Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 9. November 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Glyphosat 450 g/l

Formulierungstyp:

SL Wasserlösliches Konzentrat

2. Handelsprodukte Realchemie Glyphosat 450

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4788 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 005191-00/011 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Beerenbau: Brombeere Brombeere

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke

Aufwandmenge: 3­7.5 l/ha

1, 2, 3, 4

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha

1, 2, 3, 4

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha

1, 2, 3, 4

Aufwandmenge: 3­7.5 l/ha

1, 2, 3, 4

Obstbau: Kernobst, Steinobst Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Kernobst, Steinobst Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) 1

SR 916.161

7606

2010-2510

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha

1, 2, 3, 4, 5

Aufwandmenge: 3­7.5 l/ha

1, 2, 3, 4, 5

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha

1, 2, 3, 5

Aufwandmenge: 3­7.5 l/ha

1, 2, 3, 5

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Brache, Frässaaten, Mehrjährige Dicotyledonen Mulchsaaten (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Wiesen und Weiden Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha

1, 2, 3, 5

Aufwandmenge: 3­7.5 l/ha

1, 2, 3, 5

Aufwandmenge: 3­7.5 l/ha Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat.

Konzentration: 0.5­1 % Anwendung: Einzelstockbekämpfung mit Rückenspritze.

Konzentration: 5­7.5 % Anwendung: Einzelstockbekämpfung mit Handspritze, Handdochtgerät.

1, 2, 3, 5

Weinbau: Ertragsreben

Ertragsreben

Gemüsebau: Brache

Brache

Feldbau: Brache, Frässaaten, Mulchsaaten

Wiesen und Weiden Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser) Wiesen und Weiden Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser)

Zierpflanzen: Gehölze (ausserhalb Einjährige Dicotyledonen Forst), Stauden (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Gehölze (ausserhalb Mehrjährige Dicotyledonen Forst), Stauden (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Pflanzen [ein- und Einjährige Dicotyledonen zweijährige] (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Pflanzen [ein- und Mehrjährige Dicotyledonen zweijährige] (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

1, 2, 3, 6 1, 2, 3, 6

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha

1, 2, 3, 4

Aufwandmenge: 3­7.5 l/ha

1, 2, 3, 4

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha

1, 2, 3, 5

Aufwandmenge: 3­7.5 l/ha

1, 2, 3, 5

7607

Anwendungsgebiet

Forstwirtschaft: Forstliche Pflanzgärten Forstliche Pflanzgärten

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha

1, 2, 3, 4

Aufwandmenge: 3­7.5 l/ha

1, 2, 3, 4

Konzentration: 5­7.5 % Anwendung: Mit Handspritzgeräten (ohne Rückenspritze).

Konzentration: 0.5­1 % Anwendung: Mit Rückenspritze.

Konzentration: 5­7.5 % Anwendung: Mit Handspritzgeräten (ohne Rückenspritze).

Konzentration: 0.5­1 % Anwendung: Mit Rückenspritze.

1, 2, 6, 7

Öko-Ausgleichsfläche gemäss DZV: Grünfläche Ackerkratzdistel, Stumpfblättriger Ampfer (Blacken) Grünfläche

Ackerkratzdistel, Stumpfblättriger Ampfer (Blacken) Offene Ackerfläche Ackerkratzdistel, Gemeine Quecke, Stumpfblättriger Ampfer (Blacken), Winden

Offene Ackerfläche Ackerkratzdistel, Gemeine Quecke, Stumpfblättriger Ampfer (Blacken), Winden

1, 2, 6, 7, 8 1, 2, 7

1, 2, 7, 8

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.

2 = Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.

3 = Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern/Einzelpflanzen in Abhängigkeit der Unkrautart.

4 = Behandlung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Pflanzenteile und keine Reben mit niederen Schnittsystemen (Gobelets und tiefe Cordons usw.) behandelt werden.

5 = Behandlung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.

6 = Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.

7 = Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).

8 = Auf der Pakungsetikette ist die Empfehlung aufzuführen, dass vorzugsweise ein Handspritzgerät verwendet werden soll.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

7608

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

9. November 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

7609