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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Kreisschreiben des

Schweizerischen Bundesrates an die Kantonsregierungen betreffend die Beschäftigung im Baugewerbe (Vom

20. April 1951)

Getreue, liebe Eidgenoasen, Anlässlich der Konferenz, welche die Horten Begierungspräsidenten der Kantone mit einer Delegation des Bundesrates am 29. Januar 1951 in Bern zusammenführte, ist seitens der Vertreter des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements einlässlich dargelegt worden, dass das Beschäftigungsvolumen des Baugewerbes im laufenden Jahre aller Voraussicht nach ein konjunkturpolitisch tragbares Ausmass wesentlich überschreiten werde und demzufolge an die öffentliche Hand das dringende Ersuchen gerichtet werden müsse, bei der Vergebung von Aufträgen an das Baugewerbe strengste Zurückhaltung zu üben. In der Zwischenzeit hat nun der Delegierte für Arbeitsbeschaffung seine übliche umfassende Erhebung über die Bauvorhaben der öffentlichen Hand und der privaten Bauherren durchgeführt und abgeschlossen, deren Ergebnisse die damaligen Voraussagen nicht nur bestätigen, sondern in unvorhersehbarom Ausmass sogar übertreffen. Eine ausführliche Publikation über die gesamten Erhebungsresultate geht den zuständigen, an der Erhebung beteiligten kantonalen Departementen dieser Tage zu. Mit Bücksicht auf die seinerzeitige Aussprache legt der Bundesrat jedoch Wert darauf, die kantonalen Begierungen wenigstens über die wichtigsten Zahlen direkt zu orientieren. In der Erhebung des Delegierten für-Arbeitsbeschaffung wurden für das laufende Jahr die nachstehenden Bauvorhaben ermittelt : Bauvorhabeii in Mio Fr.

1050 1951 233,9 261 0

Auftraggeber

Bund

Private Elektrizitätswerke ,. . .

Total

\Zunahme 1951 g(igen 1950 in % 12

213,7 549 0 18,6 118,9 754,2 270,1

244,4 579,9 27,7 175,9 945,8 384,1

14 6 49 48 25 42

2158,4

2618,8

21

941 Die für das laufende Jahr zur Ausführung vorgesehenen Bauvorhaben im Gesamtbetrag von 2619 Millionen Franken übersteigen das Vorjahresergebnis um rund 460 Millionen oder 21 %, wobei man sich erinnern muss, dass bereits das Jahr 1950 mit einer Bekordzabl aufgewartet hatte, wie sie selbst während der ersten Nachkriegshochkonjunktur nie erreicht worden war. Dazu kommt die I. Bauetappe des erst im Januar beschlossenen Kraftwerkes Mauvoisin.

An dieser aussergewöhnlichen Zunahme sind Preisänderungen nur in ganz unwesentlichem Umfange beteiligt. Während sich der vom Statistischen Amt der Stadt Zürich berechnete Baukostenindex im Februar 1950 auf 183,5 bezifferte, hat er irn Zeitpunkt der diesjährigen Erhebung den Stand von 185,8 erreicht. Berücksichtigt man diese geringe Preiserhöhung, so beläuft sich die Differenz zwischen den Bauvorhaben für das laufende Jahr und denjenigen für das Vorjahr noch immer auf 20 %. In diesem Umfange werden somit; volumenraässig gesehen die Ansprüche an die Leistungsfähigkeit des Baugewerbes gesteigert. Noch eindrücklicher tritt die Summe der diesjährigen Bauvorhaben in Erscheinung, wenn man sie den Ergebnissen der Hochkonjunkturjahre der ersten Nachkriegszeit gegenüberstellt. Werden auch für diese Vergleiche die Einflüsse der Preisänderungen ausgeschaltet, so ergibt sich, dass die diesjährigen Bauvorhaben um rund 40 % über denjenigen des Jahres 1947 liegen und selbst das eeinerzeit als kaum überbietbar betrachtete Ergebnis des Jahres 1948 um einen vollen Drittel übersteigen.

