zu 09.429 Parlamentarische Initiative Aufhebung der Kommission für öffentliche Bauten Bericht vom 26. August 2010 des Büros des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 26. August 2010 des Büros des Nationalrates betreffend Aufhebung der Kommission für öffentliche Bauten nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. September 2010

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Der Ständerat hat am 20. März 2008 seine Kommission für öffentliche Bauten (KöB-S) auf deren Wunsch hin mit 39 zu einer Stimme per 1. April 2008 abgeschafft. Der Nationalrat beschloss am 9. März 2010 mit 105 zu 67 Stimmen, der Initiative von Herrn Nationalrat Rutschmann Folge zu geben, mit welcher die Aufhebung der Kommission für öffentliche Bauten Nationalrat (KöB-N) beantragt wurde. Das Büro des Nationalrats legt nun dem Bundesrat zusammen mit dem entsprechenden Bericht den Entwurf für eine Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrats zur Stellungnahme vor.

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Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüsst die parlamentarische Initiative Rutschmann und damit die Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrats. Mit der Lösung analog zum Vorgehen im Ständerat ­ d.h. der Behandlung der zivilen Bauprogramme durch die Finanzkommission ­ hat der Bundesrat gute Erfahrungen gemacht.

Es erscheint daher als zielführend, auch im Nationalrat die Behandlung der zivilen Bauprogramme der Finanzkommission des Nationalrats zu übertragen. Dadurch können bisher auf mehrere Kommissionen verteilte Kompetenzen im Zusammenhang mit den zivilen Bauten bei der Finanzkommission zusammengeführt werden.

Auch im Weiteren schliesst sich der Bundesrat den Ausführungen im Bericht des Büros des Nationalrats an.

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Anträge des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Gutheissung der Änderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates.

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