Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11244 Widersprechende McDonald's International Property Company, Ltd., 32 Loocherman Square, Suite L-100, USA-Kent County Dover (DE 19904), CH-Marke Nr.

419 424 «Mc» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Backaldrin Österreich GmbH, Johann Schorsch-Gasse 3, A-1140 Wien, IR-Marke Nr. 1 032 363 «MC KORN».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. Oktober 2010 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

27. Oktober 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2010-2868