Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11033 Widersprechende Karl Kani International, Inc., 18689 Arenth Avenue, City of Industry (CA 91748), Vereinigte Staaten von Amerika, CH-Marke Nr. 416 484 «KANI» gegen Widerspruchsgegnerin DJAP PARTICIPATION, 1 allée des Vergers, F-37250 Montbazon, IR-Marke Nr. 1 022 738 «KAMI ORGANIC» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. September 2010 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

29. September 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2010-2441

6661