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N o

9

Bundesblatt

103. Jahrgang

Bern, den 1. März 1951

Band I

Erscheint wöchentlich. Preis äS Franken im Jahr, 15 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 50 Kappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Oie, in Bern ·

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5990

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Änderung des Postverkehrsgesetzes (Vom

9. Februar 1951)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Seit dem Jahre 1944 tragen die Einnahmen der Post zum Eeinertrag der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung nicht mehr hei; ja, diese Einnahmen decken nicht einmal mehr die Kosten dieser Dienstzweiggruppe. Wohl hat der Bundesrat auf 1. Januar 1947 und auf 1. März 1948 einzelne Taxen und Gebühren erhöht; er vermochte aber damit die wachsenden Verluste nicht aufzuhalten. Die Verschlechterung der finanziellen Lage der Post wurde allerdings nicht in vollem Masse sichtbar, weil sie in der Gesamtrechnung der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung durch die steigenden Ertrage des Telephons überdeckt wurde. Dazu kommt, dass i m Zusammenhang m i t d e r eine Anpassung der Taxen für die Leistungen der Post unerlässlich. Wir beehren uns daher, Ihnen die Erhöhung des Posttarifs durch Änderung des Bundesgesetzes über den Postverkehr zu beantragen. Wir beantworten die sich dabei stellenden Fragen wie folgt.

I. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung 1. Die Dienstleistungen der P T T ·Verwaltung Post, Telegraph und Telephon sind für jedermann unentbehrliche Einrichtungen für den Verkehr von Nachrichten, Geld, Waren und Personen mit aller Welt geworden, Bundesblatt.

108. Jahrg.

Bd. L

36

518 Die der Volkswirtschaft durch die Post erwiesenen Dienste lassen sich in die drei Gruppen Sendepost, Eeisepost und Zahlpost zusammenfassen.

Nicht alle von der Post besorgten Dienste fallen unter das Regal. Dieses umsohliesst die regelmässige Personenbeförderung, soweit sie nicht andern Verkehrsbetrieben, wie den Eisenbahnen, Schiffen usw., vorbehalten bleibt, ferner die Beförderung von offenen und verschlossenen Briefen sowie von Karten mit schriftlichen Mitteilungen und verschlossenen Sendungen bis 5 kg.

Die Sendepost umfasst die Briefpost (Briefe, Postkarten, uneingeschriebene Päckchen bis l kg, Drucksachen, Warenmuster, Betreibungsurkunden), die Zeitungen und Zeitschriften sowie die Paketpost. Während die Brief post mit ihrem geringen Volumen des einzelnen Gegenstandes und der grossen Beförderungsmenge hinsichtlich Einnahme und Eentabilität der Postverwaltung den finanziellen Rückgrat gibt, sind der Zeitungs- und der Pakettraneport die beiden grossen Verlustgeschäfte. Die Sendepost illustriert am besten den Gedanken, dass infolge Taxgleichheit die verkehrsreichen Gegenden für die verkehrsarmen ein Opfer bringen. Für die rasche Versorgung von bahnlosen Gegenden mit Kleingütern ist der Paketdienst (bis 15 kg) und der Frachtstückdienst (bis 50 kg) wichtig.

Sendungen 1949 und 1950 *) Briefpost Inland Briefe, Nahverkehr übrige Schweiz Postkarten Drucksachen Andere taxpflichtige Sendungen . · Portofreie Sendungen Dienstsendungen

Millionen

Zusammen

187 212 85 844 30 45 41 894

138 218 86 865 32 45 41 920

80 70

Zusammen

80 8 148

B r i e f p o s t zusammen

1042

1070

Zeitungen und Zeitschriften

570

S90

71

78

Briefpost Ausland Versand Empfang

Pakete

6

* Alle Angaben, die sich auf das Jahr 1950 beziehen, sind vorläufige Schätzungen.

519

Bei der Eeisepost stehen die verwaltungseigenen «Eegieautoposten», die im Jahre 1949 9,1 Millionen Beisende (1950: 8,8) befördert haben, oben an.

Neben den Begieautoposten bestehen noch andere Betriebsarten. Die Autohalterposten, bei denen private Unternehmer gegen eine Kilometerentschädigung den Beisedienst mit ihren Wagen für die Post besorgen, während die letztere die Taxen einnimmt, beförderten 1949 11% Millionen Beisende (1950: 11,8). Die Autoboten sind. Poststelleninhaber, die zum Posttrausport auch Eeisende von und zur Bahnstation befördern. Ihre Zahl ist gering. Scbliesslich seien noch die Pferdeposten erwähnt, die aber vom Auto bald ganz verdrängt sein werden. Die Gesamtbetriebslänge der Eeisepost ist mit 6000 km grösser als das Netz der Bundesbahnen und Privatbahnen zusammengenommen. Von den im Jahr 1949 beförderten 20,7 Millionen Eeisenden (1950:20,1), die 19,8 Millionen Franken Einnahmen (1950:18,5) brachten, sind 0,8 Millionen (1950: 0,7) auf Saisonlinien gefahren.

Als Zahlpost werden die Geldpost (Postanweisungen, Nachnahmen und Einzugsaufträge) und die Bankpost (Postcheck- und Girodienst) bezeichnet.

Sie nimmt im Geldverkehr unseres Landes einen eminent wichtigen Platz ein, da sie mit ihren 4000 Stellen eine Bedienung gewährleisten kann, wie sie bei weitem keiner andern Organisation möglich wäre und vor allem nicht zu diesen billigen Preisen. Im Nachnahmen- und Einzugsauftragsdienst hat der Geschäftsmann eine wichtige Hilfe beim Inkasso seiner Guthaben.

Eine unerhörte Entwicklung hat der Postcheck- und Giroverkehr in den knapp 45 Jahren seines Bestehens genommen. Ende 1949 wurden 214118 Kontoinhaber (1950: 221198 Kontoinhaber) gezählt, deren Guthaben 1090 Millionen Franken (1950:1100 Millionen Franken) betrag. Im Jahre 1949 wurden 165 Millionen Aufträge (Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen) (1950: 174 Millionen Aufträge) behandelt; der Gesamtumsatz erreichte 95% Milliarden Franken (1950: 98,7 Milliarden Franken).

Einzahlungsscheine und Zahlungsanweisungen haben bargeldsparende Wirkung, da Bargeld nur bei der Einzahlung resp. der Auszahlung nötig wird.

Der Giroverkehr hingegen ist völlig bargeldlos. Seit Anfang 1950 werden die Guthaben der Kontoinhaber nicht mehr verzinst, nachdem in den letzten Jahren der Zinssatz nur noch 0,2 % betragen hatte. Das bringt eine jährliche
Einsparung von rund l Million Franken.

Innerhalb der Dienstzweiggruppe Telegraph, Telephon und Eadio hat der Telegraph die historische Priorität. In der Benützung des Telegraphendienstes ist seit dessen Einführung um die Mitte des vorigen Jahrhunderts besonders wegen des Telephons eine Wandlung eingetreten: Im Inlandverkehr ist die Zahl der Telegramme seit den achtziger Jahren auf weniger als die Hälfte gesunken ; das Telegramm ist vom Telephongespräch verdrängt worden, während beim Auslandverkehr sowohl im Versand wie im Empfang eine Steigerung um das Sechs- bis Siebenfache eingetreten ist.

Der Telephondienst hat, ähnlich dem Postcheek- und Girodienst, seit seiner Eröffnung anfangs der achtziger Jahre, eine ganz ausserordentliohe

520

Entwicklung hinter sich. Ende 1949 bestanden 587 614 Teilnehmeranschlüsse (1950: 575000 Teilnehmeranschlüsse) und 845471 Telephonstationen (1950: 896000 Telephonstationen). Auf fünf bis sechs Einwohner entfällt somit eine Station. Die Gesamtzahl der taxpflichtigen Gespräche betrug im Jahre 1949 627 Millionen (1950: 665); auf die Telephonstation berechnet ergeben sich interessanterweise im Durchschnitt der ersten vier Jahre 1882 bis 1885 mehr Gespräche als 1949, nämlich 777 gegen 741. Auf den Einwohner bezogen wurde hingegen 1949 198mal mehr telephoniert als in den achtziger Jahren.

Der Telephondienst erheischt besonders seit seiner weitgehenden Automatisierung sehr beträchtliche Betriebsmittel, die dio PTT-Verwaltung seit längerer Zeit ohne Inanspruchnahme der Staatskasse bereitstellen konnte. In der Bilanz auf Ende 1949 ist der Wert der gegenwärtigen Betriebsanlagen mit rund 890 Millionen Franken genannt. Dank der äussersten Ausnutzung der bestehenden Betriebsanlagen erzielt die PTT-Verwaltuug im Telephondienst einen Reinertrag, der 1949 nicht nur gestattete, den grossen Fehlbetrag der Post von 82 Millionen Franken zu decken, sondern noch der Eidgenössischen Staatskasse 40 Millionen Franken abzuliefern. Der Zinsendienst und die Abschreibungen für die zur Bewältigung des Jahr um Jahr beträchtlich gestiegenen Telephonverkehrs nötige Erneuerung und Verbesserung dor Anlagen wird aber in den nächsten Jahren den Gewinn voraussichtlich bedeutend schmälern.

Der Badiodienst beruht, wie der Telegraphen- und der Telephondienst, auf Artikel l des Telegraphenverkehrsgesetzes; danach hat die PTT-Verwaltung das alleinige Recht, Sende- und Empfangseinrichtungen sowie Anlagen jeder Art, die der elektrischen oder radioelektrischen Zeichen-, Bild- oder Lautübertragung dienen, zu erstellen und zu betreiben. Sie erteilt die Radiokonzessionen und bezieht die Gebühren. Die Bruttoeinnahmen aus Hörgebühren bei rund einer Million Konzessionen beliefen sich im Jahre 1949 auf 20,1 Millionen Franken (1950: 20,7). Diese Einnahmen werden ausschliesslich zur Deckung dor effektiven Kosten verwendet, und zwar gehen 66 % an die Schweizerische Rundspruch-Gesellschaft zur Finanzierung der Radioprogramme, während der PTT-Verwaltung zur Deckung der technischen und administrativen Kosten 84 % verbleiben. Zu den wichtigsten Aufgaben
der PTT-Verwalturig im Radiowesen gehören Betrieb und Unterhalt der von ihr erstellten Radiosender, die Regelung und Überwachung der Konzessionen für Erstellung und Betrieb von Radioanlagen, die Verfolgung von Radioregalverletzungen, die Störbekämpfung und der Gebührenbezug. Der Radiodienst trägt zur Ablieferung des Reinertrags an die Eidgenössische Staatskasse nichts bei. Im Gegensatz zu andern Ländern, wie Frankreich, USA. usw., verzichtet die Schweiz auf eine kommerzielle Ausbeutung des Radios durch Sendung von Reklame oder durch Verkauf von Emissionszeit. Das Radio wird in den Dienst der Bildung, Belehrung und Unterhaltung, des allgemeinen Nachrichtendienstes sowie von polizeilichen und charitativen Mitteilungen gestellt.

.

521 2. Die PTT'Verwaltung als Auftrag- und als Arbeitgeberin Die PTT-Verwaltung spielt für die Volks-wirtschaft auch als Konsumentiu eine wichtige Eolle. Obwohl Bau und Betrieb der Anlagen für Post- und Telephonbetrieb Sache der Verwaltung Bind, wird die Privatwirtschaft in grossem Ausmass herangezogen. Die Verwaltung hat den verschiedensten Wirtschaftszweigen als Lieferanten von Waren und Dienstleistungen im Jahre 1949 etwa 296 Millionen Franken bezahlt. In den zwölf Jahren von 1938 bis 1949 haben sich die Gesamtausgaben für die Deckung des Sachbedarfs und für fremde Dienstleistungen von 75 auf 296 Millionen Franken im Jahre gehoben, also vervierfacht.

Die Aufträge der PTT-Verwaltung an die schweizerische Wirtschaft im Jahre 1949 Mili. Fr.

1.

2.

8.

4.

Baugewerbe: Hochbauten, Umbauten, Installationen, Unterhalt Baugewerbe : Tiefbau (Kabelarbeiten) Material für den oberirdischen und den unterirdischen Linienbau Telephon-, Telegraphen- und Kadioanlagen : Apparate, Zentralenausrüstungen, Automaten usw.

5. Fahrzeuge, Werkzeuge, Geräte usw 6. Mobiliar, Bureaumasohinen, Bureaumaterial .

7. Dienstkleider 8. Papier, Drucksachen, Buchbinderei, Bücher, Zeitschriften . . .

9. Motorentreibstoffe, elektrischer Strom, Gas, Heizung, Eeinigung, Wasser usw 10. Transportleistungen von Bahnen, Schiffahrtsunternehmungen, Autohaltern, Fluggesellschaften , .

11. Miete für Gebäude, Diensträume, Garagen, Lagerplätze . . . .

12. Andere Aufträge (Versicherungen, ärztliche Untersuchungen, Werbung usw.)

Zusammen

27,8 10,2 60,7 101,1 19,5 6,3 3,6 9,8 10,6 39,5 6,2 1,2 296,0

An dieser gewaltigen Alimentation -wichtiger Wirtschaftszweige unseres Landes waren die Dienstzweiggruppe Telephon, Telegraph und Badio mit 68% % und die Dienstzweiggruppe Post mit 81% % beteiligt. Aufträge ergehen an die verschiedensten Unternehmer, beispielsweise an Unternehmungen für Hoch- und Tiefbau, Telephonzentralenbaufirmen, Kabel- und Metallwerke, Automobil- und Fahrradfabriken, Bahnpostwagenbauer, Buchdruckereien und Buchbinder, Textilfabriken und Bekleidungsfirmen, Hersteller und Händler von Bureau- und andern Maschinen, von Apparaten, Bureaumaterialien und -möbeln, Treib- und Brennstoffen, Telephonstangon. Für Transportdienste wurden an Bahnen, Autohalter und Fluggesellschaften 39% Millionen Franken ausgerichtet, und für die Miete von Gebäuden, einzelnen Diensträumen und

Die Aufträge der FTT-Verwaltung an die Schweiz. Wirtschaft im Jahre 1949 1. Hochbau ; 2. Tiefbau 3. Linienbau 4 . Apparatebau

.· :

Legende: · 7. Dienstkleider 8.

Papier, Buchbinder 9 - Energie, (Strom öl) 10.- Transportleistungen

6. Büromöbel und Material

12

' Diverses

523

Garagen sind den Grund- und Hauseigentümern über 6 Millionen Franken bezahlt worden. In diesem Zusammenhang dürfen auch die Aufträge ·wissenschaftlicher und künstlerischer Art erwähnt werden, wie sie sich beispielsweise für die Herstellung der Briefmarken) Reiseführer, Landkarten, aber auch für den ärztlichen Dienst ergeben. Selbstverständlich wacht die PTT-Verwaltung streng darüber, dass die Aufträge nach der Leistungsfähigkeit der Lieferanten über das ganze Land verteilt werden, Schliesslich beeinflusst die PTT-Verwaltung insofern auch den Fortschritt in der inländischen Produktion, als ihre Forschung»- und Versuchsanstalt mit wissenschaftlichen Forschungs- und Lehranstalten, besonders der Eidgenössischen Technischen Hochschule, und mit der Praxis eng zusammenarbeitet.

Neueste Beispiele für diese Zusammenarbeit sind die drahtlose Téléphonie und das Fernsehen.

Im Jahre 1950 hat die PTT-Verwaltung ungefähr 29000 Personen beschäftigt, für die an Löhnen, Teuerungszulagen, Versicherungsbeiträgen usw.

290 Millionen Franken aufgewendet wurden. Das sind 17 %0 oder ein Sechzigstel des auf 17 Milliarden Franken geschätzten Volkseinkommens. Vom Einkommen des PTT-Personals leben ungefähr 67 000 Menschen. In diesem Zusammenhang seien noch die aus Dienstverhältnissen bei der PTT-Verwaltung rentenberechtigten 9000 Personen (Pensionierte, Witwen und Waisen) erwähnt, denen -- vorwiegend durch die Eidgenössische Versicherungskasse -- jährlich rund 84 Millionen Franken ausbezahlt werden. Das Personal ist ungefähr im gleichen Verhältnis wie die Gesamtbevölkerung über das ganze Gebiet der Eidgenossenschaft verteilt. Die Konsumkraft und die Steuerkraft des gesamten PTT-Personals sind für die Landwirtschaft, den Kleinhandel, das Gewerbe bzw.

für die Gemeinden und Kantone recht beachtlich.

Jedes Jahr erneuert sich der Personalkörper der PTT-Verwaltung um etwa 6 % seines Bestandes. Allein bei der Post wurden im Jahre 1949 1260 Personen neu in Stellen beschäftigt, die durch Tod, Invalidität und Austritt frei geworden waren. Besonders für die schulentlassene Jugend im ganzen Lande bedeutet der jährliche Personalwechsel eine wichtige Möglichkeit, sich in einem schönen und nützlichen Berufe eine Lebensstellung zu erwerben.

Da sich die öffentliche Hand bemüht, ein vorbildlicher Arbeitgeber zu sein, darf sich auch die
soziale Fürsorge für das PTT-Personal sehen lassen. Beispielsweise sind gegen 22 000 Dienstpflichtige bei der Eidgenössischen Versicherungskasse für Renten im Falle der Invalidität versichert. Der Beitrag der Verwaltung an die Kasse erreichte im Jahre 1950 21,8 Millionen Franken. Das Arbeitsverhältnis ist so gestaltet, dass das Schweizervolk vom PTT-Personal mit Fug und Eecht jederzeit eine zuverlässige, rasche und reibungslose Abwicklung des Post-, Telegraphen- und Telephondienstes erwarten darf.

Wir dürfen zusammenfassend feststellen, dass die PTT-Verwaltung nicht nur dadurch, dass sie ihre Verkehrsdienste allen Kreisen und allen Gegenden zur Verfügung hält, sondern auch als Konsumentin, Auftraggeberin und Arbeitgeberin durch ein dichtes Netz ständiger gegenseitiger Beziehungen mit der

524 ganzen Bevölkerung und mit jedem Wirtschaftszweig unseres Landes so eng verbunden ist, dass das eine -- die Bevölkerung -- ohne das andere -- die PTT -- nicht mehr auskommen könnte.

U. Die finanzielle Lage der PTT-Verwaltung 1. Entwicklungstendenzen Bei Beginn des zweiten Weltkrieges stand die PTT-Vftrwa.1t.nng finanziell gefestigt da. Sie hatte die Wirtschaftskrise der dreissiger Jahre -- dank besonnener und ständig überwachter Bationalisierung des Postbetriebes und der raschen Automatisierung des Telephons -- finanziell mühelos überstanden.

Ln letzten Jahrdutzend hat sich nun die finanzielle Lage der PTT-Verwaltung grundlegend gewandelt. Tempo, Ausmass und Tiefenwirkung dieser Wandlung stehen in der Geschichte der PTT-Verwaltung einzig da.

Vorab fällt in dieser Periode die Verdoppelung der Betriebserträgnisse und der Betriebskosten auf. Die Erträgnisse sind von 1989 bis 1.950 von 290 auf 575 Millionen Franken, die Kosten von 247 auf 525 Millionen Franken angewachsen; die Vermehrung erreichte somit bei den Erträgnissen 285 Millionen Franken, was 98 % entspricht, während die Kosten um 278 Millionen Franken oder 113 % gestiegen sind. Diese gewaltige Zunahme setzte schon in den beiden letzten Friedensjahren ein und vollzog sich während des Krieges geradezu rapid. Die Betriebserträgnisse und die Betriebskosten sind im Jahrzehnt 1940 bis 1949 um den genau gleichen Gesamtbetrag angestiegen. Bezeichnend sind jedoch einige Einzelheiten des unterschiedlichen Verlaufs.

