Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 9. November 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Quizalofop-P-ethyl 50 g/l

Formulierungstyp:

EC Emulsionskonzentrat

2. Handelsprodukte Realchemie Quizalophop

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4521 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024060-00/021 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Quizalophop

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4522 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024060-00/015 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Quizalophop

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4523 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024060-00/016 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

1

SR 916.161

7618

2010-2515

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Beerenbau: Brombeere, Himbeere, Ribes Arten

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Aufwandmenge: 1­2.5 l/ha 1, 2 Wartefrist: 6 Woche(n) Aufwandmenge: 1 0.75­1.25 l/ha Anwendung: Keine Anwendung von der Blüte bis zur Ernte.

Aufwandmenge: 1­2.5 l/ha 1, 2 Anwendung: Keine Anwendung von der Blüte bis zur Ernte.

Brombeere, Himbeere, Ribes Arten Erdbeere

Gemeine Quecke

Erdbeere

Gemeine Quecke

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Obstbau: Kernobst, Steinobst Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Kernobst, Steinobst Gemeine Quecke Gemüsebau: Blumenkohl, Broccoli, Karotten

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Blumenkohl, Broccoli, Karotten Buschbohne

Gemeine Quecke

Chicorée

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Chinakohl, Kohlrabi, Ausfallgetreide, Einjährige Kopfkohl (Weiss-, Monocotyledonen (Ungräser) Rotkohl, Wirsing), Lauch, Rande, Sellerie, Spargel, Zwiebeln Chinakohl, Kohlrabi, Gemeine Quecke Kopfkohl (Weiss-, Rotkohl, Wirsing), Lauch, Rande, Sellerie, Spargel, Zwiebeln Feldbau: Ackerbohne, Eiweisserbsen, Futterrübe, Kartoffeln, Raps, Zuckerrübe

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

(*)

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Aufwandmenge: 1­2.5 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n)

1

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 1­2.5 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n) Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

1

Aufwandmenge: 1­2.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

1, 2

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

1

1, 2

1, 2 1 1 1

7619

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Ackerbohne, Eiweisserbsen, Futterrübe, Raps, Zuckerrübe Kartoffeln

Gemeine Quecke

Aufwandmenge: 1­2.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

1, 2

Gemeine Quecke

Aufwandmenge: 1­2.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n) Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Anwendung: Nachauflauf.

Aufwandmenge: 1­2.5 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Anwendung: Nachauflauf.

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha

1, 3

Kenaf

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Konservenerbsen

Gemeine Quecke

Konservenerbsen

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Lein

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Sojabohne

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Sonnenblume

Öko-Ausgleichsfläche gemäss DZV: Offene Ackerfläche Gemeine Quecke

1 1, 2 1 1 1 1

Konzentration: 1 % 4 Anwendung: Mit Rückenspritze.

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Keine Wirkung gegen Poa annua.

2 = Splitbehandlung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

3 = Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

4 = Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

7620

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

9. November 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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