Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2010 vom 9. Dezember 2009
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. August 20092, beschliesst: Art. 1
Erfolgsrechnung
Die budgetierte Erfolgsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2010 wird genehmigt.
1
2
Sie schliesst ab mit: Franken
a.
Aufwänden von
60 346 004 498
b.
Erträgen von
58 631 786 035
c.
einem Aufwandsüberschuss von
Art. 2
1 714 218 463
Investitionsbereich
Die Investitionsausgaben und die Investitionseinnahmen der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2010 werden als Teil der Finanzierungsrechnung wie folgt budgetiert: Franken
a.
Investitionsausgaben von
b.
Investitionseinnahmen von
Art. 3
7 266 050 100 182 552 300
Kreditverschiebungen
Das EFD (EPA) wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den betroffenen Stellen Verschiebungen zwischen Krediten für Personalaufwand der Departemente, der Bundeskanzlei und des Bundesrates vorzunehmen.
1
Die Departemente werden ermächtigt, zwischen den Krediten für Personalaufwand der ihnen zugeordneten Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung Verschiebungen vorzunehmen.
2
1 2
SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht
2010-0272
1093
Voranschlag für das Jahr 2010. BB I
Die Verwaltungseinheiten werden ermächtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen Departement zwischen dem Kredit für Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge und dem Kredit für Beratungsaufwand Verschiebungen vorzunehmen. Diese dürfen weder 5 Prozent des für Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge bewilligten Kredites noch den Betrag von 5 Millionen Franken überschreiten.
3
Die FLAG-Verwaltungseinheiten werden ermächtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen Departement zwischen dem Investitionskredit und dem Aufwandkredit des Globalbudgets Verschiebungen vorzunehmen. Diese dürfen weder 5 Prozent des bewilligten Aufwandkredites noch den Betrag von 5 Millionen Franken überschreiten.
4
Das EDI wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem EFD (EFV und BBL) zwischen dem Investitionskredit des BBL für bauliche Massnahmen im ETH-Bereich und dem Aufwandkredit des ETH-Bereichs für den Betrieb Verschiebungen vorzunehmen. Diese dürfen 10 Prozent des bewilligten Investitionskredites nicht überschreiten.
5
Art. 4
Ausgaben und Einnahmen
Auf Grund der budgetierten Erfolgsrechnung und der budgetierten Investitionen werden im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2010 genehmigt: Franken
a.
Gesamtausgaben von
60 668 047 560
b.
Gesamteinnahmen von
58 208 011 459
Art. 5
Schuldenbremse
Dem Voranschlag wird nach Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) ein Höchstbetrag für die Gesamtausgaben von 60 652 747 940 Franken zu Grunde gelegt.
1
Dieser Betrag wird nach Artikel 126 Absatz 3 BV um den ausserordentlichen Zahlungsbedarf von 430 830 000 Franken auf 61 083 577 940 Franken erhöht.
2
Art. 6
Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Folgende Verpflichtungskredite werden gemäss besonderen Verzeichnissen bewilligt:
1
Franken
a.
Ordnung und öffentliche Sicherheit
b.
Landesverteidigung
27 070 000 1 295 932 000
c.
Bauprogramm 2010 des ETH-Bereichs
189 580 000
d.
Jahreszusicherungskredite für Bundesbeiträge und Darlehen
211 700 000
e.
Kriegsrisiko bei humanitären und diplomatischen Sonderflügen, pro Einsatz
300 000 000
1094
Voranschlag für das Jahr 2010. BB I
2
Folgender Zusatzkredit wird bewilligt:
Zum Rahmenkredit für Kultur und Freizeit nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesbeschlusses I über den Voranschlag für das Jahr 2008 vom 18. Dezember 2007: Franken
Heimatschutz und Denkmalpflege 3
9 288 400
Folgender Rahmenkredit wird bewilligt: Franken
ETH-Bauten 2010 (Bauten unter 10 Mio. Fr.)
Art. 7
86 700 000
Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Folgende Verpflichtungskredite gemäss besonderen Verzeichnissen werden bewilligt: Franken
a.
Ordnung und öffentliche Sicherheit
b.
Beziehungen zum Ausland Internationale Zusammenarbeit
c.
Landesverteidigung
27 000 000
d.
ETH-Bauten 2010 (Einzelvorhaben)
12 000 000
e.
Jahreszusicherungskredite für Bundesbeiträge und Darlehen
49 100 000
Art. 8 1
18 247 200 6 500 000
Kreditverschiebungen im Bauprogramm 2010 des ETH-Bereichs
Das EDI wird ermächtigt, Verschiebungen vorzunehmen: a.
zwischen den zwei Gesamtkrediten und dem Rahmenkredit für das Bauprogramm 2010 des ETH-Bereichs nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 sowie nach Artikel 8 Buchstabe d;
b.
innerhalb der zwei Gesamtkredite nach Buchstabe a.
Die Kreditverschiebungen dürfen 2 Prozent des jeweils tieferen Kreditbetrages nicht überschreiten.
2
Art. 9
Der Ausgabenbremse unterstellter Zahlungsrahmen
Folgende Zahlungsrahmen gemäss besonderen Verzeichnissen werden bewilligt: Franken
a.
Beziehungen zum Ausland
b.
Finanzierungsbeitrag des Bundes an den ETH-Bereich
c.
Umweltschutz und Raumordnung
d.
Wirtschaft
4 125 300 45 000 000 119 000 000 26 300 000 1095
Voranschlag für das Jahr 2010. BB I
Art. 10
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum
Ständerat, 9. Dezember 2009
Nationalrat, 7. Dezember 2009
Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Philippe Schwab
Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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