Die Zunahme der Betriebserträgnisse beginnt abrupt im Jahre 1941, und zwar gleich mit 17 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr. Vom Jahre 1944 zum Jahre 1945 verdoppelt sie sich; sie erreicht im Jahre 1946 mit 49 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr den Höchststand. Während die Steigerung der Einnahmen in den Jahren 1941 bis 1946 ausschliesslich die Folge der gewaltigen Verkehrszunahme ist, tritt in der Einuahmensteigerung der folgenden Jahre auch der Mehrertrag in Erscheinung, der auf die Erhöhung einzelner Taxen zurückgeht, die der Bundesrat am 18. Oktober 1946 und am 22. Januar 1948 beschlossen hat. Mit diesen Taxmassnahmen sind gewisse Ermässigungen in den Vorjahren aufgehoben worden; es handelte sich in der Hauptsache um Tarifanpassungen, mit denen in bestimmten defizitären Dienstzweigen der Post die im Postverkehrsgosetz von 1924 oder in den Weltpostverträgen festgesetzten Taxen wiederhergestellt worden sind. Sie verbesserten die Betriebserträgnisse im Durchschnitt der Jahre 1947 bis 1949 um etwa 18 Millionen
Franken. Im Betriebsertrag des Jahres 1947 ist der Mehrertrag aus der am l. Januar des gleichen Jahres in Kraft getretenen partiellen Taxerhöhung mit 10,2 Millionen Franken, im.Ertrag des Jahres 1948 der Mehrertrag sowohl dieser als auch der ab 1. März 1948 wirksamen Taxerhöhung mit zusammen 22,6 Millionen Franken und im Ertrag des Jahres 1949 der Mehrertrag beider Taxrevisionen mit 23,3 Millionen Franken eingeschlossen. Ohne

525

diese Taxrevisionen hätte das Jahr 1949 nicht nur keinen Ertragszuwachs mehr, sondern bereits schon einen Rückschlag von etwa 14 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahre gebracht. In der Ertragssteigerung des Jahres 1960 macht sich die gegenwärtige Unsicherheit der politischen und militärischen Weltlage geltend.

PTT-Verwaltung Betriebserträgnisse, Betriebskosten und Reinertrag 1930 bis 1900 Betriebskosten (Wertberichtigungen Inbegriffen)

Betriebserträgnisse

Jahr Total

Veränderung gegenüber Vorjahr

in Mio. Fr.

1930 1981 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 1948 19491

1950 ) 1

261 266

262 266 265 264 264 277 286 290 289 306 326 350 374 422 471 516 548 557 575

%

Index

|

1939 = 100 90,0

+ _ + -- .

5 4 4 1 \

--

1,9 1,5 1,5 0,4 0,4

+ 13 4,9 -h 9 3,2 + 4 1,4 -- 1 0,3 + 17 5,9 + 20 6,5 + 24 7,4 + 24 6,9 + 48 12,8 + 49 11,6 + 45 9,6 + 32 6,2 + 9 1,6 + 18 3,2

Total

91,7 90,3 91,7 91,4 91,0 91,0 95,5 98,6 100,0 99,6

"105,5 112,4 120,7 129,0 145,5 162,4 177,9 189,0 192,1 198,8

) Mutmasslicher Abschluss.

Veränderung gegenüber Vorjahr

in Mio. Fr. | %

230 238 236 238 233 233 227 232 242 247 256 272 299 318 348 388 427 479 507 516 525

8 2 2 5

3,5 0,8 0,8 2,1

-- 6 + 5 + 10 + 5

2,6 2,2 4,8 2,1 3,6 6,3 9,9 6,4 9,4

+ -- + --

+ + + + + +

+ + + +

.-

9 16 27 19 30 40 11,5 39 10,1 52 12,2 28 5,8 9 1,8 9 1,7

Index

Keiner trag (Ablieferung an die Staatskasse) Total

Index

1939 - 100 in Mio. Fr, 1939

93,1 96,3 95,5 96,3 94,3 94,3 91,9 98,9 98,0 100,0 103,6 110,1 121,0 128,7 140,9 157,1 172,9 193,9

205,3 208,9

212,6

12,2

8,7 8,5 10,0 13,6

10 20 25 25 25 25 25 25 25 25 25 30 25 30 40

100

48,8

34,8 34,0 40,0 54,4 40,0 80,0

100 100 100 100 100 100 100 100 100 120 100 120 160 160

2

) Voranschlag.

Die Zunahme der Betriebskosten setzt früher und massiver ein, steigt seit dem Jahre 1943 steiler an und erreicht den höchsten Stand ein Jahr später als die der Erträgnisse. Im Rahmen des Finanznotrechts des Bundes, das sich im Bereiche der PTT-Verwaltung vor allem bei den Personalkosten -- Lohnabbau und Personalabbau -- auswirkte, konnten die Ausgaben vorerst (von 1931 bis 1986) um 11 Millionen Franken gesenkt werden. Die Wiederauffüllung der -- bezogen auf Sicherheit und Qualität der Dienstleistungen -- auf das Mindestmass gesunkenen Personalbestände und in den Kriegsjahren die schrittweise Lockerung des Lohnabbaues sowie die wachsenden Teuerungszulagen verursachten ein erneutes Ansteigen der Kosten.

526 2. Der Strukturwandel

Besonders auffällig waren die innerbetrieblichen "Vorgänge, die mit diesen wenigen Ziffern schon angedeutet worden sind. Wir stellen die strukturelle Veränderung im Finanzhaushalt der PTT*Verwaltung in den Vordergrund.

Seit die Bundespost besteht, war die Dienstzweiggruppe «Post» ihr finanzielles Fundament. Noch im Durchschnitt der Jahre 1930 bis 1988 stammten drei Fünftel der gesamten Betriebseinnahmen aus dem Postbetrieb und nur zwei Fünftel aus dem Telephonbetrieb; genau im gleichen Verhältnis standen die Betriebskosten. Im folgenden Jahrzehnt überwogen die Erträgnisse aus dem Telephon (52 %) diejenigen aus der Post (48 %) um 4 % der Gesamteinnahmen; aber entsprechend dem grundverschiedenen Charakter des betriebswirtschaftlichen Aufbaus -- die Post ist ein personalintensiver, das Telephon ein kapitalintensiver Betrieb -- entfielen von den Gesamtkosten schon 54 % auf die Posf und nur noch 46 % auf das Telephon. Das Telephon hat damit die Post aus der führenden Eolle im Finanzhaushalt der PTT-Verwaltung verdrängt. Besonders augenfällig kommt das schrittweise wachsende Übergewicht des Telephons bei einer Analyse des Beingewinns zum Ausdruck. Von 1980 bis 1986 hat die Post die Ablieferung an die Eidgenössische Staatskasse zu 90 % aufgebracht ; das Telephon hat nur ein Zehntel beigetragen. Noch im Jahre 1988 stammten drei Fünftel aus der Post und nur zwei Fünftel aus dem Telephon.

Im Jahre 1939 vollzog sich die Umkehrung. Seit Ausbruch des zweiten Weltkrieges ist es, gesamthaft betrachtet, das Telephon, in dessen Betrieb die Ablieferung ausschliesslich erzielt worden ist. Ja, mehr riech: seit dem Jahre 1947 deckt der Telephonbetrieb auch die wachsenden Fehlbeträge der defizitären Dienstzweige des Postbetriebes. Vom Jahre 1949 an ist die Eidgenössische Staatskasse die eigentliche Nutzniesserin der Verkehrszunahme sowie der Posttaxenerhöhungen von 1947 und 1948. Die Zunahme der Eeinertragsablieferimg um 60 % deckt sich zufällig mit der Zunahme des Indexes der Lebenshaltungskosten, je bezogen auf 1989 als Basisjahr. Gemessen an der Kaufkraft unserer Währung entspricht die gegenwärtige Ablieferung somit derjenigen im Jahre Ì939.

Ein besonders anschauliches Bild der finanziellen Erstarkung der Dienstzweiggruppe Telephon vermittelt die Entwicklung der Vermögensbilanz. Im Jahre 1988 standen den Anlagen
der PTT-Verwaltung (Liegenschaften, Betriebsanlagen, Vorräte und Beteiligungen) von 756 Millionen Franken rund 800 Millionen Franken (= 40 %·) Fremdkapital, im Jahre 1949 bei einem Anlagewert von 1201 Millionen nur noch 205 Millionen Franken (= 17 %) gegenüber. Das Schuldkapital des Telephons sank, bezogen auf die Investitionen, von 45 % im Jahre 1988 auf 15 % im Jahre 1949, während dasjenige der Post in der gleichen Zeitspanne von 17 % auf 82 % stieg; dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anlagen der Post sich zu denen des Telephons (einsohliegslich Telegraph) wie eins zu fünf verhalten,

527 PTT-Verwaltnng Betriebserträgnisse Betriebskosten und Betriebsergebnisse je Dienstzweiggruppe Betriebserträgnisse

Betriebskosten

Betriebserträgnisse

Dienstzweiggruppen

Jahr P

TT

P

TT

ï

Index Mio. Fr. Index Mio. Fr. Index Mio .Fr. Index Mio. Fr. 1939 1939 100 100 1939 = 100 1939 100

1930 1931

162 160

1982 1938 1934 1985 1936 1987 1938 1989 1940 1941 1942 1948 1944 1945 1946 1947 1948 1949 19501)

154 154 153 151 147 153 157 152 146 158 160 168 178 196 221 248 267 268 272

106 105 101 101 101 99 97 101 103 100 96 101 105 110 117 129 145 168 176 176 179

99 106 108 112 112 113 117 124 129 188 143 153 166 182 196 226 250 268 281 289 302

1) Mutmas licher A bschlu s.

72

77 78 81 81 82 85 90

98 100 104 Hl 120 132 142 164 181 194 204 209 219

148 151 145 143 139 138 131 135 138 139 139 146 157 167 181 194 223 260 293 300 808

106 109

104 103 100 99 94 97 99 100 100 105 113 120 130 139 160 187 211 216 218

82 87 91 95 94 95 96 97 104 108 117 126 142 151 167 194 204,

219 214 216 222

76 80 84 88 87 88 89 00 96 100 108 117 131 140 155 180 189 208 198 200 206

TT

in Mio. Fr.

14 9

9 11 14 18 16 18 19 18 7 7 8 1 -- 3

2

-- 2

--12 --26 --32 --81

17 19 17 17 18 18 21 27 25 30 26 27 24 31 29 32 46 49 67 78 80

528

Post

Betriebsergebnis

Budget

529

Betriebsergenis

TT

Legende:

Betriebserträgnisse Betriebskosten Betriebsergebnisse

530 3. Verkehrsentwicklung Die Verkehrsmenge, d. h. der Geschäftsumfang der PTT-Verwaltung, wird durch ein Bewertungssystem erfasst, dem folgende Einheiten zugrunde liegen. Im Postbetrieb entsprechen je einem «Verkehrspunkt» 10 000 Briefpostgegenstände, eine Million Zeitungen, 8000 Pakete, 15 000 Nachnahmen und Postanweisungen sowie 20 000 Bankpostaufträge. In der Dienstzweiggruppe Telegraph, Telephon und Radio wird eine «Geschäftsnote» gerechnet für 25 km oberirdische Leitung, 5 km unterirdische Linie, 375 km oberirdische Drahtlänge, 1000 km Kabeladerlänge, 125 Sprechstellen, eine Zentrale mit bis zu 10 000 Anschlüssen, 250 000 Gespräche,. 6250 Telegramme, 1000 Radiokonzessionen sowie 250 Telephonrundspruchkonzessionen. Nach diesem Bewertungssystem lässt sich die Zunahme der Verkehrsmenge der Post in der Zeit von 1939 bis 1949 auf etwa 55 % und diejenige des Telephons (einschliesslich Telegraph und Badio) auf etwa 65 % schätzen. In der gleichen Zeit sind die reinen Verkehrseinnahmen um 76 % bei der Post und um 112 % beim Telephon angewachsen. Im Unterschied der Zunahme zwischen Verkehrsmenge und Verkehrseinnahmen tritt bei der Post hauptsächlich die partielle Tarifanpassung von 1947 und 1948, beim Telephon die volle Ausnutzung der technischen Anlagen bei nur unwesentlicher Steigerung der konstanten Kosten hervor.

In den wichtigsten Dienstzweigen hat die Verkehrszunahme in den zwölf Jahren 1988 bis 1949 erreicht: Reisepost (Anzahl Beisende) 258 Briefe Zeitungen Paketpost Geldpost : Umsatz Aufträge Postcheck- und Giroverkehr: Rechnungsinhaber Umsatz .

Aufträge Telegramme Telephongespräche Rundspruchhörer

-

41 38 68 102 24 71 188 86 69 109 84

531

PTT-Verwaltung Verkehrsentwicklung 1938 bis 1049 Jahr

Post Verkehrseinnahmen (brutto)

1988 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 1948 1949

Verkehrsmenge

Mio.Fr. Index

Punkte

154 160 142 150 155 163 173 191 2171 244 ) 262') 263»)

18172 18268 18198 19014 19688 21021 22374 23713 25271 26847 27771 28392

1939-100

108 100 95 100 104 109 115 128 145 163 175 176

Telegraph, Telephon und Radio Personalbestand (Jahresdurchschnitt)

Verkehrseinnahmen (brutto)

Geschäftsumfang

Index Indes ArbeiteIndex Punkte kräfte 1939 = 100 Mio.Fr.; 1939=100

1939-100

99 100 100 104 108 115 122 130 138 147 152 155

16043 16867 16615 16349 16349 16736 17273 17406 18268 20087 21209 21 834

98 127 100 134 102 138 100 149 100 162 102 177 10G 192 106 222 112 246 128 2641 130 278 ) 133

94 100 102 111 120 182 143 165 183 197 206 212

13183 13937 14713 15104 15762 16734 17844 19002 20 056 21129 22046 23 064

Personalbes tand (Jahresdurchschnitt) Index 1939 = 100

1939 = 100

95 100 106 108 113 120 128 136 144 152 158 165

4768 4848 4944 4917 4996 5122 5411 5658 5911

98 100 102 102 103 106 112 117 122 127 6482 134 6848 141

1) Davon 10,2 Millionen Pranken (4,2 %) Mehrertrag aus Taxerhöhungen (1. Januar 1947).

3 ) Davon 22,6 Millionen Franken (8,6 %) Mehrertrag aus Taxerhöhungen (1. Januar 1947 und 1. März 1948).

*) Davon 28,8 Millionen Franken (8,9 %) Mehrertrag aus Taxerhöhungen (1. Januar 1947 und 1. März 1948).

4 ) Davon 0,8 Millionen Franken (0,29%) Mehrertrag aus Taxerhöhungen (1. März 1948).

5 ) Davon 1,6 Millionen Franken (0,56%) Mehrertrag aus Taxerhöhungen (1.März 1948).

Die gesamten Verkehrseinnahmen der PTT-Verwaltung betrugen im Jahre 1988 281 Millionen Franken und im Jahre 1949 548 Millionen Franken (1950: schätzungsweise cà. 565 Millionen Franken) ; sie haben sich somit von 1938 bis 1949 um 95 % vermehrt. Die jahresdurchschnittliche Zunahme betrug 24 Millionen Franken. Die effektive Zunahme hat diesen Durchschnitt in den Jahren 1945 bis 1948 überschritten. Die maximale Zunahme wurde im Jahre 1946 mit 50 Millionen Franken erzielt. Vom Jahre 1947 zum Jahre 1948 betrug die Zunahme noch 82 Millionen Franken, vom Jahre 1948 zum Jahre 1949 jedoch nur noch 8 Millionen Franken. Die Zunahme vom Jahre 1949 zum Jahre 1950 von schätzungsweise etwa 17 Millionen Franken war wohl hauptsächlich durch die internationalen politischen und wirtschaftlichen Veränderungen im zweiten Halbjahr 1950 bedingt.

532

Verkehrsentwicklung POST

Legende: Verkehreeinnahmen Verkehrsmenge Personalbestand

Sendepostverkeh

Reisepostverkehr

Legende:

Reisende Betriebsertrag, einschl. Gutschrift für Postsachentransport Fahrleistung (Wagen-km)

Legende:

Briefpost, Inland, Anzahl Zeitungspost, Inland, Anzahl Paketpost, Inland, Anzahl

Postcheck- und Giroverkehr

Geldpostverkehr

Legende: Legende:

Postanweisungen, Inland, Anzahl Nachnahmen, Inland, Anzahl Einzugsaufträge, Inland, Anzahl

Einzahlungen, Betrag Auszahlungen, Betrag {Zahlungsanweisungen, Kassenchecks Reisechecks) Giroverkehr, Betrag (Gut- und Lastschriften inkl. Giroausgleich mit der SNB) Rechnungsinhab

535

Verkehrsentwicklung TT

Legen de: Verkehrseinnahmen Geschäftsumfang Personalbestand

536

Telephon- und Telegraphenverkehr

Legende; Telephonverkehr tota Telegraphenverkehr total Telephon-Hauptanschlüsse

537

Der zur Bewältigung dieses Verkehrs eingesetzte Personalbestand ist vom Jahresanfang 1989 bis zum Jahresende 1950 von 20 900 auf 28 900 Arbeitskräfte angewachsen. Am Ende des beobachteten Zeitraums war der Personalbestand der Post um 86 %, derjenige des Telephons um 48 % grösser als am Anfang, während die Verkehrseinnahmen bei der Post um 78 %, beim Telephon um 185 % gestiegen sind. Dank rationalisierter Arbeitsmethoden und äusserster Sparsamkeit in der Personaldotierung der einzelnen Dienstzweige 'wird der Verkehr gegenwärtig mit einem verhältnismässig geringern Personalbestand bewältigt. Das kommt besonders deutlich in folgenden Angaben zum Ausdruck. Um eine Million Franken Verkehrseinriahmen zu beschaffen, waren im Jahre 1938 bei der Post 104 und beim Telephon 88 Arbeitskräfte erforderlich, während im Jahre 1949 nur noch 88 Arbeitskräfte (Post) und 24 Arbeitskräfte (Telephon) benötigt wurden. Die Zunahme der Verkehrsmenge je Arbeitskraft kommt auch darin zum Ausdruck, dass bei der Post im Jahre 1988 auf eine Verkebrsmengeneinbeit (Verkehrspunkt) im Durchschnitt 0,88 Arbeitskraft, im Jahre 1949 jedoch 0,76 Arbeitskraft entfielen; beim Telephon waren an einer Verkehrsmengeneinheit (Geschäftsnote) 0,86 Arbeitskraft (1988) und 0,29 Arbeitskraft (1949) beteiligt.

4. Der Einflws der Teuerung Die grossen Veränderungen im Finanzhaushalt der PTT-Verwaltung gehen auf drei Ursachen zurück. Wir haben bereits auf den grundsätzlichen Wandel hingewiesen, der sich in der Struktur des Nachrichtendienstes vollzog, weil der Telephonbetrieb den Post betrieb überflügelt hat. Wir wiesen ferner schon auf die gewaltige Verkehrszunahme hin, die auf die Vollbeschäftigung und die günstigen Verdienstmöglichkeiten in allen Wirtschaftszweigen unseres Landes und die Wiederanknupfung der internationalen Handelsbeziehungen zurückzuführen ist. Der dritte Faktor ist die Teuerung.

