Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Landschaft (Europäische Landschaftskonvention) Die Landschaft spielt als Teil der Umwelt, als Lebensraum sowie als touristisches Kapital eine immer wesentlichere Rolle. Die europäische Landschaftskonvention ist das erste völkerrechtliche Instrument zum sorgfältigen Umgang damit. Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2010 die Vernehmlassung über die Ratifizierung des Europäischen Landschaftsübereinkommens eröffnet.

Vernehmlassungsfrist: 21. Januar 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Oktober 2010

2010-2539

Bundeskanzlei

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