Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst anlässlich des Frankophoniegipfels 2010 in Montreux

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. März 20102, beschliesst: Art. 1 Der Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 6500 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden bei den Sicherheitsmassnahmen anlässlich des Frankophoniegipfels 2010 in Montreux wird genehmigt.

Art. 2 Der Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden bei den Sicherheitsmassnahmen anlässlich des Frankophoniegipfels 2010 in Montreux dauert längstens vom 15. bis zum 25. Oktober 2010.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 510.10 BBl 2010 2375

2009-3028

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Einsatz der Armee im Assistenzdienst anlässlich des Frankophoniegipfels 2010 in Montreux. BB

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