Vom August 1989 bis Ende des Jahres 1950 ist der Index der Kosten der Lebenshaltung von 100 auf 161 gestiegen. Er hat den bisher höchsten Stand im vierten Quartal 1948 (November 165) erreicht, ist bis Juli 1950 auf 158 zurückgegangen und steigt seither wieder an. Der Grosshandelsindex verzeichnet bekanntlich weit grössere Ausschläge. Die Grosshandelspreise hatten sich bis Ende 1942 verdoppelt; der Index erreichte den höchsten Stand im ersten Halbjahr
1948 mit 218 und steht, nach einer vorübergehend rückläufigen Bewegung auf 194 im April 1950, Ende Dezember 1950 wieder auf 218.

Es ist ohne weiteres verständlich, dass der Fiuanzhaushalt der PTTVerwaltung durch diese Teuerung in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Wir haben ermittelt, dass die teuerungsbedingte Kostensteigerung beispielsweise auf folgenden für die PTT-Verwaltung typischen Ausgabenpositionen folgendes Ausmass angenommen hat:

538

Teuerungsindex 1940 bis 1949 Basis 1939 = 100 Jahr 1. Besoldungen : Postbeamte, Telegraphenund Telephonbeamte Fr. 6000*) Briefträger, Telephonmonteure Fr. 3500*) Durchs chnittliche Besoldungen des gesamten Bundespersonals 1) . . 2. Hilfsarbeiterlöhne .

3. Akkordlöhne Freileitungsbau . . . .

4. Dienstkleider . . .

5. Papier- und Druckkosten . . . . . .

6. Hochbauten . . .

7 . Holzmöbel . . . .

8. Installationsmatériel (Telephon) 9 . Werkzeug . . . .

10. Kupferdraht . . .

11. Kabel 12. Holzstangen . . .

18. Personentransport waRen

1940

1941

1942

1043

1944

1945

1946

1947

1948

1949

101

106

116

125

182

136

148

154

164

164

112

117

127

137

146

152

159

171

.179

179

97 100

103 108

110 103

118 108

124 127

131 180

144 145

156 168

164 175

106 175

101.0 116.0 130.0 145.0 145.0 180.0 180.0 200.0 200.0 200.0 220.0 223.0 216.7 120.0 140.0 155.0 170.0 180.0 195.0 115.0 180.0 130.0 130.0 130.0 130.0 152.0 152.0 165.0 161.7 112.3 121.1 143.9 150.5 156.8 163.0 176.6 194.2 197.8 194.9 113.0 120.0 130.0 135.0 188.0 142.0 146.0 163.0 168.0 163.0 116.0 141 113 131 127 114

122 131 189 121

154 138 165 150 135

167 163 165 168 146

176 163 225 198 156

190 174 162 224- 187 156 163

186 168 225

188 193 184 :

208 168

189 195 191 238 189

185 200 191 215 189

103.8 114.2 114.2 128,2 133.3 135.4 148.8 163.7 175.9 175.9

*) Grundlohn: 1) Gemäss Angabe des Eidgenössischen Personalamtes. Erläuterungen: ad Pos. ] Siehe Botschaft des BR vom 20. Dezember 1948 betreffend Revision des Bundesgesetzes vorn 30. Juni 1927 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten, S. 14.

ad Pos. 3-13 Von der Eidgenössischen Preiskontrolle bewilligte Lohnund Preiserhöhungen.

ad Pos 10 und 11 Die Preisschwankungen von 1948 bis 1946 bei Kabel und Kupfer sind darauf zurückzuführen, dass die Verwaltung den- Fabriken Blei und Kupfer aus Kriegsvorräten zur Verarbeitung abgetreten hat.

539

Teuerungsvergleiche Der Bürger zahlte für:

Teuerung in %

1939

1949

einen Fembrief (ganze Schweiz)

20 Rp.

20 Rp.

0

ein 5-kg-Paket (ganze Schweiz)

90 Rp.

90 Rp.

0

ein 3-Minuten-Gespräch 8--18 Uhr Genf-Schuls (652 Bahntarif-km) 18--8 Uhr

1 Fr.

1 Fr.

0

60 Rp.

60 Rp.

0

ein kg Halbweissbrot

45 Rp.

71 Rp.

57,8

ein Ei

16,8 Rp. 31,7 Rp.

94,5

einen Liter Milch

83 Rp. 47 Rp.

42,4

ein kg Butter

Fr. 4.96 .Fr. 9.77

97,0

ein kg Rindfleisch zum Braten

Fr. 3.06 Fr. 6.18

100,3

ein kg Würfelzucker

66 Rp. Fr. 1.25

89,4

ein Paar Herrenhalbschuhe, rahmengenäht

Fr. 24,80 Fr. 62.80 153,2

540 Wir stellen dieser Kostenverteuerung die Tariferhöhungen gegenüber, die auf 1. Januar 1947 und 1. März 1948 in Kraft getreten sind. Sie bewirkten folgende Steigerung der Posttaxenindizes *) (Posttaxen 1. Januar 1988 Basis = 100).

1946

1947

1948 bis 1950

Inland. . . .

99,14 105,24 107,06 Ausland . . .

104,29 109,64 143,21 Gesamtindex .

99,96 105,94 112,80 Die auf die Teuerung zurückzuführende Steigerung der Betriebskosten hat im Jahre 1949 etwa 164 Millionen Franken erreicht. Der durchschnittliche Teuerungskoeffizient kann somit, bezogen auf die Betriebsausgaben des Jahres 1938, bei sehr zurückhaltender Bewertung der einzelnen Positionen, auf etwa 68 % geschätzt werden.

Nach diesen Überlegungen setzt sich die Betriebsrechnung für das Jahr 1949 aus folgenden Elementen zusammen: 1938 Betriebskosten

1940

Kosten Teuerungsdes Mehrkosten verkehrs

Betriebskosten zusammen

Millionen Franken

Betriebsanlagen (Unterhalt, Wertberichtigung usw.)

122 12

54 6

101 10

277 28

53 27 5

3 22 2

35 11 5

91 60 12

23 242

23 110

2 164

48 516

Leistungen an andere Verwaltungen (Abzüge von Verkehrseinnahmen)

Zusammen

Für die abschliessende Beurteilung der gegenwärtigen Lage des Finanzhaushaltes der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung fällt entscheidend ins Gewicht, dass von den teuerungsbedingten Mehrkosten von 164 Millionen Franken im Jahre 1949 nur etwa 23 Millionen Franken, d. h. knapp ein Siebentel, durch die Erhöhung gewisser Taxen gedeckt worden sind.

5. Die Wertberichtigungspraxis Die gesunde Vermögenslage der PTT-Verwaltung ist nicht zuletzt das Ergebnis einer nach kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführten Wertberichtigungsordnung, die in den letzten Jahren konsequent angewandt worden ist. Der Bundesrat hat ihr Wesen und ihre *) Ohne Reisepost.

541

Besoldungen und Posttarife

Legende: Verkehrseinnahmen-Index auf Grund der Tarife (1989 = 100) Index der durchschnittlichen Besoldungen des gesamten Bundespersonals (1989 = 100)

542

Materialpreise und Posttarife

Legende: Verkehrseinnahmen-Index auf Grund der Tarife (1939 = 100) Durchschnittlicher Index der Preise für Dienstkleider, Hochbauten, Installationsmaterial für Telephon, Kabel und Personentransportwagen (1939=100)

543 Wirkungsweise im Bericht vom 12. Oktober 1948 an die Kommission des Nationalrates für die verfassungsmässige Neuordnung des Finanzhaushaltes des Bundes (Bundesblatt 1948, III, 610 ff.) dargestellt. Um Wiederholungen zu vermeiden, erlauben wir uns, auf diese Ausführungen zu verweisen.

Die Wertberichtigungsordnung, die der Bundesrat mit Beschluss vom 19. April 1945 aufgestellt hat, wurde für die Telegraphen- und Telephonanlagen erstmals im Jahre 1945, für die Anlagen der Post im Jahre 1946 angewendet.

Bei der Dienstgruppe Post stieg der Wertberichtigungsaufwand seit Anwendung des neuen Eeglementes in dem Masse, als vorher die Wertberichtigung der Bauten für Betriebszwecke (Garagen, Bemisen, Werkstätten) sowie der Mobilien (hauptsächlich der Motorfahrzeuge und des Mobiliars) ungenügend war.

So war zum Beispiel allein im Automobildienst die bilanzinässige Wertberichtigung bis zürn Jahre 1945 bedeutend niedriger (in den Jahren 1988 bis 1944 rund 5 Millionen Franken) als die in der Eentabilitätsrechnung dieses Verkehrszweiges berücksichtigten kalkulatorischen Abschreibungen. Zu einem Teil ist der Mehraufwand natürlich auch dem grösseren Zuwachs des Anlagekontos, entsprechend der seit 1946 erhöhten Bautätigkeit, zuzuschreiben.

Bei der Dienstgruppe Telegraph und Telephon ist der Buchwert, besonders der Betriebsanlagen, seit 1938 stark zurückgegangen. Das ist in erster Linie auf die durch den Krieg und die anschliessende Hochkonjunktur der Wirtschaft aufgezwuugene Beschränkung bei den Investitionen -- Personal- und Rohstoffmangel -- zurückzuführen. Der dadurch aufgestaute grosse Nachholbedarf wird gegenwärtig nach Massgabe der Leistungsfähigkeit unserer Lieferanten abgetragen. Ein Teil der Anlagen, die unter normalen Verhältnissen schon hätten beseitigt und ersetzt werden müssen, steht noch im Gebrauch und belastet infolgedessen noch das Anlagekonto.

Zu einer beschleunigten Wertberichtigung bei den Telephonlinien, Apparaten und Werkzeugen trugen auch die seit 1943 -- in gleicher Weise wie bei den Bundesbahnen -- von den eidgenössischen Katen auf Antrag des Bundesrates in die jährlichen Voranschläge bzw. in die Betriebsrechnungen eingestellten Kredite für ausserordentliche Wertberichtigung von insgesamt 64,5 Millionen Franken bei. Die Erfahrungen nach dem ersten Weltkrieg, wo die Telegraphen- und
Telephonverwaltung während vieler Jahre die Folgen ganz unzulänglicher Abschreibungen zu tragen hatte, durften in diesem zweiten Krieg nicht unberücksichtigt bleiben, und zwar um so weniger, als diesmal eine ungeahnte Zunahme des Telegraphen- und Telephonverkehrs mit einer starken Drosselung der Bautätigkeit zusammenfiel. Es war zu erwarten, dass nach Kriegsende die Aufholung der zurückgestellten Bauaufgaben desto höhere Kosten verursachen werde, je länger deren Ausführung hinausgeschoben werden musste. Die genannten Kredite erlaubten, einen Teil der Teuerungszuschläge auf Linien- und Apparatenmaterial, Bauarbeiten und Werkzeugen sowie die Umsatzsteuer sofort aus dem Anlagekonto auszumerzen. Während dieser Aufwand in der Kechnung des Jahres 1942 den ordentlichen Wertberichtigungs-

544 kosten beigefügt wurde, ging man -- damit den ausserordentlichen und vorübergehenden Charakter dieser Abschreibung betonend -- im Jahre 1948 dazu über, ihn in der Betriebsrechnung als «Besondere Kosten» getrennt aufzuführen.

Er ist jeweilen im Voranschlag ordnungsgemäss begründet worden.

Über die gegenwärtige Grössenordnung der Anlagen, der Wertberichtigung und des Buchwertes unterrichtet folgende Zusammenstellung: Mil. Franken Mill. Franken

Stand der Anlagen ani Jahresanfang 1949 Anlagenzuwachs im Jahre 1949 Anlagenabgang im Jahre 1949 Stand der Anlagen am Jahresanfang 1950 Stand der Wertberichtigung am Jahresanfang 1949 Verminderung durch Entnahme aus dem Wertberichtigungskonto im Jahre 1949 Reglementarischer Wertberichtigungsaufwand im Jahre 1949 Stand der Wertberichtigung am Jahresanfang 1950 . .

Jahresanfang 1949 Mill, Franken

Anlagen Wertberichtigung . . . . .

Buchwert

1057,1 .

860,5 196,6

1057,1 321,0 177,4

148,6 1200,7 860,5

6,6 44,6

38,0 898,5

Jahresanfang 1950 Mill. Franken

1200,7 898,5 802,2

Der konsequenten Einhaltung ihrer Wertberichtigungspraxis ist es zu verdanken, dass die Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung mit den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung und den Fortschritten der Technik Schritt halten und damit nicht nur die Voraussetzung für einen rationellen Nachrichtendienst, sondern auch für die Steigerung der Betriebserträgnisse schaffen konnte.

Wird die in den letzten Jahren von der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung befolgte Wertberichtigungspolitik in den Rahmen des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes gestellt, so musa sie als vorsichtig und gesund bezeichnet werden. Dieses Urteil wird von der Privatwirtschaft geteilt; beispielsweise erklärt die Basler Handelskammer im Jahresbericht über das Jahr 1949, dass sie «die bisher befolgte Praxis, die sehr kostspieligen Telephonanlagen genügend abzuschreiben, um es der PTT zu ermöglichen, stets mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und dem Telephonbenütz einen modernen und einwandfreien Dienst zur Verfügung zu stellen, grundsätzlich als richtig erachte»,

045 PTT-Verwaltung

Liegenschaften, Betriebsanlagen, Mobilien und Vorräte Kosten im Jahre bzw.

Stand am Jahresende

1930

. .

1931 1932 1933 1934 1935 1986 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 1948 1949

.

.

.

.

.

, .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Anlagewert

Wertberichtigung

In Millionen Franken

572 611 643 670 695 717 730 741 756 774 789 802 823 835 840 853 882 943

1057 1201

200 215 236 263 292 320 348 377 410 446 489 534 593 640 690 744 790 835 860 899

Buchwert

Jahreskosten

Stand

|

25 31 34 38 39 40 40 40 45 44 49 52 63 52 54 57 54 51 33 45

in MW. in % des Franken Anlagewertes

to% der Er- In % der trägniese Konten 10 12

11 13

13 14 15 15 15 15 16 15 17 17 19 15 15 14 12 10 6 8

14 16 17 17 18 17 19 18 19 19 21 16 16 16 13 11 7 9

372 396 407 407 403 397 382 364 346 328 800 268 230 195 150 109 92 108 197 302

65 65 63 61 58 55 52 49 46 42 38 34 28 23 18 13 11 12 19 25

6. Die Rücklagen

Die Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung bilanzierte Ende 1988 42 Millionen Franken für zweckgebundene Rücklagen. Diese Rücklagen hatten Ende 1949 89 Millionen Franken erreicht. Der jahresdurchschnittliche Zuwachs betrug 4,8 Millionen Franken. Die Rücklagen am Ende des Jahres 1949 entsprachen 6 % der Bilanzsumme, die jährliche Zunahme l % der durchschnittlichen Betriebserträgnisse. Die Rücklagen dienen folgenden fünf Zwecken: Rücklagen Ende 1040 Mill. Franken

Deckung von Verlusten aus Brand und Diebstahl Deckung von Leistungen aus Unfall Deckung von Kosten aus verwaltungseigener Radioentstörung Materialbeschaffung zur Abtragung des kriegsbedingten Nachholbedarfs Ertragsausgleichsfonds

18,7 6,8 1,5 48,0 19,6

Bei den Risikorücklagen für Brand, Diebstahl und Unfall handelt es sich um unerlässliche subsidiäre Sicherheitsmassnahmen, nämlich um die

546 Selbstversicherung der Schäden, die nicht durch Veraicherungen bei Dritten gedeckt sind. Ihre rechtliche Grundlage haben diese Rücklagen zum Teil in der Postordnung vom Jahre 1910, zum Teil in verschiedenen Bundesratsbeschlüssen, zuletzt demjenigen vom 18. Juli 1983. Die PTT-Verwaltung ist in den letzten Jahren von schweren Schadenfällen (Brand von Telephonzentralen, grössere Unfälle im Postreiseverkehr) verschont geblieben; die jährlichen Einlagen konnten daher in bescheidenen Grenzen gehalten werden.

Die ausschliesslich in den Jahren 1944 bis 1947 geäufnete Bücklage für Eadioentstörung ist für die Entstörung verwaltungseigener Betriebsanlagen bestimmt. Zur Deckung der Kosten für andere Entstörungsmassnahmen, vorwiegend bei Bahnen, besteht ein besonderer Fonds, der von der PTT-Verwaltung und der Schweizerischen Bundspruch- Gesellschaf t gemeinsam geäufnet und verwaltet wird (Vermögensbestand Ende 1949 1,12 Millionen Pranken).

Um die Deckung des gewaltigen Nachholbedarfs in der Dienstzweiggruppe Telegraph, Telephon und Ëadio zu erleichtern, wurde erstmals in der Rechnung des Jahres 1948 eine Rücklage für Materialbeschaffung gemacht.

Diese Reserve ist durch jährliche, im Budget bzw. in der Rechnung eingestellte "Kredite bis Ende 1949 auf 48 Millionen Franken angewachsen. Obwohl der Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf für die Telephonanlagen noch längere Zeit andauern wird und noch wichtige Zukunftsaufgaben (Ausdehnung des Fernschreibnetzes, Bildtelegraphie, Ausbau der drahtlosen Nachrichtenübermittlung, die neue Kabel- und Übertragungstechnik, die Umstellung auf UltraKurzwellen- und Hochfrequenztechnik) bevorstehen, hat die PTT-Verwaltung, um eine höhere Ablieferung an die Eidgenössische Staatskasse zu ermöglichen, seit 1949 auf eine weitere Äufnung dieser Rücklagen verzichtet.

Die Schaffung des Ertragsausgleichsfonds geht auf ein Postulat der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 16. Juni 1924 zurück.

Mit diesem Postulat wurde der Bundesrat eingeladen, zu prüfen, ob nicht jedes Jahr von den Betriebsüberschüsson der «Post und der TT-Verwaltung ein gewisser Betrag als Reservefonds zurückzulegen sei». Die Kommission stand damals unter dem Eindruck des Rechnungsabschlusses der Post vom Jahre 1928, der nach einer zehnjährigen Defizitperiode erstmals wieder einen wenn auch bescheidenen
Gewinn ergab. Der Fonds sollte, wenn er einmal genügend erstarkt wäre, «zur Deckung allfälliger Defizite bei Wirtschaftskrisen» dienen.

In der Praxis wird er besonders dann beansprucht werden müssen, wenn der in der Gewinn- und Verlustrechnung der PTT-Verwaltung erzielte Reingewinn die im Voranschlag vorgesehene Ablieferung an die Eidgenössische Staatskasse nicht gestatten würde. Während die Post schon im Jahre 1924 mit der Speisung dieses Fonds beginnen konnte, war die Telegraphen- und Telephonverwaltung dazu erst im Jahre 1938 in der Lage. Der Fonds hat im Jahre 1989 mit 80 Millionen Franken seinen höchst ATI Stand erreicht. Vom Jahre 1942 an ist er wiederholt zur Deckung der Ablieferung an die Eidgenössische Staatskasse herangezogen worden. Von den 21,5 Millionen Franken, die die Dienstzweig-

547 grappe Post in den Jahren 1942 bis 1944 an die Bundeskasse abführte, mussten rund 20 Millionen Franken dem Ertragsausgleichsfonds entnommen werden.

