Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Änderung des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (Börsendelikte und Marktmissbrauch) Eine von einer Expertenkommission erarbeitete Analyse der Bestimmungen über die Börsendelikte und den Marktmissbrauch hat gezeigt, dass diese materiell- und verfahrensrechtlich überarbeitet werden müssen. Die Vorlage schlägt griffigere Normen vor, die Fehlverhalten am Markt effizient sanktionieren und internationalen Regelungen Rechnung tragen sollen.

Vernehmlassungsfrist: 30. April 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Abteilung Rechtsdienst EFV, Telefon 031 322 60 67, Fax 031 323 08 32, www.efv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

26. Januar 2010

2010-0074

Bundeskanzlei

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