Diese Angaben zeigen mit aller Deutlichkeit, mit welch aussergewöhnlichen Ansprüchen das Baugewerbe im laufenden Jahre zu rechnen hat. Der einzelne Unternehmer mag sich ob den günstigen Beschäftigungsmöglichkeiten verständlicherweise sehr freuen. Vom konjunkturpolitischen * Standpunkt aus gesehen müsste dagegen ein tatsächliches Bauvolumen iin Umfange der gemeldeten Bauvorhaben, in völliger Übereinstimmung mit der Auffassung, wie sie bereits an der Konferenz vom 29. Januar 1951 geäussert wurde, als gänzlich untragbar erachtet werden. Besonders deutlich tritt dies zutage, wenn man die Bückwirkungon ins Auge fasst, die eine überbordende Bautätigkeit unweigerlich auf den Arbeitsmarkt des Baugewerbes und andörer Wirtschaftszweige und damit auch auf die Preis- und Lohnentwicklung haben müsste. Schon
während der vergangenen Jahre war es bei einer wesentlich bescheideneren Bautätigkeit nötig, ausländische Berufsarbeiter des Baugewerbes in beträchtlicher Zahl beizuziehen und zum mindesten während des letzten Jahres waren auch die erforderlichen ungelernten Arbeitskräfte in unserem Lande nur schwer zu finden.

Seither sind aber manche Handlanger, die während des Konjunkturrückganges im Jahre 1949 und anfangs 1950 in der Industrie entlassen werden mussten und ini Baugewerbe zeitweilig ein Unterkommen fanden, wiederum an die alten Arbeitsplätze zurückgekehrt. Selbst wenn nur ein Bauvolumen im Ausinass des letztjährigen zu bewältigen wäre, würde somit das Baugewerbe seinen Bedarf an einheimischen Arbeitskräften weniger gut decken können als bis anbin. Man macht sich deshalb sicher keiner Übertreibung schuldig, wenn die

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gegenwärtige Situation im Baugewerbe mit dem Ausdruck Überbeschäftigung charakterisiert wird.

Die Behörden haben dieser Lage bereits insofern Eechnung getragen, als gegenüber dem Vorjahr das Kontingent für ausländische Berufsarbeiter wesentlich erhöht und femer auch der Einreise von Handlangern die Zustimmung erteilt wurde. Obwohl man überdies gesonnen ist, den ausländischen Saisonarbeitern die Ture nochmals weiter zu öffnen, wird das Baugewerbe zur Deckung seines zusätzlichen Bedarfes an Arbeitskräften sicher auch auf den Arbeitsmarkt anderer einheimischer Wirtschaftsgruppen zurückgreifen und durch höhere Lohnangebote die benötigten Hilfskräfte an sich ziehen. Den bereits durch die steigenden Materialkosten in Bewegung geratenen Baupreisen wird durch solche Lohnkonzessionen aber ein zusätzlicher Auftriebsimpuls erwachsen müssen, der wohl in jeder Beziehung nur als äusserst unerwünscht bezeichnet ·werden könnte. Gerade die öffentliche Hand, deren Anteil am Gesamtbetrag der Bauvorhaben sich im laufenden Jahr wiederum auf rund 50 % beläuft, hätte die Nachteile einer solchen Entwicklung in Form erhöhter Bauaufwendungen unmittelbar zu kosten. Nicht minder schwerwiegend waren die Folgen, welche die starke Saugwirkung des baugewerblichen Arbeitsmarktes für andere Wirtschaftsgruppen ergeben müsste. Um der Abwanderung ihrer Arbeitskräfte entgegenzuwirken, sähen sich diese ebenfalls gezwungen, höhere Lohnforderungen zu bewilligen. Die Folgen der Überbeschäftigung im Baugewerbe werden sich daher weit über dieses Gewerbe hinaus geltend machen. Da gerade die Landwirtschaft das bevorzugte Eekrutierungsgebiet für zusätzliche Arbeitskräfte des Baugewerbes ist, wird man einer solchen Entwicklung nur mit grössten Sorgen entgegensehen können.