Vom heutigen Bestand des Fonds von 19,6 Millionen Franken stammen 5,5 Millionen aus dem Post- und 14,1 Millionen aus dem Telegraphen- und Telephonbetrieb. Im Voranschlag des Jahres 1951 ist eine Entnahme von 10 Millionen Franken vorgesehen, um "wieder eine Ablieferung von 40 Millionen Franken an die Eidgenössische Staatskasse zu gewährleisten.

HI. Die fiskalische Bedeutung der PTT-Verwaltung 1. Die verfassungsmässige Grundlage Welche Stellung nimmt die PTT-Verwaltung im Finanzhaushalt des Bundes ein ? Die Bundesverfassung geht davon aus, dass Post und Telegraph, wozu nach der Eechtslehre und der Verwaltuugspraxis auch das Telephon kommt, einen Ertrag abwerfen, der zur Bestreitung der allgemeinen Ausgaben des Bundes zu dienen hat. Damit ist gesagt, dass die Taxen der Post, des Telegraphen und des Telephons nicht ausschliesslich Benützungsgebühren sind, sondern darüber hinaus noch zur Deckung der allgemeinen Bundesausgaben beitragen sollen. Dass der Ertrag der Gebühren dabei mindestens die Kosten der Leistungen zu decken hat, die die PTT-Verwaltung den Benutzern gewährt, ist unbestritten; dagegen gehen die Meinungen darüber auseinander, in welchem Ausmass diese Gebühren noch eine Einnahme der Eidgenössischen Staatskasse ermöglichen sollen.

Artikel 36, Absatz 2, der Bundesverfassung bestimmt: «Der Ertrag der Post- und Telegraphenverwaltung fällt in die eidgenössische Kasse». Dementsprechend führt Artikel 42 unter den Einnahmen, aus denen die Ausgaben des Bundes bestritten werden, in lit. c den Ertrag der Post- und Telegraphenverwaltung auf. Absatz 3 von Artikel 36 der Bundesverfassung lautet: «Die Tarife werden im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft nach den gleichen, möglichst billigen Grundsätzen bestimmt». -- «Les tarifs seront fixés d'après les mêmes principes et aussi équitablement que possible dans toutes les parties de la Suisse.» --· «Le tariffe su tutto il territorio della Confederazione sono stabilite su basi eguali e ad un tempo, quanto più è possibile, moderate.» -- Der deutsche Text schreibt vor, dass die Grundsätze, nach denen die Tarife aufgestellt werden, «billig» sein, d. h. der Billigkeit (équité) entsprechen sollen.

Damit stimmt
der französische Text überein («équitablement»); nur die italienische Fassung («basi... moderate») deutet auf massige Tarifansätze hin. Zu beachten ist, dass schon Artikel 33, Ziffer 2, der Bundesverfassung von 1848 denselben Wortlaut hatte wie Absatz 3 des Artikels 36 der Bundesverfassung von 1874; und zwar lehnt sich die Fassung an ein Konkordat vom 9. Juli 1818 an, dessen Ziffer 2 lautete: «Die Kantone werden in Hinsicht der Posttaxen die Angehörigen der andern, gleich ihren eigenen, nach billigen Grundsätzen behandeln.» Schon hior bedeutete «billig» «der Billigkeit (équité) entsprechend»; die Kantone huldigten ja bis 1848 in ihrem Postregal einer weitgehenden Fiskalität und wurden darin durch die erwähnte Konkordatsbestimmung nicht ge-

548 hindert. Ferner kann darauf hingewiesen werden, dass auch der Zollartikel (Artikel 29, Ziffer l, lit. a, und Ziffer 2) der Bundesverfassung von 1874 (wie schon Artikel 25 der Bundesverfassung von 1848), wo er niedrige Ansätze vorschreiben will, den Ausdruck verwendet « . . . sind möglichst gering zu taxieren» oder «sind möglichst mässig festzusetzen». Der Postartikel, der diese Ausdrucksweise vermeidet, will im Absatz 8 einfach vorschreiben, dass die Tarife nach Grundsätzen aufgestellt werden, die der «équité» konform sind.

Unter der Bundesverfassung von 1848 waren aus dem Beinertrag der Postverwaltung die jährlichen Postentschädigungen an die Kantone auszuzahlen; die Verfassung setzte also als normal voraus, dass der Postbetrieb einen Eeinertrag abwerfe, der mindestens für die Ausrichtung der Postentschädigungen -- sie wurden auf l 486 560 Franken jährlich festgesetzt -- hinreiche. Die jährlichen Betriebsausgaben der Post betrugen von 1850 bis 1860 jährlich durchschnittlich rund 6 Millionen, von 1861 bis 1870 rund 7 Millionen und von 1871 bis 187411,6 Millionen. Das Verhältnis zwischen diesen Summen und der vollen Postentschädigung war also etwa vier zu eins, dann fast fünf zu eins und schliesslich acht zu eins.

Die Bundesverfassung von 1874 erweiterte den Aufgabenkreis des Bundes ; dieser übernahm erhebliche finanzielle Lasten, die bisher von den Kantonen zu tragen waren, besonders im Militärwesen. Daher revidierte die Bundesverfassung von 1874 den Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen, beseitigte namentlich die Zoll- und Postentschädigungen an die Kantone und wies den ganzen Ertrag der Zölle und des Postregals dem Bunde zu. Dabei setzte der Verfassungsgesetzgeber voraus, dass Post und Telegraph einen Eeinertrag abwerfen; die Verfassung drückt das in Artikel 36, Absatz 2, und 42, lit. c, aus.

Die Botschaft vom 4. Juli 1873 über die Eevision der Bundesverfassung rechnete mit einem jährlichen Eeinertrag der Post von 1,2 Millionen bei 11,6 Millionen Franken Betriebsausgaben der Post und mit einem Eeinertrag der Telegraphenverwaltung von 15 000 Franken, also einem Überschuss in der Grössenordnung von einem Zehntel der Kosten.

Der Standpunkt, die PTT-Taxen dürften nicht höher sein, als es zur Deckung der Selbstkosten erforderlich sei, ist offenkundig aus dem Verfassungstext und
aus der Verfassungsgeschichte nicht zu begründen. Die Verfassung sieht im Gegenteil ausdrückten den Eeinertrag der PTT-Verwaltung als eine Finanzquelle des Bundes vor; es soll ein Eeinertrag erzielt werden, der -- mit andern Bundeseinnahmen --r mithilft, die Ausgaben des Bundes zu bestreiten.

Artikel 86, Absatz 2, und 42, lit. c, meint auch nicht nur den geringfügigen und zufälligen Ertrag, der auch zufällig entstehen kann, wenn die Tarife grundsätzlich auf blosse Selbstkostendeckung eingestellt sind. Der Sinn dieser Bestimmungen ist vielmehr, dass der Bund recht eigentlich auf die Erzielung eines Eeingewinnes ausgehen und diesem Zwecke entsprechend auch die Tarife gestalten darf.

549 2. Richtlinien für die Tarifgestaltung Damit ist allerdings keineswegs gesagt, dass die PTT-Verwaltung hauptsächlich einen fiskalischen Zweck habe. Sie ist in erster Linie um des Verkehrs willen da: ihr Hauptzweck ist die Erfüllung ihrer Verkehrsaufgabe. Zugleich soll sie aber auch dem Zwecke dienen, der Bundeskasse Mittel zur Bestreitung von Bundesausgaben zu beschaffen. Deshalb können PTT-Tarife auch zu fiskalischen Zwecken erhöht werden. Schwierig ist aber die Frage zu beantworten, wie weit diese Tarife zu fiskalischen Zwecken erhöht werden dürfen.

Die PTT-Tarife müssen nach Grundsätzen aufgestellt werden, die der Billigkeit entsprechen. Eine Tariferhöhung darf nicht einseitig das fiskalische Moment berücksichtigen, sondern muss auf die Verkehrsaufgabe Eücksicht nehmen. Daraus ergibt sich eine Grenze; die Tariferhöhung darf nicht ein Maas erreichen, das mit der richtigen Durchführung der Verkehrsaufgabe unvereinbar ist. Sie muss innerhalb eines Eahmens bleiben, der sich mit der richtigen Durchführung der Verkehrsaufgabe noch verträgt.

Es fragt sich, ob nicht noch andere Bichtlinien für eine Begrenzung der Tariferhöhung massgebend sein sollen. In den Jahren 1851 bis 1874 beh'efen sich die Ablieferungen der Post- und Telegraphenverwaltung im Durchschnitt auf 15 bis 20 % der Bundeseinnahmen. Es wurde die Auffassung vertreten, der Bund habe bei der Verfassungsrevision von 1874 damit gerechnet, dass künftig ungefähr ein Siebentel seiner Gesamteinnahmen aus den Ablieferungen der PTT stamme; dieses Verhältnis solle beibehalten oder allenfalls wieder hergestellt werden. Diese Auffassung ist fragwürdig. Die erwähnte Botschaft vom 4. Juli 1878 rechnet jedenfalls nicht mit einem Anteil der PTT von einem Siebentel der Bundeseinnahmen, sondern mit einem erheblich geringeren. Es geht nicht an, und wäre weder logisch noch verfassungsgeschichtlich zu rechtfertigen, eine feste Quote der Bundeseinnahmen als das richtige Verhältnis zu bezeichnen, das auch jetzt noch massgebend sein solle. Der Bund hat seit 1874 neue Aufgaben übernommen, zu deren Lösung ihm auch neue Einnahmequellen zugewiesen worden sind, wenn auch unbestreitbar die Einnahmenvermehrung mit der Ausweitung des Aufgabenkreises und damit der Steigerung der Ausgaben nicht Schritt zu halten vermochte. Das Postulat, dass von den erhöhten Bundeseinnahmen
noch immer die gleiche Quote auf den PTT-Eeinertrag entfallen solle wie 1874, trägt diesen Veränderungen nicht Rechnung, Es wurde auch dem Postulat widersprechen, dass die Tarife «billig» im Sinne der équité sein sollen.

Man wird ferner annehmen dürfen, die PTT-Tarife seien auch künftig so zu bemessen, dass der PTT-Eeinertrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Ausgaben steht. Denn wenn die Tarife so aufgestellt würden, dass der Eeinertrag im Verhältnis zu den PTT-Ausgaben übermässig hoch wäre, so wären sie nach Grundsätzen aufgestellt, die gegen die Billigkeit (équité) verstossen. Von vorneherein lässt sich kaum eine bestimmte Quote als Grenze des angemessenen Verhältnisses festsetzen.

Bundesblatt. 103. Jahrg. Bd. I.

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550

"Wir gelangen somit zum Ergebnis, dasa die PTT-Tarife möglichst niedrig sein sollen, dass sie sich in einem Eahmen halten müssen, der mit der richtigen Durchführung der Verkehrsaufgabe vereinbar ist, dass sie nicht nur ein Betriebserträgnis der PTT zu gewährleisten haben, das die Betriebsausgaben der PTT deckt, sondern auch Verluste der Dienstzweiggruppe Post ausschliesst und dauernd einen Eeinertrag der Gesamtverwaltung ermöglicht, der in einem angemessenen Verhältnis zu den gesamten Bundeseinnahmen zu stehen hat.

3. Der Beitrag der PTT nur Bundesfinanzreform Der Bundesrat hat in der Botschaft vom 22. Januar 1948 über die verfassungsmässige Neuordnung des Finanzhaushaltes des' Bundes erklärt, dass der Zuschuss der PTT-Verwaltung .an die Eidgenössische Staatskasse vom Jahre 1950 an auf 50 Millionen Franken gesteigert werden sollte. Um dieses Ziel zu erreichen, seien die Gebühren für die Leistungen der Dienstzweige der Post zu erhöhen. Die Expertenkommission des Bundesrates für die Bundesfinanzreform hat im Jahre 1947 sogar mit einem Eeinertrag von ungefähr 75 Millionen Franken gerechnet. Die meisten Kantonsregierungen, die Freisinnig-demokratische Partei, der Schweizerische Handels- und Industrieverein, d«r Schweizerische Gewerbeverband und die Schweizerische Bankiervereinigung haben sich damals zugunsten der empfohlenen Beinertragserhöhung ausgesprochen; dagegen haben sich u. a. eine Minderheit der Kantonsregierungen, die Sozialdemokratische Partei und die Demokratische Partei sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Verband Schweizerischer Konsumvereine und der Schweizerische Fremdenverkehrsverband gewandt. In den Beratungen der genannton Botschaft vom 22. Januar 1948 war die Auffassung des Bundesrates nicht unwidersprochen geblieben. Von verschiedener Seite wurde beantragt, es bei den bisherigen Ablieferungen von 25 bis 80 Millionen Franken auch in Zukunft sein Bewenden haben zu lassen. Von anderer Seite wurde eine Erhöhung auf 75 Millionen Franken befürwortet. Nach einlasslichen Beratungen, die sich auf das ganze Finanzgebaren der PTT-Verwaltung ausdehnten, haben die Kommissionen und schliesslich auch der Ständerat und der Nationalrat mehrheitlich der Auffassung des Bundesrates zugestimmt, den Eeinertrag der PTT-Verwaltung im Finanzplan des Bundes für die Jahre 1950 ff. auf 50 Millionen
Franken festzusetzen.

Ein Eeinertrag von 50 Millionen Franken würde, bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 1948/49, etwa einem Zehntel der Betriebskosten der PTT oder 9 % der Betriebserträgnisse entsprechen. Man wird nicht wohl bestreiten können, dass ein Beitrag der PTT-Verwaltung in diesem Umfange im verfassungsmässigen Eahmen bleibt, die fiskalischen Anforderungen des Bundes an die PTT-Verwaltung nicht überspannt und die sinnvolle Durchführung der Verkehrsaufgabe nicht beeinträchtigt.

551

IV. Der Finanzbedarf der PTT-Verwaltung 1. Anlieferung an die eidgenössische Staatskasse Die Beinertragsablieferung der PTT-Verwaltung an die Eidgenössische Staatskasse betrug im Jahre 1948 80 Millionen Pranken und im Jahre 1949 40 Millionen Franken. Die Zunahme der Ablieferung kann missverstanden werden. Im Jahre 1948 wurde die Betriebsrechnung noch mit 20 Millionen Franken «Andere Kosten» zur sofortigen Abschreibung gewisser Teuerungsbetreffnisse bei Neuanlagen und die Gewinn- und Verlustrechnung mit einer Einlage von 10 Millionen Franken in das Eücklagekonto für Materialbeschaffung zur Deckung des Nachholbedarfs belastet. Diese beiden ausserordentlichen Massnahmen, die die Vermögenslage um 80 Millionen Franken verbessert hatten, mussten im Jahre 1949 unterbleiben. Der Eechnungsabschluss des Jahres 1949 ist somit gegenüber dem Jahre 1948 nicht um 10 Millionen Franken besser, wie aus der Steigerung der Ablieferung, gefolgert werden konnte, sondern um 20 Millionen Franken schlechter. Für die Jahre 1950 und 1951 hat die Bundesversammlung wiederum einen Reinertrag von je 40 Millionen Franken budgetiert. Während im Jahre 1950 dank der unverhofften Verkehrssteigerung in der zweiten Jahreshälfte, die mit der verschärften internationalen Lage zusammenhängt, voraussichtlich die Ablieferung 40 Millionen Franken übersteigen wird, musste im Voranschlag für das Jahr 1951 vorgesehen werden, zur Deckung des Unterschiedes zwischen dem wirklichen Beinertrag und der budgetierten Ablieferung, dem Ertragsausgleichsfonds 10 Millionen Franken zu entnehmen. Der Bundesrat hat -- wir haben bereits darauf hingewiesen -- ·im Einvernehmen mit den eidgenössischen Bäten im Zusammenhang mit der Bundesfinanzreform eine Ablieferung von 50 Millionen Franken vorgesehen.

Die Ablieferung in dieser Höhe soll erstmals in den Voranschlag des Jahres 1952 eingestellt werden. Gegenüber der Bechnung des Jahres 1949 und dem Voranschlag für das Jahr 1951 besteht somit aus fiskalischen Gründen ein Mehrbedarf von 20 Millionen Franken.

2. Personalhosten

Die PTT-Verwaltung hat im Jahre 1949 für einen Personalbestand von 28 670 Arbeitskräften brutto 277 Millionen Franken ausgegeben. Für das Jahr 1951 sind rund 29 100 Arbeitskräfte budgetiert worden. Damit dürfte der Personalbestand unter der Voraussetzung unveränderter Verkehrsmengen, Arbeitszeit usw. seinen höchsten Stand erreicht haben. Die Bestandesvermehrung (ca. 480 Arbeitskräfte) im Jahre 1951 gegenüber dem Jahre 1949 bewirkt bei jährlichen Personalkosten von durchschnittlich 9700 Franken je Arbeitskraft Mehrausgaben von 4,2 Millionen Franken.

Die auf 1. Januar 1950 in Kraft getretene Neuordnung des Dienstverhältnisses der Bundesbeamten bildet die Grundlage für eine allgemeine Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Bundespersonals (neue Besoldungsskala, neues Ortszulagensystem, Erweiterung des Anspruchs auf Kinderzulagen, Ver-

552 kürzung der Frist zwischen minimaler und maximaler Besoldung, gleiche Besoldungen für Ledige und Verheiratete usw.). Die Mehrkosten sind in der Botschaft vom 20. Dezember 1948 für 92 000 Arbeitskräfte der gesamten Bundesverwaltung, im Jahre 1950 auf 17,5 Millionen Pranken und im Beharrungszustand, der in etwa zwölf Jahren erreicht sein wird, auf 44,2 Millionen Franken geschätzt worden. Für die PTT-Verwaltung wird mit einem Mehrkostenanteil von 5,2 Millionen Franken im Jahre 1950 und von 18,8 Millionen Franken im Beharrungszustand gerechnet. Nicht mitberücksichtigt sind hier die Mehrkosten aus der Änderung der Ämtereinreihung in der Beamtenordnung. Bei einer Beschränkung dieser Änderungen auf das dienstlich absolut unerlässliche Mass wird die jährliche Mehrbelastung 2 Millionen Franken nicht übersteigen.

Zu den Personalkosten zählen auch die Leistungen an die Eidgenössische Versicherungskasse. Die teilweise Anpassung der Versicherung an die Teuerung bedingt Mehrkosten aus der normalen Beitragsleistung als Arbeitgeber und der Zinsgarantie für die Deckungskapitalerhöhung.

Man wird damit zu rechnen haben, dass -- alles in allem -- die Personalkosten im Durchschnitte der Jahre 1951 ff. über einen längern Zeitraum hin etwa 20 Millionen Franken höher sein werden als im Jahre 1949, 3. SacKkosien

Die Kosten für Diensträume haben sich gegenüber dem Jahre 1938 mehr als verdoppelt. Sie bestehen aus drei Elementen, den Wertberichtigungskosten der eigenen Bauten (Amortisation), den Kosten für Unterhalt und der Miete für Diensträume in verwaltungsfremdea Gebäuden.

