Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10351 Widersprechende Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstrasse 67, FR-51 100 Reims, internationale Registrierung Nr. 747 521 «LIVE» gegen Widerspruchsgegner Ciao Federico, Via Piantito, 39, IT-84020 Campagna (SA), internationale Registrierung Nr. 982 431 «live» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. März 2010 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10351 wird teilweise gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 982 431 «live» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren der Klasse 3 definitiv verweigert (sog.

Déclaration d'octroi partiel de la protection faisant suite à un refus provisoire ­ règle 18ter.2)ii) du règlement d'exécution commun [sur motifs relatifs]).

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

6.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 400 Franken (Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Fr.) zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

16. März 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2134

2010-0680