10.081 Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken vom 8. September 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

8. September 2010

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2010-1751

6691

Übersicht Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern und globale Herausforderungen verlangen nach global abgestimmten Massnahmen. Die multilateralen Entwicklungsbanken als zentrale Pfeiler des internationalen Entwicklungssystems sind bestens dafür ausgerüstet. Die Schweiz hat als langjähriges Mitglied dieser Institutionen direkte Mitgestaltungsmöglichkeiten. Sie ist aufgerufen, ihre Mitgliedschaftspflichten wahrzunehmen und sich an der Erhöhung des Kapitals dieser Institutionen zu beteiligen.

Die Armutsbekämpfung und die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele wie auch die Integration der ärmsten und fortgeschritteneren Entwicklungsländer in das globale Wirtschaftssystem zum Nutzen ihrer Bevölkerungen und Volkswirtschaften bleiben zentrale Aufgaben der internationalen Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden Jahren. Globale Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungsunsicherheit, Umweltkatastrophen oder Finanzkrisen machen nicht Halt vor Landesgrenzen. Entsprechend müssen Lösungen durch die Staatengemeinschaft als Ganzes erarbeitet werden. Als stark aussenwirtschaftsorientiertes Land ist die Schweiz in ganz besonderem Masse auf möglichst stabile und ausgewogene internationale Beziehungen angewiesen und hat infolgedessen alles Interesse daran, sich aktiv an der Lösung der zahlreichen globalen Probleme der internationalen Gemeinschaft zu beteiligen.

In diesem Umfeld nimmt insbesondere auch die Bedeutung der multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) für aussen-, entwicklungs-, umwelt-, wirtschafts- und finanzpolitische Anliegen stetig zu. Die MDBs haben eine kritische Grösse, fundiertes weltweites Know-how und grosse Erfahrung sowie ausgewiesene Vorteile in der Erarbeitung, Koordination und Umsetzung international abgestimmter Massnahmenpakete. Diese Qualitäten sind für die Bewältigung globaler Herausforderungen unentbehrlich.

Im Zuge der 2008 manifest gewordenen Finanzkrise wurden alle Entwicklungsbanken aufgefordert, Sofortmassnahmen zugunsten der am meisten betroffenen Empfängerländer zu ergreifen. Die Krisenbekämpfung hat erhebliche Mittel gebunden, die für die Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Überwindung von strukturellen Mängeln und der Armutsbekämpfung in Entwicklungs- und Transitionsländern nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine ausreichende Kapitalisierung und damit
verbunden die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln durch die Anteilseigner ist jedoch eine zentrale Voraussetzung, damit die Banken ihre Kunden bei der Bewältigung der mittel- und langfristigen Herausforderungen angemessen unterstützen und eine antizyklische Rolle spielen können.

Bei den Entwicklungsbanken wurden Grundsatzentscheide über eine Kapitalerhöhung anlässlich der Jahresversammlungen im Frühling 2009 bzw. 2010 gefällt. Der Bundesrat plant, sich im Rahmen der bisherigen Anteile an den Kapitalerhöhungen dieser Banken zu beteiligen. Dazu muss die Schweiz ihren Teil unter den Geberländern in der Mittelaufbringung übernehmen (Lastenverteilung, «Burden Sharing»).

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Nur so kann sie ihre entwicklungspolitische Erfahrung einbringen und mit frischen Ideen zu Lösungen beitragen, bzw. optimal von der Erfahrung der MDBs in ihrer bilateralen Hilfe profitieren. Bei einer Nichtbeteiligung an den Kapitalerhöhungen würde der Stimmenanteil der Schweiz teils massiv reduziert. Dies hätte Auswirkungen auf das Image der Schweiz sowie mittelfristig auf ihre Vertretung in den Leitungsgremien und ihre Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten.

Schweizer Unternehmen beteiligen sich rege an öffentlichen Aufträgen, die von den MDBs finanziert oder direkt vergeben werden. Zwischen 2005 und 2009 wurden Aufträge im Gesamtwert von 949 Millionen Franken an Schweizer Unternehmen vergeben (vgl. Anhang 8).

Kapitalerhöhungen bieten nicht nur die Gelegenheit zur Stärkung der finanziellen Basis der MDBs, sondern auch für eine grundsätzliche Überprüfung und Aktualisierung der strategischen und operationellen Ausrichtung. So analysieren die Mitgliedsländer zusammen mit dem Management die strategischen Prioritäten, das Risikomanagement sowie die Qualität- und Resultatorientierung. Dabei werden klare Zielvorgaben festgelegt, die von den Mitgliedsländern überwacht werden.

Zusammen bilden die Analysen und Zielvorgaben ein Paket, das von den Gouverneuren begutachtet und von den Verwaltungsräten verabschiedet wird.

Die multilateralen Entwicklungsbanken und ihre Mitgliedsländer sind sich einig, dass sich die Banken auf ihr Kernmandat konzentrieren, nämlich die Reduktion von Armut bzw. die Transition zu demokratischen und marktwirtschaftlichen Systemen.

Wie in den vergangenen Jahren sollen auch in Zukunft die komparativen Vorteile der multilateralen Entwicklungsbanken genutzt werden und Projekte insbesondere im Infrastruktursektor, im Privatsektor und im Finanzsektor wie auch im Bildungsund Gesundheitswesen finanziert werden. Gleichzeitig passen die MDBs ihren Fokus und die Stossrichtung ihrer Operationen an, indem sie neue Themen wie Klimawandel, Energiesicherheit oder den Wechsel zu einem CO2-neutralen Wachstum integrieren und verstärkt Projekte in diesen Bereichen finanzieren.

Die Beteiligung der Schweiz an den multilateralen Entwicklungsbanken ist seit Jahren eine feste Komponente der multilateralen Hilfe der Schweiz. Die Schweiz ist Mitglied der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(IBRD), der Internationalen Finanzierungsgesellschaft (IFC), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB), der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB), der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) und der Entwicklungsbank des Europarates (CEB). Die Hauptgründe für eine fortgesetzte aktive Beteiligung der Schweiz an IBRD, IFC, EBRD, IDB, AsDB und AfDB lassen sich wie folgt zusammenfassen.

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Die multilateralen Entwicklungsbanken bilden ein System eigenständiger Institutionen, das historisch gewachsen ist und dem die Schweiz zum Teil vor Jahrzehnten beigetreten ist. Angesichts der Entwicklungsherausforderungen haben alle MDBs eine Existenzberechtigung, die sie durch eine deutliche Ausrichtung und Komplementarität optimal zum Nutzen der begünstigten Länder sowie aller Mitgliedsländer einsetzen. In der heutigen globalisierten

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Welt sind sie systemrelevant und integraler Teil der internationalen Finanzarchitektur.

1

2

­

Während sich die Weltbankgruppe1 durch ihre quasi universelle Mitgliedschaft und globale Reichweite auszeichnet, werden die regionalen Entwicklungsbanken von ihren regionalen Mitgliedsländern als «ihre» Bank betrachtet. Dieser hohe Grad an Aneignung («ownership») ermöglicht es den regionalen Entwicklungsbanken, heikle Fragen mit ihren Mitgliedsländern anzugehen, ohne ablehnende Reaktionen zu erzeugen. In dieser Weise ergänzen sich die Banken.

­

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der MDBs für entwicklungspolitische, wirtschaftliche und finanzpolitische Anliegen, ist es im Interesse der Schweiz, auch künftig in diesen Institutionen vertreten zu sein und deren Kurs mitzubestimmen.

­

Mit ihrer Beteiligung unterstützt die Schweiz die sechs grössten MDBs, die einen starken Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ihrer Einsatzregionen leisten. Dies ist nicht nur eine Frage der Solidarität, sondern liegt auch im längerfristigen Interesse unseres Landes.

­

Mit ihrer finanziellen Beteiligung am Kapital der sechs Banken übernimmt die Schweiz ihren Teil unter den Geberländern an der Mittelaufbringung (Lastenverteilung, «Burden Sharing») und trägt zur Absicherung der von den sechs Banken auf den internationalen Kapitalmärkten (darunter auch dem schweizerischen) aufgenommenen Anleihen bei.

­

Die fortgesetzte Mitgliedschaft der Schweiz in den sechs Institutionen ermöglicht der schweizerischen Wirtschaft, sich weiterhin an den zum Teil sehr bedeutenden internationalen Ausschreibungen der Banken zu beteiligen. Durch die stetige Weiterentwicklung von Wertschöpfungsketten in vielen Entwicklungsländern ­ die im Vergleich zu den Industrieländern mit doppelt so hohen Wirtschaftswachstumsraten eigentliche Wachstumspole darstellen ­ können auch für global ausgerichtete Schweizer Unternehmen neue Märkte erschlossen werden.

­

Durch institutionelle Reformen, Aktualisierung der Strategien und Komplementarität zu den Schwesterorganisationen werden die Banken weiter gestärkt; dies trägt dazu bei, dass die Risiken minimiert und die operationelle Wirksamkeit der MDBs auch bei wachsender Geschäftstätigkeit verstetigt wird.

­

Mit der Beteiligung am Kapital der Entwicklungsbanken leistet die Schweiz einen weiteren Beitrag an die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit.

Dieser Beitrag wird international anerkannt, in dem die Zahlungen2 an die Zur Weltbankgruppe gehören die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die Internationale Entwicklungsagentur (IDA), die Internationale Finanzierungsgesellschaft (IFC), die Multilaterale Investitionsagentur (MIGA) und das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID).

Mit Ausnahme der EBRD (siehe Ziff.4.2.3.3).

6694

Kapitalerhöhungen der APD-Quote («Aide publique au développement», APD) der Schweiz angerechnet werden.

Will sich die Schweiz an den verschiedenen und im Grundsatz bereits beschlossenen Kapitalerhöhungen beteiligen, dann ist die Bereitstellung eines neuen Rahmenkredites auf das Frühjahr 2011 erforderlich. Aus oben dargelegten Gründen sieht der Bundesrat die Beteiligung an folgenden Kapitalerhöhungen vor: Überblick über die Beteiligung der Schweiz an den anstehenden Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken Kapitalerhöhung (%)

Aktueller Aktienanteil der Schweiz (%)

Anteil der Schweiz an den Kapitalerhöhungen (in der Bankwährung bzw.

Mio. CHF3)

AfDB4

200 % (von USD 33 Mrd.

auf USD 99 Mrd.)

1,46 %

UA 640,5 Mio.

CHF 1052,3 Mio.

AsDB5

200% 0,58 % (von USD 55 Mrd.

auf USD 165 Mrd.)

USD CHF

IDB

70% 0,47 % (von USD 100 Mrd.

auf USD 170 Mrd.)

USD CHF

IBRD

45% 1,46 %6 (von USD 190 Mrd.

auf USD 276 Mrd.)

USD 971,6 Mio.

CHF 1068,8 Mio.

IFC

8,3% (von USD 2,4 Mrd.

auf USD 2,6 Mrd.)

1,65 %4

USD CHF

2,5 Mio.

2,7 Mio.

EBRD

50% (von EUR 20 Mrd.

auf EUR 30 Mrd.)

2,3 %

EUR CHF

205,3 Mio.

297,7 Mio.

Total

Absoluter einzubezahlende Teil (in der Bankwährung bzw.

Mio. CHF3)

Nicht finanzwirksames Garantiekapital (in der Bankwährung bzw.

Mio. CHF3)

6%

UA CHF

38,4 Mio.

63,1 Mio.

UA CHF

602,1 Mio.

989,1 Mio.

633,0 Mio.

696,3 Mio.

4%

USD CHF

25,3 Mio.

27,9 Mio.

USD CHF

607,6 Mio.

668,4 Mio.

330,0 Mio.

363,0 Mio.

2,4 %

USD CHF

8,0 Mio.

8,8 Mio.

USD CHF

322,0 Mio.

354,2 Mio.

6%

USD CHF

58,3 Mio.

64,1 Mio.

100 %

USD CHF

2,5 Mio.

2,7 Mio.

CHF 3480,8 Mio.

Einzahlbarer Anteil (%)

0 %7

USD 913,3 Mio.

CHF 1004,6 Mio.

Kein Garantiekapital

Kein Paid-in

EUR CHF

205,3 Mio.

297,7 Mio.

CHF 166,6 Mio.

CHF 3314,0 Mio.

Die Schweiz wird sich je nach Kursentwicklung in Franken, in US-Dollar oder eventuell in Euro an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken engagieren. Somit sind die in der Botschaft genannten Beträge eine Kalkulation in Franken mit heute bekannten Eckwerten.

3 4 5

6 7

Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011, gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF.

Die AfDB hat ihre Wechselkurse für die Kapitalerhöhung für gewisse Währungen fixiert 1 UA = 1 SDR = 1,49356 USD (von der AfDB für den GCI im Mai 2010 fixiert).

Die AsDB gewährt ihren Mitgliedsländern verschiedene Zeichnungsmodalitäten. Die Schweiz wird zum gegebenen Zeitpunkt die für sie beste Option auswählen. Angaben entsprechen 1 SDR = 1,53258 USD (gemäss Berechnungen der AsDB vom 1. März 2010).

Neuer Anteil nach Stimmrechtsreform.

Anstelle eines durch die Mitgliedsländer finanzierten einzahlbaren Anteils (Paid-in) erfolgt ein Transfer von EUR 1 Mrd. aus den Reserven der EBRD.

6695

Von der beantragten Verpflichtungssumme von rund 3,5 Milliarden Franken werden gemäss den diesjährigen Wechselkursen 167 Millionen Franken einzahlbar sein, der restliche Teil wird als Garantiekapital gezeichnet. Diese Beitragszahlungen werden über eine Einzahlungsperiode von 3 bis 8 Jahren finanziert werden. Eine zusätzliche Reserve von 8,5 Millionen Franken wird gegebenenfalls für erhöhte Beitragszahlungen infolge von Schwankungen des Wechselkurses verwendet. Die Reserve entspricht rund 5 Prozent des einzahlbaren Anteils, sodass höchstens 175 Millionen Franken einzubezahlen wären. Diese Verpflichtung ist als eine Kapitaleinlage zu verstehen, welche im Falle eines Austrittes der Schweiz aus einer dieser Institutionen von der betreffenden Entwicklungsbank an die Schweiz zurückerstattet werden wird.

Der Verpflichtungssaldo von rund 180 Millionen Franken des vorangehenden Rahmenkredits aus dem Jahr 1995 für die Kapitalbeteiligung an den regionalen Entwicklungsbanken und derjenige von rund 200 Millionen Franken des Rahmenkredits zur Beitrittsbeteiligung an der Weltbankgruppe aus dem Jahr 1991 werden dabei nicht beansprucht und verfallen. Die beiden Rahmenkredite werden somit um diese Saldi gekürzt, können jedoch wegen der bestehenden Garantien (Eventualverpflichtungen) nicht abgeschlossen werden.

Der Bundesrat unterbreitet diese Botschaft über die Kapitalerhöhungen bei den multilateralen Entwicklungsbanken parallel zur Botschaft über die Erhöhung der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) bis 2015 gemäss der entsprechenden Ankündigung im Bericht des Bundesrats über die Weiterführung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zuhanden des Parlaments vom 8. Dezember 2008. Die beiden Botschaften sind insofern miteinander verknüpft, als dass bei beiden die Zahlungen (mit Ausnahme der EBRD) an die APD-Quote der Schweiz angerechnet werden. Beide Botschaften wurden zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt, da der Entscheid über die Kapitalerhöhungen bei den Entwicklungsbanken die Volumen und die Verteilung der APD-Mittel zwischen bilateralen und multilateralen Kanälen beeinflusst. Ferner soll das Parlament die Gelegenheit erhalten, gleichzeitig über beide Anträge zu entscheiden.

6696

Inhaltsverzeichnis Übersicht

6692

1 Wachsende Bedeutung des Multilateralismus: Die Interessen der Schweiz in einer globalisierten Welt 1.1 Veränderte Herausforderungen und Rahmenbedingungen 1.2 Tragende Rolle der multilateralen Entwicklungsbanken 1.3 Interessen der Schweiz

6699 6699 6699 6703

2 Funktionsweise und institutionelle Struktur der MDBs 2.1 Die Beteiligung der Schweiz an den wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken 2.2 Funktionsweise und Aufgabe der MDBs 2.3 Kreditfenster der MDBs 2.4 Institutionelle Struktur der MDBs 2.4.1 Der Gouverneursrat 2.4.2 Der Exekutivrat 2.4.3 Die Direktion der Bank 2.5 Finanzielle Ressourcen und deren Zuteilung 3 Die Investitionstätigkeit der MDBs im Rückblick 3.1 Rückblick auf die Darlehensvergabe der MDBs 3.2 Meilensteine der MDBs seit den letzten Kapitalerhöhungen im Jahre 1995 3.3 Höhere Wirksamkeit

6704 6704 6704 6705 6706 6706 6707 6707 6708 6708 6708 6711 6714

4 Anstehende Kapitalerhöhungen 4.1 Verwendung bisheriger Rahmenkredite 4.2 Verwendung des neuen Rahmenkredits: Gesamtüberblick und vorgesehene Kapitalerhöhungen 4.2.1 Gesamtüberblick 4.2.2 Vorgesehene Kapitalerhöhungen 4.2.2.1 Die Kapitalerhöhung der IBRD 4.2.2.2 Die Kapitalerhöhung der IFC 4.2.2.3 Die Kapitalerhöhung der EBRD 4.2.2.4 Die Kapitalerhöhung der IDB 4.2.2.5 Kapitalerhöhung der AfDB 4.2.2.6 Die Kapitalerhöhung der AsDB 4.2.2.7 Die Kapitalerhöhung der CEB 4.2.3 Fazit

6715 6715 6716 6716 6718 6719 6721 6723 6725 6727 6729 6731 6731

5 Zielfestlegung und Überprüfung

6732

6 Auswirkungen 6.1 Finanzielle Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden 6.2 Personelle Auswirkungen 6.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

6733 6733 6734 6734

6697

7 Verhältnis zur Legislaturplanung und zum Finanzplan

6735

8 Rechtliche Aspekte

6735

9 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

6736

Anhänge: 1 Vergleichende Information betreffend die sechs multilateralen Entwicklungsbanken 2 Übersicht über die verschiedenen Rahmenkredite im Zusammenhang mit den Schweizer Beteiligungen am Kapital der MDBs 3 Verwendung der bisherigen Rahmenkredite 4 Gesamter langfristiger Nettokapitalfluss nach Regionen 5 Darlehensvergabe nach Sektor und MDB 6 Anleihegeschäfte der multilateralen Entwicklungsbanken auf dem Schweizer Kapitalmarkt 7 Schweizer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den MDBs 8 Beteiligung von Schweizer Firmen an Ausschreibungen der MDBs Bundesbeschluss über den Rahmenkredit für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Afrikanischen, der Asiatischen, und der Interamerikanischen Entwicklungsbank sowie der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanzgesellschaft und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Entwurf)

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Botschaft 1

Wachsende Bedeutung des Multilateralismus: Die Interessen der Schweiz in einer globalisierten Welt

1.1

Veränderte Herausforderungen und Rahmenbedingungen

Trotz anderer globaler Herausforderungen bleibt die Armut ein zentrales Problem der globalen Gemeinschaft. Unterentwicklung und Armut haben viele Gesichter.

