Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 2. Februar 2010 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (nachfolgend: AGH) und Ticketcorner AG (nachfolgend: Ticketcorner) eröffnet.

Per Anfangs 2009 haben die AGH und Ticketcorner einen fünfjährigen «Kooperationsvertrag» abgeschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarung werden die Veranstalter von Anlässen im Hallenstadion verpflichtet, jeweils mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner zu vertreiben.

Diesbezüglich sind beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zwei Anzeigen von Konkurrenten der Ticketcorner eingegangen. Die Untersuchung soll aufzeigen, ob die getroffene Vereinbarung als unzulässige Abrede i.S. des Kartellgesetzes beurteilt werden kann, da sie andere Mitbewerber vom Markt für den Vertrieb von Veranstaltungstickets ausschliesst. Zusätzlich wird untersucht, ob die AGH ihre allenfalls marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie die Veranstalter zum Verkauf mindestens 50 % ihrer Tickets über Ticketcorner verpflichtet.

Innerhalb von 30 Tagen ­ der Fristenlauf beginnt einen Tag nach Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

23. Februar 2010

2010-0289

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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