Als besonders ernst möchten wir ferner die Probleme betrachten, welche eine überbordende Bautätigkeit hinsichtlich der langfristigen Beschäftigungssioherung für das Baugewerbe aufwirft. Die heutige für das Baugewerbe überaus günstige Beschäftigungssituation droht unseres Erachteris vielleicht schon in recht naher Zukunft zu schwerwiegenden Rückschlägen zu führen, sofern es uns nicht gelingt, das gesamte Bauvolumen auf einen angemesseneren Umfang zu reduzieren. Es ist in diesem Zusammenbang notwendig, vorab auf die Schwierigkeiten unserer Versorgung mit verschiedenen Baumaterialien
hinzuweisen. Soweit wir für die Beschaffung von Baumaterialien oder für die Lieferung von Grundstoffen zu deren Herstellung auf das Ausland angewiesen sind, würde die Ausführung aller in Aussicht genommenen Projekte unsere heutigen Bezugsmöglichkeiten voraussichtlich übersteigen und unsere Versorgungssituation einer Anspannung aussetzen, der die Behörden nicht tatenlos zusehen dürften. Wir können uns den Materialverbrauch, der mit der Bewältigung eines Bauvolumens von über 2,6 Milliarden Franken verbunden ist, angesichts der heutigen Situation auf den Beschaffungsmärkten und mit Rücksicht auf die unerfreulichen weltpolitischen Verhältnisse kaum leisten, wenn wir uns nicht der Gefahr aussetzen wollen, dass in absehbarer Zeit die verfüg-

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baren Materialvorräte auch zur Aufrechterhaltung eines normalen Bauvolumens, nicht mehr ausreichen werden. Eine überbordende Bautätigkeit in diesem Jahrkönnte für die zukünftige Beschäftigungssicherung des Baugewerbes, sofern sich die Versorgungsmöglichkeiten nicht bessern, sehr fatale Konsequenzen haben. Die öffentliche Hand und das Baugewerbe besitzen sicher ein gemeinsames Interesse, solche Gefahren rechtzeitig zu bannen.

Einer sehr gefährlichen Entwicklung, die auf die langfristigen Beschäftigungsaussichten des Baugewerbes von wesentlichem Einfluss sein könnte, scheint uns auch der Wohnungsbau entgegenzutreiben. Würden im Laufe der kommenden Bausaison alle gemeldeten Projekte im Gesamtbetrag von rund 950 Millionen Franken ausgeführt, so müsste man nach allen Erfahrungen erwarten, dass wir bis Ende Jahr einen Zuwachs von rund 80 000 Wohnungen zu verzeichnen hätten. Der Neubedarf dürfte demgegenüber im laufenden Jahr 15000 Wohnungen kaum übersteigen, womit durch die in Aussicht stehende Produktion dem Leerwohmmgsbestand wohl ebenso viele Neuwohnungen hinzugefügt würden. Nun hat aber die vom BIGA im Dezember dés vergangenen Jahres durchgeführte Wohnungszählung ergeben, dass in unserem Lande die Wohnungsnot, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, als überwunden gelten darf. Zahlreiche Städte wie Bern, Genf, Köniz, Chur usw. verfügen bereits über einen Leerwohnungsbestand von l % und mehr. Andere wie Basel, Luzern, Vevey, Rorschach haben die Leerwohnungsziffer von 0,5 % überschritten und für die Landgemeinden wurde ebenfalls ein durchschnittlicher Leerwohnungsbestand von 0,5-0,6 % ermittelt. Diese Zahlen liegen im allgemeinen allerdings noch unter jenen Ziffern, die in der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg als normal betrachtet wurden. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass sich heute der Leerwohnungsbestand fast gänzlich aus Wohnungen zusammensetzt, die während der letzten Jahre gebaut wurden. Unter den Neuwohnungen ist deshalb der Leerwohnungsbestand ganz erheblich grösser, als er in den soeben zitierten Zahlen in Erscheinung tritt. So beträgt der Prozentsatz der leerstehenden Wohnungen am Total der in der Nachkriegszeit erstellten Wohnungen in Genf 25 %, in Chur 10 %, in Luzern 7 %, in Bern und Köniz rund 5 %, in.

Basel 8 %, und ähnliche Verhältniszahlen sind auch aus anderen Städten zu
vermerken. Nach unserer Auffassung wird in manchen Gemeinden auf dem Wohnungsmarkt, d. h. praktisch auf dem Markt für Neuwohnungen, schon recht bald eine sehr heikle Situation entstehen, die auf die weitere Wohnbautätigkeit einen entscheidenden Einfluss ausüben muss. Konjunkturpolitisch gesehen ist.

deshalb das heutige Bauvolumen im Wohnungsbau recht unerfreulich. Indem es wesentlich mithilft, die Gefahr einer Uberbeschäftigung mit all ihren Bück-- Wirkungen auf die Preisentwicklung heraufzubeschwören, wird es vielerorts, zur Folge haben, dass der Wohnungsbau um so rascher einen kräftigen Bückschlag erleiden muss. Auch auf diesem Gebiet widerspricht daher die momentane Steigerung des Bauvolumens den dringenden Erfordernissen der langfristigen Beschäftigungssieherung.