Herkömmlicherweise bestehen häufig Gemeinschaftsbauten für die Be^ triebsdienste der Post, des Telephons und des Telegraphen, In vielen Ortschaften hat die Ausdehnung des Telephonverkehrs dazu gezwungen, als Betriebsräume für das Telephon bisher von der Post benützte Bäume in Gemeinschaftsbauten zu beanspruchen und für den Postbetrieb neue Unterkunft zu beschaffen. Dazu kommt, dass sich nicht nur der Telephon-, sondern auch der Postverkehr in den Städten mit wachsender Bevölkerung immer noch vermehrt. Der Postverkehr hat seinen höchsten Stand wohl noch nicht überall erreicht; es treten immer noch Verschiebungen, und zwar hauptsächlich vom Land zu den Städten ein. In ländlichen Ortschaften mögen die Posträume daher gemessen am Verkehrsrückgang gelegentlich überdimensioniert sein. In den Städten müssen die zur Bewältigung der Verkehrsanhäufung nötigen Bauten errichtet werden. Ferner ist an die Motorisierung des Postdienstes und des Baudienstes beim Telephon zu erinnern, die den Bau neuer Werkstätten und Garagen erfordert. Schliesslich fällt auch der spezifische Eaumbedarf für die neuesten arbeitsparenden Betriebsmethoden des Telephons in Betracht; so verlangt beispielsweise die Kichtstrahltelephonie kostspielige Anlagen im Gebirge, während der Ausbau des Trägerkabelnetzes neue Verstärkerämter benötigt. Den Baukosten beim Telephon dürften auf die Dauer eine Ver-

553 minderung anderer Ausgaben, besonders der Personalkosten, und erhöhte Erträge aus dem Gesprächsverkehr gegenüberstehen.

Wo es zweckmässiger erscheint, erstellt die PTT-Verwaltung nicht eigene Bauten, sondern benützt Mietlokale. Die Mietkosten wachsen nach Massgabe der Lockerung der Mietpreiskontrolle, soweit es sich um alte Gebäude handelt, und im Verhältnis zu den Baukosten von Neubauten.

Schliesslich hat die räumliche Ausdehnung der Betriebsstellen selbstverständlich vermehrte Kosten für Unterhalt, Eeinigung, Beleuchtung und Heizung zur Folge.

Wir schätzen, dass die Mehrkosten für Diensträume in den nächsten zehn Jahren gegenüber 1949 .durchschnittlich etwa 5 Millionen Franken erreichen werden.

Die PTT-Verwaltung trachtet danach, ihr Bauprogramm, so sehr auch die vom Verkehrsanfall diktierten Betriebsbedürfnisse drücken mögen, auf einige Jahre zu verteilen und in den Dienst des Ausgleichs der Wirtscbaftskonjunktur und der Arbeitsbeschaffungspolitik zu stellen.

Auch die übrigen Bachkosten haben, der Teuerung und der Verkehrsentwicklung entsprechend, steigende Tendenz. Die PTT-Verwa,ltung trachtet indessen danach, durch rigorose Spannassnahmen und genaue Verbrauchskontrolle ihren weitern Anstieg, bezogen auf das gegenwärtige Verkehrsvolumen und die gegenwärtigen Preise, hintanzuhalten. Über das Ausmass der teuerungsbedingten Mehrkosten gehen die Auffassungen auseinander. Die Bedarfsschätzung rechnet einstweilen mit durchschnittlich etwa 2 Millionen Franken jährlich.

4. Transportkosten Die Ausgaben für Transporte sind vom Verkehrsanfall bzw. von der angebotenen Verkehrsleistung abhängig. Da der Höchststand der Verkehrsmenge in den Dienstzweigen der Postgruppe vermutlich noch nicht erreicht ist, muss nur schon deshalb mit einer weitem Zunahme der Verkehrskosten gerechnet werden.

Dazu kommt, dass die Bundesbahnen eine Neuordnung der Postentsehädigung anstreben, die mit weitern Mehrkosten für die Post verbunden sein wird.

Die gesetzliche Grundlage für die Postbeförderungsentschädigung an die 8BB bildet Artikel 19 des Bundesgesetzes von 1872 über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen. Danach sind die Bahnen gehalten, die regalpflichtigen Postsendungen (Briefpost und Pakete bis 5 kg usw.) unentgeltlich zu befördern.

Die PTT-Verwaltung hat die Leistungen an die SBB wiederholt über die gesetzliche
Pflicht hinaus verbessert. Im Jahre 1928 kam die PTT-Verwaltung den SBB dadurch entgegen, dass sie bei der Berechnung der Entschädigung für die Beförderung der Poststücke ubar 5 kg auf dreiviertel der vollen Eilguttaxe des Normaltarifs abstellte. Auf 1. Januar 1937 wurde die Gesamtentschädigung im Sinne, einer Vergütung auch für Stücke unter 5 kg um rund einen Drittel

554 oder 2% Millionen Franken erhöht und der so errechnete Betrag durch die Zahl sämtlicher aufgegebener Postpakete dividiert, was einen Einheitssatz von 23,34 Bappen je Paket ergab. Dieser Satz wird seither mit der Gesamtzahl der statistisch erfassten Pakete multipliziert, um die Entschädigung laufend dem Verkehr anzupassen. Dank dieser Erhöhung und der Verkehrszunahme stieg die Entschädigung an die SBB von 6,8 Millionen Franken im Jahre 1936 auf 16,5 Millionen Franken im Jahre 1949, d. h. um annähernd 10 Millionen Franken. Dazu kommt die Entschädigung für Nebenleistungen (Betrieb von Bahnpostwagen usw.) von jährlich rund 1,5 Millionen Franken.

Schon bei der gegenwärtigen Berechnungsweise werden die SBB ganz wesentlich höher entschädigt, als dies die gesetzliche Pflicht der Post verlangt. Die Generaldirektion der PTT-Verwaltung hat sich zudem ausdrücklich zu einem erneuten Entgegenkommen bereit erklärt. Zurzeit wäre es verfrüht, sich bereits über das Ausmass der Mehrleistungen abschliessend zu äussern. Wenn die endgültige Festsetzung der neuen Leistungen der PTTVerwaltung an die SBB im gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch nicht feststeht, so wird es doch vorsichtig sein, im Hinblick auf allfällige Bückwirklingen der Neuordnung auf andere Transportführer mit Mehrkosten für Transporte von 15 bis 20 Millionen Franken oder durchschnittlich ca, 18 Millionen Franken zu rechnen.

5. Zusammenfassung Der zusätzliche Gesamtbedarf setzt sich somit wie folgt zusammen, wobei sich die Schätzungen auf die entsprechenden Ausgaben des Jahres 1949 beziehen : Miu.

Franken

Erhöhung der Beinertragsablieferung an die eidgenössische Staatskasse (Finanzplan für den Durchschnitt der Jahre 1950 ff. gemäss Botschaft vom 22. Januar 1948 über die verfassungsmässige Neuordnung des Finanzhaushaltes des Bundes), ca . .

Personal (Beharrungszustand gemäss Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten und den Statuten der Eidgenössischen Versicherungskasse vom 20. März 1950 ohne Berücksichtigung der Teuerungszulagen und beim gegenwärtigen Personalbestand), ca Diensträume, Betriebsanlagen und Gemeinkosten, ca, . . . . . .

Transporte, ca Zusammen ca.

20

20 7 18 65

Diese Bedarfsschätzung beruht --ausser.auf den in den vorhergehenden Abschnitten genannten Voraussetzungen bei den einzelnen Ausgabenrubriken -- auf der allgemeinen Annahme, dass die Verkehrseinnahmen in den nächsten Jahren nicht merklich sinken. Wohl wird die Normalisierung der Wirtschaftslage nicht ohne Einfluss auf die Ertragslage der PTT-Verwaltung bleiben.

Aber eine hundertjährige statistische Beobachtung lässt doch den Schluss zu,

555 dass der Nachrichtenverkehr, den die PTT-Verwaltung besorgt, ala Folge der Bevölkerungszunahme, der Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen und der Fortschritte der Technik, in seiner Gesamtheit weiterbin zunehmen wird.

Es ist zwar wahrscheinlich, dass die Zunahme sich verlangsamen wird und dass sie sich bei der Post stärker zurückbildet als beim Telephon. Unsere Bedarfsschätzung stützt sich ferner auf die Annahme, dass die gesamte volkswirtschaftliche Entwicklung kontinuierlich weiterschreiten und die Kaufkraft unserer Währung keine abrupten Veränderungen erleiden werde.

Es ist möglich, dass die eine oder andere Komponente dieser Schätzung sich als zu gross oder als zu klein erweist. In ihrer Gesamtheit dürfte diese Schätzung von der wirklichen Entwicklung nicht wesentlich abweichen. Sie hält sieh von Zweckpessimismus ebenso fern wie von ungerechtfertigtem Optimismus. Sie muas eher als unelastisch bezeichnet werden. Manche Überlegungen sprechen dafür, in die obige Bedarfsübersicht eine Eeserve von wenigstens 10 % einzurechnen, um dem Finanzhaushalt der PTT-Verwaltung eine grössere Stabilität und Kontinuität zu sichern. Wir glauben davon absehen zu müssen, um die Massnahme zur Deckung des Fehlbetrages auf das absolute Mindestmass zu beschränken.

V. Massnahmen zur Deckung des Fehlbetrages 1. Grundsätzliche Erwägungen Bevor die Frage, welche Massnahmen zur Deckung des Fehlbetrages zu treffen sind, beantwortet werden kann, sind einige grundsätzliche Erwägungen anzustellen.

Der auf jährlich etwa 66 Millionen Franken geschätzte Fehlbetrag ist nicht .der Eeflex einer konjunkturellen Störung im Finanzhaushalte der PTTVerwaltung. Träfe das zu, so genügten vielleicht einige buchhalterische Masanahinen, wie die vorübergehende Sistierung des Wertberichtigungsreglementa, die Auflösung des Ertragsausgleichsfonds und anderer Bückstellungen usw., um die Zeitspanne zu überbrücken, bis die Störung überstanden ist, wenn man diesen Fehlbetrag nicht überhaupt während einiger Zeit in der Hoffnung auf die Wiederherstellung normaler Verhältnisse ohne weiteres in Kauf nehmen wollte. Nun handelt es sich jedoch nicht um die betriebsinterne Aufgabe, mit vereinzelten Rechnungsrückschlägen fertig zu werden, sondern um die staatspolitische Pflicht, die PTT-Verwaltung wieder auf ihren verfassungsmässigen verkehrswirtschaftlichen und fiskalischen Zweck auszurichten, nachdem sich dauernde strukturelle Änderungen ergeben haben. Die in den letzten Jahren gesteigerte Reinertragsablieferung an die Eidgenössische Staatskasse konnte auf Kosten der gesunden betriebswirtschaftlichen Organisation, d. h. des Verzichts auf die Wertberichtigung und Reservestellung, hingenommen werden.

Auf die Dauer würde jede derartige unechte Finanzierung -- unecht, weil sie weder die Ausgaben effektiv herabsetzt noch effektive Einnahmen bringt -- auf einen Raub an der Substanz und eine Täuschung über die finanzielle Lage

556 der PTT-Verwaltung hinauslaufen. Vielmehr müssen nun Màssnahmen getroffen "werden, die der Zielsetzung, d. h. der dauernden Herstellung des Bechnungsgleichgewichts bei einer Beinertragsablieferung von jährlich 50 Millionen Franken aus echten Betriebsüberschüssen, angemessen sind. Das aber können nur reale Kostensenkungen und reale Einriahmenvermehrungen bewirken.

Um die Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs von etwa 65 Millionen Franken nach Möglichkeit dauernd zu gewährleisten, sollten entweder die einzelnen Màssnahmen so beschaffen sein, dass sie wirtschaftskonjunkturellen Schwankungen entzogen sind, oder es ist, wie wir bereits angedeutet haben, in die Bedarfsschätzung noch eine Eeserve einzurechnen. Erfahrungsgemäss vermögen sich die Ausgaben einem Einnahmenrückgang nur langsam anzupassen.

Würde umgekehrt die gegenwärtige Hochkonjunktur noch während längerer Zeit andauern, wäre eine weitere Kostensteigerung wohl kaum zu umgehen.

Da wir bewusst auf eine Sicherheitsmarge verzichten, um die Deckungsmassnahmen nicht zu übersteigern, müssen wir den auf 65 Millionen Franken geschätzten Gesamtbedarf auf längere Sicht als Minimum bezeichnen.

Eine rein buchhaltungstechnische Formalität, keinesfalls aber eine wirkliche Sanierung der Verhältnisse wäre es, wenn die Gesamtrechnung der PTTVerwaltung in je eine Bechnung für die Dienstzweiggruppe Post und für die Dienstzweiggruppe Telephon, Telegraph und Radio aufgespalten würde. Die frühere Trennung der Bechnung ist rein historisch zu erklären. Sie ist heute sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Denn, seit im Jahre 1920 die beiden Begiebetriebe einer gemeinsamen Leitung unterstellt wurden, womit eine rationellere und sparsamere Betriebsführung bezweckt war, sind immer mehr Dienstabteilungen zusammengelegt worden. Je weiter aber diese betrieblichen und verwaltungstechnischen Dienstvereinfachungen geführt wurden, desto unzweckmässiger und schwieriger erwies sich die getrennte Bechnungsführung.

Diese erforderte zahlreiche umständliche Verrechnungen zwischen den Dienstgruppen Post einerseits und Telegraph und Telephon andererseits, was die Dienstabwicklung im Bechnungswesen unnötig erschwerte. Auch zeigten dadurch die Bechnungen und Bilanzen der beiden Betriebe künstlich überhöhte Zahlen. Nur die Einheitsrechnung entspricht der tatsächlichen Struktur und
Organisation der PTT-Verwaltung. Sie bedeutet überdies eine wesentliche Vereinfachung und Einsparung. Ihre Vorteile gegenüber zwei getrennten Bechnungen -- Übersichtlichkeit, Nettoziffern und Einfachheit -- können nicht hoch genug geschätzt werden. Eine neuerliche Trennung der Bechnung wäre nicht nur unzweckmässig und kostspielig, sie würde auch den Forderungen, die aus dem Schosse der eidgenössischen Bäte wiederholt gestellt worden sind, nach klarer und vollständiger Bechnungsablage widersprechen. Bei der Abnahme der Bechnung für das Jahr 1949 und der Beratung des Voranschlages für das Jahr 1951 haben sich denn auch die Finanzkommissionen der eidgenössischen Bäte zugunsten der gegenwärtigen Bechnungsform ausgesprochen.

Die genannte Bechnung stimmt in formaler Beziehung grundsätzlich mit den übrigen Teilen der eidgenössischen Staatsrechnung überein. Sie ist eine reine

N

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Finanzreohnung und beantwortet alle Fragen, die an eine Finanzrechnung gestellt werden können. Gelegentlich werden allerdings an die PTT-Bechnung Ansprüche gestellt, die sie auch im Falle der getrennten Bechnungsablage für Post und Telephon nicht zu befriedigen vermöchte. Die Rentabilität der einzelnen Dienstzweige, wie Automobilbetrieb, Zeitungsdienst, Postcheckverkehr, Paketpost usw. kann grundsätzlich nicht aus einer Finanzrechnung herausgelesen werden. Dazu bedarf es komplizierter Kostenrechnungen, die, wie in der Privatwirtschaft auch, Aufgabe einer besondern Betriebsbuchhaltung sind.

Diese betriebliche Kalkulation wird zur Zeit in der PTT-Verwaltung verbessert und ausgebaut.

Die Ablieferungen an die Eidgenössische Staatskasse stammen seit 1946 ausschliesshch aus dem Telephonbetrieb. Nicht genug damit, dass die Post seit fünf Jahren ausserstande ist, ihrer verfassungsmässigen Beitragspflicht an die allgemeine Bundesaufgabe nachzukommen, sie ist nicht einmal mehr in der Lage, ihre Selbstkosten zu decken. Der Fehlbetrag der Post wird durch das Telephon gedeckt. Nun kann natürlich -- und zwar nicht nur aus verfassungsrechtlichen, sondern auch aus volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen -- keine Eede davon sein, die Post in der gegenwärtigen finanziellen Abhängigkeit vom Telephon zu belassen, die Telephonbenüteer also das Defizit der Post tragen zu lassen und die Post von ihrer Fiskalpflicht zu entbinden. Damit ist aber auch schon angedeutet, auf welchem Gebiete die Massnahmen zu treffen sind, die zur Deckung des künftigen Fehlbetrages der PTTVerwaltung zu suchen sind. Es wird vor allem zu prüfen sein, was im Gebiete der Post vorzukehren ist; und zwar wird es darum gehen müssen, die Post finanziell wenigstens wieder -- und zwar auf die Dauer -- selbsttragend zu 2. Avägabenserikung

Es ist selbstverständlich, dass sich unsere Aufmerksamkeit angesichts dieses grossen Mehrbedarfes in erster Linie der Frage zugewandt hat, welche Verbesserung der Ertragslage durch Einsparungen zu erreichen ist.

Seit Jahren werden die Dienststellen der PTT-Verwaltung ständig auf Höhe und Zusammensetzung ihrer Kostenelomente und die Rationalität ihrer Betriebsstruktur bin überprüft. Das gewährleistet eine im Eahmen der Betriebssicherheit und der öffentlichen Verkehrsbedürfnisse billige und leistungsfähige Organisation. Eine Verbesserung der Ertragslage kann daher in nennenswertem Umfange nicht durch Massnahmen auf der Ausgabenseite, sondern nur durch solche auf der Einnahmenseite erzielt werden. Wir möchten mit dieser Feststellung nicht missverstanden werden. Die Generaldirektion der PTT-Verwaltung, das Post- und Eisenbahndepartement und der Bundesrat sind sich der Pflicht zu äusserster Sparsamkeit bei der Gestaltung der Dienstleistungen der Post, des Telegraphen und des Telephons jederzeit bowusst. Die eidgenössischen Eäte konnten sich jüngst wieder bei der Beratung der Jabresrechnung und des Geschäftsberichtes 1949 davon überzeugen, dass die PTT-

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'

Verwaltung das Verhältnis zwischen Personalbestand und Verkehrsanfall genau überwacht und der Eationalisierung und Mechanisierung von Arbeitsvorgängen in sämtlichen Dienstzweigen sowie der Steigerung der Arbeitsintensität fortgesetzt ihre Aufmerksamkeit schenkt. Wir dürfen in diesem Zusammenhange nochmals daran erinnern, dass der Arbeitsertrag je Arbeitskraft besonders dadurch gesteigert werden konnte, dass die Mechanisierung in zunehmendem Masse auf alle betrieblichen Vorgänge ausgedehnt wird, die sich hiefür überhaupt eignen. So wurden, um nur ein paar Beispiele aus neuester Zeit zu nennen, im Postcheckdienst Gegensprechanlagen eingebaut, mit der zentralisierten und vollmechanischen Herstellung der monatlichen Telephongebührenrechnungen für mehr als eine halbe Million Abonnenten und der Bechnungen für die Badiokonzessionsgebühren für etwa eine Million Konzessionäre begonnen, die Bichtstrahltelephonie und hochleistungsfähige Telephonkabel (Trägerkabel) eingeführt. Zurzeit werden moderne arbeitsparende Methoden im Nachnahmedienst ausprobiert und für den Postcheok- und Girodienst geprüft. Es ist fraglos, dass auf diesem Wege die Ausgaben, jährlich, bezogen auf den gegenwärtigen Kosten- und Verkehrsstand, um mehrere Millionen Franken herabgesetzt werden können. Allerdings lassen sich diese Einsparungen aus naheliegenden betrieblichen und peraonalpolitischen Gründen nur schrittweise im Verlaufe der nächsten Jahre verwirklichen. Auch treten sie vielleicht teilweise nicht in Erscheinung, weil sie durch die Kosten neuer Dienste und durch Verkehrszunahmen in bestimmten Sparten aufgewogen werden. Gemessen an dem dringenden und hohen zusätzlichen Bedarf fallen diese Ersparnisse, so wichtig und so unerlässlich sie auch sind, ziffernmässig leider im allgemeinen nicht sofort und nicht schwer in Betracht.