Gemeinhin gelten ein Einkommen von unter 2 Franken pro Tag, eine unzureichende medizinische Versorgung, eine hohe Kindersterblichkeit, tiefe Einschulungsraten, extreme Unterbeschäftigung sowie eine ungenügende Ernährung als Armutssymptome. Ferner kommt ein fehlender institutioneller Zugang zu politischer Mitbestimmung oder Einflussnahme hinzu. Die Erreichung der acht Millenniumsentwicklungsziele («Millennium Development Goals», MDGs) einschliesslich der Bereitstellung einer ausreichenden Infrastruktur und der Aufbau leistungsfähiger Institutionen in den wirtschaftlichen und sozialen Sektoren bleiben drängende Aufgaben zur Verbesserung der Wohlfahrt von Milliarden von Menschen.

Im Zeitalter der Globalisierung vermischen sich die bisherigen Entwicklungsfragen zunehmend mit anderen weltweiten Aufgaben. Globale Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungsunsicherheit, Umweltkatastrophen oder Finanz- und Wirtschaftskrisen machen nicht Halt vor Landesgrenzen. Entsprechend müssen Lösungen zunehmend durch die Staatengemeinschaft als Ganzes erarbeitet werden. Globale Gouvernanz-Institutionen und internationale Regelwerke gewinnen weiter an Bedeutung. Unser global stark vernetztes Land muss künftige Rahmenbedingungen für die nachhaltige Entwicklung in Süd und Nord gemeinsam mit den OECD-, den Schwellen- und den Entwicklungsländern mitgestalten können. Aus diesen Gründen ist es für die Schweiz zentral, in den wichtigsten internationalen Institutionen, die sich für global gültige Spielregeln einsetzen und einen wesentlichen Beitrag zur Lösung nationaler und regionaler Probleme in Entwicklungsländern leisten, adäquat vertreten zu sein. Dieser Hintergrund macht klar, weshalb die multilaterale Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung gewinnt und weshalb eine aktive Beteiligung unseres Landes angezeigt ist; dies auch, um unseren solidarischen Beitrag zu leisten.

1.2

Tragende Rolle der multilateralen Entwicklungsbanken

In diesem veränderten Umfeld nimmt insbesondere auch die Bedeutung der multilateralen (Finanzierungs-)Institutionen für aussen-, entwicklungs-, umwelt-, wirtschafts- und finanzpolitische Anliegen stetig zu. Die multilateralen Finanzierungsinstitutionen sind über die Jahre zu einem unverzichtbaren Bestandteil der internationalen Entwicklungsarchitektur geworden; ihre Institutionen sind historisch gewachsen, decken ein breites Spektrum ab und komplettieren sich. Die multilateralen Finanzierungsinstitutionen umfassen neben dem Internationalen Währungsfonds (IMF) die Entwicklungsinstitutionen der Vereinten Nationen (UNO) und die multilateralen Entwicklungsbanken («Multilateral Development Banks», MDBs). Dazu 6699

gehören die Weltbankgruppe und die vier regionalen Entwicklungsbanken. Die MDBs spielen eine Schlüsselrolle bei der Steuerung der Globalisierungsprozesse, bei der Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft, bei der Armutsbekämpfung sowie hinsichtlich des Umgangs mit natürlichen Ressourcen. Die MDBs unterstützen die Entwicklungs- und Transitionsländer darin, gute Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum zu schaffen und helfen ihnen bei der Bewältigung der negativen Folgen, etwa in den Bereichen Klima, Umwelt und Soziales. So haben die multilateralen Entwicklungsbanken, allen voran die Weltbankgruppe, in den letzten paar Jahren eine Reihe von innovativen Ansätzen für eine umweltverträgliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung erarbeitet. Dank ihren Möglichkeiten, finanzielle Instrumente (Darlehen, Investitionszuschüsse sowie Garantien) mit analytischen und beratenden Arbeiten zu verbinden, haben sie diese auch praktisch umgesetzt.

Durch die Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft entstehen neue Wirtschaftsmotoren mit Wachstumsraten von 5 Prozent und mehr. Davon profitieren auch die Industrienationen, darunter die Schweiz: Für den Schweizer Privatsektor eröffnen sich in den Entwicklungsländern damit Investitions- und Exportmöglichkeiten für ihre Güter und Dienstleistungen.

Stabilisierende Rolle der multilateralen Finanzierungsinstitutionen in der Krise Aufgrund ihrer institutionellen und strukturellen Vorteile sind in Krisenzeiten vor allem die internationalen Finanzierungsinstitutionen aufgefordert, rasch, flexibel und innovativ zu agieren. Die Weltbankgruppe, zusammen mit dem IMF, sowie die regionalen Entwicklungsbanken (AfDB, AsDB, IDB, EBRD) haben während der Finanzkrise 2008 eine Führungsfunktion übernommen, indem sie in komplementärer Weise Regierungen in der Stabilisierung ihrer nationalen Volkswirtschaften unterstützen und wichtige Grundlagen für die Überwindung der negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise schaffen. Dazu mussten beträchtliche finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden. So wurde einerseits das Ausleihvolumen der nicht verbilligten, regulären Kredite mehr als verdoppelt, was vor allem Schwellenländern und fortgeschrittenen Entwicklungsländern zugute kommt. Andererseits wurde das Ausleihvolumen für die ärmsten Länder
kurzfristig erhöht, indem die verfügbaren Mittel für stark verbilligte Kredite und Zuschüsse (die sogenannten Entwicklungsfonds) rascher ausgeschöpft wurden («front-loading»). Ausserdem haben alle multilateralen Finanzierungsinstitutionen umfassende Initiativen zur Ankurbelung des Handels und zur Sanierung des Finanzsektors lanciert.

Bei der Finanzierung der MDBs ist zu beachten, dass sich der Beitrag der Schweiz aus zwei Komponenten zusammensetzt: regelmässige Beiträge an die Entwicklungsfonds zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer und Beteiligungen am Kapital der Institutionen zugunsten der fortgeschritteneren Entwicklungsländer. In dieser Botschaft geht es nur um die Kapitalerhöhungen der Banken und nicht um die Beiträge an die Fonds. Es ist aber zu betonen, dass auch die ärmsten Entwicklungsländer von den geplanten Kapitalerhöhungen profitieren. Dies geschieht durch positive regionale Effekte, die von dynamischen Entwicklungs- und fortgeschrittenen Entwicklungsländern ausgelöst werden, durch die direkte Förderung des Privatsektors sowie 6700

den Transfer grösserer Beträge aus dem Nettoeinkommen der Banken in die Entwicklungsfonds.

Der Bundesrat anerkennt die bedeutende Rolle, welche die multilateralen Entwicklungsbanken beim Angehen globaler Herausforderungen spielen. Die multilateralen Finanzierungsinstitutionen sind eine wesentliche Ergänzung zu den UNO-Entwicklungsorganisationen sowie der bilateralen Unterstützung der Geberländer, und zwar aus folgenden Gründen: ­

Grössenvorteile: Die MDBs verfügen über einen Grössenvorteil, der bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wesentlich ist. Sie sind mit finanziellen Ressourcen ausgestattet, welche die Finanzierung auch von grossen Strukturanpassungsprogrammen und Infrastrukturvorhaben ermöglichen. Als Folge davon sind viele dieser Programme langfristig angelegt mit entsprechenden finanziellen Zusagen. Davon profitieren ärmere wie auch fortgeschrittenere Entwicklungsländer.

­

Wissenszentren: Die MDBs, zusammen mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen («United Nations Development Programme», UNDP) und den spezialisierten UNO-Organisationen, sind Wissenszentren, in denen globale Erfahrungen und Forschungsresultate zusammenlaufen, aus denen alle Entwicklungsländer und Entwicklungsorganisationen einen grossen Nutzen ziehen. Sie nehmen im Hinblick auf ein globales Gouvernanzsystem eine Vorreiterrolle ein bei der Festlegung von gemeinsamen Standards, Richtlinien und Vorgehensweisen sowie bei der Vorbereitung innovativer Ansätze, beispielsweise bezüglich der guten Regierungsführung, der Wirksamkeitsorientierung oder anderer optimaler Verfahren («Best Practices»).

­

International anerkannte Regeln: Mit andern multilateralen Institutionen zusammen entwickeln die MDBs international anerkannte Regeln in den Bereichen Klimawandel, Umweltschutz und sozialer Verträglichkeit. Diese gelten bei den finanzierten Projekten und Programmen als Standards, womit ein nachhaltiges und sozialverträgliches Wachstum unterstützt wird. Die Anwendung der international anerkannten Regeln und Standards sind für die Empfängerländer in ihrem Reformprozess richtungsgebend.

­

Lern- und Kritikfähigkeit: Die multilateralen Entwicklungsbanken haben im vergangenen Jahrzehnt auf die Kritik und Anregungen von aussen (Zivilgesellschaft) und innen (einzelne Mitgliedsländer, Management und Angestellte) reagiert sowie ihre eigenen Erfahrungen systematisch ausgewertet.

Dies hat dazu beigetragen, dass sie trotz ihrer Grösse und organisatorischen Komplexität auf veränderte Bedingungen und neue Herausforderungen reagieren können. Sie bewiesen damit ihre Lernwilligkeit und -fähigkeit. Sie tun dies, indem sie bestehende Ansätze überholen, neue Initiativen lancieren, ihre internen Strukturen den veränderten Bedingungen anpassen und starke, unabhängige Evaluationsabteilungen aufbauten. Dabei dienen den multilateralen Entwicklungsbanken namentlich die in den Millenniumsentwicklungszielen der UNO und der Pariser Deklaration formulierten Vorgaben als Ziel und Orientierung.

­

Wirksamkeit: Die MDBs gehören zu den Vorreitern bezüglich resultatorientiertem Management, was wesentlich zur Erhöhung der Wirksamkeit der Aktivitäten der MDBs beigetragen hat. Die Ressourcenzuteilung erfolgt 6701

dabei nach bestimmten Kriterien und aufgrund des Leistungsausweises der verschiedenen Empfängerländer. Diejenigen Länder, welche einen starken Leistungsausweis und ein gutes Politikumfeld bieten, erhalten mehr Unterstützungsmittel; Länder mit schlechteren Wirtschafts- und Sozialpolitiken sowie schlechterer Regierungsführung erhalten weniger Mittel. Länder mit einem schwachen Leistungsausweis erhalten gezielte Stützungsmassnahmen.

Die Möglichkeit, analytische Arbeiten und umfassende Beratungen mit Kreditvergaben zu kombinieren, ist eine spezifische Stärke der MDBs.

­

Transparenz: Projektdokumente und Länderstrategien sind öffentlich zugänglich. Auch werden die Studien der MDBs publiziert und weit verbreitet. Sie können in der Regel über das Internet bezogen werden und tragen so zur Verbreitung von Wissen bei. Zudem haben alle Banken eine Ombudsstelle («Inspection Panel»), bei welchem sich betroffene Personen und Organisationen der Zivilgesellschaft direkt über allfällige negative Auswirkungen von Weltbank- und regionalen Entwicklungsbankprojekten beschweren können.

­

Repräsentativität und Legitimität: Die Tatsache, dass die Entwicklungsbanken unter der gemeinsamen Obhut von Entwicklungs- und Industrieländern, d.h. von Geber- und Empfängerländern, stehen, verstärkt das Ansehen und die Legitimität der Institutionen. Dies gilt namentlich für die regionalen Entwicklungsbanken, in denen die Länder des jeweiligen Kontinents die Aktienmehrheit besitzen. Gleichzeitig erlaubt die unmittelbare Teilnahme der Mitgliedsländer in den Entscheidungsgremien eine direkte Mitbestimmung.

­

Komplementarität bilateraler und multilateraler Hilfe: Aufgrund ihrer komparativen Vorteile sind Entwicklungsbanken die bevorzugten Partner insbesondere bei grossen Infrastrukturprojekten, bei Sektorprogrammen (z.B.

Gesundheit, Bildung, Wasserversorgung), bei der Stärkung der öffentlichen Finanzen als Grundlage für eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung, im Politikdialog sowie bei regionalen Projekten. Sowohl das SECO wie auch die DEZA finanzieren zahlreiche bilaterale Projekte, die von den Entwicklungsbanken durchgeführt werden, was zu positiven Synergien führt. Im Rahmen der Geberkoordination in den Entwicklungsländern werden die MDBs, namentlich die Weltbankgruppe, je nach Land und Sektor aber auch die regionalen Entwicklungsbanken, mit Führungsrollen betraut. Die engere Abstimmung und die Nutzung von Synergien führen vielfach zu einer wesentlich höheren Wirksamkeit der Entwicklungshilfe.

­

Kapitalmobilisierung und Risikomanagement: Alle Entwicklungsbanken haben ein AAA-Rating und können somit Ressourcen zu günstigen Bedingungen auf den internationalen Kapitalmärkten aufnehmen und den Entwicklungsländern weitergeben. Besonders während der Finanzkrise war dies ein entscheidender Vorteil, da die privaten Investoren nur noch zögernd zu Investitionen bereit waren. Aus diesem Grund versiegte der Zugang zu Krediten selbst für viele fortgeschrittenere Entwicklungsländer oder wurde prohibitiv teurer.

­

Politikdialog: Die multilateralen Finanzierungsinstitutionen geniessen aufgrund ihrer Grösse und ihrer Fachkompetenz einen privilegierten Zugang in vielen Bereichen des Politikdialogs mit Regierungen und können damit ihre

6702

Unterstützung für die notwendigen strukturellen Reformen begünstigen. Sie sind prädestiniert, die regionale Integration und die globale Kooperation zu fördern. Anders als die bilaterale Hilfe, welche von Regierungswechseln in den Geberländern und einer kurzfristigen Finanzierung geprägt sind, sind die multilateralen Finanzierungsinstitutionen verlässliche Partner mit einem Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit mit den Empfängerländern.

­

Stakeholder-Dialog: Obwohl die MDBs ausschliesslich Kredite an die Regierungen oder direkt an den Privatsektor vergeben, pflegen sie einen regelmässigen Dialog mit der Zivilgesellschaft in den Ländern des Südens und des Nordens. Die Projektrichtlinien halten fest, dass die von Projekten betroffene Bevölkerung umfassend konsultiert werden muss. In vielen Empfängerländern müssen die Kredite von den Parlamenten diskutiert und bewilligt werden.

Diese Aspekte verleihen in ihrer Gesamtheit den multilateralen Entwicklungsbanken einen ganz besonderen Charakter. Dank diesen Eigenschaften und Besonderheiten sowie aufgrund ihres anerkannten Leistungsausweises sind die multilateralen Entwicklungsbanken zu einer tragenden Säule in der internationalen Entwicklungsarchitektur geworden. Da die Entwicklungsbanken sich nicht auf einzelne ausgewählte Aufgabenbereiche oder Sektoren beschränken, dienen sie den Empfängerländern als wichtige Plattform und Partner, welche ihnen eine umfassende Beratung und Finanzierung offeriert. Darin unterscheiden sich die Entwicklungsbanken von vielen anderen multilateralen und bilateralen Organisationen.

1.3

Interessen der Schweiz

In den vergangenen 60 Jahren hat sich die Schweiz international auch institutionell immer mehr vernetzt. Der Reihe nach trat sie zunächst den wichtigsten «technischen» Institutionen des UN-Systems, der Organisation für wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung (Organisation for Economic Co-Operation and Development, OECD 1961), den regionalen Entwicklungsbanken (1967­1976), der EBRD (1992), den Bretton Woods-Institutionen (1992), der Welthandelsorganisation (1995) und schliesslich der «politischen» UNO (2002) bei. Aufgrund der zunehmenden globalen Bedeutung der multilateralen Finanzierungsinstitutionen liegt es im Interesse der Schweiz, in diesen Institutionen auch künftig angemessen vertreten zu sein und damit auch dem Aspekt der internationalen Solidarität zur Bekämpfung von Armut und globalen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Dazu muss sie einen entsprechenden Anteil an der Finanzierung dieser Institutionen übernehmen («BurdenSharing»). Dadurch kann sie ihre entwicklungspolitische Erfahrung einbringen und zur Lösung anstehender Probleme beitragen, bzw. optimal von der Erfahrung der MDBs in ihrer bilateralen Hilfe profitieren. Mit ihrer finanziellen Beteiligung am Kapital der MDBs trägt die Schweiz zudem zur Absicherung der von den MDBs auf den internationalen Kapitalmärkten ­ darunter auch dem schweizerischen ­ aufgenommenen Anleihen bei. Des Weiteren bietet sich Schweizer Firmen die Möglichkeit, sich an den zum Teil sehr bedeutenden internationalen Ausschreibungen der Banken zu beteiligen.

6703

2

Funktionsweise und institutionelle Struktur der MDBs

2.1

Die Beteiligung der Schweiz an den wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Schweiz beteiligt sich aus aussen-, entwicklungs-, umwelt-, wirtschafts- und finanzpolitischen Interessen an den wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken.

Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über die bisherige Beteiligung der Schweiz bei den MDBs: Tabelle 1 Schweizer Vertretung innerhalb der multilateralen Entwicklungsbanken Weltbankgruppe

EBRD

AfDB8

AsDB

IDB

Mitglied seit

1992

1992

1981

1967

1976

Anteil am Kapital

1,69 %

2,28 %

1,46 %

0,58 %

0,47 %

Anteil am 2,1 % konzessionellen Fonds

kein konzessioneller Fonds

2,3 %

1,2 %

0,7 %

Stimmrechtsgruppe

Aserbaidschan Kirgistan Polen Schweiz Serbien Tadschikistan Turkmenistan Usbekistan

Aserbaidschan Kirgistan Liechtenstein Montenegro Schweiz Serbien Türkei Turkmenistan Usbekistan

Deutschland Portugal Schweiz

Belgien Frankreich Italien Schweiz Spanien Portugal

Belgien China Deutschland Israel Italien Niederlande Schweiz

Schweizer Vertretung

permanenter Exekutivdirektor 3 Berater

permanenter Exekutivdirektor 1 Berater

Exekutivdirektor oder 1 Berater

Stv. Exekutivdirektor oder 1 Berater

Stv. Exekutivdirektor oder 1 Berater

2.2

Funktionsweise und Aufgabe der MDBs

Alle MDBs funktionieren in einer ähnlichen Art und Weise. Während die ärmsten Entwicklungsländer auf zinslose Darlehen oder Zuschüsse aus den konzessionellen Fonds angewiesen sind, können fortgeschrittene Entwicklungsländer Kapital zu marktnahen Bedingungen von den Entwicklungsbanken ausleihen. Wegen des erhöhten Länderrisikos würden sie dieses ansonsten nicht in ausreichendem Masse oder nur zu sehr hohen Zinsen vom Kapitalmarkt erhalten. Die MDBs nehmen auf der Grundlage des Eigenkapitals, das die Mitglieder gezeichnet und einbezahlt haben, auf den internationalen Kapitalmärkten zu relativ günstigen Zinssätzen 8

Ab dem 1. Juli 2010; vorher in einer Stimmrechtsgruppe mit Dänemark, Finnland, Indien, Norwegen und Schweden. Im Rahmen einer Erweiterung des Exekutivrats bei der AfDB konnte die Schweiz ihre Position verbessern (permanente Vertretung und Niveau).