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Angesichts der Gefahrenmomente, die der gegenwärtigen Entwicklung auf dem Bausektor iimewolmen, muss es einfach widersinnig erscheinen, wenn die öffentliche Hand, wie aus der Erhebung des Delegierten für Arbeitsbeschaffung hervorgeht, im laufenden Jahr im gesamten ein Bauvolumen von annähernd 1,3 Milliarden Franken (14 % mehr als im Vorjahr) vergeben will. Dadurch wird die Gefahr der Überbeschäftigung in unglücklicher Weise verschärft und eine wertvolle Arbeitsreserve, um die wir in absehbarer Zeit vielleicht sehr froh sein könnten, nutzlos vergeudet. Sollten die von uns befürchteten Rückschläge eintreten, so wird sich die öffentliche Hand sofort vor die Aufgabe gestellt sehen, durch eine Steigerung ihrer Aufträge die Beschäftigungslücken einigermassen auszugleichen. Diese Aufgabe wird allen Stellen der öffentlichen Hand insbesondere aber den Kantonen und Gemeinden entgegentreten, die sich dannzumal darüber werden ausweisen müssen, ob sie sich genügend vorbereitet haben. Zweifellos würde manches Projekt, dessen Ausführung heute mithilft, die Überkonjunktur im Baugewerbe zu verschärfen, in dieser kritischen Zeit höchst willkommen sein.

Bei allen Stellen der öffentlichen Hand, die über die Vergebung von Aufträgen an das Baugewerbe befinden, lastet heute eine schwere konjunkturpolitische Verantwortung, der sie sich voll bewusst bleiben müssen. Auf keinen Ball darf sich nochmals die Entwicklung der Jahre 1982-1984 wiederholen, als anfänglich zur Bewältigung eines übermässigen Bauvolumens bis zu 30 000 ausländische Arbeitskräfte zugezogen werden mussten und dafür nur zwei Jahre später 45 000 einheimische Bauarbeiter zur Arbeitslosigkeit verurteilt waren. Wenn damals die Verwaltungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden während der Zeit der Hochkonjunktur dagegen mit der Vergebung von Bauaufträgen nach Möglichkeit zurückgebalten hätten, so wäre nach den Berechnungen des Delegierten für Arbeitsbeschaffung ein Arbeitsvorrat geäufnet worden, durch dessen Auflösung in der nachfolgenden Krise erreicht worden .

wäre, dass die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe selbst im Krisenjahr 1936 die Zahl von 12 000 Arbeitslosen kaum überschritten hätte, statt, wie dies tatsächlich der Fall gewesen ist, auf über 46 000 anzusteigen. Wir möchten deshalb nochmals das dringende' Ersuchen an Sie richten, in der laufenden Saison
keiner Vergebung von Bauaufträgen zuzustimmen, bei denen eine Verschiebung des Bautermins nicht unmittelbar schwere Nachteile nach sich ziehen würde.

Eine konsequente Zurückhaltung in diesem Sinne wird im gegenwärtigen Moment mithelfen, die Gefahren der Uberbeschäftigung im Baugewerbe zu vermindern. Pur die Zukunft aber wird sie uns besser befähigen, notfalls die Aufgaben der Arbeitsbeschaffung in zufriedenstellender Weise zu lösen.

Der Bundesrat hat auch die Spitzenverbände der Wirtschaft auf die Gefahren der heutigen Entwicklung auf dem Bausektor nachdrücklich aufmerksam gemacht. Im Hinblick auf den allgemeinen Beachäftigungsaufschwung und den weit um sich greifenden Konjunkturoptimismus haben wir ferner die Wirtschaft dringend gewarnt, sich nicht zu übermässigen Investitionen hinreissen

945 zu lassen, sondern im Gegenteil im Verein mit der öffentlichen Hand mitzuhelfen, das diesjährige Bauvolumen auf einen konjunkturpolitisch tragbaren Umfang zurückzuführen. Wir möchten der Hoffnung Ausdruck geben, dass es durch gemeinsames Bemühen im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung unserer Wirtschaft gelingen wird, dieses Ziel zu erreichen.

Wir benützen auch diesen Änlass, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

Bern, den 20. April 1951.

