Richtplan des Kantons Zug Genehmigung der Richtplananpassungen und -ergänzungen bezüglich des Öffentlichen Verkehrs Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 31. August 2010 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 27. August 2010 werden die Richtplananpassungen und -ergänzungen bezüglich des Öffentlichen Verkehrs mit der Änderung in Ziffer 3 und unter Vorbehalt der Ziffern 2 und 4 genehmigt.

2.

Nationaler und internationaler Bahnverkehr/Grossverteiler (V 4.8) Der Bund nimmt das Anliegen einer fünfjährigen Frist, für die Erstellung von Vorprojekten zu den Vorhaben Nr. 3, 4 und 5, mit der Genehmigung lediglich zur Kenntnis.

3.

Regionaler Bahnverkehr/Mittelverteiler (V 5.1) Das Kapitel V 5.1 wird mit folgender Änderung genehmigt: «Der Kanton prüft spätestens nach dem Ausbau des SBB-Trassees zwischen Freudenberg und Rotkreuz auf Doppelspur (Vorhaben V 4.7, Nr. 3) und dem Ausbau des SBB-Trassees zwischen Zug und Chollermüli auf drei Spuren (Vorhaben V 4.8, Nr. 5) Direktverbindungen zwischen Zug und dem Freiamt. Dazu arbeitet er mit den Nachbarkantonen und den SBB zusammen.»

4.

Regionaler Bahnverkehr/Mittelverteiler (V 5.2) Die Haltestelle Baar Sennweid, Nr. 15 wird als Zwischenergebnis (anstelle Festsetzung) genehmigt.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, Tel. 041 728 54 80

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

30. November 2010

2010-2977

Bundesamt für Raumentwicklung

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