6704

Gelder auf. Der vergleichsweise tiefe Zinssatz ist in der guten Solvenz der Entwicklungsbanken begründet, welche auf dem AAA-Rating ihrer Mitgliedsländer, namentlich der Industrienationen, beruht. Diese Mittel stellen sie den Entwicklungsländern zweckgebunden für Projekte und Investitionen zur Verfügung. Im Unterschied zu kommerziellen Banken ergänzen die Entwicklungsbanken ihre Kredite mit ihrer Beratungstätigkeit und anderweitiger Unterstützung.

Die übergeordnete Aufgabe aller MDBs ist die Unterstützung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und umweltverträglichen Entwicklung in den Empfängerländern sowie die Förderung der Zusammenarbeit und Integration innerhalb der jeweiligen Region. Für eine Übersicht der einzelnen Mandate sei auf Ziffer 4.2.3 verwiesen.

Durch Energieeffizienz zu mehr Rentabilität: Ein bulgarisches Bäckerehepaar und die EBRD Vor einigen Jahren erkannte das Bäckerehepaar Dobrevs aus Sofia, das gemeinsam eine Bäckerei gegründet und erfolgreich aufgebaut hatte, die Notwendigkeit, Investitionen in ihren Betrieb zu tätigen. Die starke Konkurrenz aus dem EU-Markt und die hohen Energiepreise erforderten eine Modernisierung ihres Betriebes, was das Bestehen und das Wachsen der Bäckerei im Markt mittelund langfristig sichern würde.

2004 erhielten die Dobrevs von ihrer Hausbank, der PostBank, einen Kredit in der Höhe von 600 000 Euro, der seinerseits aus einem 5 Millionen-Euro-Kredit der EBRD stammte und zur Finanzierung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Bulgarien ausgestellt worden war. Gemeinsam mit der EBRD überholten die Dobrevs ihre Produktionsabläufe, senkten den Energieverbrauch und damit die Kosten und verbesserten dadurch ihre Produktivität. Dank dieser Renovationsarbeiten reduzierte das Bäckerehepaar seinen Energieverbrauch um 85 Prozent und steigerte damit den Jahresgewinn um 90 000 Euro.

Angesichts steigender Energiepreise ist Energieeffizienz heute nicht bloss ein Thema für den Klimaschutz; ein schonender und effizienter Umgang mit der Ressource Energie wirkt sich direkt auf die Profitabilität eines Unternehmens aus und steigert seine Konkurrenzfähigkeit im Markt, wie das Beispiel des Bäckerehepaares Dobrevs zeigt.

2.3

Kreditfenster der MDBs

Bis auf die EBRD verfügen alle MDBs, bei denen die Schweiz Mitglied ist, über zwei Kreditfenster: eines für Kredite an fortgeschrittenere Entwicklungsländer zu marktnahen Konditionen und das andere für langfristige, zinsgünstige Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse an die ärmsten Länder. Diese so genannt konzessionellen Fenster sind separate Fonds, die von den Geberländern alle drei bis vier Jahre wiederaufgefüllt werden. Bei der WBG ist dies die Internationale Entwicklungsagentur («International Development Agency», IDA), bei der AfDB und AsDB der

6705

Afrikanische bzw. Asiatische Entwicklungsfonds und bei der IDB der Fonds für Spezialaufgaben («Fund for Special Operations», FSO)9. Diese Mittel sind im Rahmenkredit XI (BB vom 8.12.2008, «Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern») eingestellt bzw. sollen über dessen Aufstockung («Botschaft zur Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens bis 2015») beantragt werden.

2.4

Institutionelle Struktur der MDBs

In den Leitungsstrukturen der sechs Banken lassen sich drei Führungsebenen unterscheiden: der Gouverneursrat, der Exekutivrat und die Direktion der Bank.

2.4.1

Der Gouverneursrat

Im obersten Leitungsorgan der MDBs, dem Gouverneursrat, ist jedes Mitgliedsland mit einem Gouverneur und einem Stellvertreter vertreten. Der Gouverneursrat delegiert eine Reihe von Kompetenzen an den Exekutivrat, behält sich jedoch strategische und langfristige Politik-, Finanz- und Personalentscheidungen vor. Dazu gehören insbesondere: ­

die Zustimmung zu Kapitalerhöhungsvorschlägen und Fondsauffüllungen;

­

die Wahl des Bankpräsidenten und der Exekutivdirektoren;

­

die Genehmigung allgemeiner Abkommen zur Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen;

­

die Genehmigung oder Revision der Bankstatuten und die Aufnahme neuer Mitgliedsländer;

­

die Genehmigung der Jahresschlussergebnisse (inklusive der Verwendung des Gewinnes) und übergeordnete Direktiven und Strategien;

­

die Gehälter der Bankdirektion und der Exekutivdirektoren.

Die Gouverneure treten in der Regel einmal pro Jahr zu einer Generalversammlung zusammen. Sind rasche Entscheide erforderlich, stimmen sie auf dem Korrespondenzweg ab. Der Rat kann auch Ausschüsse bilden, die zwischen den Jahresversammlungen tagen, so zum Beispiel der Entwicklungsausschuss der Weltbank, der sich zweimal pro Jahr trifft.

Die Zuteilung der Stimmrechte richtet sich nach den Kapitalanteilen der einzelnen Mitgliedsländer. Der prozentuale Anteil der schweizerischen Beteiligung am Kapital der jeweiligen Bank wurde zum Zeitpunkt des Beitritts der Schweiz bestimmt oder anlässlich von Kapitalerhöhungen angepasst und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Stärke der Schweizer Volkswirtschaft, der entwicklungspolitische Stellenwert der einzelnen Bank für die Schweiz sowie die Bedeutung der betreffenden Region für die Schweizer Wirtschaft. Bei den regionalen Entwicklungsbanken spielt auch die Höhe des Kapitalanteils, welcher den nichtregionalen 9

Der FSO bildet eine Ausnahme. Seit 1995 gab es keine Wiederauffüllung durch die Donatoren. Er wurde ausschliesslich durch interne Mittel der IDB gespiesen.

6706

Mitgliedsländern insgesamt zusteht, sowie die Beteiligungs- und Vertretungsansprüche der nichtregionalen Mitgliedsländer und Empfängerländer eine Rolle für die Zuteilung der Stimmrechte.

Der Schweizer Aktienanteil in den MDBs ist mit jenem anderer mittelgrosser europäischer Länder, wie z.B. Schweden und Belgien zu vergleichen. Die Stimmrechtsanteile der Mitgliedsländer werden nur selten angepasst. Dies geschieht jeweils im Rahmen einer allgemeinen oder selektiven Kapitalerhöhung. Bei allgemeinen Kapitalerhöhungen werden die relativen Stimmrechtsanteile zwischen den Mitgliedsländern beibehalten; bei selektiven Kapitalerhöhungen kommt es zwischen den Mitgliedsländern zu Stimmrechtsverschiebungen. Eine solche Anpassung der Stimmrechtsverhältnisse fand 2010 bei der Weltbankgruppe statt, um den Schwellenländern mehr Gewicht zu geben10.

2.4.2

Der Exekutivrat

Die laufende Aufsicht und die Interessensvertretung der Mitgliedsländer gegenüber ihrer Bank wird durch die Exekutivdirektoren («Executive Director», ED) wahrgenommen, wobei diese mit wenigen Ausnahmen mehrere Länder zusammen (sogenannte Stimmrechtsgruppen) vertreten. Geleitet wird der Exekutivrat vom jeweiligen Bankpräsidenten, der allerdings über kein Stimmrecht verfügt.

Exekutivdirektoren werden durch Stellvertreter («Alternate Executive Director», AED) sowie durch Berater («Advisor») aus den Ländern ihrer Stimmrechtsgruppe unterstützt. Bei wichtigen Geschäften versehen die Länder ihren Exekutivdirektor mit Stellungnahmen und Instruktionen. Zu den Hauptaufgaben der Exekutivdirektoren gehören die Festlegung der Bank- und Fondspolitik im operationellen, finanziellen und administrativen Bereich sowie die Überwachung der Umsetzung dieser Politiken. Ein weiteres Schwergewicht bildet die abschliessende Prüfung der zur Finanzierung durch die Bank unterbreiteten Programme und Projekte. Die Exekutivdirektoren vertreten die Rechte und Pflichten, die zwischen den MDBs und den Mitgliedsländern bestehen. Sie beschaffen ferner den Ländern ihrer Stimmrechtsgruppe gewünschte Informationen (z.B. Ausschreibungen, Rekrutierungen) und setzen sich für deren Anliegen bei der Direktion der Bank ein. Die Tabelle 1 zeigt einen Überblick über die Vertretung der Schweiz in den behandelten Banken.

2.4.3

Die Direktion der Bank

An der Spitze jeder Institution steht ein auf vier bzw. fünf Jahre gewählter Präsident.

Er ist der Hauptvertreter der Bank und gegenüber den Leitungsorganen für die Geschäftsführung verantwortlich. Ihm zur Seite stehen Vize-Präsidenten bzw. im Fall der Weltbankgruppe sog. Managing Directors, die zusammen mit ihm die Direktion der Bank bilden.

10

Im Rahmen der Stimmrechtsreform wurden 3,13 Prozent des Stimmenanteils der Industrieländer an die Entwicklungsländer übertragen, die neu über 47,19 Prozent der Stimmen verfügen.

6707

2.5

Finanzielle Ressourcen und deren Zuteilung

Die Ressourcen der MDBs zur Finanzierung ihrer Operationen setzen sich wie folgt zusammen: ­

Aktienkapital;

­

Anleihen auf den internationalen Kapitalmärkten;

­

Beiträge der Geberländer an die Entwicklungsfonds sowie thematische oder projektbezogene Treuhandfonds;

­

Einkünfte aus Anlagen und Krediten, inklusive Zinsen und Rückzahlungen sowie Investitionseinkommen;

­

Reserven.

Vom gezeichneten Aktienkapital ist in der Regel nur ein kleiner Teil einzubezahlen («Paid-in»), während der Rest Garantiekapital darstellt. Die einbezahlten Beträge dienen in erster Linie zu Liquiditäts- und Reservezwecken. Zusammen mit dem Garantiekapital der Geberländer und den akkumulierten Reserven bildet der einbezahlte Teil des Kapitals ein wichtiges Beurteilungskriterium für die privaten Kapitalgeber sowie für die Festlegung prudentieller, statutarischer Ausleihlimiten. Seit ihren letzten Kapitalerhöhungen konnten die MDBs ihre hochwertige Bonität (AAARating) auf den internationalen Kapitalmärkten halten11.

Das Garantiekapital kann notfalls, d.h. wenn eine Bank nicht mehr in der Lage sein sollte, ihren Verpflichtungen nachzukommen, teilweise oder ganz eingefordert werden. Die Mitgliedsländer haften als Aktionäre der Bank mit ihrem Kapitalanteil.

Verglichen mit kommerziellen Banken und in Bezug auf ihre Ausleihtätigkeit verfügen die MDBs meist über beträchtliche liquide Mittel und Reserven. So darf beispielsweise bei den meisten MDBs die Summe der ausstehenden Kredite nicht höher sein als die Kapitalbasis, inkl. Garantiekapital plus Reserven (Gearing Ratio 1:1)12.

Das Garantiekapital ist bis heute von keiner der MDBs je beansprucht und eingefordert worden. Das Garantiekapital wird in der Schweiz auf Ausserbilanzkonten des Bundes geführt.

3

Die Investitionstätigkeit der MDBs im Rückblick

3.1

Rückblick auf die Darlehensvergabe der MDBs

Ein Überblick über den gesamten langfristigen Nettokapitalfluss, der in Länder des Südens und Ostens fliesst, zeigt einen kontinuierlichen Anstieg bis 2007 (vgl.

Anhang 4). Dieser Anstieg ist primär auf die Zunahme privater Investitionen in die 11

12

Eine Ausnahme ist die AfDB. Sie erfuhr zwischenzeitlich aufgrund institutioneller Schwächen Mitte der 90er Jahre eine Herabstufung durch die Ratingagenturen, als die Mitgliedsländer durch massiven Druck einen Kurswechsel durchsetzten, der auch von den Märkten mit einer höheren Risikobewertung quittiert wurde. In Anerkennung grundlegender Reformen und einer engen Begleitung seither durch die Mitgliedsländer hat die AfDB 2003 ihr AAA-Rating zurückerhalten.

Eine Ausnahme stellt die Internationale Finanzierungsgesellschaft (International Finance Corporation, IFC) dar, deren maximale Ausleih- und Investitionstätigkeit 400 Prozent des Eigenkapitals plus Reserven nicht übersteigen darf (Gearing Ratio 1:4). Zudem ist bei der IFC ­ entgegen den anderen zur Diskussion stehenden Kapitalerhöhungen ­ der gezeichnete Aktienanteil vollständig einzubezahlen.

6708

Entwicklungs- und Transitionsländer zurückzuführen. Hauptempfänger waren die Regionen Osteuropa und Zentralasien, Ostasien und der Pazifik sowie Lateinamerika und die Karibik. Die Investitionen der multilateralen Entwicklungsbanken steigen für denselben Zeitraum ebenfalls stetig an (vgl. Tabelle 2 und Darstellung 1).

Tabelle 2 Ausleihtätigkeit der MDBs, 2005­2009 in Milliarden US-Dollar13 Institution

2005

2006

2007

AfDB

1,2

1,6

2,6

AsDB

4,4

6,0

IDB

6,5

5,6

2008

2009

2,8

8,8

8,1

8,7

16,1

8,6

11,1

15,3

EBRD

5,4

6,4

7,0

6,4

10,7

IBRD

13,6

14,1

12,9

13,5

32,9

5,4

6,7

8,2

11,4

10,6

36,5

40,4

47,4

53,9

94,4

IFC Total

Quelle: Jahresberichte der multilateralen Entwicklungsbanken

2008 kommt es bei den privaten grenzüberschreitenden Investitionen zu einer Trendwende: Die öffentlichen und privaten Finanzflüsse in Entwicklungs- und Transitionsländer brechen nach ihrem Rekordjahr (2007) um über 40 Prozent auf 707 Milliarden US-Dollar ein und fallen damit unter das Niveau von 2006. Der Einbruch ist auf eine substanzielle Reduktion bei den privaten Finanzflüssen zurückzuführen und steht im Zusammenhang mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Die multilateralen Entwicklungsbanken reagieren auf die Krise mit einer Erhöhung ihrer Aktivitäten: 2008 setzen sie den Trend der Vorjahre fort und erhöhen die Kredite um 5,5 Milliarden US-Dollar auf 53,9 Milliarden US-Dollar leicht; 2009 folgt ein massiver Anstieg der Ausleihungen der MDBs auf 94,4 Milliarden US-Dollar, wovon rund die Hälfte auf die Weltbankgruppe entfällt.

13

Diese Botschaft behandelt keine Fonds-Auffüllung. Daher wurden für diese Übersicht die Fondsangaben nicht berücksichtigt.

6709

Darstellung 1 Darlehensvergabe der multilateralen Entwicklunsbanken, 2005­2009, in Milliarden US-Dollar

Die privaten Finanzflüsse bilden für alle Entwicklungs- und Transitionsländer eine wichtige Finanzierungsquelle. Die MDBs übernehmen gerade in der Krise eine wichtige Rolle: Indem sie Mehrinvestitionen tätigen, wirken sie in den Entwicklungs- und Transitionsländern antizyklisch und kompensieren damit zum Teil den Rückgang der privaten Investitionen (vgl. Anhang 4). Insbesondere die armen Länder mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten sind auf zusätzliche Kredite der MDBs bzw. auf Zuschüsse aus ihren konzessionellen Fonds angewiesen, damit sie ihre laufenden Projekte weiterführen können. Obwohl das Ausmass der privaten Finanzflüsse die Möglichkeiten der MDBs um ein Vielfaches übersteigt, tragen die Banken doch wesentlich dazu bei, die Märkte in Gang zu halten und jene Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es dem Privatsektor ermöglichen, nach der Krise seine zentrale Funktion insbesondere in den fortgeschrittenen Entwicklungsländern möglichst rasch wieder einzunehmen.

Über alle sechs Institutionen gesehen, zeigen sich in der Darlehensvergabe der multilateralen Entwicklungsbanken Gemeinsamkeiten in der sektoriellen Ausrichtung. Mehrheitlich investierten die Banken in Projekte aus fünf Sektoren. Dazu zählen: der Finanzsektor, der Energie- und Infrastruktursektor, der Transportsektor, der Industriesektor sowie der Bereich der öffentlichen Verwaltung/Modernisierung des Staates. An sechster Stelle folgt mit beträchtlichem Abstand der soziale Bereich.

Dies im Gegenteil zu den Jahren zuvor, als die Aktivitäten im Sozialsektor einen bedeutenderen Anteil ausmachten sowie im Gegensatz zu den Entwicklungsfonds, wo der soziale Bereich mehr Mittel erhält.

Die Komplementarität der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit der MDBs (vgl. Ziff. 1.2) wird in der Investitionstätigkeit der multilateralen Entwicklungsbanken zwischen 2005 und 2009 deutlich aufgezeigt. Aufgrund ihrer komparativen Vorteile sind die MDBs die bevorzugten Partner bei grossen Infrastrukturvorhaben und Sektorprogrammen. Aber auch im «sozialen» Bereich, gemeint sind Investitionen in Bildungs- und Gesundheitsprojekte, gehören die MDBs zu den global wichtigsten Finanzierungsinstitutionen.

6710

Bei der Stärkung der öffentlichen Finanzen, der Modernisierung und der Reform der Verwaltung spielen die MDBs oft eine zentrale Rolle. Ihre Projekte zielen darauf ab, gute Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Empfängerlandes zu schaffen. Solche Reformen decken wichtige Themen wie gute Regierungsführung («Good Governance»), Korruptionsbekämpfung und die Stärkung der öffentlichen Finanzen ab.

Eine detaillierte Darstellung und Erläuterung der Darlehensvergabe für jede MDB nach Jahr und Sektor ist im Anhang 5 aufgeführt.

3.2

Meilensteine der MDBs seit den letzten Kapitalerhöhungen im Jahre 1995

Die multilateralen Entwicklungsbanken haben im vergangenen Jahrzehnt gezeigt, dass sie die Kritik und Anregungen, welche aus der Zivilgesellschaft, aber auch von Kunden und von verschiedenen Geberländern an sie gerichtet wurden, ernst nehmen14. Auch deswegen konnten sie trotz ihrer Grösse und organisatorischen Komplexität auf die veränderten Bedingungen und neuen Herausforderungen reagieren.

Sie tun dies, indem sie bestehende Ansätze regelmässig überprüfen und nach Bedarf überholen, neue Initiativen lancieren und ihre internen Strukturen den veränderten Bedingungen anpassen. Sie beweisen damit ihre Lernwilligkeit und -fähigkeit.

Dabei dienen den multilateralen Entwicklungsbanken namentlich die Millenniumsentwicklungsziele (2000), die Nachhaltigkeitsagenda von Johannesburg (2002), die Beschlüsse des Monterrey Consensus über die Finanzierung der Entwicklungshilfe (2002) sowie die Pariser Deklaration (2005) zur Harmonisierung der Entwicklungshilfe als Ziel und Orientierung. Aufgrund ihrer globalen Reichweite und ihrer Grösse spielt die WBG beim Angehen neuer Herausforderungen oft eine Vorreiterrolle.