Im Namen das Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsidcnt: Ed. von Steiger

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Der Bundeskanzler: Leimgruber

Notifikation

1. Aus einem am 22, Juli 1949 gegen Sie aufgenommenen Strafprotokoll geht" hervor, dass Sie bei der Erwirkung einer Zollrückerstattung auf Grund gefälschter Dokumente für 246 im Jahre 1948 aus der Tschechoslowakei eingeführter und nach Frankreich weiterspedierter Elektromotoren behilflich waren. Es wurde ein Zoll von Fr. 2888.55 und die Warenumsatzsteuer von Fr. 8466.25 zu Unrecht zurückerstattet.

2. In Anwendung der Artikel 74, Ziffer 12, 75, 81 und 91 des Zollgesetzes, sowie Artikel 52/03 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer verurteilte Sie die Eidgenössische Oberzolldirektion am 15. März 1951 zu einer Busse im dreifachen Betrag des umgangenen Zolles mit Fr. 8665.65 und auferlegte Ihnen die Verfahrenskosten mit Fr. 8.75. Gestützt auf Artikel 92 des Zollgesetzes und Artikel 295 des Bundesstrafrechtspflegegesetzes konnte Ihnen ein Drittel der Busse nachgelassen werden, wodurch sich diese auf Fr. 5777.10 ermässigt.

3. Diese Straf Verfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Sie können sich gegen den Betrag der Busse binnen 80 Tagen seit Veröffentlichung dieser Notifikation beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern beschweren.

Nach Ablauf dieser Frist erwächst die S traf Verfügung in Eechtskraft.

Bern, den 17. April 1951.

166

Bundesbaltt. 108. Jahrg. Bd. I.

Eidgenössische Oberzolldirektion 66

946

Finanz- und Zolldepartement Fiskaleinnahmen des Bundes (in 1000 Franken) *) Quartal Jahr

Wehrsteuer 1)

Wehropfer

1 1948 I, Quartal II.

» III. » IV.

» 1949 L Quartal II.

» III.

» -IV. » 1950 I. Quartal II.

» III.

» IV. . »> 1951 I. Quartal II.

» III.

» IV.

»

2

S

Kriegegewinns teuer 2)

Verrechnungss teuer »)

Militärpflichtersatz

Stempelabgaben

Warenumsatz steuer

7

g

Roherträge - Quartalsergebnisse 4

5

92610 102 579 82034 97409

21457 12198 5678 3636

21160 50816 8764 18011 17876 -- 6163 16794 22676

68793 20022 17888 32919

7514 1408 2885 1945

14563 51629 9188 12327 21517 -- 1952 15 880 9135

151 748 106 320 29787 139 798

6308 51151 S 112 866 . 4545 4233 322 5950 -- 5713 1627 6179 27971

107 498

1965

4860

6

16 148

21297 29 170 20245 28040

124 887 109 727 113 034 115 496

15738

17955 27521 20608 28563

120 717 99259 104580 110 477

16040

20636 30 411 22539 26612

112 966 94152 100 876 107 010

20468

105702

98752 89647 100 198

462 594 485 083 414 504

19 577 17753 19860

--

50 993

Roherträge - Jahresergebnisse

1948 1949 1950

324632 134 572 427 653

42 859 13752 5927

73 84l 2 61093* 22977a

76093 71189 77642

16148 15733 16040

Kantonsanteile - Jahresergebnisse

1948 1949 1950

97404 42598 115 552

4323 1377 594

5916 5163 2705

--

8720 8485 8665

1) Inbegriff m SonderZuschlag zur Wehrsteuer, Restzahlungen Krisenabgabe und Quellenw ehrsteuer.

2 1948 1949 1950 ) Kriegsgewinnsteuer 75 286 65 540 34 715 Eingänge ...

1895 4447 11738 Rückerst attungen gemäss Art. 38 73841 61098 22 977 Bruttoer

947

Finanz- und Zolldepartement Fiskaleinnahmen des Bundes (in 1000 Franken) *) Luxussteuer

AusgleichSteuer

9

10

TobakSteuer

BJersteuer

Zölle»)

Übrige Abgaben 5)

TOTAL

14

15

Quartal Jahr

Roherträge - Quartalsergebnisse 11

12

13

6392 4532 3812 4137

3126 3640 2934 2836

13480 16296 16403 15148

4 1982 3281

6078 4148 3760 4055

2799 4216 2920 2840

5820 4097 3625 4165

5076

108 835 130 793 100142 99790

312 456 429

15931 13967 15380 18140

6 1748 3294 6397

85903 96683 102100 103 023

802 368 722 2872

2875 3686 3031 3851

16891 14915 18495 18771

8 2048 3704 6289

89343 114564 140 276 138 664

1411 2655 3291 6574

6310

2362

17714

7

121 763

11759

18873 18041 17707

12536 12775 12943

295

16 1948

458 759 I. Quartal 437 999 II. »> 309 727 III.

