen.

Aufwandmenge: 0.1 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n)

Gewächshaus: allg.

Blattläuse (Röhrenläuse), Erdflöhe, Erdraupen, Lauchmotte, Möhrenblattfloh, Spargelkäfer, Thripse, Zwiebelminierfliege Thripse

Karotten, Sellerie

Möhrenfliege

Kohlarten

Kohldrehherzgallmücke

Kohlarten Konservenerbsen

Kohleule, Kohlschabe, Weisse Fliegen (Mottenschildläuse), Weisslinge Erbsenblattrandkäfer

Feldbau: allg.

Erdraupen

Gemüsebau: allg.

Eiweisserbsen Futterrübe, Zuckerrübe

Erbsenwickler Rübenerdfloh

Getreide

Gelbe Getreidehalmfliege

Konzentration: 0.01 % Wartefrist: 3 Tage Aufwandmenge: 0.1 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: 1000 l Brühe pro ha.

Konzentration: 0.01 % Wartefrist: 2 Woche(n) Aufwandmenge: 0.1 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Aufwandmenge: 0.1 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.075 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Aufwandmenge: 0.075 l/ha Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.075 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.075 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n)

7

8

1, 9

1

7597

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Hopfen

Blattläuse (Röhrenläuse)

1

Kartoffeln

Kartoffelkäfer

Pflanzkartoffeln [unter Tunnelabdeckung] Raps

Blattläuse (Röhrenläuse) [gegen Virusübertragung]

Konzentration: 0.0075 % Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 0.075 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 0.075 l/ha

1

Raps

Rapsblattwespe, Rapserdfloh, Rapsglanzkäfer, Rapsschotenrüssler Teilwirkung: Rapsschotengallmücke

Aufwandmenge: 0.1 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Konzentration: 0.015 % Aufwandmenge: 0.075 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n)

Zierpflanzen: Buchsbäume (Buxus) Schnittblumen, Sommerflor, Topfund Kontainerpflanzen Zier- und Sportrasen

Rapsstengelrüssler

Buchsbaum-Zünsler

1

Konzentration: 0.015 % 1 Anwendung: Ab Befallsbeginn.

Konzentration: 0.01 % 1, 10

Blattkäfer, Blattläuse (Röhrenläuse), Blindwanzen, Erdraupen, Gallmücken, Thripse, Trauermücken, Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) Erdschnaken [Larven] Konzentration: 0.03 % Anwendung: 1000 l Brühe pro ha.

1, 11

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.

2 = Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.

3 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2.

4 = Für Sommerhimbeeren und Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium Beginn der Blüte bis Vollblüte, Heckenvolumen 10 000 m3/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf Stadium Blütenknospen nickend bis erste Blüten offen, Heckenvolumen 7500 m3/ha 5 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.

6 = Behandlung nur auf Anweisung der Kantonalen Pflanzenschutzdienste.

7 = Nur während dem Flug (gemäss kritischer Fangzahl) alle 10­14 Tage spritzen.

8 = Reihenbehandlung mit 500 l/ha auf das Herz der Pflanze.

9 = Maximal 1 Behandlung pro Jahr.

10 = Nicht auf mehrjährigen Kulturen (Gehölze [Laubbäume, Nadelbäume, Sträucher] und Stauden) einsetzen.

11 = Bei Bedarf Anwendung nach 7 Tagen wiederholen.

7598

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

9. November 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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