Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Parlamentarische Initiative 07.419. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik Mit dem vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel 115a BV sollen Bund und Kantone verpflichtet werden, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern und insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen.

Vernehmlassungsfrist: 4. März 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 91 22, Fax 031 324 06 75 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

7. Dezember 2010

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Bundeskanzlei

2010-3117