Verhältnismässig rasch können zwei bis drei Millionen Franken bei Aufhebung der dritten Postzustellung eingespart werden. Die Mittagszustellung wurde zu Beginn des letzten Weltkrieges, als gegen 4000 Postbedienstete einrücken mussten, aufgehoben. Schon gegen Ende des Krieges, namentlich aber nach Einstellung der Feindseligkeiten, drängten massgebende Kreise des Handels und der Industrie wiederholt auf die Herstellung des früheren Zustands.

Daraufhin führte die PTT-Verwaltung die Mittagszustellung mit Wirkung
ab 1. Juni 1946 in den Städten und grösseren Ortschaften des Landes wieder ein. Jedoch schon am 16. Dezember 1947 reichte Herr Nationalrat Dietschi ein Postulat ein, das die Aufhebung der dritten Zustellung bezweckte. Die gleichen Absiebten verfolgte Herr Nationalrat Kästli mit seiner Motion vom 16. Juni 1950, die in der Form eines Postulates vom Bundesrat entgegengenommen und vom Nationalrat am 20, Dezember 1950 erheblich erklärt worden ist. Nachdem sich auch die Spitzenverbände der schweizerischen Wirtschaft in einer Aussprache mit der Generaldirektion PTT vom 16. Januar 1951 zu einer Überprüfung ihrer früheren Stellungnahme bereit erklärt haben, wird die Aufhebung der Mittagszustellung in den Städten und grösseren Ortschaften auf den nächsten möglichen Zeitpunkt geprüft.

559 3. Betriebsfremde Leistungen

Erfahrungsgemäss wird bei der Beratung von Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage der PTT-Verwaltung stets auch die Forderung gestellt, es seien die betriebsfremden Leistungen abzuschaffen. Man denkt dabei in erster Linie an die Portofreiheit, die Amtsstellen gemessen, und an die Vorzugstaxen im Zeitungstransport, Für die Aufhebung der Portofreiheit haben sich in den Vernehmlassungen zur Bundesfinanzreform besonders die Regierung des Kantons Zürich und die Freisinnig-demokratische Partei ausgesprochen.

Neuestens wird sie von Herrn Naticnalrat Schwendener und 82 Mitunterzeichnern mit Postulat vom 14. Juni 1950 angeregt.

a. Portofreiheit Das erste Bundesgesetz über die Posttaxen von 1849 befreite von den Taxen: 1. die Mitglieder der Bundesversammlung während der Dauer der Sitzungen am Bundessitz; 2. die Behörden untereinander, jedoch nur in Amtssachen; 8. die Kantone für ihre amtlichen Blätter; 4. das Militär.

Im Jahre 1851 wurde die Portofreiheit auch den Pfarrämtern zuerkannt.

Das Jahr 1852 brachte die Ausdehnung auf den Verkehr der Behörden des Bundes, der Kantone und Bezirke mit Privaten, und zwar auch für Sendungen an die Behörden. Dagegen wurden die Gemeindebehörden und Pfarrämter von der Portofreibeit ganz ausgeschlossen. Das Posttaxengesetz von 1862 erweiterte die Taxfreiheit wieder zugunsten der Gemeindebehörden, Pfarrämter und Kirohenvorstände; ferner wurde sie auf die Kommissionen der eidgenössischen Eäte ausgedehnt. 1891 kamen auch die Aufsichtsbehörden der öffentlichen Schulen in den Genuas der Vergünstigung. Das Postgesetz von 1910 beschränkte dann die Portofreiheit auf die in Amtssachen ausgehende Korrespondenz.

Unter Hinweis auf Missbränche wurde verschiedentlich versucht, die Portofreiheit abzuschaffen oder wenigstens auf einen angemessenen Eahmen zu beschränken, erstmals anlässlich der Beratung des Posttaxengesetzentwurfes von 1861; schon damals wurde sie in der ständerätlichen Kommission als «altes Krebsübeb bezeichnet. Weitere Vorstösse in dieser Eichtung erfolgten 1867, 1871, 1876, 1877, 1880, 1888, 1899, 1907, 1915, 1917, 1921, 1935.

Nach Artikel 88, Absatz l, des geltenden Postverkehrsgesetzes (PVG) von 1924 sind zurzeit von den Posttaxen befreit: o. die eidgenössischen Eäte für ausgehende Sendungen, die Mitglieder der Kommissionen der Bundesversammlung für
den amtlichen Aktenwechsel ^rnter sich und mit den Bundesbehörden, die Mitglieder der Bundesversammlung und deren Kommissionen, wenn sie sich am Sitzungsort befinden, während der Dauer der Sitzungen für aus- und eingehende Sendungen;

560

b. die Behörden und Amtsstellen der Kantone, der Bezirke und Kreise sowie die Aufsichtsbehörden der öffentlichen Schulen, für ausgehende amtliche Sendungen; c. die Gemeindebehörden, die staatlichen oder vom Staate als öffentlich anerkannten Pfarrämter und Kirchenvorstände und die Zivilstandsämter für amtliche Sendungen, die sie unter sich und mit den Oberbehörden wechseln; die Betreibungs und Konkursämter für amtliche Sendungen an die Oberbehörden; d das im Dienste stehende Militär für aus- und eingehende Sendungen und "das nicht im Dienste stehende Militär für militärdienstliche Sendungen.

Dazu kommt die Portofreiheit der übrigen Bundesbehörden und der Amtsstellen des Bundes.

Unternehmungen und Anstalten der Kantone und Gemeinden, die wirtschaftlichen oder Erwerbszwecken dienen oder ihre Leistungen gegen Entgelt gewähren, haben gemäss Artikel 40 des Gesetzes keinen Anspruch auf die Portofreiheit.

Im Jahre 1980 wurden insgesamt ca. 80000 portofreiheitsberechtigte Behörden und Amtestollen gezählt. Im letzten Krieg stieg die Zahl auf rund 180000; sie ist seither zufolge Abbaus der Kriegswirtschaft auf rund 110000 zurückgegangen. Dabei sind die zahlreichen militärischen Stellen sowie die portofreiheitsberechtigten Einzelpersonen (Mitglieder der Bundesversammlung, Wehrmänner) nicht berücksichtigt.

Die ständige und von immer grösserer Tragweite werdende Ausdehnung ergibt sich daraus, dass die staatliche Kontrolle immer weitere Gebiete, insbesondere auch des wirtschaftlichen Lebens erfasst, was fortlaufend zur Schaffung neuer Behörden und Amtsstellen führt, denen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen Portofreiheit gewährt werden muss.

Die Zahl der portofreien Sendungen nahm seit 1850 wie folgt zu: Behörden, Militär Amtsstellen usw.

Militär Millionen StücK 1850 . .

18 1870. . . ,. . . .

8,9 Jahr

1880.

1890 1900.

1910.

1918.

1914 .

1915.

1916.

1917.

1918.

1919.

. , .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

, .

.

.

.

. .

. . . .

. . .

. . .

,. . . .

,. . .

. .

. .. . . .

4,4 68 12,5 179 183 598 666 601 56 8 51,9 29,8

a V

i 1 'S

Zusammen

1,8 8,9 4,4 6,8 12,5 17,9 18,8 59,8 66,6 60,1 56,8 51,9 29,8

561 T

Zusammen M

Behörden,

i

l

Millionen Stück

1920 1980 1985 1988.

1989 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 1948 1949. . . . . . .

25,0 26,4 31,8 88,1 31,8 85,0 38,4 40,8 40,4 41,1 42,5 89,8 37,8 36,0 85,8

25,0 26,4 31,8 88,1 93,5 169,2 126,4 110,7 180,3 149,1

ia

s| oc

62,2 134,2 .

88,0 70,4 89,9 108,0 41,8

84,8 47,6

7,8 8,9 9,7 9,5

46,7 45,7 45,3

Entsprechend der grossen Zahl portofreier Sendungen ergibt sich Jahr für Jahr ein ansehnlicher Taxausfall. Er wird für das Jahr 1949 wie folgt ge: schätzt: Absender Absender.

Anzahl Sendungen Mill. Stück

1. Behörden und Amtsstellen des Bundes, Inbegriffen eidgenössische Bäte 2. Behörden und Amtsstellen der Kantone, Bezirke und Kreise 8. Gemeindebehörden.

4. Kirchenbehörden Total Behörden und Amtsstellen 5. Militär (Kommandostellen und Wehrmänner), .

Gesamttotal

Taxausfall MU!. Fr.

5,0

0,9

28,2 6,8 0,7 85,7 9,5 45,2

8,1 0,9 0,1 5,0 2,0 7,0

Nach Artikel 89 des Postverkehrsgesetzes sind amtlich im Sinne der Portofreiheit Sendungen, die im Interesse des Staates, der Gemeinde, der Kirche oder der Schule gemacht werden. Nicht als portofreie Amtssachen gelten nach Artikel 128 und 129 der Postordnung Sendungen von Behörden und Amtsstellen, die das Interesse von Privaten oder wirtschaftliche Betriebe der Kantone und Gemeinden betreffen. Solche Sendungen sind auch dann taxpflichtig, wenn sie zwischen Behörden und Amtsstellen ausgewechselt werden.

Der Begriff «im Interesse des Staates, der Gemeinde, der Kirche oder der Schule» wird von den Behörden und Amtsstellen gerne weitherzig ausgelegt. Nach wiederholten Entscheiden des Bundesgerichts ist er indessen einzuschränken und überall zu verneinen, wo die Portokosten auf Private abgewälzt werden können.

i

t

ä

562 Die Ausscheidung der taxpflichtigen Sendungen ist für die Amtsstellen nicht immer einfach. Die Post kann gegen die unberechtigte Inanspruchnahme der Portofreiheit nicht wirksam einschreiten, weil das Postpersonal wegen des Postgeheimnisses dem Tnha.1t verschlossener Sendungen nicht nachforschen darf. Die Aufdeckung ist daher meistens vom Zufall abhängig. Im übrigen muss die Post ganz auf das Personal der Behörden und Amtsetellen vertrauen, das aber vielfach die Vorschriften nicht kennt oder es damit nicht genau nimmt.

Die Missbräuche der Portofreiheit, die schon immer Anstoss erregten, sind in der Hauptsache auf diese Nichtbeachtung der Vorschriften zurückzuführen.

Um die Unzukömmlichkeiten der ungenügenden Ausscheidung der taxPflichtigen Korrespondenzen und die unliebsamen Auseinandersetzungen, die daraus entstehen können, auszuschalten, versuchte die Post, Abmachungen mit den portofreiheitsberechtigten Behörden und Amtsstellen zu treffen, wonach diese die Frankaturen für den taxpflichtigen Teil ihrer Postsendungen durch Pauschalzahlungen ablösen.

Diese Lösung enthebt die Funktionäre der Behörden und Amtsstellen der Mühe, jede einzelne Sendung daraufhin zu prüfen, ob sie portofrei oder taxpfliehtig sei, und sichert der Post trotzdem die ihr gesetzlich zukommenden Taxen. Sie vereinfacht gleichzeitig die Arbeit, da nebst der Ausscheidung auch die Frankierung der einzelnen taxpfliohtigen Sendungen und die unkontrollierbaren Portokassen wegfallen.

Ausser dem Bund, der die Pauschalfrankatur bereits 1931 einführte und dafür im Jahre 1951 8 Millionen Franken bezahlt, konnten bisher mit 16 Kantonen Taxpauschalen vereinbart und damit in diesen Kantonen die Missbräuche in der Hauptsache ausgemerzt werden.

Abgesehen von den Missbräuchen schliesst die heutige Eegelung der Portofreiheit Nachteile in sich, die durch keine Sanierungsmassnahmen ausgeschaltet werden können. Je nach der Organisation der Verwaltung in den einzelnen Kantonen ergeben sich Ungleichheiten. So darf ein Kanton, der z. B. im Steuerwesen die Veranlagung und den Bezug bei einer kantonalen Amtsstelle zentralisieren kann, für alle betreffenden Sendungen die Portofreiheit benützen.

Kantone, die für die gleichen Obliegenheiten die Dienste der Gemeinden in Anspruch nehmen müssen, haben für alle Sendungen an die Steuerpflichtigen das
Porto zu tragen, weil die Gemeinden, deren Portofreiheit gesetzlich auf amtliche Sendungen an andere Behörden und Amtsstellen beschränkt ist, im Verkehr mit Privaten nicht taxfrei korrespondieren dürfen. Sodann sind Kantone, die gestützt auf ihre gute finanzielle Grundlage in gewissen Angelegenheiten auf Gebühren verzichten und deshalb für die betreffenden Sendungen der Portofreiheit teilhaftig werden, im Vorteil.gegenüber den andern, die auf Gebühren angewiesen sind und daher frankieren müssen.

Im übrigen ist z. B. nicht einzusehen, warum die Allgemeinheit auf dem Umweg über die Portofreiheit die Transportkosten für die gesamte Korrespondenz im Strafuntersuchungs- und Strafgerichtswesen tragen soll. Eichtiger-

563 weise sind diese Transportkosten den Übertretern und Delinquenten mit den andern Verfahrenskosten zu überbinden.

Die gewaltige Belastung der Post durch die Portofreiheit ist angesichts der defizitären Eechnung und im Hinblick auf die unumgängliche Anpassung der Taxen nicht mehr tragbar. Das am 14. Juni 1950 von Herrn Nationalrat Schwendener und 82 Mitunterzeichnern eingereichte und in der Sitzung des Nationalrates vom 20. Dezember 1950 angenommene Postulat verlangt die gänzliche oder teilweise Abschaffung der Portofreiheit. Die öffentliche Meinung, die gegenwartig in der Presse zum Ausdruck kommt, dringt ihrerseits einhellig auf Abschaffung der Portofreiheit, bevor die Posttaxen erhöht werden.

Auch die Vertreter der Spitzenverbände der schweizerischen Wirtschaft haben an einer Konferenz vom 16. Januar 1951 mit der PTT-Verwaltung die Ausmerzung der Portofreiheit kategorisch als Conditio sine qua non ihrer Zustimmung zur Erhöhung der Posttaxen bezeichnet, Die Portofreiheit der Kantone und Gemeinden ist durch kein bundesverfassungsmässiges Kecht begründet. Nach Artikel 36, Absatz 2, der Bundesverfassung von 1874 fällt der ganze Ertrag der Post- und Telegraphenverwaltung ohne jede Einschränkung in die Bundeskasse. In der Botschaft vom 28. Februar 1876 betreffend die Posttaxen begründete der Bundesrat seinen Antrag auf Abschaffung der Portofreiheit wie folgt: Nachdem die Kantone durchaus aufgehört haben, in direkter Weise an den Erträgnissen der Post teilzunehmen, nachdem die Post rein und ganz eine Bundesaache geworden ist und die Kantone für ihre frühem schwankenden Soala-Betreffnisse durch Übernahme der Militärlasten auf den Bund vollständig und reichlich entschädigt worden sind, halten wir es durchaus für angezeigt, dass den Behörden der Kantone und ihren Unterabteilungen fortan die Portofreiheit entzogen werden solle. Es ist auch in jedermanns Erinnerung, dass hei der Entwertung der neuen Bundesverfassung und der damit verbundenen Erwägung der finanziellen Fragen eine solche Beachneidung der bisherigen Portofreiheit allgemein als etwas Selbstverständliches in Rechnung gezogen wurde. Unser Vorschlag gestaltet sich daher nur als die Einlösung eines damals gezogenen und stillschweigend allgemein acceptierten Wechsels (Bundesblatt 1876 I S. 480).

Die Portofreiheit der Wehrmänner im Dienst, Inbegriffen Hilfsdienstpflichtige, freiwillige HD und Angehörige des Frauenhilfsdienstes (FHD) steht nicht zur Diskussion, Sie kann unverändert beibehalten werden. Auch die Portofreiheit für Sendungen zur Linderung von Notständen, die sogenannten Liebesgabensendungen, kann beibehalten werden.

Bei Abschaffung der Portofreiheit -- mit Ausnahme jener für Wehrmänner im Dienst und für Liebesgabensendungen -- ergibt sich unter den gegenwärtigen Verhältnissen für die Post eine Mehreinnahme von jährlich etwa 5 Millionen Franken. Für die Bundeskasse beträgt die Besserstellung allerdinge nur rund 4 Millionen Franken, denn der Betrag von etwas über einer Million, den die Taxen für die Sendungen der Bundesverwaltung und der militärischen Kommando- und Dienststellen ausmachen, sind für den Bund keine effektive Einnahme. Von diesen 4 Millionen entfallen 3 Millionen auf die Kantonsverwaltungen, rund 900 000 Franken auf die Gemeinden und 100 000

564

Franken auf die Kirchen. Die zu Lasten der Kantone gehenden rund 3 Millionen Franken verteilen sich auf Grund des heutigen Verkehrs im einzelnen ungefähr -wie folgt: .

Betrag m Franken Zürich 398 000 Bern 507000 Luzern 112000 Uri 18000 Schwyz 42 000 Obwalden 8000 Nidwalden 6000 Glarus 20 000 Zug 18 000 Freiburg 99 000 Solothurn 119000 Basel-Stadt 194000 Basel-Land 94 000 Schaffhausen 80 000 Appenzell I.-Rh. . . . . . . . .

5 000 Appenzell A.-Rh.

28000 St. Gallen 119000 Graubünden 94000 Aargau 186000 Thurgau .

80000 Tessin . . .

223000 Waadt 841 000 Waliis 62000 Neuenburg 100000 Genf 175000 Zusammen 8023000 Von den 900 000 Franken Taxausfall auf den portofreien Sendungen der Gemeinden entfallen etwa 85000 Franken auf Zürich, rund 20000 Franken auf Bern und 15 000 Franken auf Lausanne. Basel und Genf fallen nicht in Betracht, weil hier die Verwaltung in der Hauptsache durch kantonale Behörden und Amtsstellen besorgt wird. Die übrigen rund 8000 Gemeinden werden je nach Grosse mit Beträgen von unter 100 bis ca. 7000 Franken belastet.

Es ist anzunehmen, dass nach Aufhebung der Portofreiheit, d. h. wenn die Taxen bezahlt werden müssen, die Mitteilungen auf das Nötige beschränkt und zusammengefasst spediert- werden. Es dürfte dann insbesondere kaum mehr vorkommen, dass für jede einzelne Mitteilung eine Sendung gemacht

565

wird, so dass beim gleichen Postabgang vom gleichen Absender für den gleichen Empfänger mehrere Korrespondenzen vorliegen, wie es heute trotz aller Vorstellungen der Post immer wieder geschieht. Die Kantone und Gemeinden werden zudem bei weitem nicht die gesamte Belastung aus öffentlichen Mitteln aufbringen müssen, da sie in vielen Fällen das Porto auf die Interessenten abwälzen können. Es ist daher ohne weiteres anzunehmen, dass einerseits die effektive Belastung der Kantone und Gemeinden unter den genannten Schätzungen bleiben wird und dass andererseits die wirkliche Mehreinnahme der Post aus der Aufhebung der Portofreiheit -- ohne Berücksichtigung derjenigen des Bundes -- 3 Millionen Franken kaum überschreiten wird.