» » 427 515 IV.

1949 I. Quartal 387 190 290 795 II.

» 293 652 III.

» » 346 929 IV.

1950 462264 I. Quartal 382 492 II.

» 325 683 III.

» » 498 051 IV.

1951 451 401 L Quartal II.

» III. »> IV. »

Roberträge - Jahresergebnisse 61 277 63418 69072

10343 11445 12049

434 560 387 659 477847

1492 1 684 000 4259 1 318 566 13981 1 668 490

1948 1949 1950

Kantonsanteile - Jahresergebnisse --

-- 3

--

-- --

135940 75876 147 876

1948 1949 1950

) Inbegriffen Steuer gemäss Bundesratsbeschluss vom 18. Februar 1945 über die Sicherung der Steueransprüche bei Versicherungen und Zertifizierungssteuer.

4 ) Ein- und Ausfuhrzölle, Benzinzölle, Tabakzölle und Zollzuschläge.

6 ) Preiszuschläge u. a. (Pos. 85 der Staatsrechnung).

*) Erläuterungen siehe Bundesblatt, S. 950.

948

Zölle Quartal Jahr

Ein- und Ausfuhrzölle

Benzinzölle

Tabakzölle

Zollzuschläge

TOTAL

in Tausend Pranken 1948

1. Quartal 2.

3 .

4.

» » »

80549 97691 62381 68621

20178 20308 14863

11 327 11970 12426 11565

1137

5027 4741

103 835 130 793 100 142 99790

60 583 ' 63603 62987 68317

10 431 20782 25295 17886

11144 9873 11324 11999

3745 2425 2494 4821

85903 96633 102100 103 023

64395 77 433 92 549 98959

10157 24154 30081 20502

11316 10526 13 124 12407

3475 2451 4522 1796

89343 114 564 140 276 133 664

97619

10636

10447

3161

121 763

809 242 255 490 333 336

66171 74 344 84894

47288 44340 47373

11859 13485 12244

434 560 387 659 477 847

10822

954

1949

1. Quartal

2.

8.

4,

» » »

1950

1. Quartal

2.

. 3.

4.

.» » »

1951

1. Quartal 2.

3.

4.

» » »

1948 1949 1950

Treibstoffzölle : Vom Ertrag des Benzin- und Schwerölzolles haben die Kantone folgenden Anspruch: . rückgestellt für davon Total spätere Auszahlung ausbezahlt 1948 (BB vorn 21. September 1928) 14 734 14734 1949 (BB vom 21. September 1928) 16105 16105 1950 (BB vom 21, Dezember 1950) 47590 28524 19066 Tabakbelastung: Der Ertrag der Tabaksteuer und des Tabakzolles dient gemäss BB vom 20. Dezember 1946 der Finanzierung der AHV.

Total

Tabaksteuer .

Tabakzoll

1948

108565

61277

47288

1949 1950

107758 116445

63418 69072

44340 47373

949

Rohertrag der eidgenössischen Stempelabgaben (in 1000 Franken) 1951

1950

Stempelabgaben

I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV Quartal I. Quartal

1. Emission von Wertpapieren

1744 1 896 763

2841 1 612 1347

3582 2057 216

3342 2267 958

2650 1774 241

Total

4403

5800

5855

6567

4665

2. Umsatz von Wertpapieren o. Inländische Wertpapiere .

b. Ausländische Wertpapiere.

Total

258 724 982

304 666 970

418 751 1169

320 866 1186

299 940 1239

3. Coupons von a. Obligationen b. Aktien .

c. übrigen Wertschriften 1) .

4967 5160 755

7667 9532 1459

5799 4326 664

9116 4461 709

4592 5076 529

Total

10882

18658

10789

14286

10197

583 2750 1029 7

454 3626 882 21 30411

594 3229 883 20

558 3140 867 8 26612

719 2515 1122 11 20468

.

b. Aktien c. Übrige Wertschriften 1). .

4. Wechsel . . . .

5. Prämien quittungen 6. Frachturkunden 7. Bussen us

. .

