Anpassung der laufenden BVG-Hinterlassenenund Invalidenrenten an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2011 vom 12. Oktober 2010

Nach Artikel 36 BVG und Artikel 1 Absatz 2 sowie Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 16. September 1987 über die Anpassung der laufenden Hinterlassenenund Invalidenrenten an die Preisentwicklung (SR 831.426.3) gibt das Bundesamt für Sozialversicherungen den Anpassungssatz für die erstmalige und für die nachfolgenden Anpassungen bekannt.

Erstmalige Anpassung Das erste Mal anzupassen sind auf den 1. Januar 2011 alle Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die im Verlaufe des Jahres 2007 zum ersten Mal ausgerichtet wurden. Der Anpassungssatz beträgt 2,3 Prozent.

Nachfolgende Anpassungen Die Anpassungen erfolgen gemäss Artikel 2 Absatz 1 dieser Verordnung auf den gleichen Zeitpunkt wie die Anpassungen der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Auf den 1. Januar 2011 sind die Hinterlassenen- und Invalidenrenten wie folgt anzupassen: Jahr des Rentenbeginns

Letzte Anpassung

Nachfolgende Anpassung am 1. Januar 2011

1985­2005 2006

1. Januar 2009 1. Januar 2010

0,0 Prozent 0,3 Prozent

12. Oktober 2010

2010-2630

Bundesamt für Sozialversicherungen

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