Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. November 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Ethofumesate 500 g/l

Formulierungstyp:

SC Suspensionskonzentrat

2. Handelsprodukte Realchemie Ethofumesat

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4371 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 043078-00/020 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Ethofumesat

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4372 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 043078-00/022 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Ethofumesat

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4373 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 043078-00/021 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Ethofumesat

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4374 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 043078-00/19 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Ethofumesat

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4375 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 043078-00/14 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

1

SR 916.161

7470

2010-2489

Realchemie Ethofumesat I

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4376 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 033998-00/012 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Ethofumesat I

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4377 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 033998-00/010 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau: Rande

Feldbau: Futterrübe, Zuckerrübe

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 0.5­2.5 l/ha

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 0.5­2.5 l/ha Anwendung: Frühjahr; Vor- und Nachauflauf.

(*)

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

2. November 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch 7471