Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung CITEC Suisse ­ Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Spezialist für Tanksicherheit mit eidgenössischem Fachausweis/ Spezialistin für Tanksicherheit mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Tankkontrolle oder Spezialist für Tanksicherheit mit eidgenössischem Fachausweis/ Spezialistin für Tanksicherheit mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung apparativer Gewässerschutz eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

16. März 2010

2010-0512

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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