Die Liste mit wegweisenden Initiativen und Entscheidungen der letzten Jahre, welche die MDBs meist in enger Zusammenarbeit mit andern multilateralen Institutionen geprägt haben, ist lang. Besonders hervorgehoben werden können: ­

14

Klimawandel: Die Klimaveränderung und die Anpassung daran stehen gegenwärtig im Fokus aller multilateralen Entwicklungsbanken. Den MDBs stellt sich die Herausforderung, wie sie die Entwicklungs- mit der Klimapolitik abstimmen und harmonisieren können. Alle Banken haben auf diese Herausforderungen reagiert und verschiedene Initiativen lanciert. Mit Programmen wie die «Sustainable Energy Initiative» (EBRD), die «Climate Risk Management and Adaption Strategy» (AfDB), die «Clean Energy Financing Partnership Facility» (AsDB), die «Environment Safeguard Compliance Policy» (IDB) oder die «Strategic Framework on Climate Change and Development» (IBRD) wollen die MDBs ihre Projekte systematisch auf ihre Klimaverträglichkeit hin prüfen, Synergien zwischen Entwicklungs- und Klimaprojekten nutzen und finanzielle Mittel für Programme im Bereich der Energieeffizienz, der erneuerbaren Energien und der Klimaanpassung bereitstellen.

Vgl. Ziffer 3.3 Höhere Wirksamkeit, Überwachung durch die Verwaltung.

6711

Schweizer Klimazertifikate aus der Abfalldeponie: Wie die Asiatische Entwicklungsbank und die Stiftung Klimarappen in Indonesien zusammenarbeiten Die rasch wachsenden Volkswirtschaften in Asien verbrauchen immer mehr fossile Energie, weshalb Investitionen in Energieeffizienz sowie erneuerbare und CO2-neutrale Energieträger für den Beitrag der Region an die Bekämpfung des globalen Klimawandels von grosser Bedeutung sind. Die AsDB ist im Klimabereich sehr aktiv. So hat sie beispielsweise 2005 das Programm «Saubere Energie und Umwelt» initiiert, welches die Mitgliedsländer im Bereich Klimawandel und Energiesicherheit unterstützt. Eine der Schlüsselkomponenten des Programms ist die Carbon Market Initiative (CMI), die technische Unterstützung und Vorfinanzierungen für saubere Energieprojekte zur Verringerung von Treibhausgasen leistet.

Die schweizerische Stiftung Klimarappen ist mit einer Beteiligung von 25 Millionen US-Dollar einer der führenden Investoren des Asia Pacific Carbon Fund (150 Millionen US-Dollar), der von der AsDB verwaltet wird und eine der drei Komponenten der CMI darstellt. Beim Asia Pacific Carbon Fund handelt es sich um einen klassischen Klimaschutzfonds, der in Projekte im Bereich der Energieeffizienz, der erneuerbaren Energien und der Abfallbewirtschaftung investiert.

Am Fonds beteiligen sich Regierungen sowie Organisationen, die im Auftrag von Regierungen Emissionsreduktionszertifikate beschaffen. Ein konkretes Projekt, welches von der Stiftung Klimarappen unterstützt wird, befindet sich in Palembang, im Südosten der Insel Sumatra in Indonesien. Das Gikoko Palembang LFG Flaring Project ist auf einer Gemeindedeponie für organische Abfälle angesiedelt. Das durch die Gärung des organischen Abfalls entstehende Methangas ist treibhauswirksam und eine mögliche Quelle für Brände und Explosionen.

Die errichtete Anlage nutzt das Methangas, indem sie Strom produziert und damit den gesamten Bedarf für den Betrieb der Deponie deckt.

Zusätzlich zu diesem Engagement unterstützt die Schweiz eine technische Assistenzfazilität im Rahmen des AsDB-Programmes «Saubere Energie und Umwelt». Die Assistenzfazilität dient der Konzeptualisierung von möglichen Klimaprojekten in asiatischen Entwicklungsländern sowie der Systematisierung und Umsetzung dieser Programme.

­

6712

Kampf gegen die Korruption: Der Kampf gegen Korruption und die Unterstützung von guter Regierungsführung («Good Governance») bleiben Kernanliegen aller Banken. Die Weltbankgruppe hat in diesem Zusammenhang die «Governance and Anti-Corruption» (GAC)-Strategie 2006 verabschiedet und damit für umfassende Massnahmen und ein klares Resultate-Framework auf Länder- und Projektstufe gesorgt. Die IDB hat 2009 ein weitreichendes Anti-Korruptions-Programm verabschiedet, welches für alle Projekte mit einer IDB-Beteiligung im Verdachtsmoment eine beschleunigte Untersuchung und einen verbesserten Schutz für «Whistleblowers» vorsieht. Die anderen Banken haben in ähnlicher Weise ein kompromissloses Vorgehen gegen Missstände beschlossen. Im April 2010 haben die MDBs ihr Vorgehen gegenseitig abgestimmt und ein gemeinsames Abkommen gegen Korruption verabschiedet. Unter dem neuen Abkommen werden Personen oder

Firmen, welche von einer MDB wegen Fehlverhalten sanktioniert wurden, neu für dasselbe Vergehen von allen übrigen MDBs sanktioniert.

Potentatengelder: Blockierung und Rückführung von «Stolen Assets» Potentatengelder, sogenannte «Stolen Assets», sind Gelder, welche von hochrangigen Regierungsvertretern zu privatem Nutzen ausser Landes transferiert werden. Um zu verhindern, dass diese Gelder zweckentfremdet und unwiederbringlich für die Entwicklung eines Landes verloren sind, braucht es Gegenmassnahmen seitens der internationalen Gemeinschaft. Durch Politikdialog, Rechtshilfe und das Definieren von verbindlichen Grundlagen tragen die multilateralen Organisationen zur Bekämpfung dieser Form der illegalen Geldflüsse bei.

So wurde 2003 die UNO-Konvention gegen Korruption verabschiedet und von 140 Staaten mitunterzeichnet, so auch von der Schweiz. Diese Konvention schliesst ein Kapitel zu «Stolen Assets» ein. Aufbauend auf diese Konvention sowie im Rahmen ihrer eigenen Antikorruptionsstrategie hat die Weltbank 2007 die «Stolen Asset Recovery (StAR)» Initiative lanciert. Diese Initiative wird mit dem «UN Office on Drugs and Crime» gemeinsam umgesetzt. Sie bezweckt eine weltweite Sensibilisierung für das Thema, um Blockierung und Rückführung von «Stolen Assets» voranzutreiben. Die Schweiz, gemeinsam mit nordischen Gebern, unterstützt die «Stolen Asset Recovery»-Initiative finanziell mit einem Beitrag von einer Million Dollar. In diesem Bereich nimmt die Schweiz mit ihrer fortschrittlichen Gesetzgebung eine Vorreiterrolle bei der Rückführung von Geldern ein und ist deshalb gut platziert, sich thematisch in diesen Politikdialog einzubringen.

Im Juni 2010 fand in Paris eine internationale Konferenz zur «Stolen Asset Recovery» statt. Die Weltbank und die Schweizer Regierung haben die Konferenz gemeinsam organisiert. Vertreterinnen und Vertreter aus OECD-Ländern, internationalen Finanzzentren und Entwicklungsländern haben an der Konferenz teilgenommen. Themen wie die Prävention und Restitution von «Stolen Assets» wurden erörtert und Schritte der Umsetzung diskutiert und konkretisiert. Die Öffentlichkeit wurde durch eine breit angelegte Medienkampagne für das wichtige Thema sensibilisiert.

­

Institutionelle und organisatorische Reformen: Die meisten Banken sahen sich in der jüngeren Vergangenheit veranlasst, institutionelle und organisatorische Reformen umzusetzen: Die AfDB hat auf institutionelle Schwierigkeiten reagiert, indem sie ihre Tätigkeit auf wenige Sektoren fokussiert, sich mit dem Ausbau ihrer Geschäftsstellen weiter dezentralisiert und die internen Abläufe vereinfacht hat; damit hat sie sich ein klares und eigenständiges Profil gegeben. Auch die Weltbankgruppe hat ihren Operationsmodus in Hinblick auf eine Effizienzsteigerung und weniger aufwendige Beziehung mit den Kunden überprüft und entsprechende Massnahmen ergriffen («Simplification and Modernization»). Die IDB hat im Jahre 2007 eine umfassende Reorganisation lanciert. Übergeordnete Ziele sind die Stärkung der Entwicklungswirksamkeit der Operationen der Bank sowie die Steigerung der internen Effizienz. Die AsDB hat in ihrer Reformagenda 2004 ähn6713

liche Ziele formuliert wie die IDB. Diese Reformen werden im Rahmen der anstehenden Kapitalerhöhungen konsolidiert bzw. weiterverfolgt.

­

Unabhängiger Inspektionsmechanismus: Die MDBs haben soziale und ökologische Standards entwickelt, die bei Projekten und Programmen systematisch angewendet werden. Dabei wurden auch sogenannte Ombudsstellen eingeführt. Die Schweiz hat diese Innovation aktiv unterstützt. Bei der IBRD und der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) tritt das unabhängige «Inspection Panel» als zentrale Anlaufstelle auf die Beschwerden von direkt Betroffenen im Zusammenhang mit Projekten ein. Das Panel ist den Exekutivdirektoren direkt unterstellt und rapportiert diesen über allfällige Verfehlungen und Versäumnisse von Seiten der IBRD oder der IDA. Mit der Gründung des «Inspection Panels» nehmen die IBRD und die IDA ihre Rechenschaftspflichten gegenüber den von ihren Projekten direkt betroffenen Gesellschaften umfassender wahr. Das Panel nimmt darüber hinaus auch eine Kontrollfunktion zur Qualitätssicherung der internen Abläufe wahr, was ihre Geschäftsführung und die Einhaltung ihrer eigenen Richtlinien und Prinzipien verbessert. Die IFC und die Multilaterale Investitions Garantie Agentur («Multilaterale Investment Guarantee Agency», MIGA) besitzen im «Compliance Advisor Ombudsman» (CAO) eine vergleichbare Institution.

Analog zur Weltbankgruppe verfügen alle regionalen Entwicklungsbanken über solche Beschwerdeeinheiten: Der «Independent Consultation and Investigation Mechanism» (IDB), der «Independent Review Mechanism» (AfDB), der «Accountability Mechanism des Compliance Review Panels» (AsDB) sowie der «Project Complaint Mechanism» (EBRD) beurteilen und prüfen Beschwerden über Projekte, welche ganz oder teilweise von der jeweiligen Bank finanziert werden.

­

Konditionalität: Die von den MDBs vergebenen Kredite sind mit Beratungen und Konditionen verbunden, die eine möglichst hohe Wirksamkeit und volkswirtschaftliche Nachhaltigkeit zum Ziel haben. Heutzutage wird nach umfassender Prüfung die Konditionalität nicht mehr standardisiert und von aussen aufgezwungen. Vielmehr stützen sich grosse sektorielle oder die ganze Volkswirtschaft betreffende Reformprogramme auf die Unterstützung der Regierungen («Ownership»), sind auf wenige Schlüsselmassnahmen fokussiert und ziehen die Absorptionsfähigkeit und sozialen Auswirkungen mit in Betracht. Dabei wird auch die Verschuldungskapazität der einzelnen Länder angemessen berücksichtigt.

3.3

Höhere Wirksamkeit

Eine Erhöhung des Kapitals alleine genügt nicht, um den Beitrag der MDBs zur Entwicklung der Kreditnehmer zu steigern. Die Mittel müssen gezielt in den Bereichen und in den Sektoren eingesetzt werden, in denen sie eine möglichst hohe und nachhaltige Wirkung entfalten können. Gemeinsam mit anderen Geberländern verlangt die Schweiz von den MDBs einen effizienten und wirksamen Einsatz der Mittel.

6714

Qualitätssteigerung und Wirkungsmessung Die bestehenden Instrumente der MDBs zur Qualitätssteigerung und Wirkungsmessung wurden verbessert und weiterentwickelt sowie zusätzliche Instrumente eingeführt. Bereits in der Planungsphase der Projekte und Programme werden konkrete Ziele und Indikatoren festgelegt, was der einheitlichen Überwachung während der Implementierung, dem systematischen Lernen und der transparenten Rechenschaftsablage dient. Letztere erfolgt über Evaluationen, Wirkungsanalysen, Jahresberichte sowie Reviews und Audits. Nebst projekt- und programmbezogenen internen Studien werden Wirkungsanalysen durch unabhängige Evaluationsabteilungen, die direkt dem Exekutivrat und nicht dem Management unterstellt sind, durchgeführt.

Die Evaluationsberichte weisen insgesamt einen sehr hohen Anteil an erfolgreichen Ergebnissen aus. Management und Mitgliedsländer sind darum bemüht, diese Ergebnisse weiter zu verbessern und entsprechende institutionelle Vorkehrungen zu treffen.

Aus Sicht der Entwicklungszusammenarbeit ist ein gesundes Verhältnis zwischen Wirksamkeit («Development Effectiveness») und Risikobereitschaft erstrebenswert.

Das Mandat der Geberländer an die MDBs verlangt von den Banken, dass sie (Investitions-)Risiken eingehen, welche der Privatsektor oder andere Akteure scheuen, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit und Erfolgsaussichten der Projekte zu vernachlässigen. Zu niedrige Werte in der Wirkungsanalyse lassen an der Wirksamkeit der Entwicklungsarbeit zweifeln; zu hohe Werte lassen auf eine mögliche Risikoaversion der Banken schliessen. Die Schweiz achtet darauf, dass die Banken ihr Mandat umsetzen und ihr Projektportfolio entsprechend den Vorgaben und Erwartungen bezüglich Wirksamkeit gestalten. Ferner sind Risiko- und Problemprojekte frühzeitig zu erfassen und entsprechend gezielte Massnahmen zu ergreifen, um möglichst gute Resultate zu erzielen.

Ausrichtung auf Kernmandate Ferner sind viele Mitgliedsländer, darunter massgeblich auch die Schweiz, darum bemüht, dass sich die MDBs auf ihre Kernmandate ausrichten und eine optimale Arbeitsteilung mit anderen MDBs, der UNO und bilateralen Agenturen erzielen, insbesondere auch in Bezug auf die Übernahme neuer Themen wie Klimawandel.

Die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und die Optimierung der Komplementarität sind insbesondere für
die Weltbankgruppe und die regionalen Entwicklungsbanken zentral und werden auf übergeordneter Ebene und auf der Ebene der einzelnen Einsatzländer zwischen den Institutionen geregelt.

4

Anstehende Kapitalerhöhungen

4.1

Verwendung bisheriger Rahmenkredite

Während die Rahmenkredite für die technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie für die Wirtschafts und handeslpolitische internationale Entwicklungszusammenarbeit regelmässig und für eine befristete Periode beschlossen werden, werden die Rahmenkredite für die Beteiligung am Kapital bzw. an den Kapitalerhöhungen der MDBs lediglich bei Bedarf beantragt (vgl. Tabelle 3).

6715

Seitdem die Schweiz sich am Kapital der verschiedenen regionalen Entwicklungsbanken (1967: AsDB; 1976: IDB; 1982: AfDB; 1991: EBRD) und den Bretton Woods-Institutionen (1992) beteiligt und damit die Mitgliedschaft in diesen Institutionen erworben hat, sind eine Reihe von Rahmenkrediten von den eidgenössischen Räten bewilligt worden.

Tabelle 3 Die Rahmenkredite über die Kapitalbeteiligungen der Schweiz an den MDBs seit 1990 im Überblick Rahmenkredit

Betrag (in Mio. CHF)

Inkraftsetzung

Laufzeit

410

29.03.1991

unbefristet

4986

20.05.1992

unbefristet

Beteiligung an Kapitalerhöhungen diverser regionaler Entwicklungsbanken

800

19.12.1995

unbefristet

Beteiligung der Schweiz an der 1. Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

342

17.06.1997

unbefristet

Beitritt der Schweiz zur Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Beitritt der Schweiz zu den Bretton Woods Institutionen

Quelle: DEZA, SECO

Die eidgenössischen Räte haben bisher Verpflichtungskredite für Kapitalbeteiligungen an den MDBs in der Höhe von 7638 Millionen Franken bewilligt; davon wurde bis dato 7213 Millionen Franken verpflichtet (vgl. Anhang 3).

4.2

Verwendung des neuen Rahmenkredits: Gesamtüberblick und vorgesehene Kapitalerhöhungen

4.2.1

Gesamtüberblick

Mit der Krise 2008 hat sich die internationale Gemeinschaft dafür eingesetzt, dass alle multilateralen Entwicklungsbanken ihren Mitteleinsatz erhöhen und in der Folge mit mehr Mitteln ausgestattet werden. Eine Verdreifachung des Kapitals der AsDB wurde bereits im Frühjahr 2009 durch die Gouverneure beschlossen. Die Gouverneure der IDB haben anlässlich der Jahresversammlung der Bank im März 2010 eine Deklaration verabschiedet, die eine Kapitalerhöhung um 70 Prozent vorschlägt. Die Gouverneure der AfDB haben die vorgesehene Verdreifachung des Kapitals gutgeheissen. Bei der EBRD wurden die Verhandlungen im Grundsatz ebenfalls abgeschlossen; vorgesehen ist eine Kapitalerhöhung von 50 Prozent. Auch bei der WBG wurden Grundsatzentscheide gefällt, das Kapital der IBRD um knapp die Hälfte und dasjenige der IFC um 200 Millionen US-Dollar zu erhöhen15.

15

Bei der multilateralen Investitionsgarantieagentur der Weltbankgruppe («Multilateral Investment Guarantee Agency», MIGA) steht eine Erhöhung des Grundkapitals nicht zur Diskussion, da die Organisation genügend kapitalisiert ist.

6716

Die Finanzierung der Massnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise hat erhebliches Kapital der Entwicklungsbanken gebunden, das für die Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Überwindung von strukturellen Problemen und Defiziten in Entwicklungs- und Transitionsländern nicht mehr zur Verfügung steht. Um ihre Kunden bei der Bewältigung der mittel- und langfristigen Herausforderungen angemessen unterstützen zu können, müssen die Banken jedoch ausreichend kapitalisiert sein. Bei der AsDB begannen die Verhandlungen für eine Kapitalerhöhung bereits vor dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 in Hinblick auf eine verstärkte Unterstützung der Bank bei der Überwindung struktureller Herausforderungen vieler Länder in Asien. Auch bei der AfDB war eine Aufstockung des Kapitals seit längerem für 2012 vorgesehen; bedingt durch die Krise, wurde die Aufstockung jedoch vorgezogen.

Die Mitgliedsländer der MDBs beteiligen sich an Kapitalerhöhungen in der Regel nach Massgabe ihrer historischen Kapitalanteile. Der Bundesrat plant, die Anteile bei den kommenden Kapitalerhöhungen zu halten. Damit könnte die Schweiz ihre Position innerhalb der Banken und gegenüber den anderen Mitgliedsländern konsolidieren und gleichzeitig in solidarischer Weise ein funktionstüchtiges multilaterales System mittragen helfen. Bei einer Nichtbeteiligung an den bevorstehenden Kapitalerhöhungen würde der Stimmenanteil reduziert. Dies hätte Auswirkungen auf das Image der Schweiz sowie mittelfristig auf ihre Vertretungsansprüche in den Leitungsgremien und ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten.