Rohertrag

20636

22539

1

) GmbH. und Genossenschaftsanteile, Kommandit-Beteiligungen, Miteigentums- und Trustzertifikate, ausländische Wertpapiere.

Verrechnungssteuer (in 1000 Franken) 1951

1950

l. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal I. Quartal

Eingänge Rückerstattungen Verrechnungssteuer Rohertrag .

Sicherungssteuer 1) Rohertrag .

98404 47409 50995 156

94356 56211 90233 62033 4123 -5822 110 109

65281 39195 26086 136

97269

Total

51 151

4233 - 5713

26222

50993

1

46385 50884 109

) Steuer gemäss Bundesratsbeschluss vom 13. Februar 1945 über die Sicherung der .Steueransprüche bei Versicherungen.

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Erläuterungen

Bei der Auswertung vorstehender Übersichten ist der für die einzelnen Abgabearten massgebenden Bezugsordnung und gewissen Rückstellungsverpflichtungen Rechnung zu tragen. Insbesondere ist zu beachten: 1. Wehrsteuer, Sonderzuschlag nur Wehrsteuer und Wehropfer Jeder Kanton hat bei der Wehrsteuer 70% 1), beim Sonderzuschlag zur Wehrsteuer pro 1949 und beim Wehropfer je 90% der bei ihm eingegangenen Steuerbeträge, Bussen und Zinsen der Eidgenössischen Staatskasse abzuliefern.

Die Kantone rechnen über die im Laufe eines Monats bei ihnen eingegangenen Steuerbeträge bis Ende des folgenden Monats mit dem Bunde ab.

II. Kriegsgewinnsteuer Von den eingegangenen Steuerbeträgen werden 20% einem Fonds für Rückerstattungen zugewiesen. Von den verbleibenden 80% erhalten die Kantone einen Zehntel.

Die Übersicht enthält als Roherträge die Bruttoeingänge vor Abzug der Einlage in den Rückerstattungsfonds jedoch nach Abzug der erfolgten Rückerstattungen gemäss Artikel 88 KGB.

HI. Verrechnungssteuer 1. Entrichtung. Die Steuer ist, sofern sie neben der Couponsabgabe geschuldet wird, mit dieser zusammen abzuliefern (vgl. V, 8). Für die der Couponsabgabe nicht unterliegenden Zinsen von Kundenguthaben bei Banken und Sparkassen wird die Steuer in vierteljährlichen Raten während des Fälligkeitsjahres erhoben.

2. Rückerstattung. Die Rückerstattung oder Verrechnung kann von dem vom Steuerabzug Betroffenen innert 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres beansprucht werden, in dem die Verrechnungssteuer fällig geworden ist.

8. Rohertrag. Als solchen weist die Übersicht die Eingänge bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, abzüglich der im nämlichen Quartal volkogenen Rückerstattungen, aus.

IV.

Militärpflichtersatz Nach geltender Ordnung erhalten die Kantone eine Bezugsprovision von 8% des Bruttoertrages. Der verbleibende Rest fällt zu gleichen Teilen an Bund und Kantone; der Bund erhält somit 46% des Bruttoertrages.

V. Stempelabgaben 1. Emissionsstempel. Die Abgabe auf Anleihensobligationen, Aktien und «übrigen Wertschriften» wird bei der Ausgabe der Titel und für die ganze Laufzeit auf einmal bezogen. Die Abgabe auf Kassenobligationen wird in Vierteljahresraten entrichtet.

!) Bei der Wehrsteuer I. Periode 67 1/2%.

951 2. Umsatzstempel Die in einem Kalendermonat verfallenen Abgabebeträge sind bis Mitte des nächsten Monats an die Eidgenössische Steuerverwaltung abzuführen.

3. Couponstempel. Die Abgaben auf Coupons von Anleihensobligationen, Aktien und GmbH-Anteilen sind innert 15 Tagen nach der Couponfälligkeit zu überweisen. Die Abgabe auf Coupons von Kassenobligationen wird in vierteljährlichen Baten während des Fälligkeitsjahres entrichtet. Die Abgabe auf Coupons ausländischer Wertpapiere wird oft durch eine einmalige, die sämtlichen Couponfälligkeiten einschliessende Pauschalzahlung abgelöst.

4. Wechselstempel. Die Abgabe ist durch Verwendung von Stempelmarken zu entrichten. Die Übersicht weist die Bruttoerträge des Markenverkaufs auf. Dieser ist nicht identisch mit dem Markenverbrauch.