Bei der Aufhebung der Portofreiheit kann es sich selbstverständlich nicht darum handeln, die Behörden und Amtsstellen zu verpflichten, ihre Korrespondenzen künftig einzeln zu frankieren. Das Frankieren und die dadurch bedingte Führung von Portokassen brächte eine Mehrarbeit, die sich mit dem allgemeinen Kuf nach Vereinfachung der öffentlichen Verwaltung nicht vereinbaren liesse.

Die Taxen sollen vielmehr pauschal entrichtet werden. Diese Begelung erlaubt, die Bezeichnung «Amtlich», an der besonders die Kantone aus begreiflichen Gründen interessiert sind, beizubehalten und die gesamte Korrespondenz wie bisher ohne weitere Formalität zur Post 711 geben. Die Pauschalbeträge zu Lasten des Bundes und der einzelnen Kantone oder Gemeinden können von der Post ohne wesentliche Umtriebe auf Grund der bereits bestehenden postamtlichen Statistik ermittelt werden.

Den Gemeinden kann es freigestellt werden, für ihre Verwaltung die Pausohalfrankatur einzuführen. Kleine Gemeinden können ihre wenigen Postsendungen ohne ins Gewicht fallende Mehrarbeit frankieren. Bei den andern wäre der Pauschalbetrag in gleicher Weise zu ermitteln wie bei den Kantonen.

b. Zeitungstransport Die Privilegierung der Zeitungstransporttaxen geht schon auf das erste Posttaxengesetz vom Jahre 1849 zurück. Für die Beförderung der Zeitungen und periodischen Blätter beantragte der Bundesrat damals eine massige Taxe von 20 % des Verlagspreises, die er wie folgt begründete : Durch dieses Taxsystem hoffen wir den tüchtigen Blättern in der ganzen Eidgenossenschaft leichtern Eingang zu verschaffen und dadurch zur Verbreitung
eines acht nationalen Geistes, zur Bildung einer gesunden, praktischen, öffentlichen Meinung wesentlich beizutragen. Es mag in, dieser Bestimmung in finanzieller Beziehung die schwächste Seite unseres Gesetzesvoraohlags gefunden werden.

Die bewusste Begünstigung der Zeitungstransporttaxen seit Bestehen eines einheitlichen, schweizerischen Posttarifs geht somit auf etaatspolitische Überlegungen zurück.

Keine Posttaxen sind in der Folge so oft, scharf und hartnäckig umstritten worden wie die Zeitungsbeförderungstaxen. Immer wieder verlangten die Verleger günstigere Bedingungen. Dabei waren die Taxen nie SO hoch, dass sie auch nur die Selbstkosten der Post gedeckt hätten. Das Zeitungsgeschäft blieb für die Post stets in hohem Grade unwirtschaftlich.

Bundesblatt. 108. Jahrg. Bd. I.

39

566

An Versuchen, die Zeitungstaxen mit den Leistungen und Kosten der Post besser in Einklang zu bringen, hat es nicht gefehlt. Bereits mit Botschaft vom 2. Juni 1877 betreffend die Herstellung des finanziellen Gleichgewichts der Bundesverwaltung machte der Eundesrat darauf aufmerksam, dass die Zeitungstaxen die Selbstkosten der Post bei weitem nicht decken und eine Erhöhung, der Gebühr von % Rappen je 50 g auf l Kappen gerechtfertigt sei.

Diese Absicht konnte jedoch erst am 1. Januar 1879 verwirklicht werden.

Von 1891 bis 1909 wurde der Gewichtssatz, und zwar bei gleichbleibenden Taxen, von 50 g auf 75 g erhöht. Das Postgesetz vom 5. April 1910 ermässigte die Taxen gar auf % Eappen je 75 g. 1921 fand wieder eine Erhöhung statt; man einigte sich auf einen Ansatz von 1% Eappen für je 75 g, der jedoch schon mit dem neuen Postverkehrsgesetz vom Jahre 1924 eine Ermässigung auf 1% Eappen für Zeitungen bis 50 g erfuhr.

Trotzdem die schweizerische Zeitungstaxe niedriger war als in allen andern Ländern, deren Leistungen mit den unsern vergleichbar sind, wurde sie, je nach Häufigkeit des Erscheinens der Zeitungen, gegen den Willen der Postverwaltung in den Jahren 1940 und 1941 nochmals herabgesetzt. Diese erneuten Taxermässigungen wurden nur als vorübergehende, durch den Krieg bedingte Massnahme betrachtet und sind deshalb mit Bundesratsbeschluss vom 22. Januar 1948 aufgehoben worden. Seither gelten die gesetzlichen, auf das Jahr 1925 zurückgehenden Taxen. Wie die folgende Tabelle zeigt, blieben diese Taxen unter den Ansätzen von 1921. Sie dürften nur noch etwa 10 % des Verlagspreises erreichen.

Die Zeitungstransporttaxen seit 1876 Jahr

je 50 g Rp.

1876

je 75 g

bis Ep.

g

60 bis

g

je weitere 75 e BP.

3

/4 1

1879 1 1891 1910 1921 IV.

1925 W.

W.

1940 1 1941 1948 IV, IV.

Für wöchentlich wenigstens einmal erscheinende Blätter.

2 ) Für weniger als wöchentlich, monatlich aber wenigstens zweimalig erscheinende Blätter.

Abgesehen von der billigen Zeitungstaxe, gemessen die Zeitungsverleger noch die wesentliche Vergünstigung, dass die wöchentlich wenigstens einmal erscheinenden Zeitungen ohne die persönliche Adresse der Abonnenten versandt werden können, während sonst, abgesehen von den Drucksachen und Warenmustern in alle Haushaltungen, die Postsendungen an die einzelnen Empfänger adressiert sein müssen. Dieses Zugeständnis verursacht der Post eine beträcht-

567

liehe Mehrarbeit. Im weitem werden die politischen Zeitungen in den Städten mit dem verhältnismässig billigern Zustelldienst zum grossen Teil durch Privatpersonen vertragen, während auf dem Lande die Post die kostspieligere Zustellung besorgt. Ein besonderes Entgegenkommen an die Zeitungsverleger stellen ferner die besondern Zeitungsaustragungen in einer Reihe von Ortschaften dar: sofern wichtigere Zeitungen erst nach Abgang der Zustellboten an ihrer Bestimmung eintreffen, werden seit Jahren von der Post besondere Zeitungsaustragungen organisiert. Sofort nach Zugsankunft stellen private, ausserhalb der Postverwaltung stehende Hilfskräfte diese Blätter den Empfängern zu.

Die Verleger übernehmen nur die reinen Vertragungskosten. Für die durch die Organisation und Eechnungsstellung entstehenden Umtriebe wird die Postverwaltung jedoch nicht entschädigt.

Dass die Entwicklung des Zeitungsgewerbes unter Gewährung solcher Vorzugsbedingungen eine erfreuliche Entwicklung erfuhr, zeigt folgende Zusammenstellung: Zeitungsbeiörderang 1878 bis 1950 Jahr

Anzahl der durch die Poat beförderten /ftitnneen

Jahr

Millionen StUck

1878

1890 1910 1920 1930 1940

50,8 73,5 187,6 277,8 367,0

391,1

Anzahl dei durch die Post beförderten Zeitungen Millionen Stück

1945 1946 1947 1948 1949 1950

463,2 489,4

518,9 544,3 557,8 573,6

Entsprechend der Zunahme der durch die Post beförderten Zeitungen vergrössert sich auch das Defizit dieses Dienstzweiges. (Siehe Tabelle auf der folgenden Seite).

Daraus ergibt sich, dass das schweizerische Zeitungsgewerbe seit Bestehen des Bundes mit der niedrigen Zeitungstaxe auf Kosten der übrigen Posttaxen eine einzigartige Vorzugsstellung genissst. Nachdem es nun aber unumgänglich geworden ist, di > Posttaxen im Inlandverkehr ganz allgemein zu erhöhen, kann auch eine beschränkte Erhöhung der Zeitungstaxe nicht vermieden werden.

Wir geben uns Rechenschaft darüber, dass die volle Kostendeckung für sämtliche Zeitungstransporte nicht annähernd zu erzielen sein wird. Dagegen sollte es möglich sein, bei einer Mehrbelastung von durchschnittlich etwa 20 % den Fehlbetrag von 15 Millionen Franken um mindestens eine Million Franken zu vermindern.

Die Spitzenverbände der Wirtschaft haben an der Besprechung mit der Generaldirektion der PTT-Verwaltung vom 16. Januar 1951 eine Mehrbelastung um 20% als ausgesprochen bescheiden qualifiziert; sie betrachten sie im Rahmen einer allgemeinen Taxreform als tragbar.

Ertrag der Zeitungsbeïordenrag 1933 bis 1949 Jahr

T&XQinn&hineii

Selbstkosten

Verlust

Millionen Franken

1933

6,2

1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 1948 1949

6,7 6,7 6,7 6,7 7,1 7,2 5,9 5,4 5,4 5,7 6,3 6,4 6,7 7,0 8,4 0,5

114,0

13,3 13,0 13,0

12,4 12,9 13,1 13,1 12,6 12,8 13,4 14,0 15,1 15,5 17,6 20,9 23,7 24,4 260,8

7,1 6,3 6,3 5,7 6,2 6,0 5,9 6,7 7,4 8,0 8,3 8,8 9,1 10,9 13,9 15,3 14,9

146,8

Die in Aussicht genommene Erhöhung der Zeitungstransporttaxen um je % Bappen mächt im Verhältnis zu den Gesamtkosten eines Zeitungsunternehmens nur einen kleinen Prozentsatz aus und ist auch im Hinblick auf die fortschreitende Kostensteigerang bei der Post durchaus zu verantworten.

4. Erhöhung des Posttarifs

a. Die Ausgangslage Wir haben dargestellt, dass die Kostensenkung durch organisatorische Massnahmen dank des bereits erreichten hohen Standes der Technifizierung der Arbeitsvorgänge und der sparsamen Personaldotierung der einzelnen Dienstzweige keine wesentlich ins Gewicht fallende Verbesserung des Finanzhaushaltes der PTT-Verwaltung mehr verspricht. Wir wiesen ferner auf die Problematik formaler Vorgänge in den Eechnungen der PTT-Verwaltung einerseits und der Eidgenössischen Staatskasse andererseits hin, die wohl ein anderes Bild, nicht aber eine effektive Veibesserung der gegenseitigen finanziellen Beziehungen erlauben würden. Die dauernde Deckung des fehlenden Finanzbedarfä von jahresdurchsohnittlich 65 Millionen Pranken erheischt neue Einnahmen. Diese neuen Einnahmen müssen im defizitären Poetsektor gesucht ·werden, wo sie, abgesehen von der Abschaffung der Portofreiheit im beantragten Umfang, die Erhöhung der Gebühren und Taxen voraussetzen.

569

Vor dem ersten Weltkrieg waren die Posttaxen während ungefähr 80 Jahren auf Grund des Posttaxengesetzes vom 26. Juni 1884 im allgemeinen unverändert geblieben; vereinzelte Taxen waren sogar herabgesetzt worden. Im Laufe des ersten Weltkrieges sind sie dreimal erhöht worden (21. Dezember 1914, 21. Dezember 1917 und 9. August 1918). Eine vierte Änderung erfolgte durch den Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1920 betreffend vorläufige Erhöhung der Posttaxen im innern Verkehr. Diese vier Taxerhöhungen fanden ihre Rechtfertigung ausschliesslioh in betriebsinternen Gründen und bezweckten die Beseitigung des damaligen Defizites der Post (1920: Defizit 28,8 Millionen Franken). Die damals festgesetzten Taxen sind fast unverändert ins gegenwärtig noch geltende Postverkehrsgesetz vom 2. Oktober 1924 übernommen worden.

Die PTT-Verwaltung hat seither eine Reihe ihrer Verkehrsleistungen stark verbessert; sie musste, wie bereits ausgeführt, auch gewisse Ausgaben, besonders die Personalkosten, die Leistungen an Transportanstalt3n und die Kosten für Dienstlokale ansehnlich erhöhen. Trotzdem sind die Tarife, abgesehen von den Taxermässigungen im Zeitungstransport, im allgemeinen unverändert geblieben. Mit den Bundesratsbeschlüssen vom 18. Oktober 1946 und vom 22. Januar 1948 wurden nur einige Gebühren in ausgesprochen defizitären Dienstzweigen sowie die Taxen für AnslaTidbriefpost erhöht. Die gegenwärtigen Verkehrseinnahmen der Post basieren somit im allgemeinen auf Inlandtarifen aus der Mitte der zwanziger Jahre.

Mit den Beschlüssen vom 18. Oktober 1946 und vom 22. Januar 1948, die am 1. Januar 1947 bzw. am 1. März 1948 in Kraft getreten sind und in den Jahren 1948 und 1949 jährliche Mehreinnahmen der Post von durchschnittlich 28 Millionen Franken bewirkten, hat der Bundesrat nur die im Postverkehrsgesetz festgesetzten Taxen, die in den Vorjahren vorübergehend herabgesetzt worden waren, wieder hergestellt. Damit hat er aber seine Kompetenzen im Gebiete der Posttaxen erschöpft. Die sich nunmehr aufdrängenden weitem Tarifmassnahmen setzen die Änderung des Postverkehrsgesetzes voraus. Selbstverständlich können dabei die Taxen der verschiedenen Dienstzweige nicht einfach schematisch erhöht werden; vielmehr sind soziale und volkswirtschaftliche Überlegungen auf der einen und betriebswirtschaftliche Erwägungen auf der
andern Seite bei der Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen anzustellen.

Die Tarifmassnahmen, die wir Einen hierdurch beantragen, sollten auf 1. Januar 1952 in Kraft treten und unter der Voraussetzung, dass die gegenwärtigen Verkehrsmengen sich nicht reduzieren, jährlich etwa 58 Millionen Franken Mehreinnahmen abwerfen. Dieser Betrag entspricht etwa 8% °/oo des gegenwärtigen Volkseinkommens. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit hat berechnet, dass der Landesindex der Kosten der Lebenshaltung (Totalindex) zufolge dieser Taxerhöhung eine Steigerung um 0,2 Punkte oder l °/M erfahren würde. Es kann ernsthaft kaum die Eede davon sein, dass eine Tarifänderung von diesem Umfang, der sich überdies auf die gesamte Bevölkerung und alle Wirtschaftszweige verteilt, wirtschaftspolitiBoh untragbar oder psychologisch schädlich wäre.

570

Nicht nur die Absicht, die finanzielle Grundlage der PTT-Verwaltung auf absehbare Zeit zu stabilisieren, sondern auch das berechtigte Bedürfnis der PTT-Benützer, die an der Tarifstabilität über eine längere Frist hin interessiert sind, gebietet, die Taxen -- wie in der Vergangenheit -- auch künftig im Postverkehrsgesetz selbst und zwar als maximale Sätze festzusetzen und dem Bundesrat die Befugnis zu erteilen, die gesetzlichen Taxen unter Umständen zu unterschreiten.

Die beantragten Massnahmen bilden insofern ein untrennbares Ganzes, als sie entsprechend der gegenseitigen Abhängigkeit der verschiedenen Dienstzweige der PTT-Verwaltung aufeinander abgestimmt sind. Bei der Auswahl der zu ändernden Taxen und der Höhe der Änderung wurde danach getrachtet, das gegenwärtige Gefüge der Dienstzweige nicht zu verschieben. Änderungen an unsern Vorschlägen brächten die Gefahr der Abwanderung von Dienstleistungen von einem Dienstzweig zum andern oder von der- PTT-Verwaltung zu Dritten mit sich, die sowohl betrieblich als auch fiskalisch unerwünscht wäre.

Unser Antrag läuft darauf hinaus, den Fehlbetrag der Post zu beseitigen und eine weitere Verschlechterung zu verhindern, d. h. die Post finanziell auf absehbare Zeit nach Möglichkeit wenigstens wieder selbsttragend zu machen. Auch in Zukunft wird der Reinertrag der PTT-Vorwaltimg, der an die Eidgenössische Staatskasse fällt -- bei dieser Betrachtungsweise -- wohl zur Hauptsache vom Telephon herausgewirtschaftet werden.

b. U m f a n g und Tragweite der Tarifänderung Die mit dieser Botschaft beantragten Erhöhungen von Taxen und Gebühren (Änderung des Postverkehrsgesetzes) beziehen sich auf folgende Dienstzweige der Post: (siehe Tabelle auf der folgenden Seite).

c. Die einzelnen Massnahmen Die Taxen der regalpflichtigen Brief post sollen für Postkarten und Briefe im Nahverkehr von 10 auf 15 Eappen, für Briefe im Fernverkehr von 20 auf 25 Bappen und für Päckchen von 30 auf 40 Bappen erhöht werden. Diese Erhöhung der Briefposttaxen stellt den Hauptbestandteil der Tarifänderung dar.

Ihr Ertrag wird auf etwa 21 Millionen Franken geschätzt.

Die dem Postzwang unterworfene Briefpost war von jeher das finanzielle Bückgrat der Post. Die daraus erzielten Einnahmen müssen es weiterhin ermöglichen, die Vorteile der auf das Gemeinwohl bedachten Postverwaltung bis in die
entlegensten Bergdörfer fühlbar zu machen und damit im wahren Sinne des Wortes eidgenössisch zu sein.

Die beantragte Erhöhung rechtfertigt sich besonders auch im Hinblick auf den Arbeitsaufwand, den ein Brief von dem Augenblick an verursacht, da er in den Briefkasten gelegt wird, bis zu dem Zeitpunkt, wo er in die Hände des Empfängers gelangt. Überlegt man sich die vielen Verrichtungen, die mit peinlicher Genauigkeit ineinandergreifen müssen, so ist die geringe Taxe, die dafür verlangt wird, eigentlich erstaunlich.

571 Mutmassliche

Postverkehrsgesetz Artikel

12 18 15 17 1ß

20 21 22 23 24 30 82 34

Dienstleistung

f Brief e Nahverkehr .

(Briefe Fernverkehr . . .

{Päckchen

Postkarten Warenmuster .

Drucksachen, gewöhnliche . .

(Drucksachen, zur Ansicht , .

(Drucksachen, zur Leihe . , , Zeitungen . .

Einschreibsendungen . . . .

Gerichtsurkunden, Zuschlags-

Gegenwärtige Taxo

Erhöhung

Neue Taxe

Rp.

Rp.

Rp.

10 20

g 5 10 5 5 3-5 5-15 10-15

15 25 40 15

30 10

10-20 5-25 8-30 30-50 20 50

Stücksendungen Wertangabe bis 500 Franken Nachnahmen .

. . . . .

Postanweisungen Einzahlungen \ Barauszahlungen Postcheck.

)

verkehr

Mehrertrag aus den mit 1) bezeichneten Positionen . · . .

Zusammen

30-200 30

8 20 10-70 20 5-10 10-20 5-15 15 15 10

15-25 8-80 13-5 45-60 30 70

40-270 50

10

finanzielle Tragweite der Erhöhung (Mehrertrag) Mio. Fr.

6

10

1

4

1) 1 ^ -1) -1) 1 1

1) 16 -1) .i .1 12 ; 1) 2 2 2 58

1

) Der mutmassliche Mehrertrag dieser Positionen dürfte gesamthaft zwei Millionen Franken kaum übersteigen.

Der Briefkasten muss mehrere Male am Tag regelmässig geleert werden, ein erstes Mal am frühen Morgen, ein letztes Mal am späten Abend. Dazu braucht es zuverlässiges Personal, das trotz der einfachen Arbeit auskömmlich bezahlt sein muss. Auf dem Postamt stellen fleissige Hände die Briefe so zusammen, dass die Adressen sich vorne befinden und die Marken in der rechten obern Ecke.