Kapitalerhöhungen dienen nicht bloss der Stärkung der finanziellen Basis der MDBs, sondern werden meist auch dazu benutzt, die Politiken der MDBs und deren operative Umsetzung zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Dementsprechend analysieren die Mitgliedsländer zusammen mit dem Management die wichtigsten Politiken, so namentlich in den Bereichen mittelfristige strategische Prioritäten, Abgrenzung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Risikomanagement und Einkommenspolitik, Qualität- und Resultatorientierung, Dezentralisierung und Personalmanagement. Dabei werden auch klare Zielvorgaben festgelegt, deren Umsetzung durch die Mitgliedsländer überwacht wird. Zusammen bilden sie ein Paket, das von den Gouverneuren
verabschiedet wird.

Die multilateralen Entwicklungsbanken und die Mitgliedsländer sind sich einig, dass die Banken sich auf ihr Kernmandat konzentrieren, nämlich die Reduktion von Armut bzw. die Transition zu demokratischen und marktwirtschaftlichen Systemen, und gezielt neue Themen in ihr Mandat integrieren sollen. Die MDBs setzen in ihrer operationellen Ausrichtung auf Erfolgsbereiche und Kontinuität. Wie in den vergangenen Jahren sollen auch in Zukunft die komparativen Vorteile der multilateralen Entwicklungsbanken genutzt werden; insbesondere sollen Projekte im Infrastruktursektor, im Privatsektor und im Finanzsektor finanziert werden. Gleichzeitig passen die MDBs den Fokus und die Stossrichtung ihrer Operationen an, indem sie neue Themen wie Klimawandel, Energiesicherheit oder den Wechsel zu einer CO2-neutralen Wirtschaft integrieren und entsprechend Projekte in diesen Programmen finanzieren. Um die Qualität der Arbeit angesichts der erhöhten Geschäftstätigkeit sicherzustellen, werden die MDBs ihre Personalressourcen aufstocken müssen.

6717

4.2.2

Vorgesehene Kapitalerhöhungen

Die Schweiz ist sowohl bei den Kapitalerhöhungen als auch bei der Wiederauffüllungen der Fonds gleichermassen zur solidarischen Beteiligung aufgefordert. Die Verlässlichkeit der Mitgliedländer bei der Übernahme ihrer Lastenanteile wird in ihrer Stellung innerhalb der Institutionen reflektiert. Fondsauffüllungen werden in der Regel alle 3 bis 4 Jahre durchgeführt. Demgegenüber erfolgen Kapitalerhöhungen sehr unregelmässig und nur dann, wenn die Banken an ihre statuarischen Ausleihgrenzen stossen und eine begründete Ausdehnung ihres operativen Mitteleinsatzes durch die Mitgliedsländer unterstützt wird. Wie oben dargelegt stehen jetzt aufgrund des erhöhten Mittelbedarfs Kapitalerhöhungen an.

Da ein Grossteil der Kapitalbeteiligungen als Garantiekapital zur Verfügung gestellt wird, kann mit relativ kleinen Einzahlungen ein grosser Hebeleffekt erzielt werden.

Kapitalbeteiligungen sind eigentliche Investitionen in multilaterale Banken mit AAA-Rating. Ferner sind Kapitalanteile entscheidend bei der Festlegung der Stimmenanteile und der Vertretung in den Leitungsgremien, sodass die Schweiz durch eine Mitbeteiligung ihre Einflussmöglichkeiten auf einem für sie bestmöglichen Stand halten könnte.

In der folgenden Ziffer werden die Kapitalerhöhung für jede Institution anhand von vier zentralen Fragen erörtert: 1.

Wie lautet das Mandat der Entwicklungsbank?

2.

Was sind die Gründe für eine Kapitalerhöhung?

3.

Was plant die Entwicklungsbank mit dem zusätzlichen Kapital zu erreichen?

4.

Weshalb sollte sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der betreffenden Bank beteiligen?

Als Einstieg gibt Tabelle 4 einen Überblick über die anstehenden Kapitalerhöhungen bzw. Verpflichtungen für die Schweiz.

6718

Tabelle 4 Überblick über die anstehenden Kapitalerhöhungen/Verpflichtungen Kapitalerhöhung (%)

Aktueller Aktienanteil der Schweiz (%)

Anteil der Schweiz an den Kapitalerhöhungen (in der Bankwährung bzw.

Mio. CHF16)

Einzahlbarer Anteil (%)

1,46 %

UA 640,5 Mio.

CHF 1052,3 Mio.

AsDB18 200 % 0,58% (von USD 55 Mrd.

auf USD 165 Mrd.)

USD CHF

IDB

70 % 0,47% (von USD 100 Mrd.

auf USD 170 Mrd.)

USD CHF

IBRD

45 % 1,46%19 (von USD 190 Mrd.

auf USD 276 Mrd.)

USD 971,6 Mio.

CHF 1068,8 Mio.

IFC

8,3 % 1,65%17 (von USD 2,4 Mrd.

auf USD 2,6 Mrd.)

USD CHF

2,5 Mio.

2,7 Mio.

EBRD

50 % (von EUR 20 Mrd.

auf EUR 30 Mrd.)

EUR CHF

205,3 Mio.

297,7 Mio.

AfDB17 200 % (von USD 33 Mrd.

auf USD 99 Mrd.)

Total

4.2.2.1

2,3%

Absoluter einzubezahlende Teil (in der Bankwährung bzw.

Mio. CHF16)

Nicht finanzwirksames Garantiekapital (in der Bankwährung bzw.

Mio. CHF16)

6%

UA CHF

38,4 Mio.

63,1 Mio.

UA CHF

602,1 Mio.

989,1 Mio.

633,0 Mio.

696,3 Mio.

4%

USD CHF

25,3 Mio.

27,9 Mio.

USD CHF

607,6 Mio.

668,4 Mio.

330,0 Mio.

363,0 Mio.

2,4 %

USD CHF

8,0 Mio.

8,8 Mio.

USD CHF

322,0 Mio.

354,2 Mio.

6%

USD CHF

58,3 Mio.

64,1 Mio.

100 %

USD CHF

2,5 Mio.

2,7 Mio.

CHF 3480,8 Mio.

0 %20

USD 913,3 Mio.

CHF 1004,6 Mio.

Kein Garantiekapital

Kein Paid-in

EUR CHF

205,3 Mio.

297,7 Mio.

CHF 166,6 Mio.

CHF 3314,0 Mio.

Die Kapitalerhöhung der IBRD

Mandat der IBRD Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) ist die Agentur der Weltbankgruppe, die den Ländern mit mittlerem Einkommen finanzielle Unterstützung und Expertise zur Verfügung stellt. Sie stellt den Entwicklungs- und Transitionsländern weltweit bedeutende Finanzmittel und technische Unterstützung zur Verfügung. Ihr Mandat besteht darin, einen Beitrag zur Armutsreduktion zu leisten.

Sie tut dies durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, durch Wissensaustausch, durch Kapazitätsbildung und durch die Förderung von Partnerschaften mit dem öffentlichen und dem privaten Sektor.

16 17 18

19 20

Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011, gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF.

Die AfDB hat ihre Wechselkurse für die Kapitalerhöhung für gewisse Währungen fixiert 1 UA = 1 SDR = 1,49356 USD (von der AfDB für den GCI im Mai 2010 fixiert).

Die AsDB gewährt ihren Mitgliedsländern verschiedene Zeichnungsmodalitäten. Die Schweiz wird zum gegebenen Zeitpunkt die für sie beste Option auswählen. Angaben entsprechen 1 SDR = 1,53258 USD (gemäss Berechnungen der AsDB vom 1. März 2010).

Neuer Anteil nach Stimmrechtsreform.

Anstelle eines durch die Mitgliedsländer finanzierten einzahlbaren Anteils (Paid-in) erfolgt ein Transfer von EUR 1 Mrd. aus den Reserven der EBRD.

6719

Warum braucht die IBRD eine Kapitalerhöhung?

Um die von der weltweiten Finanzkrise betroffenen Entwicklungsländer zu unterstützen, hat die IBRD ihre finanziellen Verpflichtungen 2009 auf 33 Milliarden US-Dollar verdreifacht. Sie hat vor, an diesem Verpflichtungsniveau bis 2012 festzuhalten. Diese Kapitalerhöhung ist mittelfristig notwendig, damit die IBRD ab 2013 wieder auf dem durchschnittlichen Jahresniveau ihrer finanziellen Verpflichtungen vor der Krise liegt, d.h. auf jährlich 15 Milliarden US-Dollar. Dank dieser Kapitalerhöhung wird die IBRD ausserdem in der Lage sein, ein Programm zu lancieren, das angemessen auf die zukünftigen strukturellen Herausforderungen der Länder mit mittlerem Einkommen reagieren kann, namentlich in den Bereichen Infrastruktur, Soziales und Umwelt (z. B. Klimawandel).

Die IBRD hat 2009 verschiedene Massnahmen beschlossen, die eine Halbierung ihres Kapitalbedarfs ermöglichten. Es besteht jedoch nach wie vor eine Kapitallücke von rund 86 Milliarden US-Dollar. Davon sind 6 Prozent als einzubezahlender Anteil und 94 Prozent in Form von Garantien vorgesehen.

Was erreicht die IBRD durch eine Kapitalerhöhung?

Mit der vorgesehenen Kapitalerhöhung kann die IBRD ihre Rolle als wichtigste internationale Finanzinstitution sichern. In der Tat übt sie einen beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik aus. Sie spielt eine Schlüsselrolle bei der Einbindung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft, bei der Armutsbekämpfung, bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen. Die IBRD hat im Rahmen der Diskussionen über die Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung eine umfassende Überprüfung und Aktualisierung ihrer mittelfristigen Strategie sowie ihrer institutionellen und administrativen Prozesse und Strukturen unternommen. Der Bundesrat anerkennt ihre Führungsrolle, ihre globale Bedeutung, ihre finanziellen Kapazitäten und ihre Expertise. Als kleines und wirtschaftlich stark nach aussen orientiertes Land hat die Schweiz ein Interesse daran, das multilaterale System zu unterstützen, in welchem die IBRD führend ist.

Warum beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der IBRD?

Wenn sich die Schweiz ihren Einfluss in dieser bedeutenden Institution sichern will, muss sie sich an der Kapitalerhöhung
beteiligen. Der Sitz der Schweiz im Exekutivrat der Bank und folglich die Teilnahme des Schweizer Gouverneurs im Entwicklungsausschuss ist ein zentrales Instrument zur Wahrung des Einflusses. Zu den entscheidenden Massnahmen zur Wahrung des Sitzes in der Institution gehört sicherlich die Erhaltung des Kapitalanteils der Schweiz. Für den Bundesrat ist das Hauptziel klar die Wahrung des Sitzes der Schweiz im Exekutivrat der Weltbank und des IMF21. Die Schweiz hat also eine Interesse, sich an der Kapitalerhöhung der Institution zu beteiligen.

21

Siehe Bundesratsbeschluss vom 21.10.2009.

6720

Finanzielle Implikationen für die Schweiz An der Frühjahrestagung 2010 der IBRD kamen die Verhandlungen über die Kapitalerhöhung zu einem formellen Abschluss. Für die Schweiz ergibt sich die folgende Situation: Tabelle 5 Finanzielle Implikationen für die Schweiz Kapitalerhöhung (%)

Aktueller Aktienanteil der Schweiz (%)

Anteil der Schweiz an den Kapitalerhöhungen (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF22)

Einzahlbarer Anteil (%)

Absoluter einzubezahlende Teil (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF22)

Nicht finanzwirksames Garantiekapital (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF22)

45% (von USD 190 Mrd.

auf USD 276 Mrd.)

1,46 %23

USD 971,6 Mio.

CHF 1068,8 Mio.

6%

USD 58,3 Mio.

CHF 64,1 Mio.

USD 913,3 Mio.

CHF 1004,6 Mio.

Der einzubezahlende Teil wird über fünf Jahre in fünf Tranchen einbezahlt.

4.2.2.2

Die Kapitalerhöhung der IFC

Mandat der IFC Als eigenständige Institution ist die IFC der auf die Unterstützung des Privatsektors ausgerichtete Arm der Weltbankgruppe. Ziel der IFC ist die Förderung von nachhaltigem Wachstum mittels der Finanzierung von Investitionen, der Mobilisierung von zusätzlichem privatem Kapital und durch die Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen für Firmen wie für Regierungen. Die Institution vermag aufgrund ihres Knowhows und ihrer Solidität auch in risikoreicheren Ländern und Sektoren aktiv zu werden. Die IFC arbeitet komplementär zum Privatsektor, wobei der Entwicklung und Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards besondere Bedeutung beigemessen wird.

Warum braucht die IFC eine Kapitalerhöhung?

Von Beginn weg war ersichtlich, dass die laufende Finanz- und Wirtschaftskrise den Privatsektor in den Transitionsländern (vorweg in Osteuropa) in besonderem Ausmass trifft. Die IFC hat rasch und flexibel auf die Krise reagiert und ihr Instrumentarium gezielt ergänzt, um die von den Auswirkungen besonders betroffenen Sektoren (Handelsfinanzierung, Bankensektor, Mikrofinanz, Infrastruktursektor) unterstützen zu können. Die Gründe für eine vorgesehene Kapitalerhöhung sind vielfältig. Zum einen haben die zusätzlichen Massnahmen Kapital aufgebraucht. Zum anderen ist die von IFC geförderte Entwicklung des Privatsektors ein Schlüsselfaktor für Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Armutsreduktion insbesondere auch in der Zeit nach der Krise. Die beantragte Kapitalerhöhung ermöglicht der IFC, nicht nur mittelfristig auf diese Herausforderungen zu reagieren, sondern auch, dank ausreichender Kapitalisierung, auf dem Kapitalmarkt weiterhin zu günstigen Konditionen Mittel aufnehmen zu können. Ziel der Organisation ist es, ein Wachstum der 22 23

Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011, gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF.

Neuer Anteil nach Stimmrechtsreform.

6721

Operationen von 5 bis 6 Prozent sicherstellen zu können. Der zusätzliche Kapitalbedarf wird auf rund 1,75 Milliarden US-Dollar veranschlagt, wobei 200 Millionen US-Dollar mittels einer selektiven Kapitalerhöhung finanziert werden sollen24.

Zusätzlich erwägt die IFC, mittels einer langfristigen Kapitalanleihe sowie zurückbehaltener Gewinne ihr Kapital um 1,55 Milliarden US-Dollar zu erhöhen. Um ihr Stimmengewicht innerhalb der IFC zu halten, ist die Beteiligung der Schweiz an dieser selektiven Kapitalerhöhung vorgesehen, wofür rund 3 Millionen Franken einzuzahlen sind.

Was erreicht die IFC durch eine Kapitalerhöhung?

Durch die Kapitalerhöhung wird es der IFC ermöglicht, ihre Aktivitäten regional und sektoriell langfristig fortzuführen. Neben der Fortführung der Aktivitäten, welche im Kontext der Krise besonders gewichtet wurden, ist regional eine verstärkte Ausrichtung auf die ärmsten Länder sowie ein spezieller Fokus auf PostKonflikt-Länder, insbesondere in Afrika und Zentralasien, vorgesehen. Sektoriell misst die Institution neben der Fortführung der Aktivitäten im Finanzsektor und in der verarbeitenden Agrarwirtschaft der Beteiligung privater Partner in der Bereitstellung von sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur hohe Bedeutung bei. Wichtig ist besondere der Energiesektor, wobei der Förderung erneuerbarer Energiequellen und der Energieeffizienz besonderes Gewicht beigemessen wird. Strukturell ist vorgesehen, die Kosteneffizienz weiter zu steigern und mittels Dezentralisierung die Kundennähe zu verstärken.

Weshalb beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der IFC?

Die IFC ist nicht nur betreffend Geschäftsvolumen (rund 11 Milliarden US-Dollar jährlich, eine Verdoppelung seit 2003), sondern auch in der Entwicklung wegweisender Standards und innovativer Instrumente zur Privatsektorförderung in Entwicklungsländern zu einer der führenden multilateralen Finanzierungsinstitution avanciert. Die Schweiz hat als Mitglied der Leitungsgremien und als bilateraler Projektpartner diese Entwicklung entscheidend gefördert und mitgeprägt. Dieses Interesse ist Ausdruck der zentralen Rolle, welche die Schweizer Entwicklungspolitik dem Privatsektor in der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und Armutsbekämpfung einräumt, was zu einer exemplarischen Partnerschaft mit der IFC geführt hat. Dies
manifestiert sich sowohl in bilateralen Projektkooperationen zur Förderung von KMUs und des Finanzsektors als auch in Partnerschaften mit dem Schweizer Privatsektor. Vor dem Hintergrund der Stimmrechtsreform in der Weltbankgruppe gilt es, den Einfluss in einer sich dynamisch entwickelnden Institution, an dessen Erfolg die Schweiz massgeblich beteiligt war, auch künftig zu wahren. Dies liegt sowohl im entwicklungspolitischen als auch aussenwirtschaftlichen Interesse der Schweiz.

24

Analog, zur IBRD kam es auch bei der IFC zu einer Reform der Stimmrechte. Eine selektive Kapitalerhöhung («Selective Capital Increase, SCI») führt in erster Linie zu einer Verschiebung von Kapital und Stimmrechten zugunsten der Entwicklungs- und Transitionsländer. Diese selektive Kapitalerhöhung steht allerdings auch allen interessierten Mitgliedsländern offen. Angesichts der Beziehung zwischen Kapitalanteil und Vertretung in den Leitungsgremien hat die Schweiz grundsätzlich ein Interesse daran, dass ihre Kapitalanteile in den Bretton Woods-Institutionen nicht zu stark abnehmen.

6722

Finanzielle Implikationen für die Schweiz Die Kapitalerhöhung erfolgt ­ im Gegensatz zur IBRD ­ durch voll einzubezahlende Beiträge der Mitgliedsländer. An der Frühjahrestagung 2010 kamen die Verhandlungen über eine selektive Kapitalerhöhung zu einem formellen Abschluss. Für die Schweiz ergibt sich die folgende Situation: Tabelle 6 Finanzielle Implikationen für die Schweiz Kapitalerhöhung (%)

Aktueller Aktienanteil der Schweiz (%)

Anteil der Schweiz an den Kapitalerhöhungen (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF25)

Einzahlbarer Anteil (%)

Absoluter einzubezahlende Teil (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF25)

Nicht finanzwirksames Garantiekapital (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF25)

8,3% (von USD 2,4 Mrd.

auf USD 2,6 Mrd.)

1,65 %26

USD 2,5 Mio.

CHF 2,7 Mio.

100 %

USD 2,5 Mio.

CHF 2,7 Mio.

Kein Garantiekapital

Der einzubezahlende Teil wird über drei Jahre in drei Tranchen einbezahlt.

4.2.2.3

Die Kapitalerhöhung der EBRD

Mandat der EBRD Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wurde 1991 kurz nach dem Berliner Mauerfall gegründet. Ihre Aufgabe ist es, die Länder des ehemaligen kommunistischen Blocks in ihrem Transformationsprozess hin zu Demokratie und Marktwirtschaft («Transition») zu unterstützen. Die EBRD investiert in erster Linie in Privatunternehmen zu Marktbedingungen. Die EBRD ist in ihrer Region die wichtigste multilaterale Geldgeberin. Ihr Modell gleicht eher jenem der IFC als demjenigen der übrigen MDBs. Ihre Tätigkeit orientiert sich erstens an den zu erwartetenden Wirkungen auf den Transitionsprozess, zweitens an der Additionalität im Vergleich zu den Investitionen des Privatsektors und drittens an bewährten Bankpraktiken. Die Bank kann auch zusätzliche Finanzierungsquellen mobilisieren und gleichzeitig strengere Gouvernanznormen durchsetzen, die hinsichtlich ihrer Wirkung ein effizientes Instrument im Transitionsprozess darstellen.

