Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Kommission Ausbildung der Ausbildenden (SK AdA) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Ausbildungsleiter mit eidgenössischem Diplom/Ausbildungsleiterin mit eidgenössichem Diplom eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

9. Februar 2010

2010-0205

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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