Richtplan des Kantons St. Gallen Richtplan des Kantons St. Gallen, Anpassung 09 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 7. Januar 2010 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 21. Dezember 2009 werden die beantragten Richtplananpassungen folgendermassen beurteilt: Die Aufnahme der Agglomerationsprogramme St. Gallen/Arbon-Rohrschach und Obersee in den Richtplan wird genehmigt. Im Rahmen der vorgesehenen Gesamtrevision des kantonalen Richtplans sind die Festlegungen zur Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Verkehr über das ganze Kantonsgebiet zu ergänzen.

Das Strassenbauvorhaben Anschluss Gossau-Ost (Zubringer Appenzellerland) ist auf der Koordinationsstufe Zwischenergebnis zu belassen. Die Etappe 1 der Verkehrsentlastung Rapperswil-Jona wird als Festsetzung genehmigt. Die Etappen 2 und 3 sind auf der Stufe Zwischenergebnis zu belassen.

Das Teilprojekt «Unterirdische öV-Verbindung zwischen Bahnhofplatz und Burgstrasse der ÖV-Eigentrassierung Agglomerationszentrum St. Gallen» wird von der Genehmigung ausgenommen.

Die Abbaustandorte 1312 Lehholz-Bollingen und 1313 Risi-Bollingen werden als Zwischenergebnis genehmigt.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, Tel. 071 229 31 47

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

23. Februar 2010

2010-0334

Bundesamt für Raumentwicklung

1137