Warum braucht die EBRD eine Kapitalerhöhung?

Vor der Finanz- und Wirtschaftskrise nahmen die Aktivitäten der EBRD im Verhältnis zur Entwicklung des Privatsektors in ihrer Einsatzregion zu (5 bis 6 Mrd.

Euro). Aber die Länder in der Einsatzregion der Bank waren von der Krise, die die strukturellen Defizite der Transition klar zu Tage brachten, stark betroffen (durchschnittlicher Rückgang des BNP um 6 Prozent in 2009). Angesichts des Einbruchs der privaten Investitionen bot die Bank den am stärksten betroffenen Sektoren (Handelsfinanzierung, KMUs, Infrastruktur sowie Finanzsektor) besondere Unterstützung an. Die Bank erhöhte in der Folge 2009 und 2010 ihr Aktivitätsvolumen (auf 8 bis 9 Mrd. Euro). Zusätzliche Anstrengungen waren auch erforderlich, um die 25 26

Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011, gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF.

Neuer Anteil nach Stimmrechtsreform.

6723

Länder Zentraleuropas zu unterstützen, obschon sich die Bank vor der Krise bereits auf einen Abbau ihrer Aktivitäten in dieser Region vorbereitet hatte. In ihrem mittelfristigen Entwicklungsplan für den Zeitraum 2011 bis 2015 wird eine Intensivierung des Engagements während der Bewältigung der Krise und des laufenden Transitionsprozesses als notwendig erachtet. Mit dem heutigen Kapital wäre diese zusätzliche Unterstützung nur bis 2010 möglich gewesen. Eine Kapitalerhöhung von 50 Prozent des Gesamtkapitals in Form einer Erhöhung des Garantiekapitals um 9 Milliarden Euro und eines Transfers aus dem Reservekapital von 1 Milliarde Euro war in der Folge die Lösung, auf die sich die beteiligten Parteien einigen konnten.

Diese Massnahmen erlauben es der Bank, den Aufschwung des Privatsektors in den Ländern ihrer Einsatzregion gemäss den strategischen Vorgaben ihres mittelfristigen Entwicklungsplans aktiv und massgeblich zu unterstützen. Ausserdem wird die Bank ihre eigene Finanzstabilität wahren, namentlich gegenüber den Ratingagenturen. Mit dieser Lösung kann die Bank ihr Portfolio bis 2015 gegenüber 2006 verdoppeln. Es ist jedoch eine Klausel für eine Teilrückzahlung des bis 2016 nicht verwendeten Kapitals vorgesehen, was der ursprünglichen Idee der Aktionäre entspricht, die von Anfang an von einem zeitlich beschränkten Mandat der Bank ausgingen.

Was kann die EBRD mit einer Kapitalerhöhung erreichen?

Die von den Gouverneuren im Mai 2010 verabschiedete Mittelfriststrategie (2011­2015) sieht eine Intensivierung der Aktivitäten der Bank vor. Die Transition soll dort verstärkt unterstützt werden, wo die Bedürfnisse am grössten sind, d.h. im Süden und Osten ihrer Einsatzregion. Dabei stehen folgende Bereiche im Vordergrund: Unternehmensentwicklung, namentlich eine bessere Nutzung des Landwirtschaftspotenzials; Entwicklung der lokalen Finanzmärkte zur Verringerung der Abhängigkeit von externen Investitionen; Verbesserung der Infrastruktur auf Gemeindeebene und der Verkehrswege; Unterstützung von Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und -sicherheit in der Region; Schaffung einer kritischen Masse in gewissen Gebieten, um die erforderlichen Reformen beeinflussen zu können. Schliesslich sieht die Strategie eine Fortsetzung der Aktivitäten in der Türkei vor, in der die Bank seit 2008 tätig ist und
die in der EBRD der Stimmrechtsgruppe der Schweiz angehört.

Warum beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBRD?

Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung erlaubt es der Bank, ihr Mandat zugunsten einer Transition hin zur Marktwirtschaft wahrzunehmen, insbesondere auch in Zeiten der Krise. Die Schweiz ist seit der Gründung der Institution eine wichtige Aktionärin und hat als solche einen Sitz im Exekutivrat inne.

Finanzielle Implikationen für die Schweiz Für die Schweiz hat diese Kapitalerhöhung keine direkten Ausgaben zur Folge, sondern lediglich eine Erhöhung ihres Garantiekapitals gegenüber der Bank. Ausgehend von der Annahme, dass die krisenbedingten Bedürfnisse zeitlich begrenzt sind, ist in der Kapitalerhöhung eine Option vorgesehen, die die Aktionäre nach Ablauf des von der Mittelfriststrategie vorgesehenen Zeitraums (2016) teilweise von ihren Verpflichtungen entbinden kann.

6724

Die Beteiligung an der EBRD wird gemäss der gültigen Klassifizierungskriterien des DAC/OECD nicht der APD angerechnet27. Die Verhandlungen wurden im März 2010 im Grundsatz abgeschlossen mit folgenden Eckwerten für die Schweiz: Tabelle 7

Finanzielle Implikationen für die EBRD Kapitalerhöhung (%)

Aktueller Aktienanteil der Schweiz (%)

Anteil der Schweiz an den Kapitalerhöhungen (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF28)

Einzahlbarer Anteil (%)

Absoluter einzubezahlende Teil (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF28)

Nicht finanzwirksames Garantiekapital (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF28)

50 % (von EUR 20 Mrd.

auf EUR 30 Mrd.)

2,3 %

EUR 205,3 Mio.

CHF 297,7 Mio.

0 %29

Kein Paid-in

EUR 205,3 Mio.

CHF 297,7 Mio.

4.2.2.4

Die Kapitalerhöhung der IDB

Mandat der IDB Die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) ist die wichtigste multilaterale Finanzierungsinstitution in Lateinamerika und in der Karibik. Ihre Hauptaufgabe ist die Reduktion von Armut und Ungleichheiten sowie die Förderung eines umweltverträglichen, nachhaltigen Wachstums in ihrer Einsatzregion. Wie im Falle der anderen Regionalbanken gehört die IDB kapitalmässig mehrheitlich den Ländern der Region und ist mit einer Niederlassung in jedem Empfängerland ausgestattet. Diese regionale Verankerung und das Vertrauen der Regierungen sind insbesondere für den entwicklungspolitischen Dialog von grösster Bedeutung und ermöglichen der IDB, politisch heikle Reformen zu unterstützen und voranzutreiben.

Warum braucht die IDB eine Kapitalerhöhung?

Im Zuge der global abgestimmten Massnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die IDB ihre Ausleihtätigkeit intensiviert und ihre Mittel beschleunigt verpflichtet. Damit stösst sie an die Grenzen ihres statutarisch festgelegten Ausleihvolumens. Eine ausreichende Kapitalisierung der Bank ist aus zwei Gründen zentral: Einerseits benötigt die IDB zusätzliche finanzielle Mittel, um die lateinamerikanischen Länder bei der Bewältigung der mittel- und langfristig anstehenden Herausforderungen angemessen zu unterstützen. Andererseits soll die IDB im Falle einer neuen Wirtschaftskrise in der Lage sein, erneut antizyklisch zu wirken.

27

28 29

Die EBRD ist in einem engen definitorischen Sinn eine auf Transition und nicht auf Entwicklung ausgerichtete Institution und wird daher von der OECD/DAC nicht zur offiziellen Entwicklungshilfe eines Landes (APD) gerechnet. In der Praxis ist sie jedoch hinsichtlich Aufbau und operationeller Ausrichtung durchaus mit den anderen MDBs vergleichbar, wobei sie ihren operationellen Fokus fast ausschliesslich auf die Privatsektorförderung beschränkt. Sie gleicht darin der IFC.

Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011, gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF.

Anstelle eines durch die Mitgliedsländer finanzierten einzahlbaren («Paid-in») Anteils erfolgt ein Transfer von EUR 1 Mrd. aus den Reserven der EBRD.

6725

Was erreicht die IDB durch eine Kapitalerhöhung?

Durch eine Kapitalerhöhung kann die IDB sowohl die mittel- und langfristige Ausführung ihres Mandates sicherstellen als auch ihre Kapazitäten in Kernsektoren erhöhen. Die IDB zielt darauf ab, zusätzliche Mittel in Kernsektoren wie Armutsreduktion, nachhaltiges Wachstum, Klima und Umwelt sowie die Förderung des Privatsektors einzusetzen. Dadurch trägt eine Kapitalerhöhung auch zu den von der IDB definierten regionalen Entwicklungszielen bei, die wiederum von den Millenniumentwicklungszielen (2000) abgeleitet wurden. Letztlich gehen mit einer Kapitalerhöhung auch wichtige institutionelle Reformen einher wie die Stärkung der Entwicklungswirksamkeit der IDB-Operationen und des ergebnisorientierten Managements oder die Modernisierung des Einkommensmodells. Die Kapitalerhöhung von 70 Milliarden US-Dollar wird der Bank bis 2020 erlauben, ein Darlehensvolumen von jährlich etwa 12 Milliarden US-Dollar zu vergeben und damit ein nachhaltiges Ausleihvolumen erreichen («Sustainable Level of Lending»).

Weshalb beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der IDB?

Die Schweiz arbeitet seit mehr als drei Jahrzehnten mit der IDB zusammen und spielt auch als kleine Aktionärin dank ihrer reichen Erfahrung in der Region eine wichtige und konstruktive Rolle. Die Beteiligung an der Kapitalerhöhung ermöglicht es der Schweiz, diese permanente Vertretung auch künftig zu wahren und in der Bank weiterhin eine aktive Rolle zu spielen, was im entwicklungspolitischen und aussenwirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt.

Finanzielle Implikationen für die Schweiz Die Verhandlungen über die neunte Kapitalerhöhung wurden anlässlich der Jahrestagung im März 2010 im Grundsatz abgeschlossen mit den folgenden Eckwerten für die Schweiz: Tabelle 8 Finanzielle Implikationen für die Schweiz Kapitalerhöhung (%)

Aktueller Aktienanteil der Schweiz (%)

Anteil der Schweiz an den Kapitalerhöhungen (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF30)

Einzahlbarer Anteil (%)

Absoluter einzubezahlende Teil (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF30)

Nicht finanzwirksames Garantiekapital (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF30)

70 % (von USD 100 Mrd.

auf USD 170 Mrd.)

0,47 %

USD 330,0 Mio.

CHF 363,0 Mio.

2,4 %

USD 8,0 Mio.

CHF 8,8 Mio.

USD 322,0 Mio.

CHF 354,2 Mio.

Der einzubezahlende Teil wird über fünf Jahre in fünf Tranchen einbezahlt.

30

Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011, gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF.

6726

4.2.2.5

Kapitalerhöhung der AfDB

Mandat der AfDB Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) hat sich zum Ziel gesetzt, die führende multilaterale Finanzierungsinstitution in Afrika zu werden. Ihre Hauptaufgaben sind die Armutsreduktion, die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Mobilisierung von Ressourcen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Kontinents. Die Kernsektoren, in denen die AfDB einen grossen Mehrwert mitbringt, sind Infrastruktur, gute Regierungsführung, regionale Integration und fragile Staaten sowie Entwicklung des Privatsektors. Die Bank spielt eine zunehmend wichtige Funktion als leistungsfähige panafrikanische Institution und tritt vermehrt als «African Voice» in internationalen Foren auf.

Die AfDB verschafft tausenden von Haushalten Zugang zu Infrastrukturdienstleistungen Die Politik während der Apartheid hatte in Südafrika zu einer Vernachlässigung der Infrastruktureinrichtungen geführt, insbesondere in den mehrheitlich von der schwarzen Bevölkerung bewohnten Gebieten. Die Verbesserung der Infrastruktur war eines der Hauptziele der neuen südafrikanischen Regierung.

Zur Umsetzung der Infrastrukturfinanzierung in Südafrika identifizierte die AfDB die Südafrikanische Entwicklungsbank (Development Bank of South Africa, DBSA) als möglichen Partner. Die AfDB sprach einen Kreditrahmen von 110 Millionen US-Dollar für die DBSA, um die südafrikanische Regierung zu unterstützen, die Infrastrukturdienstleistungen im Land zu verbessern.

Ziel des Projekts war, die Ausleihkapazität der DBSA zu stärken. Der Kreditrahmen ermöglichte es der DBSA, Darlehen und andere Entwicklungsdienstleistungen lokalen Behörden, staatlichen Unternehmen und dem Privatsektor anzubieten, welche sich für die Bereitstellung und Verbesserung von Infrastrukturdienstleistungen für die benachteiligten Gemeinschaften einsetzten.

Es wurden über 70 Teilprojekte finanziert, hauptsächlich in den Bereichen Wasserversorgung und Abwassersysteme, ländliche Elektrifizierung und kommunales Strassennetzwerk sowie ländlicher Strassenbau. Das Projekt wurde in sieben der neun Provinzen Südafrikas umgesetzt. Insgesamt profitierten mehr als 300 000 Haushalte oder ungefähr 1,5 Millionen Menschen, welche zuvor wenig oder keinen Zugang zu Infrastrukturdienstleistungen hatten.

Warum braucht die AfDB eine Kapitalerhöhung?

Ohne die Krise wäre aufgrund
des in den letzten Jahren organisch gewachsenen Ausleihvolumens eine Kapitalerhöhung in den Jahren 2012-2013 notwendig gewesen. Die AfDB hat rasch und flexibel auf die Finanz- und Wirtschaftskrise reagiert.

Sie ist den Empfängerländern beigestanden und hat diese darin unterstützt, mit den Auswirkungen der Krise bestmöglich umzugehen. Zu den traditionellen Empfängerländern sind auch die fortgeschrittenen Entwicklungsländer wie z.B. Südafrika und Botswana hinzugekommen, welche in den letzten Jahren die Dienstleistungen der Bank nicht mehr beansprucht hatten. Durch die Krise wurde ihnen jedoch der Zugang zum internationalen Kapitalmarkt erschwert. Dies hat dazu geführt, dass die 6727

Bank ihre Ausleihtätigkeit intensiviert hat. Durch die beschleunigt verpflichteten Mittel hat die Bank ihre vertraglich festgelegten Ausleihlimiten vor der vorgesehenen Kapitalerhöhung 2012 bereits erreicht. Trotz einer gewissen Erholung der Märkte sagen Spezialistinnen und Spezialisten für Afrika eine eher langsame Rückkehr zu gut funktionierenden Märkten vorher. Die Fortschritte zur Erreichung der Millenniumentwicklungsziele in Afrika sind langsam und wurden durch die Krise weiter beeinträchtigt. Der Kontinent benötigt insbesondere Unterstützung zur Entwicklung der Infrastruktur und vermehrt auch zur Minderung der Auswirkungen des Klimawandels.

Was erreicht die AfDB durch eine Kapitalerhöhung?

Eine Kapitalerhöhung ermöglicht es der AfDB, ihr Mandat weiterzuführen und die Kapazitäten in den Kernsektoren wie Infrastrukturfinanzierung, Privatsektorförderung und regionale Integration zu erhöhen. Zusätzlich kann sie eine erhöhte Nachfrage der fortgeschritteneren Entwicklungsländer befriedigen, aber auch vermehrt Privatsektorinvestitionen in allen, auch den ärmsten afrikanischen Entwicklungsländern unterstützen. Es ist auch nötig, dass die Bank die Empfängerländer darin unterstützt, sich gegen globale Herausforderungen wie Ernährungsunsicherheit und Klimawandel zu wappnen. Dabei soll die Verwendung erneuerbarer Ressourcen und Energieeffizienz besonders gefördert werden. Die AfDB sieht zudem eine Vertiefung der institutionellen Reformen vor; dazu gehören beispielsweise die Qualitätsverbesserung, eine verstärkte Orientierung auf Resultate, ein verbessertes und unabhängiges Risikomanagement sowie die Effizienzsteigerung von Arbeitsprozessen und das Vorantreiben der Dezentralisierung.

Weshalb beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der AfDB?

Die Schweiz ist seit 1982 Mitglied der AfDB und spielt dank ihrer reichen Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit und der Region eine wichtige Rolle. Die Bank konnte sich dank der kontinuierlichen Umsetzung von Reformen v.a. in den letzten Jahren als bedeutende Entwicklungsinstitution auf dem Kontinent etablieren.

Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung werden Reformen in den Bereichen institutionelle Kapazität und Prozesse sowie operationelle Ausrichtung konsolidiert und vertieft sowie ihre Umsetzung überwacht. Auch die ärmsten Entwicklungsländer tragen
diese Kapitalerhöhung solidarisch mit. Diese Länder profitieren von der Kapitalerhöhung vor allem durch die Förderung von Privatsektorinvestitionen, Transfers aus dem Nettoeinkommen der Bank in den Afrikanischen Entwicklungsfonds sowie positiven regionalen Externalitäten («Spillovers»). Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung ermöglicht es ihr, ihren Kapitalanteil und somit ihren Einfluss in der Institution zu wahren. Durch ihre Vertretung im Büro des Exekutivdirektors hat die Schweiz Einflussmöglichkeiten auf alle wichtigen Entscheide, was einen leichteren Zugang der Bundesverwaltung, schweizerischer Firmen und Hilfswerke zur Bank ermöglicht. Dies liegt im entwicklungspolitischen und aussenwirtschaftlichen Interesse der Schweiz.

Im Rahmen einer begrenzten Erweiterung des Exekutivrats von 18 auf 20 Sitze und Neuzusammenstellung der nicht-afrikanischen Stimmrechtsgruppen war auch die Gruppe der Schweiz mit den skandinavischen Ländern und Indien betroffen. Ab Juli 2010 ist die Schweiz neu mit Deutschland und Portugal in einer Stimmrechtsgruppe.

Durch diesen Wechsel konnte die Schweiz ihre Vertretung wesentlich verbessern und ist nun permanent im Büro des Exekutivdirektors vertreten.

6728

Finanzielle Implikationen für die Schweiz Die Verhandlungen über die sechste Kapitalerhöhung wurden anlässlich der Jahrestagung im Mai 2010 im Grundsatz abgeschlossen mit den folgenden Eckwerten für die Schweiz: Tabelle 9 Finanzielle Implikationen für die Schweiz Kapitalerhöhung (%)

Aktueller Aktienanteil der Schweiz (%)

Anteil der Schweiz an den Kapitalerhöhungen (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF31)

Einzahlbarer Anteil (%)

Absoluter einzubezahlende Teil (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF31)

Nicht finanzwirksames Garantiekapital (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF31)

200 %32 (von USD 33 Mrd.

auf USD 99 Mrd.)

1,46 %

UA 640,5 Mio.

CHF 1052,3 Mio.

6%

UA 38,4 Mio.

CHF 63,1 Mio.

UA 602,1 Mio.

CHF 989,1 Mio.

Der einzubezahlende Teil wird über acht Jahre in acht Tranchen einbezahlt.

