Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Verein für höhere Prüfungen in Rechnungswesen und Controlling, bestehend aus folgenden Mitgliedern: Kaufmännischer Verband Schweiz (KV Schweiz), Schweizerischer Verband der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises in Finanz- und Regnungswesen (veb.ch) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis/Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diese Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

4. Mai 2010

2010-1047

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2845