Strategische Ziele des Bundesrates für die Post 2010­2013

1

Einleitung

Mit der Post stellt der Bund die verfassungs- und gesetzmässige Verpflichtung zur landesweiten Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen sicher, wie sie in Artikel 92 der Bundesverfassung und im Postgesetz verankert ist.

Im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs erbringt die Post Leistungen gemäss der Gesetzgebung über den öffentlichen Verkehr.

Der Bund ist Eigentümer der Post. Die Eignerinteressen werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerischen Freiheiten der Post im Rahmen von Artikel 2 des Postorganisationsgesetzes und schafft optimale Voraussetzungen für ein erfolgreiches Auftreten am Markt. Gestützt auf Artikel 6 des Postorganisationsgesetzes (POG) legt der Bundesrat die strategischen Ziele der Post für eine Vierjahresperiode fest. Die strategischen Ziele richten sich an das Stammhaus Post und die Konzerngesellschaften (zusammengefasst nachfolgend «Post»). Der Bundesrat verpflichtet sich damit auf längerfristige, konsistente Ziele.

Der Bund nimmt seine Eignerrolle getrennt von seiner Funktion als Regulator wahr.

2

Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet, dass die Post 2.1

den Universaldienst in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen anbietet.

2.2

als kundenorientierte, eigenwirtschaftliche und innovative Unternehmung im Wettbewerb bestehen kann.

2.3

sich auf die Folgen der anstehenden Totalrevision der Postgesetzgebung vorbereitet.

2.4

Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen und des gesetzlichen Auftrags neue Angebote, Dienstleistungen und Lösungen entwickelt, Kooperationen eingeht, rentables Wachstum schafft, ihre Ertragskraft sichert und Effizienzsteigerungspotenziale ausschöpft; bestehende Leistungsangebote, welche die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreiten (namentlich im Versandhandel), sind nicht auszubauen.

2.5

ihr Kerngeschäft in den Märkten Kommunikation (insbes. Brief, Dialogmarketing und Dokumentenlösungen), Logistik, Finanzdienstleistungen und Personenverkehr weiterentwickelt und einen hohen Qualitätsstandard ihrer Dienstleistungen sicherstellt.

­ In der Schweiz soll die Post ihre führende Stellung weiterentwickeln.

­ Im Ausland kann die Post Wachstumsmöglichkeiten ausserhalb von Grundversorgungsverpflichtungen wahrnehmen.

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Ferner soll sie: ­ in den Kommunikations- und Logistikmärkten mit dem Eingehen von Allianzen den Import und Export absichern und gleichzeitig ihren Kunden den Zugang zu weltweiten Netzen ermöglichen.

­ im Bereich der Finanzdienstleistungen ihre Position als etabliertes Finanzinstitut am Schweizer Markt stärken, insbesondere in den folgenden Bereichen: ­ im Zahlungsverkehr die Stellung als Marktführerin halten und ausbauen ­ im Passivgeschäft weiter wachsen ­ im in- und ausländischen Geld- und Kapitalmarkt wichtige Anlegerin bleiben und risikobewusste Anlagen tätigen ­ in Kooperation mit Dritten im Kredit- und Hypothekengeschäft, im Anlagegeschäft und im Bereich der Vorsorge Angebote bereitstellen, damit die Kunden ihre wesentlichen Finanzbedürfnisse bei der Post abdecken können ­ im Personenverkehr die Stellung als Marktführerin im öffentlichen Busverkehr ausbauen, als Anbieterin von Systemführungsfunktionen, im Management von Verkehrsnetzen sowie im Agglomerations- und Regionalverkehr neue Wachstumsquellen erschliessen; unter Voraussetzung einer nachhaltigen Rentabilität kann sie im Auslandgeschäft wachsen.

2.6

im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgt

2.7

im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten bei ihrer Organisation den Anliegen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung trägt.

2.8

offen und transparent kommuniziert.

2.9

über ein angemessenes Risikomanagementsystem verfügt.

3

Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass die Post 3.1

den Unternehmenswert ­ unter Berücksichtigung von markt- und risikogerechten Fremd- und Eigenkapitalkosten ­ nachhaltig sichert und wenn möglich steigert sowie im Universal- und im Wettbewerbsdienst ein branchenübliches Ergebnis erzielt. Als Vergleichsgrösse dienen vergleichbare in- und ausländische Unternehmen.

3.2

ihre Investitionen grundsätzlich mit dem erwirtschafteten Cash flow finanziert.

3.3

die erwirtschafteten Gewinne für den Aufbau der als notwendig erachteten Eigenkapitalbasis, für die Finanzierung der Pensionskasse und für Ausschüttungen an den Bund einsetzt. Im Gegenzug zu allfälligen Beiträgen an die Pensionskasse setzt sich die Arbeitgeberin Post für einen massgeblichen Beitrag der Versicherten an die Finanzierung der Pensionskasse ein.

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4

Personelle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass die Post 4.1

als fortschrittliche Arbeitgeberin eine sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt und faire Anstellungsbedingungen bietet, die gleichzeitig ihre Konkurrenzfähigkeit sicherstellen, sowie sich mit geeigneten Massnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf engagiert.

4.2

eine zeitgemässe Lehrlingsausbildung betreibt.

4.3

bei wirtschaftlichen und strukturellen Problemen durch rechtzeitig eingeleitete beschäftigungssichernde organisatorische Massnahmen alles daran setzt, Kündigungen zu vermeiden.

4.4

für das Stammhaus und für die Organisationseinheiten, die in inländische Konzerngesellschaften ausgegliedert werden, die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse in Gesamtarbeitsverträgen vereinbart und diese mit den Gewerkschaften weiterentwickelt.

4.5

in bestehenden und in neuen Geschäftsfeldern unter marktwirtschaftlichen Bedingungen möglichst attraktive Arbeitsplätze schafft.

4.6

durch ihren Führungsstil, ihre Personalentwicklung und ihre Kommunikation Vertrauen beim Personal schafft.

4.7

für die Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen durch ihre Subunternehmer sorgt.

5

Kooperationen und Beteiligungen

Die Post kann unter Berücksichtigung ihres Leistungsauftrages und im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten im In- und Ausland Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) eingehen, wenn diese das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen, zur Erreichung der strategischen Ziele und zur nachhaltigen Sicherung oder Steigerung des Unternehmenswertes beitragen. Die Beteiligungen und Kooperationen müssen führungsmässig eng betreut werden und dem Risikoaspekt ist genügend Rechung zu tragen.

6

Berichterstattung an den Bundesrat

Der Bundesrat erwartet, dass die Post vierteljährlich mit Vertretern des Bundes einen Informationsaustausch pflegt.

Der Verwaltungsrat der Post orientiert den Bundesrat jährlich zeitgleich mit dem Geschäftsbericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

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Änderung

Da sich das Umfeld der Unternehmung in einem ständigen Wandel befindet, werden die strategischen Ziele bei Bedarf angepasst. Eine Anpassung ist insbesondere als Folge der Totalrevision der Postgesetzgebung zu erwarten. Der Bundesrat entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit der Post.

16. Dezember 2009

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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