4.2.2.6

Die Kapitalerhöhung der AsDB

Mandat der AsDB Die AsDB ist die führende multilaterale Finanzierungsinstitution für Entwicklung im Bereich Basisinfrastruktur in Asien und der Pazifikregion, wo rund 1,7 Milliarden Menschen mit einem Einkommen von weniger als 2 US-Dollar pro Tag auskommen müssen. Sie hat die Aufgabe, Entwicklungsländer in der Region bei der Armutsbekämpfung zu unterstützen, die Lebensqualität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu verbessern sowie das Wirtschafswachstum und die regionale Integration zu fördern. Die Sektoren, auf welche sich die AsDB konzentriert und in denen sie besondere Vorteile aufweisen kann, sind die Wasser-, Energie- und Transportinfrastruktur, die Umwelt, die regionale Kooperation und Integration, der Finanzsektor und das Bildungswesen. Ziel ist es, Programme und Projekte zur Förderung des Privatsektors bis im Jahre 2020 auf rund 50 Prozent des totalen jährlichen Ausleihvolumens zu steigern.

Warum braucht die AsDB eine Kapitalerhöhung?

Die fünfte allgemeine Kapitalerhöhung bei der Asiatischen Entwicklungsbank wurde im Mai 2008 lanciert mit dem Ziel, die Bank rechtzeitig mit den für die Umsetzung ihrer Langfriststrategie 2020 nötigen Kapitalressourcen auszustatten.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Diskussionen über die allgemeine Kapitalerhöhung beschleunigt, da die Kreditmittel der AsDB Teil der globalen Antwort auf die Krise sind und die Bank ihre Ausleihtätigkeit intensiviert hat. Die Kapitalerhöhung ist für die Bank wichtig, um auch in Zukunft eine aktive und wichtige Rolle bei der Armutsbekämpfung wahrzunehmen, kurz- und mittelfristig die Folgen der 31 32

Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011, gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF.

Die AfDB hat ihre Wechselkurse für die Kapitalerhöhung für gewisse Währungen fixiert: 1 UA = 1 SDR = 1,49356 USD (von der AfDB für die Kapitalerhöhung im Mai 2010 fixiert).

6729

Krise in der Region zu mindern und längerfristig strukturellen Herausforderungen zu begegnen.

Was erreicht die AsDB durch eine Kapitalerhöhung?

Durch eine Kapitalerhöhung kann die AsDB weiterhin ihr Mandat ausführen. Die Bank erhält zusätzliche Mittel, um ihre Langfriststrategie 2020 umzusetzen. Mit den zusätzlichen Ressourcen konzentriert sich die AsDB neben der Armutsbekämpfung auf ein nachhaltiges und für alle zugängliches Wachstum («Inclusive Growth»), auf die Themen Klima und Umwelt sowie auf die regionale Integration. Um dies zu erreichen, verfolgt die Bank die Förderung des Privatsektors, eine gute Regierungsführung, die Gleichstellung der Geschlechter, die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren in der Region und die Bereitstellung von Expertise. Mit der Kapitalerhöhung gehen weitere institutionelle Reformen der Bank einher wie z.B. die weitere Verbesserung des Risikomanagements und der Organisationsstruktur, die soziale Regelung zum Schutz der Schwächsten («Safeguards»), die Resultatorientierung und Effizienzsteigerung der Aktivitäten der AsDB.

Weshalb beteiligt sich die Schweiz an der Kapitalerhöhung der AsDB?

Die Schweiz ist seit mehr als vierzig Jahren Mitglied der AsDB und spielt eine wichtige Rolle, indem sie ihre Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv einbringen kann. Die Schweiz ist praktisch permanent im Büro des Exekutivdirektors vertreten, was namentlich eine direkte Mitwirkung bei wichtigen Geschäften und einen erleichterten Zugang zur Bank für die Bundesverwaltung, schweizerische Firmen und Hilfswerke bedeutet. Durch die Kapitalerhöhung kann mit relativ geringem Mitteleinsatz (einzuzahlender Kapitalanteil von 4 Prozent in fünf jährlichen Tranchen) eine grosse Hebelwirkung erzielt werden. Dies erlaubt es der Bank, in Zukunft ihre entwicklungspolitischen Aktivitäten auszubauen und die bisher erzielte Wirkung zu bewahren. Die Beteiligung an der Kapitalerhöhung ermöglicht es der Schweiz, den Status quo zu erhalten, ihre Vertretung im Exekutivrat zu wahren und in der Bank weiterhin eine aktive Rolle zu spielen.

Tabelle 10

Finanzielle Implikationen für die Schweiz Kapitalerhöhung (%)

Aktueller Aktienanteil der Schweiz (%)

Anteil der Schweiz an den Kapitalerhöhungen (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF33)

Einzahlbarer Anteil (%)

Absoluter einzubezahlende Teil (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF33)

Nicht finanzwirksames Garantiekapital (in der Bankwährung bzw.

Mio.CHF33)

200 % (von USD 55 Mrd.

auf USD 165 Mrd.)

0,58 %

USD 633,0 Mio.

CHF 696,3 Mio.

4%

USD 25,3 Mio.

CHF 27,9 Mio.

USD 607,6 Mio.

CHF 668,4 Mio.

Der einzubezahlende Teil wird über fünf Jahre in fünf Tranchen einbezahlt.

33

Gemäss Wechselkursannahmen des Bundesrates für den Voranschlag 2011, gerundet: 1 USD = 1,10 CHF; 1 EUR = 1,45 CHF. Die AsDB gewährt ihren Mitgliedsländern verschiedene Zeichnungsmodalitäten. Die Schweiz wird zum gegebenen Zeitpunkt die für sie beste Option auswählen. Angaben entsprechen 1 SDR = 1,53258 USD (gemäss Berechnungen der AsDB vom 1. März 2010).

6730

4.2.2.7

Die Kapitalerhöhung der CEB

Zeitgleich mit den anderen Entwicklungsbanken sieht auch die Entwicklungsbank des Europarates («Council of Europe Development Bank», CEB) vor, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Die CEB ist als Annex zum Europarat vorwiegend auf soziale und institutionelle Entwicklungsaspekte im Kontext der Kohäsion Europas ausgerichtet. Die CEB wurde 1956 gegründet und verfügt bisher mit 3,3 Milliarden Euro über ein vergleichsweise kleines Grundkapital. Zur Diskussion steht gegenwärtig eine Erhöhung des Grundkapitals um rund 65 Prozent (2,1 Milliarden Euro). Die Schweiz trat der Institution 1974 bei und hält 1,6 Prozent der Stimmenanteile. Wie bei der EBRD werden auch die Beiträge an die CEB nicht zur offiziellen Entwicklungshilfe eines Landes (APD) gerechnet.

Die schweizerische Mitgliedschaft bei dieser Institution ist in erster Linie europapolitisch motiviert. Gerade auch im europäischen Kontext engagiert sich die Schweiz, Synergiepotenzial in der multilateralen Hilfsarchitektur zu identifizieren und gezielt zu nutzen. Zudem sollen auch Möglichkeiten für eine Verschlankung der europäischen Hilfsarchitektur geprüft werden. Während vor dem Hintergrund der laufenden Krise grundlegende institutionelle Veränderungen kaum unmittelbar durchsetzbar sind, versucht die Schweiz, auf grundsätzliche Veränderungen bis hin zu einer Fusion der CEB mit einer grösseren europäischen Entwicklungsinstitutionen hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund sieht die Schweiz vor, von einer Beteiligung an der Kapitalerhöhung bei der CEB abzusehen. Sofern diese Kapitalerhöhung lediglich mittels institutioneneigener Reserven finanziert wird, enthält sich die Schweiz der Stimme. In der Folge wird seitens der Schweiz ebenfalls geprüft, ob die europapolitische Begründung die Schweizer Mitgliedschaft weiterhin gerechtfertigt ist.

4.2.3

Fazit

Die Hauptgründe für die fortgesetzte aktive Beteiligung der Schweiz an der Weltbankgruppe, EBRD, IDB, AfDB und AsDB lassen sich abschliessend wie folgt zusammenfassen: ­

Die Schweiz ist vor Jahrzehnten den wichtigsten MDBs beigetreten.

Zusammen bilden diese ein System eigenständiger Institutionen, welches historisch gewachsen ist. Angesichts der globalen Entwicklungsherausforderungen erfüllen die MDBs eine wichtige Rolle. In der heutigen globalisierten Marktwirtschaft sind sie systemrelevant.

­

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der MDBs für entwicklungspolitische, umweltpolitische, wirtschaftliche und finanzpolitische Anliegen, ist es im Interesse der Schweiz, auch künftig in diesen Institutionen vertreten zu sein und deren Kurs mitzubestimmen.

­

Mit den vorgesehenen Beteiligungen an den Kapitalerhöhungen unterstützt die Schweiz die sechs grössten MDBs, die einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ihrer Einsatzländer und -regionen leisten. Dies ist nicht nur eine Frage der Solidarität, sondern liegt auch im längerfristigen Interesse unseres Landes.

6731

­

Die Schweiz übernimmt dadurch in solidarischer Weise ihren Teil unter den Geberländern in der Mittelaufbringung («Burden Sharing») und trägt zur Absicherung der von den sechs Banken auf den internationalen Kapitalmärkten (darunter auch den schweizerischen) aufgenommenen Anleihen bei.

­

Die fortgesetzte Mitgliedschaft der Schweiz in den sechs Institutionen ermöglicht der Schweizer Wirtschaft, sich weiterhin an den z.T. sehr bedeutenden internationalen Ausschreibungen der Banken zu beteiligen.

­

Eine weitere Stärkung der Banken ­ durch institutionelle Reformen, Aktualisierung der Strategien und Komplementarität zu den Schwesterorganisationen ­ trägt dazu bei, dass die Risiken minimiert und die operationelle Wirksamkeit der MDBs auch bei wachsender Geschäftstätigkeit verstetigt wird.

­

Mit der Beteiligung am Kapital der MDBs leistet die Schweiz einen weiteren Beitrag an die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Beitrag wird international anerkannt, indem die Zahlungen (mit Ausnahme von EBRD) an die Kapitalerhöhungen der APD-Quote der Schweiz angerechnet werden.

Eine Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen folgt einem gestuften Beschlussverfahren: (i) die Mitgliedsländer fassen einen Grundsatzentscheid mit den zentralen Eckwerten der Kapitalerhöhung; (ii) die Gouverneure stimmen über eine entsprechende Resolution ab; (iii) jedes Mitgliedsland hat individuell die Möglichkeit, den ihm unterbreiteten Aktienanteil zu zeichnen. Der Bundesrat wird den dritten Schritt von der Genehmigung dieser Botschaft durch das Parlament abhängig machen.

Von den Beteiligungen der Schweiz am Kapital der MDBs wird nur der einbezahlte Teil der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) zugerechnet, nicht aber der Garantieteil.

5

Zielfestlegung und Überprüfung

Die Kapitalerhöhungen gehen mit Reformen in den Bereichen Strategie, operationelle Politiken und institutionelle Verbesserungen einher und bilden bei jeder Bank ein Gesamtpaket, das auf das übergeordnete Ziel ausgerichtet ist, konkrete und nachhaltige Entwicklungsresultate effizient und im Verbund mit öffentlichen und privaten Partnern zu erzielen. Die Mitgliedsländer wie auch die Bankleitungen, das Personal und die Empfängerinnen und Empfänger der Dienstleistungen der Banken haben ein inhärentes Interesse daran, dass Vereinbarungen auch tatsächlich und fristgerecht umgesetzt werden.

Der Monitoring- und Rechenschaftsprozess läuft auf verschiedenen Ebenen ab. Er beinhaltet insbesondere: ­

explizite Zielvereinbarungen und Meilensteine als integrierter Bestandteil der Kapitalerhöhungs-Pakete in jeder Bank;

­

teils spezielle Mid-Term-Reviews zur Überprüfung der Umsetzung der Vereinbarungen;

6732

­

ein kontinuierliches Monitoring durch die Exekutivräte via Budget, Jahresplanungen, Wirksamkeitsberichte sowie anlässlich der Gouverneurssitzungen;

­

ein kontinuierliches Monitoring durch EVD (SECO) und EDA (DEZA) im Rahmen des Auftrags als zuständige Departemente und Ämter, inkl. unter Nutzung besonderer Instrumente wie dem «Core Contribution Management», «Management Report SECO», oder dem von verschiedenen Gebern, darunter der Schweiz, getragenen externen Monitoring-Instrument, dem «Multilateral Organizations Performance Assessment Network» (MOPAN).

Die spezifischen Elemente sowie der Prozess der Zielfestlegung und -überprüfung wurden in jeder MDB individuell und durch die Mitgliedsländer bestimmt. Einzelmitglieder können durch eine hohe Qualität ihrer Interventionen und geschickte Allianzen die Agenden massgebend mitbestimmen. Dabei wird die Schweiz die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten optimal auszunutzen versuchen.

Aufbauend auf den Zielen und Indikatoren, welche der Bundesrat im Rahmen des Rahmenkredites VII und Rahmenkredites XI von EVD, respektive EDA bestimmt hat, werden insbesondere die folgenden inhaltlichen Dimensionen genau im Auge behalten: ­

Akzent der Institutionen auf Armutsbekämpfung und nachhaltige wirtschaftliche Globalisierung;

­

Resultatorientierung;

­

Fokus auf Kernkompetenzen und komparative Vorteile;

­

institutionelle Verbesserungen (Standards, Pariser Deklaration);

­

hohe Anforderungen an Unternehmensführung;

­

Nutzen für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen von strategischen Partnerschaften;

­

finanzielle Solidität, Risikomanagement;

­

Klimaagenda und Positionierung in Bezug auf Mitigation und Anpassung;

­

Krisenmanagement, besonders in fragilen Staaten.

Da eine Folgebotschaft für weitere Kapitalerhöhungen nicht vorgesehen ist, wird der Bundesrat dem Parlament gegenüber regelmässig Rechenschaft über die Umsetzung dieser Botschaft im Rahmen der Jahresberichte über die Entwicklungszusammenarbeit und der Aussenwirtschaftsberichte ablegen.

6

Auswirkungen

6.1

Finanzielle Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses liegt ausschliesslich beim Bund und belastet die Kantone und Gemeinden nicht.

Die gesamte Höhe der Beteiligung an den Kapitalerhöhungen geht vollständig zulasten der beiden neuen Rahmenkredite. Der Verpflichtungssaldo von rund 180 Millionen Franken des vorangehenden Rahmenkredits aus dem Jahr 1995 für die 6733

Kapitalbeteiligung an den regionalen Entwicklungsbanken und derjenige von rund 200 Millionen Franken des Rahmenkredits zur Beitrittsbeteiligung an der Weltbankgruppe aus dem Jahr 1991 werden dabei nicht beansprucht und verfallen. Die beiden Rahmenkredite werden somit um diese Saldi gekürzt, können jedoch wegen der bestehenden Garantien (Eventualverpflichtungen) nicht abgeschlossen werden. Die finanzwirksamen Beteiligungsbeiträge, die einzahlbaren Kapitalanteile, sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 11 Jährliche Zahlungen der Schweiz des absolut einzubezahlenden Teils («Paid-in»), gerundet (in Millionen Franken) Institution

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

AfDB AsDB IDB IBRD IFC EBRD

7,9 5,6 1,8 13,1 0,9 0,0

7,9 5,6 1,8 13,1 0,9

7,9 5,6 1,8 13,1 0,9

7,9 5,6 1,8 13,1

7,9 5,5 1,6 11,7

7,9

7,9

7,8

63,1 27,9 8,8 64,1 2,7 0,0

Total

29,3

29,3

29,3

28,4

26,7

7,9

7,9

7,8

166,6

6.2

Total

Personelle Auswirkungen

Der mit den Kapitalerhöhungen verbundene Mehraufwand wird mit den bestehenden personellen Ressourcen aufgefangen.

6.3

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die Schweizer Wirtschaft und namentlich auch Schweizer Fachkräfte profitieren von der multilateralen Entwicklungshilfe in vielfältiger Hinsicht: jeder Franken öffentlicher multilateraler Entwicklungshilfe erwirtschaftet 1,62 Franken bis 2,10 Franken an die volkswirtschaftliche Wertschöpfung der Schweiz; ferner schafft die bilaterale und multilaterale Entwicklungshilfe 20 000 bis 26 000 Arbeitsplätze im Inland. Der Schweizer Finanzplatz hat, nachdem er mehrere Jahre kaum im Obligationengeschäft mit den MDBs tätigt war, seit 2005 vermehrt Geschäfte mit den MDBs abwickeln können: Zwischen 2005 und 2010 haben Schweizer Banken Anleihen für die MDBs in der Höhe von 10 352 Millionen Franken aufgelegt (vgl.

Anhang 6).

Schweizer Unternehmen beteiligen sich rege an öffentlichen Aufträgen, die von den MDBs finanziert oder direkt vergeben werden. Zwischen 2005 und 2009 wurden Aufträge im Gesamtwert von 949 Millionen Franken an Schweizer Unternehmen vergeben (vgl. Anhang 8). Das SECO hat zur Zeit mit der OSEC einen Leistungsauftrag, der interessierten Firmen, namentlich KMUs, Unterstützung anbietet in den Bereichen Informationsbeschaffung und Familiarisierung mit Beschaffungsprozeduren. Dazu gehören auch begleitete Reisen in die Zentralen der MDBs zur Explora-

6734

tion konkreter Geschäftsmöglichkeiten. Auch die schweizerischen Exekutivdirektoren bieten ergänzende Dienstleistungen zuhanden der Schweizer Firmen an.

Die MDBs bieten qualifizierten Schweizer Fachkräften Arbeitsmöglichkeiten in verschiedensten Fachbereichen. Im 2009 arbeiteten 81 Schweizerinnen und Schweizer bei den MDBs, wobei die Weltbankgruppe mit 53 Personen den grössten Anteil rekrutierte. Die Schweiz unterstützt durch gezielte Massnahmen wie beispielsweise Rekrutierungsmissionen, lokale Ausschreibungen, Dienstleistungen des Zentrums für Information, Beratung und Bildung (Cinfo) sowie durch die Exekutivdirektoren Schweizerinnen und Schweizer bei der Suche nach geeigneten Stellen in den MDBs.

Das Resultat dieser Bemühungen ist ein Anstieg des absoluten Anteils Schweizer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den MDBs um rund 50 Prozent in den letzten fünf Jahren (vgl. Anhang 7).

Ein verstärktes Wachstum in den Entwicklungsländern führte zu neuen Investitionsund Absatzmärkten, was indirekte positive Effekte für die Schweiz hat. Die MDBs unterstützen die Entwicklungsländer bei der Schaffung besserer Rahmenbedingungen, welche auch den vielen Schweizer Firmen im Ausland zugute kommen. Die Schweiz hat ein hohes positives Auslandvermögen, von welchem ein Teil auch in Entwicklungsländern investiert ist.

7

Verhältnis zur Legislaturplanung und zum Finanzplan

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturplanung 2007­2011 (BBl 2008 753) noch im Bundesbeschluss vom 18. September 2008 (BBl 2008 8543) über die Legislaturplanung angekündigt. Zum Zeitpunkt der Legislaturplanung waren die Kapitalerhöhungen nicht absehbar. Dafür wurde sie im Bericht des Bundesrats an das Parlament zu den Bundesbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 (BBl 2009 7651) über die Weiterführung der technischen Entwicklungszusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern angekündigt.

8

Rechtliche Aspekte

Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung dieser Banken stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0).

Der Bundesbeschluss, der zur Genehmigung unterbreitet wird, stützt sich auf Artikel 167 BV (SR 101) und auf Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, wonach die Mittel für die Finanzierung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe in Form von jeweils mehrere Jahre abdeckenden Rahmenkrediten bewilligt werden.

