Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls (Vorlage I) und Änderung des Waffengesetzes (Vorlage II) Das UNO-Feuerwaffenprotokoll und das UNO-Rückverfolgungsinstrument wollen mit der Festlegung von Mindeststandards eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsordnungen schaffen und so ein effizientes Vorgehen im Kampf gegen illegale Waffenherstellung und gegen den illegalen Waffenhandel ermöglichen. Der Bundesrat beschloss 2008, die Verpflichtungen aus den beiden Vorlagen ins schweizerische Recht umzusetzen. Die Unterzeichnung des UNO-Feuerwaffen-protokolls durch die Europäische Gemeinschaft führte zur Anpassung der EG-Waffenrichtlinie. Mit deren Übernahme und Umsetzung wird das UNO-Feuerwaffenprotokoll bereits weitgehend umgesetzt. Unterschiedliche Geltungs-bereiche und Inhalte ergeben aber zusätzlichen Anpassungsbedarf. Diese Revision beinhaltet in einer Vorlage I die Genehmigung des UNO-Feuerwaffenprotokolls, die Ermächtigung des Bundesrates, den Beitritt der Schweiz zum Protokoll zu erklären und dessen Umsetzung in nationales Recht. Die einzige erforderliche Gesetzes-änderung zur Umsetzung des UNORückverfolgungsinstruments wird in Vorlage II aufgenommen: Im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme wird die Aufbewahrungsdauer für Daten zur Abgabe und Rücknahme der persönlichen Waffe verlängert. Zudem wird eine Änderung des Waffengesetzes unterbreitet, deren Notwendigkeit sich im Zuge der auf Verordnungsstufe erfolgten Umsetzung der Vorgaben von zwei SchengenWeiterentwicklungen, der FRONTEX- und der RABIT-Verordnung ergeben hat.

Vernehmlassungsfrist: 2. September 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei (fedpol), Stab/Rechtsdienst und Datenschutz, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern , Telefon 031 324 07 86, Fax 031 324 03 62 www. fedpol.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

1. Juni 2010

3446

Bundeskanzlei

2010-1251