5. Prämienquittungsstempel. Die in einem Kalenderquartal verfallenen Abgaben sind in der Regel bis spätestens Ende des folgenden Quartals zu überweisen.

6. Frachturkundenstempel. Die während eines Monats verfallenen Abgaben sind bis spätestens Ende des drittfolgenden Monats abzuführen.

VI. Warenumsatzsteuer 1. Steuer auf inländischen Umsätzen. Über die Steuer auf dem Warenumsatz im Inland haben die Grossisten vierteljährlich mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abzurechnen, und zwar innert 80 Tagen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres, Die Umsatzsteuereingänge eines bestimmten Quartals beziehen sich somit in der Regel auf die Umsätze des Vorquartals.

2. Steuer auf der Einfuhr. Über die Steuer auf der Wareneinfuhr rechnet die Eidgenössische Zollverwaltung monatlieh mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ab. Der Ertrag der bei der Einfuhr erhobenen Warenumsatzsteuer entspricht der steuerbaren Einfuhr im Berichtsquartal.

VII. Luxussteuer l, Steuer auf inländischen Lieferungen. Die Luxussteuer auf inländischen Detaillieferungen von Schaumweinen, photographischen Platten und Filmen, Parfümerien und Kosmetika wird durch Verwendung von Luxussteuermarken entrichtet. Der ausgewiesene Steuerertrag entspricht dem Markenverkauf -- nicht Markenverbrauch -- im betreffenden Quartal.

Die Steuer auf dem inländischen Umsatz der übrigen Luxuswaren ist vom Pflichtigen innert 80 Tagen nach Ablauf des Kalenderquartals zu überweisen. Die Steuereingänge eines Quartals beziehen sich somit in der Regel auf die Umsätze des Vorquartals.
2; Steuer auf der Einfuhr. Über die Luxussteuer auf der Einfuhr rechnet die Zollverwaltung in gleicher Weise ab wie über die Umsatzsteuer (val.

VI, 2).

VIII. Ausgleichsteuer Die Steuer wird mit Ablauf eines Kalenderjahres fällig, ist aber in vierteljährlichen Abschlagszahlungen zu entrichten. Die Zahlungen sind innert 15 Tagen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres in der Höhe von annähernd einem Viertel der mutmasslichen Jahressteuer zu leisten.

IX. Tabaksteuer Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.

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· X. Biersteuer Bundesbeschluss vom 13. Oktober 1983 über die Eidgenössische Getränkesteuer; mit Finanzordnung 1951/54 verlängert.

XI. Zölle Bundesgesetz vom 10. Oktober 1902 betreffend den Schweizerischen . Zolltarif.

XII. Übrige Abgaben -- Preiszuschläge auf Speisefetten und Speiseölen (Bundesratsbeschluss vom 12. Juli 1949 und Pinanzordnung 1951/54).

-- Preiszuschläge auf Importfuttermitteln und auf übrigen Futtermitteln (Bundesbeschluss vom 18. April 1938 über die Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten und für die Linderung der landwirtschaftlichen Notlage und Bundesbeschluss vom 29. September 1950 über besondere Massnahmen zur Förderung des Ackerbaues).

-- Kartoffelgebühren (Bundesratsbeschluss vom 14. April 1938).

-- Abgabe auf Konsummilch (Krisen- und Ausgleichsabgaben auf dem Verkauf von Milch durch nichtorganisierte Produzenten, VO des Bundesrates vom 28. April 1937).

Einfuhr- und Untersuchungsgebühren auf Obst und Pflanzen (Bundesratsbeschluss vom 1. Juni 1948).

Gebühren auf der Einfuhr von Tieren und Fleisch (Bundesratsbeschluss vom 2. November 1948 über die Produktion, Einfuhr und Verwertung von Tieren, Fleisch und Fleischwaren).

Taxe auf eingeführtem Wein und Wermut (Bundesratsbeschluss vom G. September 1948).

Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken 1961

Monat

Grenzzölle

Andere Abgaben

Total 1961

Total 1960

Januar Februar März

39,018 89,147 43,598

8,869 8,750 7,886

47,887 47,897 51,484

33,647 35,317 43,004

14,240 12,580 8,480

Total 1951 121,763

25,505

147,268

--

35,300

89,348

22,625

---

111,968

Total 1950

Mehleinnahmen

Mindereinnahmen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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Jahr

1951

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.04.1951

Date Data Seite

940-952

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