Nach Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung (SR 101) und Artikel 25 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung (SR 171.10) erfolgt der Erlass in Form eines einfachen Bundesbeschlusses, da er keine Rechtsnormen enthält und nicht dem Referendum unterliegt.

6735

Die Vernehmlassungsbestimmungen kommen im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung, da auch die Bundesbeschlüsse vom 8. Dezember 2008 nicht Gegenstand einer Vernehmlassung waren. Aus diesem Grund wurde keine Vernehmlassung durchgeführt.

Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedarf der vorgeschlagene Bundesbeschluss der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da er eine Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht.

9

Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Der Vollzug des Bundesbeschlusses über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhungen der Afrikanischen, der Asiatischen, und der Interamerikanischen Entwicklungsbank sowie bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), der Internationalen Finanzgesellschaft (IFC) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tangiert keine internationale Rechtsetzung.

6736

Manila

Abidjan/Tunis34

Haupt-Geschäftssitz

53

24

wovon regionale Länder

wovon nichtregionale Länder

2,4 %

70 % von 100 auf 170

22

26

48

Washington

1959

IDB

6%

45 % von 190 auf 276

­

­

186

Washington

1944

IBRD

100 %

8,3 % von 2,4 auf 2,6

­

­

182

Washington

1956

IFC

0%

Bis 50 % von EUR 20 auf 30

32

29

6135

London

1992

EBRD

6737

Nach 2003 und aufgrund der Situation in der Elfenbeinküste hat die AfDB ihren Sitz an die «Temporäre Relokationsagentur» in Tunis verlegt.

Zusätzlich zu den 61 Ländern besitzen die European Union und European Investment Bank eine Mitgliedschaft in der EBRD, was die Zahl der Mitglieder auf 63 erhöht.

4%

6%

Einzubezahlender Anteil («Paid-in»)

34 35

200 % von 55 auf 165

200 % von 33 auf 99

19

48

Im Grundsatz beschlossene Kapitalerhöhung (in USD Mrd.)

3. Kapitalerhöhung

77

Total

67

1965

1963

1. Gründungsjahr

2. Mitgliedsländer

AsDB

AfDB

Nachfolgend eine Zusammenstellung zu den MDBs, wichtige Kennziffern und Informationen sowie die Schweizer Mitgliedschaft in den MDBs.

Vergleichende Information betreffend die sechs multilateralen Entwicklungsbanken

Anhang 1

38,4 (63)

602,1 (989)

1,46 %

davon einzahlbar in Mio.

Einheiten der Bankwährung (bzw. in CHF)

davon Garantiekapital in Mio. Einheiten der Bankwährung (bzw. in CHF)

Aktienanteil der Schweiz nach der Kapitalerhöhung

6738

UA 640,5 (1052)

Vorgesehene Beteiligung der Schweiz an der anstehenden Kapitalerhöhung in Mio.

Einheiten der Bankwährung (bzw. in CHF)

4. Schweiz

AfDB

0,58 %

607,6 (669)

25,3 (28)

USD 633 (696)

AsDB

0,47 %

322,0 (354)

8,0 (9)

USD 330 (363)

IDB

1,46 %

913,3 (1005)

58,3 (64)

USD 971,6 (1069)

IBRD

1,65 %

0 (0)

2,5 (3)

USD 2,48 (3)

IFC

2,3 %

205,3 (308)

0 (0)

EUR 205 (298)

EBRD

Anhang 2

Übersicht über die verschiedenen Rahmenkredite im Zusammenhang mit den Schweizer Beteiligungen am Kapital der MDBs Die Schweiz hat ihre Unterstützung und Verlässlichkeit als Teilhaberin der multilateralen Entwicklungsbanken wiederholt unter Beweis gestellt und sich an der Kapitalisierung der Banken und Wiederauffüllung der Fonds finanziell beteiligt. Die vorliegende Tabelle listet die relevanten Rahmenkredite für den Zeitraum von 1990­2010.

Rahmenkredit

Inkraftsetzung

Mindestlaufzeit

410

29.03.1991

unbefristet

Beitritt der Schweiz zu den Bretton Woods-Institutionen

4986

29.05.1992

unbefristet

Beteiligung an verschiedenen Kapitalerhöhungen der regionalen Entwicklungsbanken

800

19.12.1995

unbefristet

Beteiligung der Schweiz an der 1. Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

342

17.06.1997

unbefristet

Beitritt der Schweiz zur Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Betrag (in Mio. CHF)

Quelle: DEZA, SECO

6739

Anhang 3

Verwendung der bisherigen Rahmenkredite Für die Beteiligung der Schweiz am Kapital der MDBs haben die eidgenössischen Räte Rahmenkredite im Gesamtwert von 7638 Millionen Franken gesprochen.

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Rahmenkredit zur Beteiligung der Schweiz (1992) an den Bretton Woods-Institutionen in der Höhe von 4986 Millionen Franken und dem Rahmenkredit zur Beteiligung der Schweiz an den regionalen Entwicklungsbanken (zwischen 1967 und 1988) im Umfang von 1900 Millionen Franken sowie an der EBRD (1991) von 752 Millionen Franken. Vom Rahmenkredit für den Beitritt der Schweiz zu den Bretton Woods-Institutionen sind heute 4805,2 Millionen Franken als Garantiekapital und als einbezahlter Anteil verwendet worden. Die Differenz zwischen dem gesprochenen Rahmenkredit und der verpflichteten Summe beläuft sich auf 200,1 Millionen Franken. Vom Rahmenkredit für den Beitritt der Schweiz zu den regionalen Entwicklungsbanken sind von den 1900 Millionen Franken, 1721 Millionen Franken verpflichtet worden; es bleibt ein Verpflichtungsrest von 179 Millionen Franken bestehen. Von den Schweizer Rahmenkrediten an die EBRD in der Höhe von 707 Millionen Franken besteht kein Verpflichtungssaldo.

Bank Kapitalbeteiligung

Einbezahlter oder noch einzuzahlender Anteil (in CHF Mio.)

Garantiekapital (CHF Mio.)

Total Verpflichtungen

Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) Beitritt, 4. & 5. Kapitalerhöhung (seit 1980)

66,0

581,5

647,6

Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) Beitritt, 3. & 4. Kapitalerhöhung (seit 1967)

16,4

365,0

381,4

Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB) Beitritt & 5. bis 8. Kapitalerhöhung (seit 1975)

26,7

597,8

624,5

Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) Beitritt & 1. Kapitalerhöhung (seit 1985)

19,1

0,0

19,1

6740

Bank Kapitalbeteiligung

Multilaterale InvestitionsgarantieAgentur (MIGA) Beitritt & 1. Kapitalerhöhung (seit 1987)

Einbezahlter oder noch einzuzahlender Anteil (in CHF Mio.)

Garantiekapital (CHF Mio.)

Total Verpflichtungen

9,3

39,5

48,7

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) Beitritt & 1. Kapitalerhöhung (seit 1991)

185,5

521,3

706,8

Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) Beitritt (seit 1992)

275,8

4447,5

4743,3

Internationale Finanz Corporation (IFC) Beitritt & 1. Kapitalerhöhung (seit 1992)

61,9

0,0

61,9

660,7

6552,6

7213,3

Total Quelle: SECO, DEZA

6741

Anhang 4

Gesamter langfristiger Nettokapitalfluss nach Regionen Die nachfolgende Grafik und Tabelle weisen den gesamten, langfristigen Nettokapitalfluss privater und öffentlicher Gelder in die Entwicklungsregionen in Milliarden US-Dollar aus. Der Trend des langfristigen Nettokapitalflusses in die Entwicklungsregionen zeigt einen anhaltenden Anstieg an. Abgesehen für die Region des Nahen Ostens und Nordafrika ­ für diese Region geht der Nettokapitalfluss 2006 auf 12 Milliarden US-Dollar zurück ­ steigt der Nettokapitalfluss gesamthaft bis ins Jahr 2007 an. 2008 bricht der Nettokapitalfluss um rund einen Drittel auf 800 Milliarden US-Dollar ein. Die Ursache des Einbruchs liegt vor allem in der globalen Finanzund Wirtschaftskrise: Die Unsicherheit auf den Märkten führte dazu, dass viel privates Kapital von den Märkten in den Entwicklungsländern abgezogen wurde.

Region

2005

2006

2007

2008

Ostasien und Pazifik

184

194

292

179

Europa und Zentralasien

155

280

486

313

Lateinamerika und Karibik

84

69

231

173

Naher Osten und Nordafrika

16

12

26

19

Südasien

28

61

134

63

Subsahara Afrika

33

42

53

34

500

658

1222

781

Total (in Mrd. USD) Quelle: Global Development Finance 2010

6742

Anhang 5

Darlehensvergabe nach Sektor und MDB Die nachfolgende Zusammenstellung dokumentiert die Darlehensvergabe der multilateralen Entwicklungsbanken, aufgeschlüsselt nach Sektoren und für die Jahre 2005 bis 2009. Die für die Zusammenstellung verwendeten Informationen und Daten sind den Jahresberichten der Entwicklungsbanken entnommen. Die Jahresberichte können auf den Internetseiten der jeweiligen Entwicklungsbanken eingesehen werden und bieten einen guten und einfach verständlichen Zugang zur Tätigkeit der Banken.

Die Unterschiede in der Vergabe von Darlehen über die Jahre erklärt sich durch die bankspezifischen strategischen Vorgaben, den Projektzyklus mit teilweise sehr grossen Einzelprojekten sowie durch den landesspezifischen Kontext.

1. AfDB Die AfDB hat in der Periode von 2005 bis 2008 in unterschiedlichem Ausmass in mehrere Sektoren investiert. Die Investitionen in die Infrastruktur in den Jahren 2006, 2007 und 2008 sowie die Multisektorinvestitionen in den Jahren 2005, 2006 und 2008 sind bezeichnend für die strategische Ausrichtung der Bank. Die Bank hat davon abgesehen auch in die Sektoren Energie, Finanzen, Landwirtschaft sowie Industrie investiert.

2. AsDB Die AsDB weist ihre Investitionen getrennt als Darlehen («Loans») und Investitionszuschüsse («Grants») aus. Die Darlehen der AsDB wurden in die Sektoren Transport und Kommunikation, Energie, Finanzen und Multisektor investiert. Der Sektor Transport und Kommunikation war in den Jahren 2005 (30 Prozent), 2007 (39 Prozent) und 2008 (26 Prozent) der grösste finanzielle Posten.

Die Investitionszuschüsse und Darlehen der AsDB zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer verteilen sich auf verschiedene Sektoren. Die AsDB investierte im betrachteten Zeitraum am meisten Mittel in die Sektoren Bildung sowie Finanzen.

Zuletzt war der Energiesektor mit 32 Prozent des Ausleihvolumens der grösste Investitionsposten.

3. IBRD In Übereinstimmung mit ihrer breiten «Produktpalette» sowie mit ihrer globalen und nachfrageorientierten Ausrichtung hat die IBRD über den Zeitraum 2005­2009 in viele unterschiedliche Sektoren investiert. Besonders hervorzuheben sind die beiden Sektoren «Recht & Justiz» und «öffentliche Administration», also die Schaffung öffentlicher Rahmenbedingungen und Kapazitäten, sowie der Transportsektor. Diese Sektoren waren jeweils die grössten Ausgabeposten der IBRD in der Höhe von 18 bis 26 Prozent. Hinzu kamen Investitionen in die Sektoren Wasser, sanitäre Anlagen 6743

und Hochwasserschutz, Energie und Untertagebau sowie Gesundheit und andere soziale Dienste mit Anteilen um die 12 bis 15 Prozent. Andere Sektoren, in die die IBRD investierte, waren Landwirtschaft, Fischfang und Forstwesen, Bildung sowie Industrie und Handel.

4. IFC Der Überblick über die Darlehensvergabe der IFC macht deutlich, dass die IFC ihren Fokus auf die Finanzierung von Projekten im Bereich Finanzen und globale Finanzmärkte legt. Beginnend mit 34,5 Prozent (2005) des gesamten Darlehensvolumens ist dieser Anteil, mit einer geringfügigen Reduktion 2006, stetig ausgebaut worden. 2009 beanspruchte dieser Sektor 44,6 Prozent des gesamten Darlehensvolumen. Davon abgesehen hat die IFC in unterschiedlichem Ausmass u.a. in die Bereiche Industrie- und Konsumgüter, Transport und Infrastruktur investiert.

5. EBRD Die EBRD hat ihre Mittel im Zeitraum 2005­2008 in die Sektoren Energie, Infrastruktur sowie in den Privat- und Finanzsektor investiert. Der grösste Investitionsposten für alle betrachteten Jahre war der Finanzsektor. Hier vergab die EBRD über Finanzintermediäre Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). 2006 beanspruchte der Finanzsektor mit 45 Prozent rund die Hälfte des Darlehensvolumen der EBRD. Der Corporate-Sektor (Agribusiness, Produktion und Fabrikation, Tourismus, u.a.) ist, nachdem er 2006 und 2007 bei 30 Prozent bzw. bei 34 Prozent Darlehensvolumen lag, seit 2008 (26 Prozent) wieder auf dem Niveau von 2005 (27 Prozent) angelangt. Die Investitionen in den Infrastruktursektor blieben 2006­2008 auf einem konstanten Niveau und pendelten sich bei 17 bis 18 Prozent des Gesamtvolumens ein. Der Energiesektor ist mit 17 Prozent (2008) über die vier betrachteten Jahre der kleinste Investitionsposten der EBRD.

6. IDB Die Interamerikanische Entwicklungsbank finanzierte über ihre Darlehen Projekte in den Bereichen Soziales, Wettbewerbsfähigkeit und Reform & Modernisierung des Staates. Den bedeutendsten Investitionsposten für die Jahre 2006­2008 stellt mit rund 50 Prozent­65 Prozent des gesamten Darlehensvolumens die Wettbewerbsfähigkeit dar. Die IDB finanziert damit u.a. Projekte in den Bereichen Energie, Transport und Kommunikation sowie im Bereich der Kapitalmärkte. Soziales ­ darunter fallen Projekte wie Wasser und sanitäre Anlagen, städtische Entwicklung, Bildung oder Gesundheit ­ war der zweitgrösste Investitionsposten der IDB. Sie investierte jeweils rund einen Drittel ihrer gesamten Mittel darin (2006­2008). Investitionen in Projekte im Bereich Reform und Modernisierung des Staates sind, nachdem sie in den Jahren 2005 und 2006 14,8 Prozent bzw. 22,9 Prozent des Darlehensvolumens erhielten, in den letzten Jahren stark zurückgegangen. 2008 wurden gerade einmal 6,3 Prozent des Darlehensvolumens der IDB darauf verwendet, Projekte in den Feldern finanzielle Reformen oder Finanzsektorreformen zu finanzieren.

6744

Anhang 6

Anleihegeschäfte der multilateralen Entwicklungsbanken auf dem Schweizer Kapitalmarkt Die multilateralen Entwicklungsbanken sind als Anbieter von Anleihen aktive Marktteilnehmer auf den internationalen Kapitalmärkten und wickeln einen Teil ihrer Geschäfte auch auf dem Schweizer Kapitalmarkt, in Franken und/oder mit Hilfe von Schweizer Banken ab. Von den beteiligten MDBs waren insbesondere die IBRD, die EBRD sowie die IDB auf dem Schweizer Finanzplatz tätig; in geringerem Mass die AfDB und die AsDB. Das Geschäft mit Anleihen der MDBs wurde mehrheitlich von Schweizer Grossbanken abgewickelt.

Seit 2009 hat diese Zusammenarbeit nach Jahren reduzierter Aktivität infolge besserer Marktbedingungen zugunsten der MDBs wieder zugenommen, was Arbeitsplätze sichert und zusätzliche Stellen schafft. Die Zusammenstellung erfasst alle Anleihen, welche im Auftrag einer MDB zwischen 2005 und 2010 in Franken und/oder durch eine Schweizer Bank abgewickelt wurden.

Jahr

Betrag (in CHF Mio.)

2005

646,0

2006

1 954,0

2007

178,2

2008

3 577,3

2009

3 617,5

2010

379,4

Total

10 352,4

Quelle: SECO

6745

Anhang 7

Schweizer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den MDBs Die Schweiz hat ein Interesse daran, dass Schweizer Fachkräfte in internationalen Organisationen tätig sind, auf diese Weise Schweizer Knowhow einbringen und die Institutionen «von innen» mitgestalten können. Folglich unterstützt die Schweiz durch verschiedene Massnahmen in einem kompetitiven Auswahlverfahren Schweizer Bewerber und Bewerberinnen bei ihrer Suche nach geeigneten Arbeitsstellen in den multilateralen Finanzierungsinstitutionen. Die Schweiz tut dies u.a. durch Rekrutierungsmissionen, lokale Ausschreibungen und die Dienstleistungen des Zentrums für Information, Beratung und Bildung (Cinfo). Das Ziel ist es, den Anteil an Schweizer Fachpersonal in den MDBs zu erhöhen. Wie ein Vergleich zwischen 2005 und 2009 zeigt, konnte dieses Ziel erreicht werden. Im Vergleich zum Jahr 2005 arbeiteten 2009 33 Schweizerinnen und Schweizer mehr in den MDBs. Dieses gute Resultat ist vorwiegend auf die Zunahme des Schweizer Anteils bei der Weltbankgruppe zurückzuführen. Der Bestand der Schweizer Fachkräfte in den regionalen Entwicklungsbanken nahm wesentlich geringer zu oder war sogar rückläufig.

Offensichtlich werden die regionalen Entwicklungsbanken und/oder deren Standorte von Schweizer Fachleuten als weniger attraktiv wahrgenommen.

MDB

Jahr

AfDB

2005 2009

3 6

+3

AsDB

2005 2009

7 5

­2

IDB

2005 2009

5 3

­2

EBRD

2005 2009

7 10

+3

WBG

2005 2009

26 57

+31

Total Quelle: SECO

6746

Mitarbeiter Total

Differenz 2005/2009

+33

Anhang 8

Beteiligung von Schweizer Firmen an Ausschreibungen der MDBs Schweizer Firmen können sich dank der Mitgliedschaft der Schweiz in den MDBs an den öffentlichen Aufträgen («Procurements») der multilateralen Entwicklungsbanken beteiligen. Neben Gütern und Dienstleistungen werden auch Konsulentenaufträge vergeben. Das SECO unterstützt gemeinsam mit der OSEC Schweizer Firmen durch verschiedene Massnahmen, die ihnen helfen, die Geschäftsmöglichkeiten und Chancen für eine erfolgreiche Tätigkeit zu erhöhen Beschaffung von Firmen mit Sitz in der Schweiz36 (in Mio. CHF), 2005­2009 2005

2006

2007

2008

2009

Total

AfDB

1,6

3,4

22,9

12,3

16,8

57,0

AsDB

82,9

235,6

207,5

0,4

8,3

534,7

IDB

0,1

0,2

0,1

0,2

0,4

1,0

EBRD

0,9

3,5

1,0

96,0

4,4

105,8

33,2

26,8

54,3

48,0

88,4

250,7

118,7

269,5

285,8

156,9

118,3

949,2

Weltbankgruppe Total Quelle: SECO

36

Die MDBs weisen das Procurement jenem Land zu, in dem der Zulieferer bzw. der Anbieter gemäss den Procurement-Vereinbarungen seinen Firmensitz hat.

6747

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