Von Hand oder mit der elektrischen Stempelmaschine werden die Briefe hierauf gestempelt und sofort nach verschiedenen Richtungen aussortiert. Nach einem zweiten Arbeitsgang, der Femsortierung, kommen sie zu Bunden vereinigt in die Postsäcke und reisen darin zum Teil bis an ihre Bestimmung, zum Teil aber werden sie in den Bahnpostwagen noch ein- oder gar zweimal verteilt,

572 bis sie endlich auf den Tischen der Brief boten ankommen. Diese scheiden zuerst einmal diejenigen Sendungen aus, die in ein Postfach gehören, und sortieren dann den Best in einem oder zwei Arbeitsgängen, je nach der Grosse der Ortschaft, nach Zustellbeüirken der Boten. Jeder einzelne Briefbote stellt seine «Ware», wie die Postsendungen in der Fachsprache der Postbeamten heissen, in der Eeihenfolge der Häuser ein, die er bedient, und erst dann kann die Zustellung beginnen. In der Stadt, wo sich ein Haus an das andere reiht, geht das verhältnismässig rasch. Auf dem Lande aber sind häufig für einen einzigen Brief weite Wege zurückzulegen, eine Stunde, zwei Stunden, im Winter bei unwegsamem Gelände manchmal ein mühseliger und für die PTT-Verwaltung recht teurer Dienst. Natürlich muss man die Kosten in der Stadt und auf dem Lande ineinander rechnen; aber es leuchtet trotzdem ein, dass beim heutigen Geldwert auch eine Taxe von 25 Eappen für die Beförderung eines Briefes, der durch so viele Hände gehen muss, gering und überhaupt nur bei einem Massenverkehr möglich ist, wie die Post ihn jahrein jahraus bewältigt. Die Entfernung spielt bei den Kosten eine untergeordnete Rolle. Es macht wenig aus, ob ein Brief von Eomanshorn nach Genf oder nur von Bern nach Burgdorf reist. Da sich ungefähr gleichviel Hände mit ihm befassen müssen, sind auch die Kosten beinahe dieselben.

Bei den Paketen ist der Arbeitsaufwand bedeutend grösser als bei den Briefen. Wer hat auf den Stationen und Bahnhöfen nicht schon die gelben Vierräderkarren mit ihren hoch aufgeschichteten Paketen gesehen, wie sie in die Bahnpostwagen verladen oder aus ihnen ausgeladen werden ? Auch hier ist die Arbeit vieler Hände nötig, bis der Postbote die Sendungen dem Empfänger ins Haus bringt. Die Beförderung der Paketpost namentlich mit Bahn und Auto verursacht, erhebliche Kosten. Die Entschädigungen an die Transportanstalten gingen, wie wir in anderem Zusammenhang bereits ausgeführt haben, schon bisher in die vielen Millionen Franken jährlich.

Die Paketpost ist defizitär. Die Kosten für die Beförderung der Inlandpakete sind im Jahre 1949 auf 89 Millionen Franken kalkuliert worden, ihre Erträgnisse auf 58 Millionen Franken. Die beantragte Tariferhöhung vermag den Fehlbetrag nicht zu beseitigen, sondern nur von 31 Millionen Franken auf 15 Millionen
Franken zu ermässigen. Die Steigerung der Transportkosten zufolge Erhöhung der Entschädigung an die Transportanstalten verursacht jedoch einen erneuten Anstieg dieses Fehlbetrages. Die verhältnismässig stärksten Verluste erleidet die Post bei Stücken über 10 kg auf grosse Entfernungen, Diesem Umstand ist bei Festsetzung der neuen Taxen Eechnung zu tragen. Die völlige Beseitigung des Fehlbetrages ist leider nicht möglich, weil durch die dazu erforderlichen viel weitergehenden Tarifänderungen die abgelegenen, namentlich die Berggegenden, allzu schwer benachteiligt würden.

Eine stärkere als die beantragte Erhöhung der Pakettaxen würde überdies die Post der Konkurrenz anderer Transportunternehmen künftig noch stärker aussetzen. Der Einwand, die Post sollte diese Konkurrenz begrüssen, weil damit das Defizit verringert würde, übersieht, dass die PTT-Verwaltung den Paket-

573

dienst ja nicht vollständig einstellen oder nur auf die rentablen Eouten beschränken dürfte. Da sich aber die konstanten Kosten der Betriebseinrichtungen bei abnehmendem Verkehr nur sehr schwer oder gar nicht herabsetzen lassen, haben wir ein grosses Interesse daran, dass die bestehenden Einrichtungen möglichst ausgenützt werden. Je besser die Einrichtungen ausgenützt werden, desto kleiner wird der Fehlbetrag, im gesamten und auf die einzelne Sendung berechnet.

Die Erhöhung der Taxen bei Spezialdiensten -- Einschreibgendungen, Wertsendungen, Nachnahmen --, die einen grossen Arbeitsaufwand erfordern, lässt sich im Hinblick auf die gestiegenen Personalkosten ohne weiteres vertreten. Auch diese Erhöhung bleibt unter der durchschnittlichen Verteuerung der Lebenskosten.

Die Postanweisungstaxen, die bisher gegenüber 1868 nur eine Erhöhung von 50 % erfahren haben, vermögen die Kosten dieses Dienstzweiges bei weitem nicht zu decken. Auf jeder Postanweisung erleidet die Post einen Verlust von durchschnittlich 50 Eappen, Die Postanweisungstaxen stehen zudem in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zu den Taxen im Postcheckund Giroverkehr. Eine Erhöhung der Ansätze bzw. eine andere Betragsabstufung drängt sich deshalb bei den in- und ausländischen Postanweiaungataxen auf. Für die Änderung der Auslandtaxen ist im Eahmen des Postanweisungsabkommens der Bundesrat zuständig. Der Mehrertrag aus diesen Massnahmen dürfte eine Million Franken nicht erreichen.

Die Taxen im Postcheckverkehr, der im Jahre 1906 eingeführt worden ist, sind seither fast unverändert geblieben. Sie sind grundsätzlich so niedrig anzusetzen, dass eine über die Postcheckrechnung ausgeführte Zahlungsoperation billiger zu stehen kommt als jede andere Zahlungsart, Die vorgesehene Erhöhung der Gebühren für Einzahlungsscheine, Zahlungsanweisungen und barbezahlte Postchecks um 5 bis 15 Bappen lässt sich indessen nicht umgeben, da sich auch hier der manuelle Anteil an der Dienstbesorgung ganz wesentlich verteuert hat.

Im Hinblick darauf, dass im Interesse der finanziellen Gesundung der Postbetriebe alle im Postcheckverkehr geltenden Taxen erhöht werden müssen, liesse es sich nicht verantworten, den Überweisungsverkehr weiterhin taxfrei zu besorgen. Wir sehen die Einführung einer Einheitstaxe von 10 Bappen für jede Überweisung vor. Die Einheitstaxe
ist gerechtfertigt, weil, anders als beim Bargeldverkehr, der Arbeitsaufwand und damit der wichtigste Selbstkostenfaktor der Post nicht von der Höhe des Uberweisungsbetrages abhängt. Die Taxe ist dem Empfänger der Gutschrift, d. h. dem Gläubiger, zu belasten.

Für den Auftraggeber (Schuldner) tritt gegenüber der bisherigen Ordnung keine Änderung ein; für ihn bleibt die Überweisung auch in Zukunft gebührenfrei. Die Nettoeinriahme wird unter dem Vorbehalt gleichbleibenden Verkehrsumfangs auf zwei Millionen Franken geschätzt werden dürfen.

Der Giroverkehr hat dank der gebotenen Sicherheit und seiner rationellen Dienstabwioklung einen gewaltigen Aufschwung genommen und leistet der

574 Volkswirtschaft sehr grosse Dienste. Es entspricht deshalb einem Gebot der Gerechtigkeit, wenn die Kontoinhaber als Gegenleistung für die ihnen gebotenen grossen -wirtschaftlichen Vorteile künftig auch für Giroaufträge eine Taxe bezahlen wie sie in der gleichen Höhe schon von 1906 bis 1908 bestanden hat, und damit, wenn auch nur in bescheidenem Masse, an die Sanierung der Post und die erhöhte Ertragsablieferung der PTT-Verwaltung an die eidgenössische Staatskasse beitragen. Die vorgesehene Taxe wird kaum eine Verlagerung des bargeldlosen zum auch künftig teureren Bargeldverkehr und ebensowenig eine fühlbare Abwanderung vom Postdienst zu andern Trägern des Zahlungsverkehrs bewirken.

Der Postcheck- und Girodienst ist zurzeit auch bei Berücksichtigung des Zinsvorteils, den die Eidgenössische Staatskasse aus den Darlehen zieht, die ihr die PTT-Verwaltung aus den Geldern dieses Dienstes gewährt, defizitär; der Fehlbetrag wird für das Jahr 1949 auf mindestens 9 Millionen Franken geschätzt.

Die Erhöhung der Taxen im Checkverkehr und die Einführung einer Gebühr im Überweisungsverkehr dürften nun .aber Mehreinnahmen von etwa 16 Millionen Franken bringen.

d. Die Taxen dar "Reisepost

Auf 1. März 1948 sind die Taxen der Beisepost auf gewöhnlichen Linien um 10 % und auf Linien mit Sondertaxen um 20 % heraufgesetzt worden. Die Preise für Arbeiterabonnemente wurden um 10 bis 16 % erhöht. Die Erhöhung der Ansätze im Gepäck- und Güterverkehr beträgt 20 bis 50 %. Diese TarifSteigerung hat die Einnahmen der Eeisepost um rund 15 % vermehrt. Damit ist die Taxanpassung im Automobilverkehr bereits vorweggenommen. Aber auch angesichts des in den letzten Monaten festgestellten Verkehrsrückganges und im Hinblick auf die wachsende Konkurrenz im Strassenverkehr, müsste eine weitere Erhöhung der Taxen bei der Eeisepost als untunlich abgelehnt werden. Wir halten dafür, dass im vorliegenden Zusammenhang die Taxen der Beisepost nicht zu ändern seien.

5. Zusammenfassung Nach der Auffassung des Bundesrates sollte der zusätzliche Gesamtbedarf der Post von 65 Millionen Franken in der Hauptsache durch folgende Massnahmen gedeckt werden: Mül. Franken

a. Aufhebung der dritten Briefvertragung und andere Sparmassnahmen im Postbetrieb &. Einschränkung der Portofreiheit c. Erhöhung von Taxen Zusammen

3 4 58 65

575 Während die Bedarfsschätzung bewusst auf die unerlässlichen Mindestanforderungen abstellt, beruht die Ertragsschätzung auf einem Verkehrsumfang, wie er in der wirtschaftlichen Hochkonjunktur des Jahres 1949 gemessen worden ist.

Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen beantragen wir Ihnen, den beigelegten Revisionsentwurf zu genehmigen. Wir benützen den Änlass, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern, Bern, den 9.Februar 1961.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Ed. von Steiger Der Bundeskanzler: Leimgruber

576 (Entwurf)

Bundesgesetz über

die Änderung des Bundesgesetzes betreffend den Postverkehr Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 86 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 9. Februar 1951, beschliesst:

Art. l Das Bundesgöselz betreffend den Festverkehr (Postverkehrsgesetz) vom 2. Oktober .1924 *) wird wie folgt abgeändert: Art. 12, Abs. 1. Die Taxen für Briefe und Päckchen betragen: o. im Nahverkehr

b. Im Fernverkehr

bis 250 g 15 Ep.

25 Bp.

über 250 bis 1000 g 40 Ep.

Art. 13, Abs. 1. Die Taxe für Postkarten beträgt : für eine einfache Karte 15 Ep.

für eine Karte mit unfrankiertem Antwortteil 15 Ep.

für eine Karte mit frankiertem Antwortteil 80 Ep.

Art. 15, Abs. 1. Die Taxe für Warenmuster beträgt: bis 250 g .

15 Ep.

über 250 bis 500 g 25 Ep.

bar- oder maschinenfrankiert in einer Mindestzahl von 50 gleichartigen Stücken bis 50 g 10 Ep.

ohne Adresse, zur allgemeinen Vertragung innerhalb des Zustellkreises einer Poststelle bis 50 g 5 Ep.

Art. 17, Abs. 1. Die Taxe für gewöhnliche Drucksachen beträgt: bis 50 g ,. .

8 Ep.

über 50 bis 100 g 10 Ep.

über 100 bis 250 g 15 Ep.

*) AS 41, 329.

577

über 250 bis 500 g . . . .

20 Ep.

über 500 bis 1000 g 80 Ep.

bar- oder maschinenfrankiert, in einer Mindestzahl von 50 gleichartigen Stücken bis 50 g 5 Ep.

Über 50 bis 100 g 8 Ep.

Art. 18, Abs. l und 2.

1 Die Taxe für Drucksachen zur Ansicht beträgt : bis 50 g 18 Ep.

über 50 bis 100 g 15 Ep.

über 100 bis 250 g 20 Ep.

über 250 bis 500 g 80 Ep.

über 500 bis 1000 g 46 Ep.

bar- oder maschinenfrankiert, in einer Mindestzahl von 60 gleichartigen Stücken bis 60 g 10 Ep.

2 Für Leihsendungen von Zeitschriften und für Bücherleihsendungen öffentlicher Bibliotheken bis 1000 g gilt die Taxe von Absatz 1. Für schwerere Sendungen beträgt die Taxe: über l bis 2% kg 45 Ep.

über bis 4 kg 60 Ep.

Art. 20, Abs. 1. Die Taxe für die Beförderung der im Inland gedruckten und erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften, deren fortlaufende Nummern abonniert sind und vom Verleger mit der Post versandt werden, beträgt: für jedes Stück bis 50 g 1% Ep.

für jedes Stück über 50 bis 75 g 1% Ep.

hierzu für je weitere 75 g oder einen Bruchteil dieses Gewichts . . 1% Ep, Art. 21, Abs. 2. Die vom Absender im voraus zu entrichtende Zuschlagstaxe für die Einschreibung beträgt 30 Eappen.

Art. 22. Für die Beförderung von Gerichtsurkunden bis 1 kg sowie für ihre Einschreibung und für die Rücklieferung des Doppels oder des Empfangscheins an den Absender wird die Taxe nach Artikel 12 und eine Zuschlagstaxe von 70 Eappen erhoben.

Art. 23, Abs. 1. Die Taxen für die Stücksendungen betragen : a. Stücksendungen bis 15 kg: bis 250 g 40 Ep.

über 250 g bis l kg 60 Ep.

über l bis 2% kg 80 über 2% bis 5 kg 120 Ep.

über 5 bis 7% kg 160 Ep.

über 7% bis 10 kg . , 200 Ep.

über 10 bis 15 kg 270 Ep.

578

b. Stücksendungen über 15 bis 50 kg:

"» Ä

auf eine Entfernung

Bp.

(8. Zone) Rp.

Sp.

Zone)

80 120 160 200 Art. 24, Âbs, 1. Für Wertsendungen -wird ausser der Taxe für Stücksendungen folgende Werttaxe erhoben: für Wertangaben bis 500 Franken 50 Ep.

hierzu für je weitere 500 Franken oder einen Bruchteil davon . , 10 Ep.

Art. 30, Abs. 1. Für Nachnahmesendungen ist ausser den ordentlichen Taxen folgende Nachnahmetaxe zu entrichten : für Nachnahmen bis 10 Franken 20 Ep.

hierzu für je weitere 10 Franken oder einen Bruchteil davon bis 100 Franken 10 Ep.

hierzu für je weitere 100 Franken oder einen Bruchteil davon bis 1000 Franken 20 Ep.

hierzu für je weitere 1000 Franken oder einen Bruchteil davon . .

20 Ep.

Art. 32, Abs.1. Die Taxe für Postanweisungen beträgt: bis 100 Franken 40 Ep.

über 100 bis 200 Franken 50 Ep.

hierzu für je weitere 100 Franken oder einen Bruchteil davon bis 500 Franken 10 Ep.

hierzu für je weitere 500 Franken oder einen Bruchteil davon . .

10 Ep.

Art. 34, Abs. l bis 5.

1 Für Aufträge im Rechnungsverkehr werden vom Rechnungsinhaber folgende Taxen erhoben: a. für Einzahlungen bis 5 Franken 10 Bp.

über 5 bis 20 Franken 15 Ep.

über 20 bis 100 Franken 25 Ep.

über 100 bis 200 Franken . . .

80 Ep.

hierzu für je weitere 100 Franken oder einen Bruchteil davon bis 500 Franken .

5 Ep.

hierzu für je weitere 500 Franken oder einen Bruchteil davon . . -10 Ep.

6. für Auszahlungen durch die Zahlstelle eines Postcheckamtes bis 100 Franken 20 Ep.

über 100 bis 500 Franken 25 Ep.

hierzu für je weitere 500 Franken oder einen Bruchteil davon . .

5 Bp.

c. für Zahlungsanweisungen bis 100 Franken 80 Bp.

über 100 bis 500 Franken 85 Bp.

hierzu für je weitere 500 Franken oder einen Bruchteil davon . .

5 Bp.

579

d. für Überweisungen von einer Checkrechnung auf eine andere, wobei die Taxe nur vom empfangenden Rechnungsinhaber erhoben wird, für jede Überweisung 10 Bp.

s Pur Einzahlungen kann eine Höchsttaxe festgesetzt werden, 3 Für Auszahlungen gegen Postcheck durch Poststellen, die nicht Kontostellen sind, kann eine besondere Gebühr erhoben werden.

4 Mitteilungen, die der Auftraggeber auf der Rückseite des dem Empfänger zu übergebenden Abschnittes oder Girozettels anbringt, unterliegen keiner Taxe oder Gebühr.

ma Portofreiheit Art. 38.

1 Von der Entrichtung der Posttaxen sind befreit : a. die im Dienste stehenden Wehrmänner für ein- und ausgehende persönliche Sendungen und für ausgehende militärdienstliche Sendungen; &. die nicht im Dienste stehenden Wehrmänner für ausgehende .militärdienstliche Sendungen.

a Diese Portofreiheit erstreckt sich nur auf Sendungen, die das Gewicht von 2% kg nicht übersteigen, keine Wertangabe tragen und nicht zur Einschreibung aufgegeben werden.

Art. 39.

Die Postverwaltung ist befugt, für Sendungen zur Linderung von Notständen vorübergehend Portofreiheit zu gewähren.

mb Pauschalrrankatur Art. 40.

1 Die Posttaxen für ausgehende uneingeschriebene Sendungen bis 2% kg der Behörden und Amtsstellen der Eidgenossenschaft, der Kantone, Bezirke und Kreise sowie der militärischen Kommando- und Dienststellen werden der Post pauschal vergütet, und zwar: a. durch die Bundeskasse für die Behörden und Amtsstellen der Eidgenossenschaft sowie für die militärischen Kommando- und Dienststellen; b, durch die Kantone für die Behörden und Amtsstellen der Kantone, Bezirke und Kreise.

2 Die Gemeinden können die in Absatz l vorgesehene Pauschalfrankatur für ihre Behörden und Amtsstellen, sowie für die Organe der Schulgemeinden einführen.

Art. 2 Die Artikel 41 und 42 werden aufgehoben.

1

Art. 8 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Ge-

?.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

a 68

--~--------

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Änderung des Postverkehrsgesetzes (Vom 9. Februar 1951)

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1951

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09

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