Antrag der Schulleitung der ETH Zürich

Beschränkung der Zulassung Studierender für das Bachelor-Studium Humanmedizin an der ETH Zürich Sitzung des ETH-Rats. Beschluss vom 7./8. Dezember 2016 Hinweis: unter Vorbehalt des Inkrafttretens von Artikel 16a Absatz 2 ETH-Gesetz im Frühling 2017

Auf Antrag der Schulleitung der ETH Zürich, wird vorbehältlich des Inkrafttretens von Artikel 16a Absatz 2 des Entwurfs der Änderung1 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 19912, beschlossen: 1.

An der ETH Zürich wird für den Eintritt in das Bachelor-Studium Humanmedizin während der Pilotphase, d.h. ab Herbstsemester 2017 bis und mit Herbstsemester 2023, eine Zulassungsbeschränkung festgelegt.

2.

Es werden maximal 100 Studierende pro Jahr aufgenommen. Für die Zulassung ist die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten massgebend.

3.

Dieser Beschluss wird im Bundesblatt veröffentlicht.

4.

Mitteilung an: ­ den Staatssekretär SBFI; ­ swissuniversities; ­ GS WBF; ­ die Präsidenten der ETH Zürich und der ETH Lausanne, sowie an die Direktorin und die Direktoren der Forschungsanstalten; ­ Medienmitteilung.

Für die Richtigkeit:

10. Januar 2017

Der Präsident des ETH-Rates: Fritz Schiesser Die Protokollführerin des ETH-Rates: Barbara Schär

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Botschaft vom 24. Februar 2016 zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017­2020, 16.025, BBl 2016 3089 7663.

SR 414.110 2016-3346