Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 30. November 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Thiacloprid 480 g/l

Formulierungstyp:

SC Suspensionskonzentrat

2. Handelsprodukte Realchemie Thiacloprid

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4540 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024714-00/008 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Thiacloprid

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4539 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024714-00/012 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Thiacloprid

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4541 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024714-00/014 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Tiaprid

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4602 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024587-00/028 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Menora GmbH

1

SR 916.161

8144

2010-2879

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Beerenbau: Brombeere, Himbeere Erdbeere Johannisbeeren Johannisbeeren, Stachelbeere Obstbau: Apfel

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Blattläuse (Röhrenläuse), Erdbeer- oder Himbeerblütenstecher, Himbeerkäfer Blattläuse (Röhrenläuse), Erdbeer- oder Himbeerblütenstecher Napfschildläuse

Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n)

1, 2, 3, 4

Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.32 l/ha Anwendung: Knospenaufbruch (BBCH 52-53).

Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.4 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Im Sommer.

Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.32 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.32 l/ha Anwendung: Beim Abblühen (BBCH 69-71).

Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.32 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.02 % Aufwandmenge: 0.32 l/ha Anwendung: Nach der Blüte (BBCH 69-72).

Konzentration: 0.025 % Aufwandmenge: 0.4 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n)

1, 5, 6

Blattläuse

Apfelblütenstecher

Kernobst

Apfelwickler Nebenwirkung: Kleiner Fruchtwickler

Kernobst, Steinobst

Blattläuse (Röhrenläuse) Nebenwirkung: Frostspanner

Kernobst, Zwetschge

Sägewespen

Kirsche

Teilwirkung: Kirschenfliege

Kirsche

Kirschkernstecher

Pflaume, Zwetschge

Pflaumenwickler

Feldbau: Kartoffeln

Raps

Kartoffelkäfer

Kohlschotenrüssler, Rapsglanzkäfer

Aufwandmenge: 0.1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Intervall: 2 Wochen.

Aufwandmenge: 0.2 l/ha Anwendung: Bei Befallsbeginn.

1, 2, 3, 4 1, 2, 3 1, 2, 3

1, 5, 6

1, 5, 6, 7 1, 5, 6

1, 5, 6 1, 5, 6

1, 5, 6

8

1

8145

Anwendungsgebiet

Zierpflanzen: allg.

allg.

allg. [Töpfe, Kontainer, Balkonkisten]

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Blattläuse (Röhrenläuse), Gemeine Kommaschildlaus, Napfschildläuse, Wollläuse (Schmierläuse) Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) Dickmaulrüssler

Konzentration: 0.02 %

1, 2

Konzentration: 0.03 %

1, 2

Anwendung: 6 ml pro 100 Liter Substrat (Drenchverfahren).

9

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der selben Wirkstoffgruppe.

2 = Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.

3 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich für: Erdbeeren auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Brombeeren und Sommerhimbeeren auf Stadium Beginn der Blüte bis Vollblüte, Heckenvolumen 10 000 m3/ha, Herbsthimbeeren auf Stadium Blütenknospen nickend bis erste Blüten offen, Heckenvolumen 7500 m3/ha; Johannis- und Stachelbeeren auf Stadium Fruchtansatz zu 50­90 % vorhanden, Heckenvolumen 7500 m3/ha.

4 = Anwendung kurz vor der Blüte, bei langandauerndem Flug des Blütenstechers Anwendung wiederholen.

5 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.

6 = SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

7 = Nebenwirkung Frostspanner: Nur bei Einsatz unmittelbar vor oder nach der Blüte (BBCH 58-69).

8 = Maximal 3 Behandlungen pro Jahr.

9 = 6 ml in 10 Liter Wasser auflösen und dann giessen (Brühe reicht für 100 Liter Substrat).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

8146

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

30. November 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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