Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10606 Widersprechende Dressmaster GmbH, Friedrich-der-Grosse 60, D-44623 Herne, IR-Marke Nr. 584 696 «STONES» gegen Widerspruchsgegnerin Michaela Merten, Geiselgasteigstrasse 30, D-81545 München, IR-Marke Nr. 996 123 «MM MICHAELA MERTEN SPIRIT of STONES» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Januar 2010 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

28. Januar 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

930

2010-0251